Der Beteiligungsmarktplatz www.anleger-beteiligungen.de , moderiert von Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), kann auf eine über 21-jährige Erfahrung im Bereich des vor- und ausserbörslichen Kapitalomarktesund des Finanz-Marketings zur Kapitalbeschaffung
für Unternehmen mit mehr als 10.000 gelisteten Kapitalmarktteilnehmern verweisen. Etwa 20.000 Kapitalgeber, Finanzdienstleister, Privatinvestoren und sonstige Kapitalmarktinteressierte besuchen monatlich die Webseiten des Unternehmensfinanzierungs-Marktplatzes. Das im Kapitalmarkt bekannte Finanzportal ( www.anleger-beteiligungen.de - vormals emissionsmarktplatz.de ) hat ein Google-Ranking von 3.
Angefangen von der Programmierung von individuellen Homepages bis hin zur Erstellung von Werbebannern nach Corporate-Identity-Vorgaben sind alle Facetten von werbewirksamen Internetmaßnahmen möglich. Die Unternehmens-Beteiligungs-Exposés und auch die Kapitalmarktprospekte mit BaFin-Genehmigung werden zum Downloaden bereitgestellt. Ferner erhalten die Vertragspartner ein Investor-Relation-Portal mit dem gesamten Beteiligungsüberblick für potentielle Kapitalgeber.
Sehr effektiv ist die Nutzung des besagten Investor Relation Portal (IR-Portal) zur Kapitalgewinnung auf dem Marktplatz "Anleger-Beteiligungen.de". Dieses Portal bietet dem interessierten Anleger alle Informationen zu einer Beteiligung und dem emittierenden Unternehmen. Die Beteiligungsunterlagen mit dem Zeichnungsschein werden dort zum Herunterladen bereitgestellt , so daß jeder Besucher sofort alle Informationen erhalten kann. Außerdem besteht für das Emissionsunternehmen die Möglichkeit, dieses vom Emissionsmarktplatz programmierte IR-Portal auf der eigenen Homepage durch eine sogen. doppelte Verlinkung zu integrieren. Dies spart Zeit und Kosten !
Platzierungs- und Vertriebs-Erlaubnis gem. § 32 Kreditwesengesetz
Der Vertrieb von Dritten als Vermittler bedarf bei Wertpapieren der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), wenn es sich um wertpapierverbriefte Finanzierungsinstrumente handelt. Dazu gehören immer Aktien und Anleihen. Zu diesen gehören auch die als Wertpapier ausgestatteten Genussscheine. Wertpapiere dürfen somit nur die als Finanzdienstleistungsinstitute zugelassenen Wertpapierhändler oder die unter deren Haftungsdach stehenden Finanzdienstleister platzieren.
Diese Regelung gilt nicht für das Emissionsunternehmen selbst und seine abhängig Beschäftigten. Diese genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen zur Platzierung keiner gesonderten Vertriebsgenehmigung. Die BaFin-Billigung eines Wertpapier-Informationsblattes ( WIB ) oder eines Wertpapierprospektes umfaßt gleichzeitig die Genehmigung für die Eigen-Platzierung.
Für den Vertrieb von anderen Finanzierungsinstrumenten, die keine „Wertpapiere“ im Sinne des KWG sind, wie beispielsweise die stille Beteiligung, das unverbriefte, vinkulierte Namens-Genussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen und Kommanditbeteiligungen ( z.B. bei KG-Fonds ), ist dagegen eine Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ) erforderlich und ausreichend. Wertpapierfreie Kapitalanlagen dürfen also von allen Finanzdienstleistern ohne KWG-Erlaubnis platziert werden. - Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .