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12. Januar 2014 7 12 /01 /Januar /2014 15:53
Beim Gang an den Kapitalmarkt für eine begrenzte Kapitalaufnahme bis Euro 3 Mio. können Unternehmer das Finanzierungs-Basispaket zur kapitalmarktorientierten Unternehmensfinanzierung bei der Dr. Werner Financial Service AG per Mail ( info@finanzierung-ohne-bank.de ) online buchen.  Ein Finanzierungs-Basispaket bei dem Wirtschafts- und Steuerjuristen Dr. Horst Werner  ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hat ein sehr preiswertes Honorar von nur Euro 1.990,- zzgl. USt und dient der bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung über private Anleger und Investoren zur Erhaltung der finanziellen Unabhängigkeit. Die Durchführung eines Private Placements zur sofortigen Kapitalbeschaffung kann mit der Onlinebuchung über info@finanzierung-ohne-bank.de mit dem Vermerk "Finanzierungs-Basispaket" bei der  Dr. Werner Financial Service AG aus Göttingen mit den unten aufgelisteten Leistungsinhalten beauftragt werden. Jungunternehmer und mittelständische Unternehmer können diesen Auftrag zur kapitalmarktorientierten Unternehmensfinanzierung über eine Privatplatzierung online einfach per Mail an die Dr. Werner Financial Service AG zum unverzüglichen Platzierungsstart zwecks Kapitalbeschaffung ohne Bankkredit erteilen. Dann werden die Unternehmen innerhalb von drei Tagen mit sämtlichen erforderlichen BaFin-gemäße Platzierungsunterlagen an den Kapitalmarkt geführt. Die Privatplatzierung zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung ohne BaFin-Prospektpflicht eignet sich insbesondere zur stufenweisen Finanzierung und Aufkapitalisierung bzw. zur bankenfreien Kapitalaufnahme im Gleichlauf mit dem unternehmerischen Wachstum und den Investitionserfordernissen. Über diesen Weg der kleinen Kapitalbeschaffung ( bis ca. Euro 3 Mio. ) erhalten Unternehmer das notwendige Betriebskapital zur Wachstumsfinanzierung.

Die Dr. Werner Financial Service AG verschafft den Auftraggebern den Zugang zu den potenziellen Anlegern, Investoren und privaten Kapitalgebern, um so Kapital für ihr Unternehmen zu akquirieren. Auf diese Weise erreichen die Unternehmer eine gewerbliche Finanzierung ohne Bankkredit bzw. eine Betriebsfinanzierung ohne Bank und ohne jede Besicherungen  zu 5% bis 6,5 % p.a.: eine ideale Möglichkeit für die Finanzierung von Unternehmenswachstum oder die Finanzierung eines Unternehmensstarts. Viele Unternehmen können dadurch ihre Kontokorrentzinsen bei der Hausbank halbieren und sparen hohe Zinsaufwendungen. Für die Durchführung der Privatplatzierung erarbeitet die Dr. Werner Financial Service AG die entsprechenden Unterlagen für die Unternehmen und stellt diese wie nachfolgend benannt ( = Basis-Platzierungspaket ) digital zur Verfügung:

1) die ordnungsgemäßen, BaFin-gerechten Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen ( Nachrangdarlehensverträge, stille Beteiligungsverträge, Genussrechtsbedingungen und Anleihebedingungen ), mit dem die Unternehmen das eingeworbene Kapital im Eigenkapital bilanzieren oder als wirtschaftliches Eigenkapital ausweisen können und die Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken einhalten; sämtliche Vertrags- und Zeichnungsunterlagen für das Private Placement werden unterschriftsreif als Word-Datei geliefert :

2) den Zeichnungsschein bzw. den Beitrittsantrag mit der zwingend notwendigen Widerrufsbelehrung

3) die ebenfalls zwingend erforderlichen Fernabsatzrechtlichen Verbraucherinformationen

4) Identifikationsformblatt gemäß Geldwäschegesetz

5) Aufnahme in den Investoren-Brief an über 25.000 gelistete Kapitalmarktteilnehmer und Veröffentlichung im Internet unter www.investoren-brief.de

6) Kurzpräsentation auf dem Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de 

7) Steuerrechtliche Abwicklungsunterlagen zum Nachrangkapital

8) eine Zusammenstellung von Beteiligungs- und Presseportalen ( über 300 Finanzportale und Presse-Plattformen ) zum Finanzmarketing für die Einwerbung des Beteiligungskapital/ zur Eigenkapitalbeschaffung

