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17. Februar 2021 3 17 /02 /Februar /2021 09:05

Technologie-interessierte Kapitalanleger konnten auf n-tv.de im Start-up-Magazin den wunderbaren Film über das Unternehmen "Buses4future GmbH" aus Oldenburg sehen :
https://www.n-tv.de/mediathek/magazine/startup_news/Mit-gruenem-Wasserstoff-in-eine-emissionsfreie-Zukunft-article22355378.html
und die Gründer, Frau und Herrn Dr. Schreier  zu der herrlichen Präsentation der Wasserstoff-Busse beglückwünschen.


Buses4Future GmbH hat bereits den ersten Brennstoffzellenbus an die Stadtwerke Münster geliefert - Die Stadt Münster sieht sich, so Dr. Hans Hermann Schreier, geschäftsführender Gesellschafter des Wasserstoffmobilitätsunternehmens Buses4Future GmbH, als Wegbereiter der emissionsfreien Mobilität mit grün erzeugtem Wasserstoff. Dr. Schreier freut sich, dass der erste Brennstoffzellenbus bereits Ende letzten Jahres an die Stadtwerke Münster mehrjährig vermietet werden konnte. Der seit Dezember 2020 in Münster stationierte Bus zeigt in den bisherigen Testfahrten die gute Eignung dieser innovativen Technologie. Ab sofort fährt der Bus im normalen Betrieb auf der Linie 2.

Die Buses4Future GmbH ( www.buses4future.com ) ist wie die Bundesregierung und die EU von der großen Bedeutung einer zukünftigen weltweiten, „grünen“ Wasserstofftechnologie und –Wirtschaft überzeugt, weshalb das Unternehmen EU-Förderung erhielt.

Die Vision der Gesellschafter und Geschäftsführer: Wegbereiter und Technologieführerschaft bei der emissionsfreien Mobilität mit Brennstoffzellen und grünem Wasserstoff.

Die Mission des Unternehmens: Erstellung und wirtschaftliche Verwertung von überlegenen Brennstoffzellen im Leistungsbereich bei Bussen im ÖPNV sowie LKW und Schiffen in Europa. Die emissionsfreie Mobilität durch den Einsatz von Brennstoffzellen und grünem Wasserstoff bei Bussen im ÖPNV und sonstigen Transportfahrzeugen leistet einen konstruktiven Beitrag zur Beherrschung des Klimawandels.

Fazit: Die Akzeptanz ist bei Fahrern, Fahrgästen und Betreibern sowie der Politik vorhanden; die Verfügbarkeit ist hoch.

Weiterhin viel Erfolg für Sie mit Ihren zukunftsweisenden Produkten, die Sie auf www.investoren-brief.de am 13. Aug. 2020 und http://www.anleger-beteiligungen.de/index.php?id=920  2020 gestartet haben .

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11. Februar 2021 4 11 /02 /Februar /2021 14:08

Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen und begründet das u.a. vor dem Hintergrund der Insolvenz des Containeranbieters P&R

Der Risikokapitalpraktiker Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de )

berichtet kritisch über den neuen Entwurf des Bundesfinanzministeriums ( Kabinettsvorlage am 10. Febr. 2021 ) über ein weiteres Gesetz zum angeblich besseren Anlegerschutz bei Vermögensanlagen und Wertpapieren. Diese Vorlage hat die Bundesregierung gestern als den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen und begründet das u.a. vor dem Hintergrund der Insolvenz des Containeranbieters P&R . Der Gesetzentwurf setzt das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ abschließend um, das gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August 2019 vorgelegt wurde. Insbesondere soll die Finanzaufsicht BaFin danach weitreichendere Befugnisse erhalten.
Im Einzelnen beinhaltet der Gesetzentwurf u.a. folgende Regelungen:
•    Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sog. Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anleger*innen eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht.
•    Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberater*innen und Finanzanlagevermittler*innen erfolgen. Damit wird sichergestellt werden, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anleger*innen berücksichtigt und geprüft wird.
•    Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.
•    Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der BaFin, wird die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Damit stärken wir das Produktinterventionsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
•    Um die Transparenz für Anleger*innen weiter zu erhöhen, werden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.
•    Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds.

Besonders ins Visier genommen wurden die Regelungen der Anbieter von Vermögensanlagen. Deren Platzierung darf danach nur noch durch von der BaFin beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler erfolgen. Darüber hinaus soll eine Mittelverwendungskontrolle durch Dritte eingesetzt werden. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht werden.

