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11. November 2021 4 11 /11 /November /2021 09:27

 Die Unternehmensfinanzierung beinhaltet die Kapitalaufnahme von Banken oder vom privaten Kapitalmarkt für privatrechtliche Wirtschaftsorganisationen ( Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, wirtschaftliche Vereine ) und die Kapitalversorgung zur Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

In Zeiten der internationalen Coronakrise und in Zeiten der Liquiditätsverknappung durch die Vorboten von Basel VI sind alternative Finanzierungslösungen für mittelständische Unternehmen wegen der notwendigen Zukunftsinvestitionen im Wettbewerbskampf  der Unternehmen um Kapital und Marktanteile eine Existenzfrage. Bedeutsamer denn je ist eine gleichmäßige Bilanzstruktur ohne Übergewicht des Kreditkapitals. Je mehr verschiedene Finanzierungspartner mit unterschiedlichen Bilanzauswirkungen vorhanden sind, um so größer ist die Finanz-Unabhängigkeit des Unternehmens. Zur Bewältigung zukünftiger Finanzierungsfragen ist ein interdisziplinär abgestimmtes Finanzmanagement erforderlich.

Die Bilanzstruktur ( Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital und die Anzahl der Kapitalgeber ) entscheidet über die Selbständigkeit eines Unternehmens. Vom Finanzvolumen aus gesehen sollten die Eigenkapitalpartner, Kreditpartner, Leasingpartner und Factoringpartner ( zur Bilanzverkürzung zwecks Eigenkapitalerhöhung ) gut verteilt in größerer Zahl vorhanden sein. Ein Übergewicht des Kreditkapitals von z.B. mehr als 90% an der Bilanzsumme würde die Abhängigkeit von den Banken anzeigen. Alternative Finanzierungswege mit unterschiedlichen Finanzinstrumenten bei differenzierten bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen sind unerläßlich. Auch der Mittelständler braucht eine neue Finanzarchitektur ( sprich Bilanzstruktur ), wenn er den Bestand und die Selbständigkeit seines Unternehmens sichern sowie eine Bankenabhängigkeit vermeiden will. Dies kann jeder Unternehmer über die beteiligungsorientierte Unternehmensfinanzierung mit Kapitalgebern und Privatinvestoren erreichen. 


Eine Unternehmensfinanzierung ist auch von innen heraus möglich. Als Unternehmens-Innenfinanzierung bezeichnet man die Mittel zur Finanzierung, die unmittelbar aus den Unternehmensgewinnen durch Thesaurierung im Unternehmen verbleiben oder die aus dem Cash-flow für Investitionen unternehmensintern als Liquidität vorhanden bleiben und die genutzt werden, um z.B. auf eine Kreditfinanzierung verzichten zu können. Unternehmensinterne Maßnahmen zur Kapitalfreisetzung bilden die Unternehmens-Innenfinanzierung: (a) Innenfinanzierung aus Umsatz und Ertrag: Dazu gehören die einbehaltenen Überschüssse ( = Eigenfinanzierung oder auch Selbstfinanzierung ), aus Abschreibungsvorteilen ( Entstehung stiller Reserven ) und aus der Auflösung von Rückstellungen ( = Verminderung von Verbindlichkeits-Positionen ). (b) Zum weiteren entsteht die Innenfinanzierung aus Vermögensumschichtung: Hierzu gehören finanzielle Folgen der Rationalisierung, der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen und die Auflösung gebundener Liquidität bei den sogen. Sale-and-Lease-Back-Verfahren ( Verkauf von Gegenständen an eine Leasinggesellschaft mit anschließendem "Rück-Leasing" ).

Eine Unternehmensfinanzierung durch Kapitalzufuhr von außen ist die bekanntere Form. Im Rahmen der Unternehmens-Außenfinanzierung als Beteiligungsfinanzierung sind Bareinlagen, materielle Sacheinlagen ( z.B. Immobilien, Maschinen etc.) und/oder immaterielle Wirtschaftsgüter ( z.B. Patente, Lizenzen etc. ) zu nennen. Für die Einordnung als Außenfinanzierung spielt es keine Rolle, wer die Finanzierungsmittel bereitstellt. Mit dem Begriff der Außenfinanzierung werden nur die Herkunftsquellen ( = Mittelherkunft ) zusammengefasst, die das Finanzierungskapital zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen seine Investitionen, Aufträge und andere Produktionsmittel finanzieren kann. So zählen zur Außenfinanzierung sämtliche Kredite ( Bankkredite oder Investorendarlehen oder Anleihegelder ) in welcher festzinsbelasteten Form auch immer, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Aber ebenfalls als Teil der Außenfinanzierung werden bei einer Definition im engeren Sinne Gelder betrachtet, die von Aktionären an eine Aktiengesellschaft für den Erwerb der Aktien gezahlt werden oder Kommanditkapital, welches von Kommanditisten bei einer Kapitalerhöhung überwiesen wird. In allen Fällen werden Gelder bereitgestellt, die von "außerhalb" des Unternehmens kommen. Eine klassische Form der Außenfinanzierung ist die Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt.

Je nach der Rechtsform des Unternehmens, das Beteiligungen emittieren möchte, sind die geeigneten Finanzierungsformen auszuwählen. Dies können eine Aktienemission, die Ausgabe von Kommanditanteilen oder andere sogen. "offene Beteiligungen" mit Stimmrechten oder die Emission von wertpapierverbrieften Anleihen / Hypothekenanleihen bzw. anderer stimmrechtsloser nicht-wertpapierverbriefter Mezzaninekapital-Beteiligungen wie stilles Gesellschaftskapital, Namens-Genussrechtskapital, Namensschulödverschreibungen als Anleihen oder festverzinsliches Nachrangdarlehenskapital sein. Dabei findet die Kapitalmarktfinanzierung mit Mezzanine-Kapital in gleicher Weise über ein öffentliches Beteiligungsangebot als  Private Placement statt. grundschuldbesicherte Darlehen sind ohne BaFin-Prospekt und ohne Volumenbegrenzung entsprechend § 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) am freien Kapitalmarkt platzierbar.

Bei der Auswahl alternativer, kapitalmarktorientierter Finanzierungsformen spielen sowohl Haftungsfragen, Bilanzfragen als auch steuerliche Überlegungen eine Rolle; soll z.B. die Verwässerung der Einflußrechte vor dem Hintergrund von Nachfolgeüberlegungen in Kauf genommen werden ? Soll die Gesellschaft im Familienverbund verbleiben oder ist auch ein Teil "Kasse machen" gewünscht ? Hier spielen die unternehmerischen wie privaten Interessen des Unternehmers eine entscheidende, prioritäre Rolle. 