9) Unterstützung bei der Internetvermarktung und Beratungsbegleitung bis zur Vollplatzierung

Die Kosten für einen derartigen kompletten Small-Capital-Finanzierungsauftrag mit allen Platzierungs- und Finanzmarketing-Unterlagen liegen bei Euro 1.990,- zzgl. USt. Die Auftragsbuchung kann per Mail an info@finanzierung-ohne-bank.de  mit dem Vermerk "Platzierungs-Basispaket" erfolgen. Sie erhalten dann innerhalb von 48 Stunden sämtliche Platzierungsunterlagen. Auf Wunsch übernimmt die Dr. Werner Financial Service AG zusätzlich das Platzierungsmanagement und die professionelle Ausarbeitung eines kurzen Unternehmens-Exposés oder eines Werbeflyers, womit die auftraggebenden Unternehmen bei der Finanzierungs-Beschaffung auch nicht gegen die Vorgaben der BaFin verstoßen. So wird die Kapitalbeschaffung ohne Bank kurzfristig erfolgreich umgesetzt. Für kostenfreie Vorabauskünfte zur Online-Auftragserteilung steht Ihnen der Kapitalmarktspezialist Dr. jur. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de zur Verfügung. So gehen sie den zinsüberteuerten Banken und der Bankenabhängigkeit aus dem Wege und behalten Ihre finanzielle Unabhängigkeit.
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9. Januar 2014 4 09 /01 /Januar /2014 06:24

Die Finanzwirtschaft ist der Oberbegriff für Investition, Finanzierung und Kapitalverwendung, so der Finanzwirtschaftler Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Finanzwirtschaft wird untergliedert in die Kapitalwirtschaft zur Kapitalbeschaffung und Kapitalverwendung sowie in die Zahlungsmittelwirtschaft als Teil der Zahlungsverkehrsabwicklung. Die Finanzwirtschaft von Unternehmen und öffentlichen Rechtsträgern ist abhängig von funktionierenden Bankinstitutionen, Geld- und Kapitalmärkten mit Kredit- und Risikokapital. Als Kapitalmarkt im weiteren Sinne werden die nationalen und internationalen Finanz- und Kreditmärkte für kurz-, mittel- und langfristige Gelder bezeichnet. Diese Geldmärkte bieten Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern im Rahmen der öffentliche Finanzwirtschaft wie Kommunen, Ländern und Staaten die Gelegenheit, sich Kapital für ihre Aufgaben der Verwaltung zu beschaffen. Die Finanz- und Kapitalmärkte lassen sich in die Bankenmärkte für Kreditkapital und in die sonstigen, privaten Kapitalmärkte und Börsenmärkte für Eigenkapital unterscheiden. Fremdkapital wird im wesentlichen über Bankenkredite beschafft. Ab einer Laufzeit von mehr als einem Jahr rechnet man auch Schuldscheine und Anleihen zum Kapitalmarkt, kurzfristigere Gelder fallen in die Kategorie des Geldmarktes. Eigenkapital können sich Unternehmen durch die Ausgabe von offenen Beteiligungen und stimmrechtslosen Finanzinstrumenten beschaffen.

Das Wirtschaftsprinzip der freien Risiko- und Marktwirtschaft setzt einen ungehinderten Transfer von Waren und Kapital voraus. Der freie Kapitalmarkt auch als Risikokapitalmarkt wird ebenso wie die Warenmärkte durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Nur die freien Kräfte der Märkte bestimmen, wer wem zu welchen Preisen Waren verkauft oder zu welchen Zinskonditionen Kapital zur Verfügung stellt. Die Grundvoraussetzung für einen freien Kapitalmarkt sind Marktplätze ( z.B. Börsen oder virtuelle Finanzportale ), an denen der Handel mit Beteiligungen und Finanzinstrumenten nach geordneten Regeln stattfinden kann. Dafür sind eine staatliche Banken- und Kapitalmarktaufsicht erforderlich, die die Regeln für Investoren und Anleger als Kapitalgeber einerseits und für Unternehmen als Kapitalnehmer anderseits festlegen und deren Interessen wahren. Ohne diese Rechtssicherheit durch eine staatliche Banken- und Geldmarktaufsicht würden freie Kapitalmärkte wegen fehlenden Vertrauens nicht zu organisieren sein.