Zu den Gründen für diesen Vorstoß teilt Bundesfinanzminister Olaf Scholz in einer Pressemitteilung des BMF ( https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2021/02/2021-02-10-anlegerschutz-wird-weiter-gestaerkt.html ) wörtlich mit: „Mir ist es wichtig, gerade Kleinanleger zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen. Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein. Das Thema Verbraucherschutz im Finanzsektor ist mir dabei wichtig. Mit dem Gesetzentwurf erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und regulieren den Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver und stärken so den Anlegerschutz.“

Ob diese Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, den Anlegerschutz zu erhöhen, ist bei den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen und den kaum justiziablen Abgrenzungsfragen kaum zu beantworten. Der Risikokapitalmarkt muss doch mit Hilfe der Bürokratie kaputt zu kriegen sein (?). Wie bei früheren gesetzgeberischen Maßnahmen wurde allzu oft nur der bürokratische Aufwand auf Seiten der Emittenten vergrößert und bei den Finanzdienstleistern erhöht. „Außerdem gibt es mit den vorhandenen Prospektgesetzen bereits Regelwerke mit weitreichenden Bestimmungen für die Branche“, schreibt die Zeitschrift Cash. Welches "Monster" die Bürokratie hervorbringen kann, hat die Finanzdienstleistungsbranche bereits beim KAGB erlebt. Wenn der geregelte Börsenmarkt mit Wirecard eine Katastrophe erlebt, dann muss man deshalb nicht den ungeregelten, außerbörslichen Risikokapitalmarkt - der auch für die Banken im Rahmen der Ergänzungsfinanzierung des Mittelstandes eine große Rolle spielt - verprügeln. Und: Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte !?! Wer soll das denn im Mittelstand bezahlen können ? Alles Sicherheits-Luftschlösser zur Vernichtung des Risikokapitalmarktes.

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25. Januar 2021 1 25 /01 /Januar /2021 07:41

Unternehmensfinanzierungen mit BaFin-prospektfreien grundschuldbesicherten Darlehen, mit Nachrangdarlehen, Mezzanine-Kapital ohne Einflußrechte und Beteiligungskapital von privaten Kapitalgebern - alles ohne Bankverschuldung als bonitätssteigerndes Eigenkapital und BaFin-konform

Finanz-Workshop zur praktischen Umsetzung der  bankenfreien Finanzierung mit einer Privatplazierung am 22. April 2021: In Göttingen findet das Finanzierungsseminar über die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung für Unternehmen mit BaFin-gerechten Unterlagen erneut zum Vorzugspreis von nur Euro 199,-  mit dem Kapitalmarkt-Praktiker Dr. jur. Horst Werner

statt. Kapitalmarktorientierte Unternehmensfinanzierungen mit privaten Nachrangdarlehen, Nachrangkapital als Eigenkapital ohne Einflussrechte, Beteiligungskapital oder Fondskapital von privaten Kapitalgebern – alles ohne Bankverschuldung; ausführlich dargestellt und erläutert im (Eigen-)Kapitalbeschaffungs-Seminar am 22. April 2021 mit der Dr. Werner Financial Service AG in Göttingen – insbesondere unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen ab dem 01. Januar 2016:

Wir informieren Sie ausführlich über alle Wege zu Finanzierungen mit Investorenkapital (ohne Bankenstress) und zusätzlichem Wachstumskapital sowie über stimmrechtsloses Beteiligungskapital (stilles Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital, private Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen und Anleihekapital, Hypothekenanleihen etc.) von privaten Kapitalgebern und Anlegern (Einzelinvestorenvermittlung über Mezzaninefonds, Beteiligungsgesellschaften / Fondskapital oder durch Privatplatzierungen über breit gestreute Anlegerkreise). Detailliertere Informationen erhalten Sie in unserem Finanzierungsseminar-Video auf der Startseite unserer Homepage www.finanzierung-ohne-bank.de.

Wir geben zur Finanzierung und zur praktischen Kapitalbeschaffung – gerade auch für kleine Unternehmen – die besondere Gelegenheit, das Finanzierungs-Seminar am 22. April 2021 in Göttingen zum Vorzugspreis von € 199,- inkl. USt. (Normalpreis EUR 489,- inkl. USt) und jeder weitere Teilnehmer € 159,- zu besuchen. In dem Finanzierungs-Seminar

„Finanzierungen für Unternehmen ohne Bankenstress,
Kapitalbeschaffung von Investoren, Nachrangkapital, Mezzanine-Kapital, Fondsfinanzierungen, Kapital von privaten Investoren für mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen”

stellen wir ausführlich die Strukturen und verschiedenen Formen der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung durch stimmrechtsloses Beteiligungskapital dar, informieren Sie über

(a) Nachrangdarlehen und Direktinvestments mit den gesetzlichen Bereichsausnahmen sowie die prospektfreien grundschuldbesicherten Darlehen

(b) über BaFin-freie „Small-Capital-Platzierungen” von Finanzinstrumenten für kleine Unternehmen und Existenzgründer mit geringem Kapitalbedarf ohne BaFin-Prospekt von € 50.000,- bis ca. € 5.000.000,-;

(c) für größere Unternehmen mit einem BaFin-gebilligten Kapitalmarkt- oder Fondsprospekt für eine Privatplatzierung bis € 200 Mio.