Als Finanzierungsmodelle außerhalb der Bankverbindlichkeiten kommen das vollhaftende, stimmberechtigte Gesellschafterkapital oder das stimmrechtslose Beteiligungskapital ohne Eigentümerschaft in Betracht. Zu dem letzteren zählen insbesondere das Mezzaninekapital in seinen Ausprägungen des stillen Gesellschaftskapitals, des Genussrechtskapitals und der Unternehmensanleihen als Inhaberschuldverschreibungen. Die Mezzanine-Finanzierungen können als Eigenkapitalfinanzierungen in bilanzrechtlicher Form gestaltet werden. Die Unternehmensanleihe ist dagegen nichts anderes als ein "wertpapierverbrieftes Darlehen", das immer als Verbindlichkeit zu bilanzieren ist. Soweit die Anleihe mit einer Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern der Gesellschaft ausgestattet ist, kann es als sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" eingeordnet werden.​  -  Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. jur. Horst Werner ( mailto:dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG.

 

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9. November 2021 2 09 /11 /November /2021 17:06

Die stimmrechtslose Equity-Mezzaninefinanzierung dient der Stärkung der Eigenkapitalquote und zur Investitionsfinanzierung ohne Banken

Die Dr. Werner Financial Service AG beschaft für Ihr Unternehmen stimmrechtsloses Mezzanine-Kapital z.B. in der Rechtsform von stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital oder Anleihekapital. Sie bleiben in Ihrem Unternehmen Alleineigentümer und unterliegen keinen Fremdeinflüssen.

Die Unternehmensfinanzierung ist über drei Alternativen möglich: über (Bank-)Kredite, über stimmberechtigtes, offenes Beteiligungs- und Einlagenkapital  ( Private Equity ) oder über stimmrechtsloses Mezzaninekapital ( stilles Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital ). Das Private-Equity-Kapital und das Mezzaninekapital können vertraglich so ausgestaltet werden, dass diese Kapitalformen im Eigenkapital bilanziert werden können.

Beteiligungskapital und Eigenkapital gibt es nicht nur für Aktiengesellschaften über die Börsen, sondern für jedes Unternehmen (gleich welcher Rechtsform, z.B. auch GmbH, KG, OHG, usw.)  auch durch ausserbörsliches Kapital (z. B. Private Equity) für den Mittelstand. Der Begriffsteil „Equity“ macht deutlich, dass es sich um die Bereitstellung von Eigenkapital handelt. Der Begriffsteil „Private“ zeigt, dass dies außerhalb der Börse geschieht. Private Equity bezeichnet somit zunächst ganz allgemein jede Form von Bereitstellung ausserbörslichen Eigenkapitals für Unternehmen durch externe, d.h. außerhalb des bisherigen Gesellschafterkreises stehende Dritte. Im Gegensatz hierzu meint „Public Equity“ die Kapitalbeschaffung über die Börsen.

Mezzanine-Kapital ist ein sehr flexibles Finanzierungsinstrument, das bilanziell zwischen dem Eigenkapital und dem Fremdkapital steht. Es kann als echtes bilanzrechtliches Eigenkapital ausgestaltet werden. 
 
Der Begriff "Mezzanine" stammt aus dem Italienischen und beschreibt in der Architektur nichts anderes als ein „Zwischengeschoss“. Mezzanine-Kapital bildet eine Zwischenposition zwischen dem stimmberechtigten Vollgesellschafts-Haftungskapital und den Verbindlichkeiten von Gläubigern. Mezzanine-Kapital ist stimmrechtsloses Haftungs- und Risikokapital ohne Eigentümerrechte.

Mezzanine-Kapital gibt es in den Ausprägungen des echten und unechten Mezzaninekapitals: das Echte ( Equity-Mezzanine ) ist bilanzrechtliches Eigenkapital, das Unechte ( Debt-Mezzanine ) ist bilanzrechtlich eine Verbindlichkeit ( wie z.B. das partiarische Darlehen ). In jedem Falle erhält das Unternehmen stimmrechtsloses Kapital ohne jede Einflußnahmemöglichkeit der Investoren. Mezzanine-Kapital gibt es z.B. in der Rechtsform von stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital oder Anleihekapital als "wertpapierverbrieftes Darlehen" mit Rangrücktritt. Sie bleiben in Ihrem Unternehmen Alleineigentümer und unterliegen keinen Fremdeinflüssen.

Mezzanine-Kapital ist ein sehr flexibles Finanzierungsinstrument, das bilanziell mit zusätzlichen Vertragsbedingungen als echtes bilanzrechtliches Eigenkapital ausgestaltet werden. Hierzu zählen die Verlustteilnahme, die Laufzeit von mindestens fünf Jahren und die Erfolgsabhängigkeit der Ausschüttungen

 
Mezzanine-Kapital bietet sich insbesondere für mittelständische Unternehmen an, die Beteiligungskapital suchen, aber weder die bisherige Eigenkapitalstruktur durch Aufnahme von Fremdkapital schwächen noch Einflussnahmerechte abgeben wollen. Die Eigentümerstrutur im Unternehmen bleibt unverändert.

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9. November 2021 2 09 /11 /November /2021 10:06


Die Unternehmensnachfolge und der Unternehmensankauf oder Unternehmensverkauf kann banken-unabhängig über den Beteiligungsmarkt finanziert werden, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Unternehmensübernahme kann auch aus MItteln des zu übernehmenden Unternehmens ( als Gesellschafterdarlehen ) bezahlt werden.

Jedes Unternehmen hat einen schätzbaren Wert und erfordert einen Kaufpreis. Ob der Übernehmer nun aus der Familie kommt, aus dem Unternehmen selbst oder von außerhalb – in der Regel müssen die Nachfolger den Übernahmepreis für ihr neues Unternehmen finanzieren. In wenigen Fällen ist dies nur aus eigener Liquidität oder Ersparnissen möglich. Dann sind interessante Finanzierungsalternativen gefragt.

Wer über ausreichend Vermögen verfügt, kann die Übernahme ohne fremde Geldmittel bzw. ohne Bankkredite realisieren. Möglicherweise lässt sich auch der Cashflow des übernommenen – oder eines eigenen, bereits vorhandenen – Unternehmens dafür nutzen.