Zweck und Ergebnis der Kapitalmärkte liegen darin, dass frei verfügbares Kapital den Weg zu Unternehmen und Staaten findet, welche liquide Mittel benötigen. So liegt Geld und Kapital nicht brach, sondern steht Unternehmen für Investitionen und Arbeitsplatzbeschaffung zur Verfügung. Dadurch wird Kapital produktiv, was unternehmerische Tätigkeit, Wirtschaftswachstum und die Einrichtung von Arbeitsplätzen ermöglicht.

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6. Januar 2014 1 06 /01 /Januar /2014 06:30

Die Kapitalmarktaufsicht BaFin erläßt ständig Untersagungsverfügungen mit Auflagen zur Rückabwicklung rechtswidriger Kapitalmarktgeschäfte, so Dr. Horst Werner, Göttingen und gibt kontinuierlich Verbraucher-Warnungen heraus. Die BaFin als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beobachtet, kontrolliert, untersagt und veröffentlicht ständig mit über 60 Mitarbeitern den Kapitalmarkt in Deutschland durch Recherchen im Online- und Offline-Bereich und führt jedes Jahr über 2.500 Verfahren wegen Verstößen gegen die Bank- und Kapitalmarktregeln durch. Liegt ein Rechtsverstoß vor, so hat dies sowohl zivilrechtliche, als auch verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Folgen für die Betroffenen, was regelmäßig zur Insolvenz der Unternehmen und Vorbestrafung der handelnden Personen führt. Untersagungsverfügungen der BaFin als Rückabwicklungsverfügungen werden gesetzlich mit sofortiger Vollziehung angeordnet. Gleichzeitig werden die Untersagungsverfügungen der BaFin mit meist sehr empfindlichen Geldbußen im fünfstelligen Bereich zur Markttransparenz im Internet unter www.bafin.de veröffentlicht. Dieses geht dann oft als BaFin-Verbraucher-Warnungen durch die gesamte Tages- und Wirtschaftspresse. Deshalb ist für jedes Unternehmen geboten, vor einem Gang an den freien Kapitalmarkt fachmännische Beratung einzuholen. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut mit viel praktischer Erfahrung mittelständische Unternehmen seit über drei Jahrzehnten beim Gang an den Kapitalmarkt zur Kapitalbeschaffung zwecks Unternehmensfinanzierung.

Nachstehend berichtet der Kapitalmarktfachmann Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) über aktuelle   Verbraucher-Warnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und über Untersagungsverfügungen der BaFin. Die Banken- und Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( = BaFin ) mit ihrem Sitz in Frankfurt/Main und Bonn kontrolliert den Geld- und Finanzmarkt. Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das "Einsammeln von Kapital" ( Geld-Einlagen ) unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung. Verstöße werden gem. § 54 Kreditwesengesetz mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Es ist außerhalb des Monopolgesetzes über die Banken ( siehe Gesetz über das Kreditwesen, KWG ) nur auf einer gesellschaftsrechtlichen oder wertpapierrechtlichen Ebene auf der Grundlage der Verkaufsprospektgesetze oder ohne feste rückzahlbare Gelder als Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel zulässig, am freien Geldmarkt privat "Kapital einzusammeln". Damit sind bei der bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung für Unternehmen die Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken ( siehe § 1 KWG ) und die Kapitalmarktregeln über die Genehmigungspflichtigkeit der Kapitalakquisition einzuhalten.

Die Ausgabe kapitalmarktorientierter Finanzinstrumente oder die Vermittlung derselben am Kapitalmarkt erfordern besondere Sachkunde. Wer mit Wertpapieren gewerblich handeln oder Finanzinstrumente vermitteln oder für andere verwalten möchte, benötigt deshalb dazu eine besondere gewerbliche Erlaubnis von der zuständigen Kapitalmarktaufsicht gem. § 32 KWG oder nach der Gewerbeaufsicht gem. § 34 f Gewerbeordnung. Die Erlaubnis- und Zulassungsregeln sind in den kapitalmarktrechtlichen Gesetzesvorschriften festgeschrieben. Sowohl Kapitalmarktunternehmen, als auch Finanzdienstleistungs-Vermittler müssen u.a. die Regeln des Kreditwesengesetzes ( KWG ), des Wertpapierhandelsgesetzes ( WpHG ) und der Gewerbeordnung einhalten.