(d) Darstellung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) mit der BaFin-Zulassungspflicht auch für private AIF-Fonds und Erläuterung der Abgrenzung zu den operativ tätigen Unternehmen.

Die Referenten beschreiben intensiv den Ablauf der Kapitalbeschaffung, erläutern die praktischen Platzierungswege und gehen schließlich auf die Finanzkommunikation als Mittel der erfolgreichen Investorengewinnung ein. Tagungstermin:

Donnerstag, den 22. April 2021, 10.00 bis 17.00  Uhr in Göttingen

Buchen Sie Ihren Platz in unserem Kompakt-Seminar. Umfängliche Tagungsunterlagen, Finanzierungs-Fachbroschüren, Mittagessen und Pausengetränke/Gebäck sind inklusive!

Reservieren Sie entweder telefonisch unter 0551 / 20549215 (Ansprechpartnerin: Frau Densow) oder buchen Sie mit dem Anmeldeformular Finanzierungsseminar zum Sonderpreis über die Website:

Für weitere Informationen verweisen wir zusätzlich auf das Fachbuch „Finanzierung“ von Dr. Horst Siegfried Werner, das als Band 6 der Handelsblatt-Mittelstandsbibliothek mit 288 Seiten erschienen ist.

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21. Dezember 2020 1 21 /12 /Dezember /2020 08:48

Ein Platzierungserfolg mit öffentlichen Beteiligungsangeboten an ertragsstarken, zukunftsträchtigen Unternehmen zwecks Kapitalaufnahme ( www.finanzierung-ohne-bank.de )

für weitere Investitionen und zur Wachstumsfinanzierung lässt sich nur mit ausdauernder Platzierungs- und Überzeugungsarbeit sowie einem intensiven Finanz-Marketing bei den potentiellen Kapitalgebern bis hin zu mehreren Millionen Euro Investitionskapital erzielen.

Dazu müssen Anleger und Investoren müssen angesprochen und geworben werden. Hierzu bedarf es zunächst eines intensiven Finanzmarketings, um die Finanzmarktteilnehmer zu erreichen. Mailings sowie Online-Anzeigen und Offline-Anzeigenkampagnen als auch eine Finanz-Pressearbeit gehören dazu. Hier kann man vor allen Dingen die vielen ( teileweise auch kostenlosen ) Beteiligungsplattformen im Internet ( z.B. www.anleger-beteiligungen.de ) und die zahlreichen kostenlosen Presseportale ( z.B. www.pressemitteilung.ws ) im Web nutzen. Darüber hinaus sollten die Anlegermessen, Investoren-Treffs und Finanzdienstleister-Kongresse genutzt werden, um sein Beteiligungsangebot zu präsentieren und Vertriebskontakte zu knüpfen. Ferner führt man eigene Präsentationsveranstaltungen im Rahmen einer Road-Show in Tagungs- und Seminarhotels durch.

Der Beteiligungsmarktplatz www.anleger-beteiligungen.de kann mit seiner Präsenz seit 1999 im Internet auf eine über 20-jährige Erfahrung im Bereich des vor- und ausserbörslichen Finanzmarketings zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen mit mehr als 10.000 gelisteten Kapitalmarktteilnehmern verweisen. Etwa 25.000 Kapitalgeber, Finanzdienstleister, Privatinvestoren und sonstige Kapitalmarktinteressierte besuchen monatlich die Webseiten des Unternehmensfinanzierungs-Marktplatzes. Das im Kapitalmarkt bekannte  Finanzportal ( www.anleger-beteiligungen.de – vormals emissionsmarktplatz.de ) hat zudem ein hohes Google-Ranking.

Angefangen von der Programmierung von individuellen Homepages bis hin zur Erstellung von Werbebannern nach Corporate-Identity-Vorgaben sind alle Facetten von werbewirksamen Internetmaßnahmen bei der Dr. Werner Financial Service Group ( www.eigenkapitalbeschaffung.de )  möglich. Die Unternehmensbeteiligungs-Exposés, Fact-Sheets, Werbeflyer und auch die Kapitalmarktprospekte mit BaFin-Genehmigung werden auf unserem Finanzportal zum Download bereitgestellt. Ferner erhalten die Vertragspartner ein Investor-Relation-Portal mit dem gesamten Beteiligungsüberblick sowie eine Landing-Page zur direkten Kontaktaufnahme für potentielle Kapitalgeber. Nicht selten bekommen die Emissionsunternehmen bereits in den ersten Platzierungswochen mehrere hundert Tausend Euro Beteiligungskapital, wenn sie sich überzeugend und glaubwürdig präsentieren.