Bisher wenig beachtet, aber die erfolgversprechendste Möglichkeit ist, die Unternehmensnachfolge durch die Inanspruchnahme von Privatinvestoren zu regeln. Bei den an den unternehmerischen Interessen ausgerichteten Finanzierungs- und Nachfolgemodellen wird der Kaufpreis bzw. Übernahmepreis nicht über einen Bankkredit, sondern über den Beteiligungsmarkt mit Mezzanine-Kapital finanziert. Dabei dient das Unternehmen als Finanzierungspartner, über den das erforderliche Kapital von Privatinvestoren aufgenommen wird. Auch die familieninterne Unternehmensnachfolge kann auf die oben beschriebene Weise, die wir Interessenten gern in einem kostenfreien Beratungsgespräch ausführlich erläutern, finanziert werden. Mit einer entsprechenden Vertragsgestaltung kann der Unternehmensverkäufer seinen Betriebs-Erwerber bzw. Unternehmensnachfolger bei der Finanzierung des Erwerbspreises unterstützen und so die Unternehmensnachfolge ermöglichen.

Das kapitalaufnehmende Unternehmen gewährt dem Käufer ein entsprechendes Darlehen, welches der Erwerber an den Unternehmensverkäufer als Kaufpreis bezahlt. Auf diese Weise erhält der Verkäufer seinen Kaufpreis. Der Käufer schuldet sodann dem erworbenen Unternehmen das von dem Unternehmen erhaltene Darlehen, welches man nach dem Erwerbsvorgang als "Mitarbeiterdarlehen" qualifizieren könnte.  Das zu verkaufende Unternehmen dient praktisch als "Finanzierungsgesellschaft".

Fordern Sie zu dieser Thematik unsere kostenlose Beratung "Finanzierung des Unternehmenskaufs" unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de an.

Im Mittelstand ist eine gut vorbereitete Nachfolge die Basis für die sichere Zukunft eines Unternehmens. Möchten Interessenten in ein bestehendes Unternehmen einsteigen und die Nachfolge übernehmen ?  Auch die KfW Bank unterstützt Nachfolgerinnen und Nachfolger mit einem günstigen Förderkredit bzw. Teilkredit, der die Unternehmensübernahme finanziell erleichtern kann.

Sicherstellung des Unternehmensverkäufers

Der Unternehmensverkäufer kann sich insoweit sichern, als Unternehmensanteile nur in dem Umfang übertragen werden, als der Kaufpreis aus dem gewährten Darlehen tatsächlich geflossen ist bzw. bezahlt wurde. Dabei kann eine sukzessive Anteilsübertragung erfolgen.

Finanzierung der familieninternen Unternehmensnachfolge

Auch die Unternehmensnachfolge in der eigenen Verwandschaft oder Familie kann auf die oben beschriebene Weise finanziert werden. Mit einer entsprechenden Vertragsgestaltung kann der Unternehmensverkäufer seinen Betriebs-Erwerber bzw. Unternehmensnachfolger bei der Finanzierung des Erwerbspreises unterstützen und so die Unternehmensnachfolge ermöglichen.

Kostenlose Beratung beim Unternehmenskauf und zum Unternehmenswechsel

Der Finanzjurist Dr. Horst Siegfried Werner und die Kollegen Finanzierungsberater der Dr. Werner Financial Service AG
( www.finanzierung-ohne-bank.de ) beraten Interessenten gern bei der Umsetzung der Finanzierung der  Betriebsübernahme oder des Unternehmensverkaufs oder bei der Unternehmensnachfolge, damit Ihr potentieller Erwerber Ihnen auch den Kaufpreis bezahlen kann.

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7. November 2021 7 07 /11 /November /2021 09:30


So erzielen Unternehmen einen zügigen Platzierungs-Erfolg bei der Akquisition von Risikokapital am bürokratisch unverschandelten, außerbörslichen Beteiligungsmarkt: Ein Beteiligungs-Exposé ohne BaFin entsprechend den gesetzlichen Bereichsausnahmen für eine Small-Capital-Finanzierung ( bis zu 20 Privatinvestoren / Kapitalgeber pro Finanzinstrument ohne Kapitalbegrenzung und ohne Kapitalmarktaufsichtsgenehmigung), so ausführlich Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de )

oder ein Kapitalmarktprospekt mit BaFin-Genehmigung muss alle Angaben inklusive Risikohinweise enthalten, die für eine Anlageentscheidung eines Anlegers bzw. Geldgebers wesentlich zur Beurteilung einer Unternehmensbeteiligung / Beteiligungsfinanzierung sind.
( BaFin-Prospekte sind leider mit durchschnittlich zwölf Monaten viel zu langwierig für mittelständische Unternehmen. ) Für den Erfolg einer Platzierung von Kapitalanlagen ist das Prinzip der Offenkundigkeit oberste Voraussetzung. Gesetzliche Anforderungen beinhalten bis ca. Euro 10 Mio. Kapitalbeschaffungssumme nur die Einhaltung der Bereichsausnahmen der Prospektgesetze.

Bei Fehlerhaftigkeit von Exposé-Unterlagen oder Verkaufsprospekten könnte eine Kapitalanlagebetrug gem. § 264 a Strafgesetzbuch die Konsequenz sein. Oder das Angebot könnte gegen die Vorschriften über die Einlagengeschäfte der Banken gem. §§ 1 ff Kreditwesengesetz ( KWG ) mit einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren gem. § 54 KWG  Gefängnis verstoßen. Mit der Erfahrung von über 750 Kapitalmarktemissionen mit oder ohne BaFin-Prospekten der Dr. Werner Financial Service AG vermeiden Interessenten fehler.