So hat die BaFin in aktuellen Fällen z.B. Ende 2013 den Herren Adam Jerome Harrison, Nürnberg, und Dionysios Skourlis, Nürnberg, die unverzügliche Rückabwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Beide Personen boten – teilweise unter ihrem eigenen Namen, teilweise gemeinsam unter der Geschäftsbezeichnung „Black Beat Imperial Fund“ – Anlegern den Abschluss vorformulierter „Verträge über ein partiarisches Darlehen“ an. Darin versprachen sie, das von ihnen angenommene verzinsliche Darlehenskapital vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Es fehlte an einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel in den Darlehensverträgen. Mit der Annahme des Darlehenskapitals – auch soweit dies unter der Geschäftsbezeichnung „Black Beat Imperial Fund“ erfolgt ist – betreiben Harrison und Skourlis das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie sind verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die BaFin hat ferner der Cashmaxx KG, Bayreuth, aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die Cashmaxx KG erwarb von Anlegern Lebensversicherungs- oder Bausparverträge, um diese zu kündigen und deren Rückkaufswerte zu erhalten. Den Verkäufern versprach die Cashmaxx KG, das erhaltene Rückkaufskapital nebst die in Aussicht gestellten Renditen nach Ablauf eines längeren Zeitraums auszuzahlen. Diesen Zeitraum sah die BaFin als unerlaubte Darlehensgewährung an die Cashmaxx KG an. Mit dieser Geschäftstätigkeit betreibt die Cashmaxx KG das Einlagengeschäft gemäß § 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin und muss sämtliche eingegangene Verpflichtungen bzw. Verträge rückabwickeln.

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2. Januar 2014 4 02 /01 /Januar /2014 06:33

Rechtsformspezialist Dr. jur. Horst Werner stellt seine finanzrechtlichen Praxiserfahrungen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) über  Kommanditkapital, Nachrangkapital und offenes Beteiligungskapital als Mitgesellschafterkapital zur Unternehmensfinanzierung zur Verfügung. Bei der Rechtsformwahl - auch bei Beteiligungsfinanzierungen - stellt das Gesellschafts- und Handelsrecht eine Vielzahl von Unternehmens- und Beteiligungs-Rechtsformen unter verschiedenen wählbaren Gesichtspunkten zur Verfügung. Die Auswahl des Rechtsträgers für ein Unternehmen will unter gesellschaftsrechtlichen, haftungsrechtlichen, steuerrechtlichen und organisationsrechtlichen Gesichtspunkten gut überlegt sein. Der Gesellschaftsrechtsform-Praktiker Dr. Werner gibt qualifizierte Auskünfte über die Rechtsformmöglichkeiten von Unternehmens-Rechtsträgern nach Handels- und Gesellschaftsrecht auch Anhaltspunkte unter dem Blickwinkel der erleichterten Zugänglichkeit zur Finanzierung am Kapitalmarkt. Die Unternehmergesellschaft ( UG ) als haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft "ohne Kapital" ist nicht kapitalmarktfähig und bleibt deshalb bei der nachfolgenden Betrachtung außen vor ( landläufig wird die UG im Volksmund als "Arme-Leute-GmbH" bezeichnet, weshalb diese Rechtsform am Beteiligungsmarkt nicht beliebt ist ).

Die Kapitalerhöhung zur Unternehmensfinanzierung wird dabei in den verschiedenen Gesellschaftsformen und Kapitalisierungs-Strukturen erläutert. Als ausgewiesener Gesellschafts- und Wertpapierrechtler erklärt Dr. Werner in seinen kostenfreien Beratungsgesprächen die Liquiditätsaufnahme und Kapitalerhöhung sowohl über stimmrechtsloses Nachrangdarlehenskapital oder  Mezzaninekapital ( mit der stillen Gesellschaft als Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, über Genussrechtskapital mit einer wertpapierrechtlichen Grundlage und mit Anleihekapital als Inhaberschuldverschreibung etc. ) als auch über über offenenes Gesellschaftskapital von zukünftigen Mitgesellschaftern bzw. Miteigentümern. Derartige Kapitalerhöhungen sind jeweils rechtsform-gebunden ( eine Erhöhung mit Aktienkapital ist nur bei einer Aktiengesellschaft möglich ). Bei einer Kommanditgesellschaft kann nur mit KG-Beteiligungen das Kapital durch Kommanditeinlagen erhöht werden. Eine derartige Rechtsformbindung besteht bei Mezzaninekapital-Beteiligungen nicht. Mezzaninekapital kann jedes Unternehmen gleich welcher Rechtsform begeben.