Somit ist die Nutzung des besagten Investor Relation Portal (IR-Portal) zur Kapitalgewinnung auf dem Marktplatz „Anleger-Beteiligungen.de“ sehr effektiv. Dieses Finanzportal bietet dem interessierten Anleger alle Informationen zu einer Beteiligung an dem emittierenden Unternehmen. Die Beteiligungsunterlagen mit dem Zeichnungsschein werden dort zum Herunterladen bereitgestellt , so dass jeder Besucher sofort alle Informationen erhalten kann. Außerdem besteht für das Emissionsunternehmen die Möglichkeit, dieses programmierte IR-Portal auf der eigenen Homepage durch eine sogen. doppelte Verlinkung zu integrieren.

Optimierte, gezielte und professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Investorengewinnung wird in Zeiten zunehmenden Informationsüberflusses immer entscheidender. Der Kunde bzw. Leser muss in immer kürzerer Zeit immer mehr Informationen sichten und selektieren. Dabei hilft es ihm, wenn die Informationen präzise und prägnant alle wesentlichen Details auf den Punkt bringen. Dies geschieht mit dem wöchentlichen Investoren-Brief ( www.investoren-brief.de ) des Finanzportals Anleger-Beteiligungen.de an über 20.000 gelistete Abonnenten ( Anleger, Investoren, Family-Offices, Vermögensverwalter, Finanzdienstleister und sonstige Kapitalmarktteilnehmer ). Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

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14. Dezember 2020 1 14 /12 /Dezember /2020 09:34

Ein Steuerstundungsmodell liegt immer dann vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung zur massenhaften Anwendung steuerliche Vorteile durch die Verrechnung negativer Einkünfte ( = von Verlusten ) mit den übrigen positiven Einkünften einer natürlichen oder juristischen Person erzielt werden sollen. Bei Steuerstundungsmodellen, die als Steuermodelle konzipiert und vielfach in gleichartiger Weise  abgeschlossen werden,  ist gem. § 15 b EStG eine Begrenzung von Verlustzuweisungen - z.B. zwecks Gegenrechnung von Verlusten gegen die positiven Einkünfte - für Mitunternehmer gegeben ( so Dr. jur. Horst Werner auf www.finanzierung-ohne-bank.de ).

So beziehen z.B. der Kommanditist oder der atypisch stille Gesellschafter als Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. I Nr. 2 EStG und zahlen anders als der typisch stille Gesellschafter keine pauschalisierte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Andere Einkünfte aus anderen Einkunftsarten kann der Kommanditist bzw. der atypisch stille Gesellschafter ( bei Gewinnen und Verlusten ) prinzipiell gegeneinander zur Addition oder zum Abzug bringen; jedoch nicht bei modellhaften Massenverträgen für eine gleichartige Vielzahl von Kapitalanlegern.

Ein Anleger als Steuerpflichtiger darf gemäß § 15 b EStG im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell entstandene Verluste weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb des Vorjahres noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgleichen. Diese Verluste dürfen nicht zurückgetragen und auch nicht anderweitig abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige zukünftig in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Diese Verluste gehen mithin nicht unbedingt verloren, denn sie dürfen mit positiven Ergebnissen - soweit vorhanden - aus derselben Einkunftsquelle in Folgejahren verrechnet werden.

Anleger dürfen Verluste aus sogenannten Steuerstundungsmodellen somit nur mit späteren Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnen; eine Verlustverrechnung mit anderen positiven Einkünften und ein Vor- oder Rücktrag in andere Veranlagungszeiträume sind bei modellhaft verwendeten atypisch stillen Beteiligungsverträgen nicht möglich.

Mit der Abzugsbeschränkung in den §§ 15 b ff des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) will der Gesetzgeber bestimmte Modelle - konzipert für eine Vielzahl von Anlegern - steuerlich unattraktiv machen, die gezielt auf Steuerstundung, also auf Steuervorteile ausgerichtet sind. Erfasst werden hiervon klassischerweise geschlossene Fonds in Form einer Personengesellschaft, die ihren Anlegern in der Anfangsphase der Investition hohe steuerliche Verluste zuweisen. Schon vor Jahren war der Gesetzgeber solchen Modellen mit einer Verlustabzugsbeschränkung entgegengetreten. Da sie in der Praxis aber schnell an die gesetzlichen Vorgaben angepasst worden waren, brachte die Vorschrift nicht den erhofften Erfolg. Daher schuf der Gesetzgeber im Jahr 2005 eine neue Verlustverrechnungsbeschränkung in § 15b (EStG).

Im Steuerrecht werden die Erträge aus typisch stillen Gesellschaftseinlagen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG eingestuft und unterliegen der Abgeltungssteuer in Höhe von maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer. Die Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt.