Die auf dieser Seite aufgeführten Unterlagen sind für die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung durch Kapitalbeschaffung über ein Private Placement bzw. zur Erstellung eines gesetzlich definierten Vermögensanlagenprospektes / Emissionsprospektes bzw. Kapitalmarktprospektes erforderlich:

    Die letzten Jahresabschlüsse und die aktuelle BWA sowie bei Neugründung eine Eröffnungsbilanz der Gesellschaft;

    Aktueller Lagebericht über das Unternehmen (Darstellung der derzeitigen Ertrags- und Vermögensverhältnisse);

    Die Unternehmensplanung mit Plan-Bilanzen, Plan-GuV und Liquiditätsplanungen; ein Businessplan mit Ertragsvorschau für die kommenden drei vollen Jahre; evtl. Berechnung der Eigenkapital- und Ertragsrendite;

    Beschreibung des Geschäftsmodells ( der Equity Story ), der Unternehmensstrategie, der Produktphilosophie und der Vermarktungsperspektiven des Unternehmens sowie des
    (Wettbewerbs-) Marktes;

    Die Auflistung von Investitionsvorhaben ( soweit abgesichert vorhanden ) und/oder eine allgemeine Beschreibung der Investitionsabsichten und der Investitionsmerkmale;

    Die Kurzdarstellung eines Unternehmensporträts und der Unternehmenshistorie; Beschreibung des operativen Geschäfts

    Die Vorlage der Gesellschafts-Satzung und des Handelsregisterauszuges sowie der Gesellschafterliste, soweit die Gesellschaft sich nicht im Streubesitz befindet;

    Die Darstellung der unternehmerischen Erfahrungen des/der Vorstände bzw. der Geschäftsführer(s) und des Know-hows im operativen Unternehmensgeschäft;
                                                                                                                                                       
    Berufliches Kurzporträt des/r Geschäftsführer/s oder Vorstands und der Beirats- bzw. Aufsichtsratsmitglieder

Das Angebot unserer Vertriebsunterstützung zur Platzierung der Kapitalmarktemission und unseres Platzierungsmanagements für Unternehmen ( bereits ab Euro 1.990,- zzgl. USt  - siehe http://buchung.finanzierung-ohne-bank.com/ ) zur Gewinnung von Kapital für mittelständische Betriebe setzt sich zusammen aus folgenden Leistungen :

  • Erstellung eines detaillierten Platzierungsablaufs (Emissionsplan), insbesondere Entwicklung einer emissionsbezogenen Marketingstrategie zur Bekanntmachung und Bewerbung der Emission in der Financial Community.
  • Beratung, Unterstützung und Abwicklung des Pre-Marketing zur Ansprache der Kapitalmarktteilnehmer und Zielgruppen im Vorfeld der Emission (=Vorankündigung zum schnellen Markteintritt).
  • Beratung über zusätzliche Beteiligungs- und Verkaufsunterlagen (Flyer, Verkaufsfolder, Gewährung von Incentives, etc.) außerhalb des Kapitalmarktprospekts.
  • Erarbeitung und Zurverfügungstellung von verkaufsunterstützenden Unterlagen.
  • Erstellung einer individuellen Vertriebsmappe mit Vertriebsmaterialien für den internen Gebrauch durch den Finanzdienstleister.
  • Unterstützung und Beratung bei der Durchführung von Friends&Family-Aktionen im unternehmensbezogenen Umfeld.
  • Textliche Erstellung von quartalsbezogenen Kunden- und Anlegermagazinen. 
  • Einweisung und Coaching für Unternehmenspräsentationen beim Going Public.
  • Beratung und Mitwirkung bei emissionsbezogenen Direktmarketingaktivitäten.
  • Durchführung von Anzeigenkampagnen mit Auftragsvergabe an die Printmedien (Wirtschaftspresse) zur Direktplatzierung.
  • Persönliche Kontaktherstellung zu den Finanzpresse-Organen, den größten deutschen Kapitalanlagemagazinen für Finanzdienstleister zwecks spezifischer Pressemeldungen und Vorbereitung redaktioneller Unternehmensberichte.
  • Zurverfügungstellung einer Datenbank mit Finanzdienstleister-Kontakten. 
  • Herstellung einer Vertriebs-CD mit Ausschüttungs-Berechnung für den Vertrieb.
  • Beratung in der Anlegerverwaltung, beim Anlegerschriftverkehr und bei Fragen der Beteiligungsvertrags-Abwicklung.
  • Beratung in Presseangelegenheiten und bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie bei allen Online-Auftritten auf Finanzierungsmarktplätzen im Internet.


Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. Horst Werner ( mailto:dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG.

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5. November 2021 5 05 /11 /November /2021 17:13

In der EU  dürfen Wertpapiere ohne Volumenbeschränkung nicht ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Bei Wertpapieren gilt der sogen. "europäische Pass", der besagt, dass die BaFin-Billigung dann für die Platzierung in allen europäischen Länder gilt. Für nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen gilt die Prospektpflicht gem. § 6 VermAnlG. Die BaFin-Billigungen derartiger VermAnl-Prospekte gelten nur in Deutschland. In den anderen EU-Ländern gelten gesonderte, nationale Vorschriften.

Wer Wertpapiere öffentlich anbieten will, z.B. im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung bei einer Aktiengesellschaft oder der Begebung von Schuldverschreibungen, oder diese an einem geregelten Markt zulassen möchte, muss dafür regelmäßig – das heißt vorbehaltlich einer Ausnahme – einen Prospekt erstellen und veröffentlichen.

Ein Wertpapier ist nach der Definition von Wikipedia eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt. Ein Wertpapier ist mit einem Geldschein vergleichbar. Wer es in den Händen hält, für den gilt die Eigentumsvermutung.

Ein Wertpapierprospekt muss alle wesentlichen Angaben über den Emittenten und die angebotenen Wertpapiere enthalten. Er soll den Anleger in die Lage versetzen, sich ein zutreffendes Bild über das Angebot zu machen und auf dieser Grundlage seine Investitionsentscheidung zu treffen. Grundlage für die Erstellung, Billigung und Geltung des Prospekts ist die EU-Prospektverordnung (EU-Prospekt-VO). Der Inhalt und die Aufmachung werden durch Delegierte Verordnungen der EU-Kommission konkretisiert (Delegierte Verordnungen (EU) 2019/979 und 2019/980 der Kommission, jeweils vom 14. März 2019).

Aktien und Anleihen sind Wertpapiere. Sonderformen von Anleihen sind forderungsbesicherte Anleihen (asset backed securities  ABS) von Refinanzierungs-Zweckgesellschaften, die durch Vermögenswerte unterlegt und abgesichert sind. Der Forderungsbestand von Unternehmen wird auf diese Weise aus der eigenen Bilanz ausgelagert und gegen liquide Mittel aus einer Anleihenemission veräußert. Aktien können als Inhaberaktien oder Namensaktien begeben werden. Schuldverschreibungen können ebenso als Inhaberpapiere emittiert werden ( Inhaberschuldverschreibungen ) oder auf den Namen des Anleihegläubigers ausgestellt werden ( Namensschuldverschreibungen ).