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann eine zusätzliche Stammkapital-Einlage durch neue (potentielle) GmbH-Gesellschafter erfolgen, wobei eine GmbH-Kapitalerhöhung immer notariell zu beurkunden ist. Lediglich bei der KG und bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) ist zur Kapitalerhöhung keine Beurkundung erforderlich, so daß auch keine zusätzlichen Kapitalerhöhungskosten anfallen. Bei der Kapitalerhöhung der Gesellschaftsmittel müssen zudem die übrigen Gesellschafter immer mit einer 75%-igen Mehrheit zustimmen, so daß sich die Einflußrechte und Stimmrechte verschieben (könnten). Ein Gesellschafter, der die Sperrminorität von 25% plus einer Stimme besitzt, kann also immer eine Kapitalerhöhung beim Grund- bzw. Stammkapital verhindern. Beim Mezzaninekapital bleiben die Einflußrechte und Stimmrechte grundsätzlich unverändert. Lediglich bei der AG ist gem. § 221 AktG ein Zustimmungserfordernis durch die Hauptversammlung erforderlich ist.

Die neuen Gesellschaftskapital-Geber werden Miteigentümer und Mitinhaber, die auf diesem Wege auch Mitverwaltungsrechte erwerben. Die Kapitalgeber müssen zu Gesellschafterversammlungen eingeladen werden, wobei diese Einladungen mit gesetzlichen Förmlichkeiten verbunden sind, die nur einvernehmlich abgeändert werden dürfen. Die Einladungsfristen zu den Gesellschafterversammlungen und Einladungsförmlichkeiten ( Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ) sind zu beachten. In der AG darf nur über die Punkte abgestimmt werden, die in der Einladungs-Tagesordnung benannt sind. Damit ist die Aktiengesellschafts-Hauptversammlung relativ unflexibel. Über spontan aufgetauchte Fragen oder Probleme oder zufällig vergessene Punkte darf keine Abstimmung herbeigeführt werden. Dies kann erst in einer weiter einzuladenden Hauptversammlung geschehen. Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist in diesem Punkt flexibler. Interessenten erhalten kostenlos weitere Informationen von Dr. Horst S. Werner über die Dr. Werner Financial Service AG unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei detaillierter Mailanfrage.

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27. Dezember 2013 5 27 /12 /Dezember /2013 09:45

Am freien Kapitalmarkt sollten Unternehmen die derzeit ( Anfang 2014 ) äußerst günstigen Zinsen zwischen 5% bis 6,5% ohne jegliche Sicherheiten nutzen und können die sehr niedrigen Privatplatzierungsgebühren bei der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) in Anspruch nehmen. Der Kapitalmarktspezialist Dr. Horst Werner (Göttingen) führt Unternehmen zwecks bankenunabhängiger Finanzierung zu einer kostengünstigen Privatplatzierung am freien Kapitalmarkt. Die Dr. Werner Financial Service AG ist ferner mit Privatplatzierungs-Leistungen preiswerter, qualifizierter und erfolgreicher als viele Konkurrenzanbieter, die oft das Doppelte und Dreifache an Bearbeitungsgebühren verlangen. Der Gründungssenior Dr. jur. Horst Werner betreut seit über drei Jahrzehnten als kompetenter Finanzierungs- und Eigenkapitalberater (auch) Start-Up-Unternehmen ( Existenzgründer ), mittelständische Unternehmen, Großunternehmen, Konzerngesellschaften und Familiengesellschaften bei der Unternehmensfinanzierung ohne Banken bereits ab einem Kapitalbedarf von € 50.000,- an aufwärts bis € 200 Mio. ohne Sicherheiten und ohne Bürgschaften ( z.B. durch ein öffentliches Beteiligungsangebot mit einem BaFin-freien Beteiligungs-Exposé, einem prospektpflicht-freien Nachrangdarlehens-Angebot ohne jede Volumenbegrenzung oder einem BaFin-genehmigten Kapitalmarktprospekt ). Dr. Werner rät niemandem bei einem lediglich geringen Platzierungsvolumen zu einem teuren BaFin-Kapitalmarktprospekt, wenn auch kostengünstigere Private Placements ohne teure Prospekte zu dem gleichen Platzierungserfolg führen. Insbesondere das Nachrangdarlehen von privaten Anlegern ist ein Unternehmens-Finanzierungsinstrument ( = modellhafte Vertragsgestaltung zur unbegrenzten Wiederverwendung ), das unter Beachtung der Abgrenzung zu den Einlagengeschäften der Banken nach § 1 KWG zu erstellen ist und am Finanzierungsmarkt im Wege der prospektfreien Privatplatzierung und ohne BaFin-Billigungsgebühren ( Euro 6.500,- ! ) für Finanzierungsvolumina von bis zu Euro 5 Mio. umgesetzt werden kann. Die Small-Capital-Honorare bei Dr. Horst Werner sind sogar geringer als die BaFin-Prospektbilligungs-Gebühren ! ! Die Dr. Werner Financial Service AG erhebt auch keine Vorkosten ! Dr. jur. Horst Werner erteilt vorab zudem eine kostenfreie Finanzierungs-Beratung !