Eine modellhafte atypisch stille Beteiligung für eine Vielzahl von Anlegern ist wegen der Begrenzung der jährlichen Verlustzuweisung nicht mehr von Vorteil, da der Steuersatz für Einkünfte aus Gewerbebetrieb  fast doppelt so hoch sein kann, wie der auf 25 % begrenzte Abgeltungsteuersatz auf Einkünfte aus Kapitalerträgen. Hier wirkt sich gegebenenfalls die 25%ige-Begrenzung des Steuersatzes auf Kapitalerträge positiv aus. Die Kapitalbeschaffung mit dem öffentlichen Angebot von atypisch stillen Beteiligungen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) aus modellhaften Konzeptionen lohnt sich heute nicht mehr. Gern erteilt Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de weitere detaillierte, kostenlose Auskünfte bei entsprechender Anfrage.

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10. Dezember 2020 4 10 /12 /Dezember /2020 14:54

Wer sich mit einem öffentlichen Beteiligungsangebot mit Finanzinstrumenten beim Gang an den freien Kapitalmarkt nicht fachkundig von anerkannten und langjährig erfahrenen Bank- und Kapitalmarktjuristen ( siehe Dr. Werner Financial Service AG www.finanzierung-ohne-bank.de ) beraten läßt,

muss mit Eingriffs-, Straf- und Verbotsmaßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) rechnen.

Bei der Kapitalbeschaffung außerhalöb der Banken sind die Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken ( siehe § 1 KWG ) und die Kapitalmarktregeln über die Genehmigungspflicht der Kapitalakquisition einzuhalten.

Seit über drei Jahrzehnten wurde nicht ein einziges von Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreutes Unternehmen ( insgesamt mehrere hundert Unternehmen ) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) mit einer Unterlassungsverfügung oder Rückabwicklungsverfügung vom Kapitalmarkt genommen.

Jedes Unternehmen, das Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft betreiben will, bedarf bei der Überschreitung von gesetzlichen Bereichsausnahmen ( Bagatellgrenzen ) der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Stellt jedoch die BaFin unerlaubte Geschäfte eines Unternehmens oder einer Einzelperson fest, so hat sie als Aufsichtsbehörde umfangreiche Kompetenzen, um solchen Geschäften durch eine Untersagungsverfügung mit gesetzlich angeordneter sofortiger Vollziehung ohne jeglichen Aufschub  ein Ende zu bereiten. Diese Befugnisse besitzt die BaFin auch gegenüber jedem anderen Unternehmen und jeder natürlichen Person, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter Geschäfte einbezogen ist – unabhängig davon, ob dies wissentlich oder unwissentlich geschieht.

Aufgrund von § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) kann die BaFin gegen Unternehmen einschreiten, die Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben, aber die dafür gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nicht haben, oder solche Geschäfte betreiben, die nach § 3 KWG verboten sind. Gegen unerlaubte Investmentgeschäfte besteht für die BaFin eine Eingriffsbefugnis gemäß § 15 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Als zuständige Aufsichtsbehörde schreitet sie gemäß § 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) unter anderem auch gegen Unternehmen ein, die Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft ohne die notwendige Erlaubnis betreiben.

Deshalb ist bei Finanzierungen über die privaten Beteiligungsmärkte professionelle Beratung und Begleitung unerläßlich, wenn man keine Rückabwicklungsverfügung und kein Strafverfahren riskieren möchte. Verstöße gegen das Banken- und Kapitalmarktrecht werden gem. § 54 KWG mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Die BaFin als Aufsichtsbehörde führt jedes Jahr ca. 3.000 Verfahren durch und ist eine sehr aufmerksame Behörde, die ständig an den Kapitalmärkten zusammen mit der Bundesbank und den Landeszentralbanken recherchiert.

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7. Dezember 2020 1 07 /12 /Dezember /2020 17:23

Das Finanzportal der Dr. Werner Financial Service AG mit dem Namen "Anleger-Beteiligungen" www.anleger-beteiligungen.de erhebt keine Provisionen und keine verborgenen Gebühren wie andere Plattformen als Vermittlerportale.

Damit unterscheidet sich das Finanzportal Anleger-Beteiligungen von den regulierten Crowdfundingportalen, die gesetzlich zwingend Vermittlerportale sind und sich über hohe Provisionen finanzieren  und die bei Erfolg oft offene Minderheits-Gesellschaftsanteile vereinnahmen. Das Beteiligungsportal „Anleger-Beteiligungen“ wird von der Hi-Tech Media AG seit 1999 im Internet betrieben und fusionierte 2017 mit dem Netzwerkpartner der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Marketing-Portal www.Anleger-Beteiligungen.de ist die erste professionelle vorbörsliche Pre-IPO- und Investor Relations-Plattform, auf der Internet-Usern alle Formen außerbörslicher Unternehmens-Beteiligungen angeboten werden. Das Beteiligungsportal wird bereits seit über 20 Jahren betrieben und hat monatlich über 25.000 Besucher. Das Beteiligungsportal bzw. Anlegerportal wird zur Kapitalmarktinformation von Privatinvestoren, Finanzdienstleistern und sonstigen Kapitalmarktteilnehmern wie Vermögensverwaltern, Investmentfonds, Beteiligungsgesellschaften, Mezzaninefonds, Banken etc. in Anspruch genommen.