Die sogen. Junk-Bonds ( "Mülleimer-Anleihen" ) mit geringen Bonitäten im CCC-Ratingbereich  (suprime-bonds under investment-grade ) haben nur bei doppelter Verzinsung über dem Marktniveau eine Platzierungschance, da hohe Ausfallrisiken bestehen. Oft sind Junk-Bonds  zu sehr günstigen Kursen mit Renditen bis zu 12% zu erwerben. Bei Junk-Bonds bestehen erheblich höhere Risiken, aber auch im Erfolgsfalle sehr hohe Gewinnchancen.

Auch Vermögensanlagen dürfen außerhalb der gesetzlichen Bereichsausnahmen nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Prospektpflicht erstreckt sich dabei auf unverbriefte Anlagen:

    Unternehmensanteile,
    Anteile an Treuhandvermögen,
    partiarische Darlehen,
    Nachrangdarlehen,
    Genussrechte,
    stille Gesellschaftsanteile
    vinkulierte Namensschuldverschreibungen,
    sonstige vergleichbare Anlageformen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen, und

    Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld oder handelsüblichen Edelmetallen
        eine Verzinsung und Rückzahlung,
        eine Verzinsung und Herausgabe von handelsüblichen Edelmetallen,
        einen vermögenswerten Barausgleich oder
        einen vermögenswerten Ausgleich durch die Herausgabe von handelsüblichen Edelmetallen

    gewähren oder in Aussicht stellen,

solange sie jeweils nicht in Wertpapieren und auch nicht als Anteile an Investmentvermögen i.S.d. § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltet sind und die Annahme der Gelder auch nicht als Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes zu qualifizieren ist.

Zu den Unternehmensanteilen gehören Unternehmensbeteiligungen an Personengesellschaften, Geschäftsanteile an GmbHs, GbR-Anteile sowie stille Beteiligungen an den genannten Gesellschaften oder bestimmten Vermögensmassen solcher Gesellschaften und auch Beteiligungen an ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen. Der Prospekt für Vermögensanlagen ist nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zu erstellen. Sein Inhalt und Aufbau ist in der Vermögensanlagen-Prospektverordnung (VermVerkProspV) geregelt.

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3. November 2021 3 03 /11 /November /2021 09:25

Die Crowdfunding Vorschriften regeln die sogen. Schwarmfinanzierung gemäß §§ 2 a ff Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) als Bereichsausnahmen von der BaFin-Prospektpflicht gem. § 1 VermAnlG, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). 

Ausnahmen von der Prospektpflicht gibt es bei Einhaltung mehrerer Geringfügigkeitsgrenzen. Beim Crowdfunding darf die Platzierungssumme von Euro 6 Mio. nicht überschritten werden. Ferner dürfen die Prospektpflicht-Ausnahmen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) und § 2 a ff VermAnlG nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. 

Die Befreiungen für Schwarmfinanzierungen gem. § 2 a ff Vermögensanlagengesetz können nicht parallel zu den Bereichsausnahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG genutzt werden. Dies ergibt sich aus § 2 a Abs. 4 mit dem eindeutigen Wortlaut: „Die Befreiung nach den Absätzen 1 und 2 kann nicht in Anspruch genommen werden, solange eine Vermögensanlage des Emittenten nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 öffentlich angeboten wird oder eine auf diese Weise angebotene Vermögensanlage des Emittenten nicht vollständig getilgt ist.

Das Crowdfunding verfolgt das Prinzip der sogen. Schwarmfinanzierung: Statt einen oder wenige große "Fische" ( sprich Großinvestoren ) zu fangen, wird mit einem Finanzmarketing-Netz durch intensive Online-Finanzierungsbewerbung auf den Schwarm von zahllosen, "kleinen Fischen“ – sprich Tausenden von Kleinfinanzierern (Kleinanlegern) - zugegangen. Neu am erweiterten, leider verbürokratisierten Crowdfunding ist lediglich, dass es heute nicht nur kommerziell zur Unternehmensfinanzierung ( business funding ), sondern in allen Lebensbereichen wie bei Kulturprojekten, Sozialeinrichtungen ( social funding ) oder der Politik ( political funding ) jeweils ohne Gewinn und Rendite eingesetzt wird. Das Crowdfunding im politischen Finanzierungsbereich, z.B. beim Wahlkampf wurde weltweit bekannt, als US-Präsident Obama 2008 seinen ersten Wahlkampf und dann noch einmal 2012 über das kleinteilige Spenden- und Geldeinsammeln finanzierte und mit jeweils rund $ 1 Mrd. Wahlkampfspenden eindrucksvoll bewies, dass das Geld vieler kleiner Leute in der Gesamtsumme größer sein kann, als das Geld von wenigen Millionären und finanzstarken, unternehmerischen Interessen- und Lobby-Gruppen.

Seit Mitte der achtziger Jahre findet Crowdfunding in Deutschland statt. Das Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de im Hause der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist heute die älteste in Deutschland existierende, freie Crowdfunding-Plattform für die Kapitalbeschaffung über Massenbeteiligungen als Unternehmensbeteiligungs-Portal mit einem gesamten Crowdfunding-Marktüberblick in Deutschland. Das Beteiligungs-Portal " www.Anleger-Beteiligungen.de " beschränkt sich jedoch auf das Finanz-unternehmerische Crowdfunding. Die Informationen auf dem Beteiligungsportal sind sehr umfangreich und gut zu lesen. Dort wird auch der www.investoren-brief.de archiviert und ist jederzeit abrufbar.

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG dürfen parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile, 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen.

Die Prospektpflichtbefreiungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 und nach den §§ 2 a ff VermAnlG können jedoch nicht parallel genutzt werden. - Die grundschuldbesicherten Darlehen gem. § 1 KWG sind keine Finanzinstrumente gem. § 2 Abs. 1 VermAnlG und sind deshalb neben den Schwarmfinanzierungsbefreiungen zu gleicher Zeit anwendbar.

Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG.

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1. November 2021 1 01 /11 /November /2021 17:30

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt für nachhaltig tätige Unternehmen. Seit 1948 setzt sich die KfW im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und klimaneutralen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. Nachhaltig handeln heißt dauerhafte Ressourcenschonung : Beim Verbrauch von Rohstoffen und anderen Schätzen der Erde nimmt man Rücksicht auf die nachfolgenden Generationen. Man wird dann nicht mehr verbrauchen, als auch nachwachsen kann. Beim Naturschutz und in der Umweltpolitik spricht man deshalb von Nachhaltigkeit. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet: Soziale, ökologische und ökonomische Belange im Sinne des Klimaschutzes werden gegeneinander abgewogen und in ein vernünftiges Verhältnis gebracht, so dass nach diesem Prinzip dauerhaft gearbeitet und gewirtschaftet werden kann, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Klimafreundliche Investoren können auf privater Seite den Kampf gegen den Klimawandel unterstützen.