Die Kapitalbeschaffung ( ohne BaFin-Prospektpflicht ) zur Unternehmensfinanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ist mit der Dr. Werner Financial Service Group preiswert, qualifiziert und erfolgreich. Angeboten werden z.B. für eine sogen. BaFin-freie Small-Capital-Platzierung ( bis ca. Euro 5 Mio. Platzierungsvolumen ) alle Mezzaninekapital-Unterlagen und ein umfangreiches Finanzmarketing für Investorenkontakte. Dazu gehören die Erstellung aller unterschriftsreifen Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen mit der Widerrufsbelehrung, den Fernabsatzinformationen, einem Identitätsformblatt gemäß Geldwäschegesetz sowie die Produktion eines Werbeflyers und die mehrmalige Aufnahme in den wöchentlichen Investorenbrief ( www.investoren-brief.de ) an über 25.000 Kapitalmarktteilnehmer / Anleger etc. und schließlich noch die Präsentation mit einem eigenen Investor-Relation-Portal auf dem Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de zur Kapitalgeber-Gewinnung. Dieses gesamte, "kleine" Kapitalbeschaffungs-Angebotspaket kostet bei der Dr. Werner Financial Service AG unter Euro 5.000,- .

Geben Sie der Dr. Werner Financial Service AG ( info@finanzierung-ohne-bank.de ) kostenlos und unverbindlich für die Kapitalbeschaffung Ihre gewünschten Finanzierungs-Daten als Finanzierungsantrag ein. Die Dr. Werner Financial Service AG unterbreitet Ihnen beim "Privatkapital für Unternehmen" ein unverbindliches Finanzierungsangebot über stimmrechtsloses Beteiligungskapital und privates Nachrangkapital mit den derzeitigen Marktzinsen, die nur zwischen 5 % bis 6,5 % p.a. liegen. Zahlreiche Kontokorrentzinsen und Überziehungszinsen bei den Banken liegen heute häufig doppelt so hoch. Unternehmen können also vielfach an Zinsaufwand sparen und gleichzeitig ihr wirtschaftliches Eigenkapital deutlich verbessern. Auf diese Weise werden Bonität und Rating gestärkt. Unternehmen wie Investoren können bei einem Private Placement nur gewinnen. Der Unternehmer spart Kosten; der Investor bekommt eine angemessene Verzinsung, die er heute bei Banken nicht erhält.

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18. Dezember 2013 3 18 /12 /Dezember /2013 06:26

Die IBT-Unternehmensgruppe sucht von Privatinvestoren Beteiligungskapital zwecks Finanzierung der erforderlichen Investitionen im Rahmen der geplanten Markterweiterung. Die IBT Innovative Beschichtungs Technologie AG als Schweizer Muttergesellschaft der IBT Deutschland GmbH hat sich bereits seit mehreren Jahren auf die Entwicklung und Vermarktung von zukunftsweisenden Funktionsbeschichtungen spezialisiert und bringt ihre erfolgreichen Produkte jetzt auf den deutschen Markt.  Die IBT produziert und vertreibt teilvakuumisierter keramischer Glashohlkörper (Bubbles) mit innovativen, energiesparenden Wirkungsweisen, die sich technologisch als Membran-Isolierungen für Bauteile und Materialien aller Art außerordentlich bewährt haben. Als Entwickler und Lieferant des naturnahen Hochleistungswerkstoffes spricht die IBT mit ihren Produkten neben Industriekunden und Großabnehmern auch Fachverarbeiter und Privatpersonen an – Kunden, die nicht nur in Einsatzbereichen wie der Immobiliensanierung, -renovierung und -modernisierung von den Entwicklungen der IBT, sondern vor allem durch eine enorme Energieeffizienz ihrer Produkte profitieren.