Das Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de bietet kapitalsuchenden Unternehmen die Möglichkeit, aus der "grauen" Masse der anderen Unternehmen hervorzutreten und im Internet in den Fokus der Investoren, Privatanleger und Beteiligungsgesellschaften bzw. Finanzdienstleister zu gelangen. Mit Hilfe des Investor-Relations-Portals haben kleine Unternehmen mit einem Beteiligungs-Exposé und größere Unternehmen mit einem Kapitalmarktprospekt als sogen. Emissionsunternehmen die Möglichkeit zur Akquisition von Kapital und Investoren. Das Anlegerportal verhilft zu einer intensiven Pflege des Kontakts zu Anlegern und interessierten Lesern – vor, während und nach der Kapitalbeschaffung. Mit einer sogen. Landing-Page wird die Interaktivität zu potentiellen Kapitalgebern gesteigert. Auf der Startseite des Finanzportals erhält das Unternehmen zusätzlich einen Werbe-Banner. Ferner gibt das Finanzportal den wöchentlichen www.Investoren-Brief.de als aktiven Marketing-Tool heraus, der an über 10.000,- gelistete Kapitalmarktteilnehmer versandt wird.

Interessenten erhalten mit der Small-Capital-Darstellung und dem Beteiligungsangebot auf dem
Finanzportal zur Gewinnung von Anlegern eine Landing-Page zur interaktiven Kontaktaufnahme und Schaltung eines Werbebanners auf der Startseite für 18 Monate.
Das Finanzportal wurde von Mario Werner bereits 1999 als „emissionsmarktplatz.de“ gegründet, vor fünf Jahren in „Anleger-Beteiligungen.de“ umbenannt und ist das älteste ausserbörsliche Finanzierungs-Portal für mittelständische Unternehmen. Die Beteiligungsangebote werden von Dr. jur. Horst Werner aufbereitet und beim Marketing unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

 

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7. Dezember 2020 1 07 /12 /Dezember /2020 08:00

Mitarbeiterbeteiligung durch direkte Zahlungen, durch Lohnumwandlung oder durch Einbehalt von Lohnanteilen

Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich bankenunabhängig auch durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen ( Lohnumwandlung ) verbessern, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Dies kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen. Soweit die Beteiligung über Genussrechte oder Schuldverschreibungen erfolgt, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens.

Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde schon früher in Deutschland  jahrelang steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen durch die Arbeitgeber bezuschußt.

Die Beteiligung der Mitarbeiter ohne Einflussnahme auf die Geschäftsführung und ohne Stimmrechtsverwässerung am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmer und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen. In Deutschland mag der Gedanke sowohl für mittelständische Unternehmer als auch für die Mitarbeiter noch vergleichsweise neu sein, doch für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter von der erhöhten Motivation bis zur Verbesserung der Liquiditätssituation erhebliche Vorteile.

Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich bankenunabhängig gerade durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen verbessern. Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wird in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschußt. Nunmehr gilt der neue § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,-, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland. 

Ein gut konzipiertes und attraktives Mitarbeiterbeteiligungsmodell bietet dem Unternehmen die Gewähr, dass die Akzeptanz bei den Mitarbeitern und die durchschnittliche Beteiligungssumme pro Mitarbeiter hoch und die Abrufquote nach Ablauf der vereinbarten Sperrfrist gering ist. Entscheidend für den Erfolg eines Modells ist, dass es für die Mitarbeiter klar und verständlich ist und sich für den Mitarbeiter die Beteiligung am eigenen Unternehmen "lohnt", er also eine attraktive Rendite auf das investierte Kapital erwarten kann. Doch selbst bei einer guten Rendite für die Mitarbeiter ist die Beteiligung von Mitarbeitern auch für Unternehmen aus Kostengesichtspunkten attraktiv, denn der Aufwand für eine Mitarbeiterbeteiligung ist wesentlich geringer als der Aufwand für alternative Finanzierungsformen. Immerhin kostet das Kapital von institutionellen Beteiligungsgesellschaften oft zwischen 10 und 20 % p.a.