Allein 2019 hat die KfW dafür ein Fördervolumen von 77,3 Mrd. EUR für nachhaltige Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Die KfW Bankengruppe zeichnet zudem jährlich junge, nachhaltig tätige Unternehmen aus jedem Bundesland mit dem sogen. "KfW Award Gründen" aus. In dem Jahr 2020 fiel die Entscheidung zur Ausrichtung des Wettbewerbs nicht leicht, da auch die Gründer- und Start-up-Szene stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen war. Ausgezeichnet als Sieger in Niedersachsen wurde das nachhaltig tätige Wasserstoff-Unternehmen Buses4Future aus Oldenburg ( siehe http://www.anleger-beteiligungen.de/index.php?id=920 ). Es betreibt Energieerzeugung aus Sauerstoff und Wasserstoff.

Die Buses4Future GmbH ( www.buses4future.com ) ist wie die Bundesregierung und die EU von der großen nachhaltigen Bedeutung einer zukünftigen weltweiten, „grünen“ Wasserstofftechnologie und –Wirtschaft überzeugt, weshalb das Unternehmen EU-Förderung erhielt.

Buses4Future GmbH hat bereits den ersten Brennstoffzellenbus an die Stadtwerke Münster geliefert - Die Stadt Münster sieht sich, so Dr. Hans Hermann Schreier, geschäftsführender Gesellschafter des Wasserstoffmobilitätsunternehmens Buses4Future GmbH, als Wegbereiter der emissionsfreien Mobilität mit grün erzeugtem Wasserstoff.

Manchmal gibt es auch so etwas banales wie den Hersteller von Wassertonnen für private Gärten, um den Wasserverbrauch zu schonen. Das sind dann neben den direkt nachhaltigen Unternehmen die indirekt
ökologische und ökonomische Belange fördernden Unternehmen. Dazu gehören auch die Netzstrom-Betreiber, die dafür sorgen, dass der grüne Windstrom von Nordeutschland und den Off-shore-Windrädern nach Süddeutschland kommt. Nach Wikipedia gibt es in Deutschland ca. 900 Netzstrombetreiber, die den ökologisch erzeugten Strom zum Stromversorger und letztlich zum Endverbraucher liefern. Der Ausbau von intelligenten Stromnetzen sollte mit unterirdischen Leitungen zum Schutz vor Wettereinflüssen Vorrag haben.

Kapitalanleger können nachhaltig tätige Unternehmen durch Investitionen in deren Geschäftsprofile beim Wachstum mit gewinnorientierten stillen Beteiligungen oder mit festzinsorientierten Anleihen unterstützen und so den Klimaschutz z.B. durch Geldeinlagen bei Solar- und Windkraftunternehmen zur Energieerzeugung fördern. Kapitalgeber können den Unternehmen mit offenem Beteiligungskapital oder mit Mezzaninkapital in allen Formen der anerkannten Finanzinstrumente Eigenkapital zuführen.

Nachhaltige Kapitalanlagen werden laut Nachrichtensender NTV immer beliebter. Es helfen auch Geldeinlagen in Recycling-Unternehmen, die die Rohstoff-Rückgewinnung und Rohstoff-Wiederverwertung als nachhaltiges Geschäftsmodell haben. Ferner ist z.B. die Fa. Die Agriversa Pro Boves Verwaltung GmbH des
promovierte Landwirts Dr. agr. habil. Werner BAUMGART, der sich  als praxisorientierter Agrarwissenschaftler in vielen verantwortlichen Funktionen um die Einführung neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse in den nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktionsprozessen verdient gemacht hat, zu nennen.  Das Untenrehmen ist ein Entwickler und Realisator eines emissionsfreien, umweltfreundlichen und tiergerechteren Kuhstalls, deren weltweiter Vertrieb mit Investorengeldern zur Vermeidung von Methan-Emissionen realisiert wird ( siehe http://www.anleger-beteiligungen.de/index.php?id=965 ).  Die Vorteile des Geschäftsmodells liegen auf der Hand :

  • Umwelt- und tierartengerechter, spart fossile Rohstoffe, schont die erforderlichen Ressourcen
  • Produktion erneuerbarer Energie, energieautark und in allen Regionen der Welt realisierbar
  • die herausgefilterten, die Umwelt und das Klima belastenden Methan, Kohlendioxid, Stickoxide – insbesondere Lachgas, Ammoniak und auch Schwefelwasserstoff werden einer sinnvollen, Primärenergie ersetzenden Nutzung, sei es als Energieträger (wie BioMethan, Grüner Wasserstoff), als ökologischer Wirtschaftsdünger (mit NPK, CO2, Mikronährstoffe) für den Pflanzen-, Garten- und Waldbau oder einer sonstigen wirtschaftlichen Nutzung (Strom, Wärme, Kälte) zugeführt.

     
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29. Oktober 2021 5 29 /10 /Oktober /2021 12:39

Immer häufiger bekommen im Finanzbereich tätige Unternehmen Spam-Mails mit falschem Namen unter Missbrauch der Identität eines Dritten, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Identitätsmissbrauch und Identitätsdiebstahl stellen eine wachsende Bedrohung im Internet durch digitale Betrüger dar. Allzu leicht können Mail-Adressen oder ganze Internetauftritte ausgetauscht werden und unrichtige Telefon-Nummern einprogrammiert werden. Solche Identitätstäuschungen erhalten insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich tätige Personen jeden Tag und müssen dann nachfragenden Teilnehmern erklären, dass sie es gar nicht sind, die die Mail mit falscher Absenderkennung geschrieben haben. Identitätsmissbrauch (auch Identitätsdiebstahl genannt) bezeichnet die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten durch Dritte. Ziel ist es oft, in betrügerischer Absicht einen Vermögensvorteil zu erlangen oder den rechtmäßigen Namensträger in Misskredit zu bringen.

Unter unserem Namen wurden mehrfach Phantasie-Rechnungen erstellt und mit nicht identifizierbaren  IBAN-Nr.  =  fremden Kontonummern per Mail versandt, so dass die Kontotäuschung für Dritte nicht erkennbar war.