Die IBT-Unternehmensgruppe ( www.ibt-ag.com ) hat wirkungsvolle Materialien, Techniken und Verfahren entwickelt und geschützt, die dem ökologischen Prinzip „Faktor Vier“ mehr als entsprechen. Neben der Werterhaltung tragen die Funktionsbeschichtungen vor allem dazu bei, Energiekosten zu senken und den CO₂-Ausstoß erheblich zu reduzieren. Das Unternehmen verfügt über die Herstellung – und Anwendungsverfahren, Wort und Handelsmarken für die einzelnen Produkte, die sich in ihrer Anwendung bereits zahlreich bewährt haben.

Die Beschichtungsmaterialien enthalten keramische Mikropartikel (Ceramic-Bubbles) in einer auf verschiedensten Oberflächen applizierbaren Membran-Haut. Dieser technologische Werkstoff weist Eigenschaften auf, mit denen zahlreiche Wünsche und Erwartungen hinsichtlich Energieersparnis, Haltbarkeit sowie dem Schutz vor Witterung, Schimmel und Algen weit übertroffen werden können. Auf dieser wissenschaftlichen Grundlage hat die IBT GmbH eine innovative Produktreihe entwickelt, die sowohl für Neubauvorhaben als auch für bereits bestehende Gebäude ein hochinteressantes Leistungsspektrum bietet. Dieses reicht von einer zukünftig wetterresistenten Fassade, die dauerhaft entfeuchtet wird, über die Vermeidung von Pilzen, Algen und Moosen, einem behaglichen, schimmelfreien Raumklima bis zur Energieeinsparung. Die Funktionsbeschichtungen leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Werterhaltung und Energieeffizienz.

Als zukunftsweisende Produkte haben sich hier vor allem die innovativen Funktionsbeschichtungen apollo A100 und vitral V50 bewährt. Während apollo A100 für alle üblichen Außenbereichsflächen geeignet ist, sorgt das zertifizierte vitral V50 für ein optimales Raumklima und eignet sich ideal für alle Innenbereiche, die hohen Belastungen ausgesetzt sind wie z.B. Treppenhäuser, Pflegeheime, Hotellerie und Gastronomie.

Anleger können sich an der IBT Deutschland GmbH beteiligen. Die jährliche Verzinsung für Kapitalanleger ist bei den festverzinslichen Anleihen (5 Jahre Laufzeit) und Nachrangdarlehen (4 Jahre) mit 6,5 % bzw. 6 % p.a. vorgesehen. Genussrechts-Beteiligungen und stille Einlagen sind ab Euro 10.000,- möglich und jeweils mit einer erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung ausgestattet. Privatanleger können eine Rendite auf das eingezahlte Kapital von bis zu 8,5 % p.a. inkl. der erfolgsabhängigen Überschuss-Ausschüttungen erwarten. Die Mindest-Beteiligungsdauer beträgt fünf bzw. sieben Jahre. Interessenten können weitere Auskünfte direkt von der Geschäftsführerin Angelika Söndgen unter der Mail-Adresse info@ibt-ag.com erhalten und dort das ausführliche Beteiligungs-Exposé anfordern. Einzelheiten des Beteiligungsangebots finden interessierte Kapitalgeber in diesem Unternehmens-Exposé, welches auch per Mail übersandt werden kann. In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die IBT Deutschland GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

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17. Dezember 2013 2 17 /12 /Dezember /2013 06:25

Partiarische Nachrang-Darlehen mit einem Mindestzins und einem erfolgsabhängigen Gewinnbonus ( ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ) sind bei Unternehmen und Anlegern am Beteiligungsmarkt anerkannt. Das partiarische (Nachrang-)Darlehen zur bankenfreien Unternehmensfinanzierung gewährt - so Dr. Horst Siegfried Werner - neben einer festen Mindestverzinsung einen Gewinnbonus oder eine anteilige Gewinnbeteiligung; deshalb spricht man auch von "Gewinndarlehen" oder Gewinnbeteiligungs-Darlehen. Der partiarische Darlehensgeber des Unternehmen erhält für die Überlassung des Kapitals neben der festen Zinszahlung zusätzlich einen vertraglich definierten Anteil am Ertrag oder Umsatz des Unternehmens. Der Gewinnbonus ist also variabel und rein erfolgsabhängig. Wird kein Gewinn erzielt oder eine bestimmte Umsatzgrößenordnung nicht erreicht, gibt es auch keinen Gewinnanteil. Die variable Gewinnbeteiligung kann an verschiedene bilanzielle Ergebnisse angekoppelt und somit unterschiedlich definiert werden: es kann die Beteiligung am Gewinn vor oder nach Steuern sein, es kann die Beteiligung am Jahresüberschuss vor Abschreibung oder die Beteiligung an bestimmten, definierten Produktumsätzen etc. sein. Die Gewinnbeteiligung kann sich auch auf einen abgegrenzten Geschäftszweck oder ein bestimmtes Projekt beschränken, für welchen(s) das Unternehmensdarlehen gewährt wurde. Es kann auch die gesamte Umsatz- und Ertragstätigkeit als Gewinnbeteiligungsquelle umfassen.