Eine Mitarbeiterbeteiligung verbessert die Kapitalausstattung des Unternehmens, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sichert so die Zukunftsfähigkeit. Ferner bestehen die Vorteile in einer verbesserten Eigenkapitalquote und damit in einer Erhöhung der Bonität und des Ratings des Unternehmens. Gleichzeitig wird die Mitarbeiterbindung gefördert. Daneben steigt die Eigeninitiative der Belegschaft, die Mitarbeitermotivation und dadurch die Produktivität. -  Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

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4. Dezember 2020 5 04 /12 /Dezember /2020 08:25

Den periodisch jeden Monat mehrfach erscheinenden Investoren-Brief.de ( Herausgeber: Dr. Werner Financial Service AG ) können Interessenten kostenlos über die unten stehenden Links  formlos bestellen.



Der Investoren-Brief vom 03. Dezember 2020  ( http://www.investoren-brief.de/ ), herausgegeben von Dr. jur. Horst Werner, ist wieder erschienen: Für alle, die Kapitalanlage-Möglichkeiten suchen.

Verantwortlich Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ); kostenfrei bestellen über
dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de

http://www.investoren-brief.de/

Hier können Sie den wöchentlichen Investoren-Brief auch kostenfrei abonnieren und sind stets nicht nur über aktuelle Beteiligungsangebote informiert, sondern erhalten auch alle Informationen über gesetzliche Neuerungen für den freien Kapitalmarkt und alle neuen Richtlinien von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ).

Der periodisch versandte Investorenbrief des Finanzportals „Anleger-Beteiligungen.de“ wird zudem auch stationär im Internet unter www.investoren-brief.de veröffentlicht und erreicht damit tausende von zusätzlichen Webseiten-Besuchern. Vierzehntätig wird der Finanz-Newsletter als Investoren-Brief von Anleger-Beteiligungen.de der Dr. Werner Financial Service AG an über 10.000 Kapitalmarktteilnehmer mit namentlicher Ansprache und gelistete Kapitalgeber zu dem gesamten Themenspektrum des vor- und außerbörslichen Kapitalmarkts mit Beteiligungsangeboten, Anlegertipps und Analysen verschickt ( www.anleger-beteiligungen.de ). Die Adressaten ( eingetragene Beteiligungs-Interessenten ) setzen sich aus Investoren, privaten Anlegern, family offices, Finanzdienstleistern und Unternehmern zusammen, die sich für diesen kostenlosen Investoren-Service angemeldet und eingetragen haben. So wird sicher gestellt, dass die Empfänger an dem Inhalt auch wirklich interessiert sind. Des Weiteren können über unser Finanzportal Anleger-Beteiligungen.de individuell gestaltete Mailings an über 1.500 gelistete, ausgewählte Finanzdienstleister und weitere ca. 1.500 gelistete Vermögensverwalter vorgenommen werden. Das kapitalsuchende Unternehmen kann in einer E-Mail in seinem Corporate Design das Produkt, d. h. die Beteiligung, den Finanzdienstleistern vorstellen.

Ferner enthält der Investoren-Brief.de in jeder Ausgabe die Rubrik „Anlegermessen, Finanzmessen und Investorentreffs in Deutschland“ mit einer stets aktualisierten Termin-Übersicht über alle Kapitalmessen in der Bundesrepublik mit den Links zum Anmelden und weiteren Informieren.

Der Finanz-Messekalender wird monatlich mehrfach im www.investoren-brief.de  von der Dr. Werner Financial Service Group veröffentlicht. Unmittelbarer können anbahnende Anlegerkontakte und Investorengespräche nicht abgehalten werden. Auch über Google mit der Eingabe „Finanzmessen“ oder „Anlegermessen“ finden Unternehmer den direkten Zugang zur Anmeldung auf solchen über das ganze Jahr verteilten, häufig ( jeden Monat ) stattfindenden Anlegermessen mit sämtlichen Kosten- und Teilnahmegebühren.

Spezielle Investoren-Meetings bzw. Investorenkonferenzen werden auch von privaten Kapitalmarktdienstleistern zum Treffen von Anbietern und Nachfragern mit dem Ziel des Abschlusses von interessanten Investitionen und  Beteiligungsverträgen organisiert und durchgeführt. Derartige Veranstaltungen, auch „Finanz-Matching-Treffen“ genannt, werden in gesonderten Moderations-Veranstaltungen organisiert und angemeldete Unternehmen mit den interessierten Investoren eingeladen. Bekannt sind solche Matching-Veranstaltungen auch in New York, wo man bei den Veranstaltern seine Unternehmensunterlagen einreichen muss und gegen eine Eintrittsgebühr von $ 10.000,- an dem Matching teilnehmen kann. Dort erhält man die Gelegenheit, sich vor professionellen Kapitalgebern in einem bis zu 30-minütigen Vortrag zu präsentieren und unmittelbar mit den anwesenden Investoren zu sprechen.