Wer durch Identitätsmissbrauch zu Schaden kommt, sollte bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten, ob es nun um Geld geht oder um eine Wettbewerbsschädigung gegenüber einem Konkurrenten. Zwar gibt es zum Identitätsmissbrauch keine spezielle Gesetzgebung, allerdings sind die derzeit bekannten Formen des Identitätsdiebstahls und der Identitätstäuschung dennoch strafbar. Betrugsmuster können digital erkannt werden und geben Möglichkeiten zum Handeln: Daten plausibilisieren und Schäden vorbeugen. Der Onlinebetrug mit Identitätstäuschung ist auf dem Vormarsch.

Der Identitätsdiebstahl ist Datenklau für unterschiedlichste Formen von Onlinebetrug. Im Strafrecht gibt es den Tatbestand Identitätsdiebstahl derzeit nicht. Hier ist dann je nach Ausprägung des Betrugs zum Beispiel von Ausspähen und Abfangen von Daten, von Warenkreditbetrug, Mobbing oder Urkundenfälschung die Rede.

Wenn Betrüger oder Cyber-Kriminelle personenbezogene Daten erlangen und missbrauchen, werden Gesetze übertreten, etwa das Verbot des Ausspähens und Abfangens von Daten, der Urkundenfälschung und des Computerbetrugs.

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28. Oktober 2021 4 28 /10 /Oktober /2021 07:19

Kostenungünstige Kapitalmarkt-Prospekte für Privatplatzierungen von abzockenden Kapitalmarktberatern existieren zum Nachteil von Unternehmern durch eine Vielzahl von "schwarzen Finanzberater-Schafen", so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

So werden immer wieder teure BaFin-Prospekte von bis zu Honoraren von Euro 100.000,- mit zusätzlich hohen Folgekosten angeboten, obwohl die Prospekte nach dem Vermögenanlagengesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz gar nicht erforderlich sind, sondern die Bereichsausnahmen für das angestrebte Kapitalvolumen vollkommen ausreichend wären. Es wird auch nicht darauf hingewiesen, dass BaFin-Prospektbilligungen länger als ein Jahr dauern können und das allein die Billigungsgebühren bei der BaFin im Schnitt zwischen € 10.000,- bis 20.000,- liegen. Hinzu kommen dann nach Ablauf der auf 1 Jahr gesetzlich begrenzten Platzierungsphase Veröffentlichungskosten für die zwingend wirtschaftsprüfer-testierten Jahresabschlüsse des Emissionsunternehmens im Bundesanzeiger. Allein dafür muss ein Unternehmen bei zehnjähriger Laufzeit des angebotenen Finanzinstruments zusätzlich € 40.000,- WP-Prüferkosten rechnen. Die BaFin kontrolliert und mahnt die ordnungsgemäßen Bundesanzeiger-Veröffentlichungen an. Das alles sind mitelstandsfeindliche Kosten und Hürden, wenn ein Unternehmen sich am freien Kapitalmarkt bloß ein paar zusätzliche Hunderttausend Euro als Eigenkapital besorgen möchte.

Am ausserbörslichen Kapitalmarkt  gibt es verschiedenartige, sittenwidrige Finanzierungsangebote von betrügerischen Finanzberatern. Es wird z.B. gelockt mit der Vermittlung von Auslandsdarlehen zu unrealistisch niedrigen Zinsen von z.B. 3 % p.a., die nie ausgezahlt werden. Oder man soll gegen die Zahlung von z.B. eines Eigenkapitals von Euro 100.000,- ( gleich 10% ) einen Kredit von Euro 1 Mio. erhalten. Oder man braucht angeblich nur die Kreditversicherungssumme in Höhe von z.B. 5 % des gewünschten Kreditbetrages bezahlen, um dann das entsprechende Darlehensgeld zu erhalten. Oder man müsse doch nur die notariellen Beurkundungskosten oder lediglich die Übersetzungskosten eines z.B. portugiesisch-sprachigen Vertragswerkes zu dem abzuschließenden Darlehensvertrag überweisen, um dann den Kreditbetrag ausgezahlt zu bekommen. Leider gelingt es den Finanzierungsberatungs-Betrügern immer wieder, gutgläubige Unternehmer mit solchen Tricks herein zu legen.


Oder die Beratungs-Betrüger bieten die Erstellung von Prospektunterlagen oder ein verlockendes Börsenlisting an, wobei die Leistung als Börsenemissionen dann nie durchgeführt wird. Die betrügerischen Finanz- und Kapitalmarktberater nutzen die Unwissenheit leichtgläubiger Unternehmer, die entweder vom Reichtum ( z.B. durch Aktienemissionen ) träumen oder sich in der Notlage einer Liquiditätsklemme befinden. Die realistische Kapitalbeschaffung von privatem Beteiligungskapital oder Nachrangkapital sieht jedoch ganz anders aus. Zusätzliches Finanzkapital von Investoren muss mit Überzeugungsarbeit, einem zukunftsträchtigen Geschäftsmodell ( einer interessanten "Equity Story" und mit Vertrauensgewinnung hart erarbeitet werden. Niemand hat Geld zu verschenken. Eine bankenunabhängige Kapitalbeschaffung kann deshalb nur mit einem klassischen Private Placement erfolgreich gestaltet werden. Die Kapitalbeschaffung ( ohne BaFin-Prospektpflicht ) zur Unternehmensfinanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist mit der Dr. Werner Financial Service Group preiswert, qualifiziert und erfolgreich. Angeboten werden z.B. für eine sogen. BaFin-freie Small-Capital-Platzierung ( bis ca. Euro 10 Mio. Platzierungsvolumen ) alle Mezzaninekapital-Unterlagen und ein umfangreiches Finanzmarketing für Investorenkontakte. Dazu gehören die Erstellung aller unterschriftsreifen Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen mit der Widerrufsbelehrung, den Fernabsatzinformationen, einem Identitätsformblatt gemäß Geldwäschegesetz sowie die Produktion eines Werbeflyers und die mehrmalige Aufnahme in den wöchentlichen Investorenbrief ( www.investoren-brief.de ) an über 10.000 Kapitalmarktteilnehmer / Anleger etc. und schließlich noch die Präsentation mit einem eigenen Investor-Relation-Portal auf dem Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de zur Kapitalgeber-Gewinnung. Das gesamte, "kleine" Kapitalbeschaffungs-Angebotspaket kostet bei der Dr. Werner Financial Service AG unter Euro 4.000,- zzgl. USt . Dieser Angebotspreis wird bewusst veröffentlicht, um Kostentransparenz am Kapitalberater-Markt zu schaffen, an dem es außerordentlich viele Angebote mit Abzocker-Honoraren und total überhöhten Preisen mit zudem vollkommen fehlerhaften Kapitalmarktunterlagen gibt. Hier sind Kostenforderungen von "schwarzen Berater-Schafen" in Höhe von Euro 10.000,- bis 40.000,- nur für wertlose Unterlagen oder für die Vermittlung von angeblichen, nie ausgezahlten Auslands-Darlehen verlorene Provisions-Vorauszahlungen zwischen Euro 20.000,- bis 100.000,- bekannt. Oder es werden Euro 50.000,- für BaFin-Prospekte verlangt, die aber nie fertig werden und nie bei der BaFin zur Genehmigung eingereicht werden.