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3. Dezember 2020 4 03 /12 /Dezember /2020 15:31

Eine 100%-Finanzierung mit stimmrechtslosem Nachrangkapital für Unternehmen von privaten Anlegern und Investoren ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist ebenso möglich wie eine Mischfinanzierung mit kostleverage-Effekten aus kreditorientierter Bankenfinanzierung und kapitalmarktorientierter Privatfinanzierung.

Die Frage nach der Möglichkeit der Vollfinanzierung wird immer wieder von Unternehmern und Selbständigen sowie Start-up-Unternehmern gestellt, die den Banken- und Finanzierungsstress mit Kreditinstituten vermeiden wollen und alternative Finanzierungswege suchen. Die Unternehmer wollen keine Hausbankabhängigkeit und finden auch am Beteiligungsmarkt im Rahmen der Vollfinanzierung günstige Finanzierungsmöglichkeiten / Konditionen mit 3,5% bis 5,5 % Zinsen p.a. für unbesicherte Beteiligungsgelder. Dementsprechend können Unternehmensfinanzierungen oder Projektfinanzierungen auch vollständig über kapitalmarktorientiertes, stimmrechtsloses Beteiligungskapital realisiert werden. Da kommen z.B. das stille Beteiligungskapital und das Genussrechtskapital als bilanzrechtliches Eigenkapital in Betracht, so dass sogar Bonität und Rating des Unternehmens wachsen. Eigenkapitalähnlich wird Mezzanine-Kapital neben seiner Nachrangigkeit auch durch seine Langfristigkeit. So sind Laufzeiten von 5 bis hin zu 15 Jahren durchaus üblich und erlauben es, mit dem zur Verfügung gestellten Kapital langfristig und nachhaltig zu wirtschaften. Zur Qualifizierung als bilanzrechtliches Eigenkapital ist eine Mindestfrist von 5 Jahren erforderlich. Es ist daher ratsam, eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren zu vereinbaren, die aber nicht automatisch zu einer Beendigung der Beteiligung führt, sondern nach Ablauf dieser 5 Jahre eine Kündigungshandlung einer der beiden Vertragspartner erforderlich macht. Bilanzrechtlich ist eine Kündigungsfrist von zwei Jahren vorgegeben.

Das Nachrangdarlehen hat bilanziell eine eigenkapitalnahe Bedeutung ( = wirtschaftliches Eigenkapital ), da es zur Vermeidung der Überschuldung im Rang hinter den Forderungen aller übrigen Bankkredite oder anderer Verbindlichkeiten steht. Dadurch verbessert sich die Haftungs-Kapitalstruktur und somit die Bonität des Unternehmens. Auch kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, wird auf diese Weise die Aufnahme von weiterer Finanzierungsliquidität ermöglicht.

Das private Nachrangdarlehen von Privatinvestoren hatte bis Ende 2015 - weil es keine Unternehmensbeteiligung im eigentlichen Sinne darstellt und keine Ergebnisbeteiligung an einem Unternehmen enthält - kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es ohne einen Verkaufsprospekt nach Vermögensanlagengesetz und ohne Volumenbegrenzug als privates Kreditgeschäft öffentlich angeboten und platziert werden durfte, wenn gleichzeitig kein Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz ( unerlaubte Bankgeschäfte wegen fester rückzahlbarer Gelder ) vorlag. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstanden daher keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedurfte keines Billigungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ). Das hat sich jetzt durch den  § 1 Abs. 2 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz geändert.

Mezzanine-Kapital gilt steuerrechtlich als Fremdkapital und mindert den körperschaftssteuerlichen Gewinn: Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht, kann Mezzanine-Kapital bei entsprechender Gestaltung steuer- und handelsrechtlich als Fremdkapital gewertet werden. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen auf das Mezzaninekapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind Aufwand der Gesellschaft. Das gilt ebenso für die Nachrangdarlehen oder die Anleihe, die auch kleine Unternehmen ausgeben dürfen.

Keine Verluste von Eigentums- und Stimmrechten  - Vorteile von Mezzaninekapital: Anders als bei der klassischen Eigenkapitalgewinnung mit Stimmrechtskapital (z.B. durch die Ausgabe von Aktien, KG-Anteilen etc.), geht eine Mezzanine-Finanzierung bei entsprechender Gestaltung nicht mit einer Veränderung der Eigentümerverhältnisse einher. Dies hat zur Folge dass bestehende Mehrheitsverhältnisse unberührt bleiben und die Unabhängigkeit des Unternehmens nicht durch den Verlust von Einflussnahmerechten bzw. das Gewähren von Mitspracherechten gefährdet wird. Folglich wird eine Verwässerung des Gesellschaftskapitals ebenfalls unterbunden. Eine Vollfinanzierung mit Mezzaninekapital beinhaltet also keine gesellschaftsrechtlichen oder steuerrechtlichen Nachteile. Weitere Auskünfte erteilt Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.

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