In dem speziellen Kapitalbeschaffungs-Angebotspaket der Dr. Werner Financial Service AG sind die gesamten BaFin-bewährten Vertrags- und Zeichnungsunterlagen für Nachrangdarlehen, Namensschuldverschreibungen ( Anleihen ), stille Beteiligungen und Genussrechte für die verschiedenen Anlegerwünsche mit unterschiedlichen Laufzeiten, differenzierten Festzinsen und verschiedenen Gewinnausschüttungen enthalten. Der langjährig, seit über drei Jahrzehnten erfahrene Kapitalmarktfachmann und bekannte Finanz-Fachbuchautor Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de  ) mit zahlreichen, nachprüfbaren Referenzen steht für die Richtigkeit der ordnungsgemäßen Kapitalmarktunterlagen ein. Unternehmer sollten sich deshalb nicht von unqualifizierten Pseudo-Beratern, ausländischen Abzockern oder honorargierigen Finanzierungs-Dienstleistern übervorteilen lassen. Derartige "Schwarze-Schaf-Berater" müssen durch Kostentransparenz vom Markt verschwinden und dürfen keine Chance mehr haben, ihren Finanzdienstleistungsschwindel zu betreiben. Es ist bekannt, dass zu viele Unternehmer durch derartige betrügerische Angebote schon viel Geld verloren haben und sich deshalb enttäuscht von dem Beteiligungsmarkt abwandten. Durch eine bessere Angebotsprüfung können sich Unternehmer vor Schaden bewahren. Die Kapitalsuchenden sollten nach beruflichen Qualifikationen, nach Musterarbeitsunterlagen und nach Referenz-Adressen von erfolgreich begleiteten Unternehmen fragen. Prüfen sollte man auch die Qualität der Internetseiten der Anbieter, ob dort nur "Werbe-Bla-Bla" steht oder inhaltliche, substantielle Kapitalmarkt-Kompetenz deutlich wird.  -  Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
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26. Oktober 2021 2 26 /10 /Oktober /2021 17:39

Über Crowdfunding  wird Kapital mit Schwarmfinanzierungsplattformen bei vielen Kleinanlegern mit Einlagen von durchschnittlich € 5.000,- bis 10.000,- eingesammelt, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Dieses Geld wird in der Regel als Nachrangarlehen an junge Unternehmen oder Mittelständler (weiter-)verliehen oder beispielsweise für Immobilienprojekte ( z.B. Exporo ) eingesetzt. Aus Sicht der Bundesregierung bieten Crowdfinanzierungen für unterschiedliche Branchen und Unternehmen eine Alternative zu herkömmlichen Finanzierungsquellen und ergänzen diese. Geschäftsführer und Mitglieder von Leitungsorganen von solchen Portalen sollen fortan bereits für einfache Fahrlässigkeit haften, sofern angegebene Informationen irreführend oder unrichtig sind. Auch dürfen wichtige Informationen für Anleger nicht fehlen. Mit dem neuen  Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz wird eine entsprechende EU-Verordnung umgesetzt. Verbände ( insbesondere der Bundesverband Crowdfunding ) befürchten, dass die Risiken aus den neuen Haftungsgrundsätzen für die vermittelnden Portalinhaber zu übermächtig werden.

Für Vermittler als Schwarmfinanzierungsdienstleister analog den §§ 2 a ff Vermögens-dienstleistungsgesetz ( VermAnlG ) und gem. § 32 f Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) strebt das Bundesfinanzministerium nach Vorgaben der EU den Erlaß einer weitreichenden Prüfungsverordnung an, den die BaFin in der Branche zur Diskussion gestellt hat ( siehe unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2021-06-10-Schwarmfinanzierung-BegleitG/0-Gesetz.html ) und ( siehe den Verordnungsentwurf unter : https://www.buzer.de/gesetz/14701/a272526.htm ). Schwarmfinanzierung oder Gruppenfinanzierung ( engl. Crowdfunding ), ist eine Art der Kapitalaufnahme von einer Vielzahl von Kapitalgebern ( Crowd ). Mit dieser Methode der Geldbeschaffung lassen sich Wirtschaftsgüter, Immobilien, Projekte, Produkte etc. und damit die Umsetzung von unternehmerischen Geschäftsideen mit Eigenkapital ähnlichen Mitteln ( Mezzaninekapital etc. ) finanzieren. Die inhaltlichen Anforderungen an die Schwarmfinanzierung sind in der EU-Verordnung selbst enthalten und gelten daher unmittelbar auch im Inland.

Der Gesetzentwurf hat den offiziellen Namen : Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern ( Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz ) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften (SchwFinBG k.a.Abk.).

Die BaFin hat den genannten Entwurf einer Verordnung zur näheren Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32 f Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern im Sinne der Verordnung (EU) 2020/1503 offiziell zur Konsultation gestellt. Mit der geplanten Verordnung will die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen wesentliche Aspekte der von § 32 f WpHG vorgesehenen Prüfungsverfahren näher ausgestalten.

Mit dem Gesetz werden aufgrund europarechtlicher Vorgaben verschiedene nationale Gesetze angepasst. Die Rechtsakte müssen entweder bis Mitte Juni 2021 umgesetzt sein oder kommen ab Ende 2021 oder Anfang 2022 erstmals zur Anwendung, sodass die nationalen Rechtsvorschriften bis dahin angepasst werden müssen. Von Bedeutung ist hier insbesondere die EU-Verordnung zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern, die über ihre Plattformen Kredite vermitteln.

Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 19. November 2021 per E-Mail an Konsultation-19-21@bafin.de – mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 19/2021 ( WA 11-FR 4400-2021/0007 )“ – entgegen. - Weitere Auskünfte erteilt der kapitalmarkterfahrene Wirtschaftsjurist Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

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