Von der stillen Gesellschaft der §§ 230 ff HGB unterscheidet sich das partiarische Darlehen insbesondere dadurch, dass keine gemeinsame Zweckverfolgung vorliegt und der Gewinndarlehensgeber somit auch keiner gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht unterliegt. Der partiarische Darlehensgeber muss also keine Rücksicht auf die Liquiditätsverhältnisse des Darlehensempfängers nehmen. Er hat keinerlei Beteiligungsrechte, keine gesellschaftsrechtlichen Auskunftsrechte und ebenso keinen Einfluss auf die Unternehmens-Geschäftsführung. Im Gegensatz zur stillen Beteiligung ist eine Teilnahme des partiarischen Darlehensgebers am Verlust des Unternehmens grundsätzlich ausgeschlossen.

Gegenüber anderen Finanzierungsinstrumenten hat auch das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ( partiarisches Darlehen ) kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es ohne einen Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) öffentlich angeboten und platziert werden darf. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstehen daher keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedarf keines Gestattungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ); also auch ohne teure Billigungsgebühren, die jetzt bei Euro 6.500,- liegen.

Bei entsprechender Ausgestaltung des Nachrangdarlehens mit Gewinnabrede benötigt ein Finanzdienstleister für die Vermittlung von derartigen Darlehen auch keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG), sondern nur eines Gewerbescheins nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Das Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ist also ein Finanzierungsmodell ( = modellhafte Vertragsgestaltung zur unbegrenzten Wiederverwendung ), das unter Beachtung der Abgrenzung zu den Einlagengeschäften der Banken nach § 1 KWG zu erstellen ist und am Finanzierungsmarkt umgesetzt werden kann. Die Gestaltung auch des Gewinndarlehens muss derart sein, dass bei Beendigung und Tilgung des partiarischen Darlehens "keine fest rückzahlbaren Gelder" fixiert sind. Anderenfalls würde es sich um ein unerlaubtes Bankgeschäft handeln.

Somit liegt das Vertragsgestaltungs-Problem des prospektfreien Nachrangdarlehens und des Gewinndarlehens von privaten Kapitalanlegern in der Beurteilung durch die BaFin, die in vielen Fällen den privat begebenen Darlehen die Anerkennung als prospektfreies Finanzierungsinstrument oder bankenfreies Kreditgeschäft versagt hat. Es kommt also bei der Vertragsgestaltung des privaten Nachrangdarlehens als "Massen-Finanzierungsinstrument" entscheidend auf die kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechts-konforme Vertragsgestaltung an. Es geht dabei um die vertragliche Umsetzung eines qualifizierten Rangrücktritts des Darlehensgebers. In Zweifelsfällen ist eine Vorlage des Nachrangdarlehens-Vertrages bei der BaFin zu empfehlen, um ein sogen. BaFin-Negativ-Testat ( keine Verletzung des Kreditwesengesetzes ) als rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.

Zur Platzierung und zum Vertrieb von partiarischen Darlehen mit Nachrangklausel : Bei der Platzierung eines prospektfreien, KWG-konformen partiarischen Nachrangdarlehens erläutert Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), dass ein Finanzdienstleister zur Vermittlung von derartigen partiarischen Darlehen keiner Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG) bedarf, sondern allenfalls wird ein Gewerbeschein nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigt. Ein Private Placement von qualifizierten Nachrangdarlehen ist also kapitalmarktaufsichtsfrei zulässig und kann von Vertrieben und Vermittlern ohne den Befähigungsnachweis gem. § 34 f Gewerbeordnung platziert bzw. vermittelnd verkauft werden. Partiarische Nachrangdarlehen sind keine Finanzinstrumente im Sinne des Vermögensanlagengesetzes und deshalb auch nicht von der Vertriebserlaubnis des § 34 f GewO umfasst. Weitere detailliertere Auskünfte erteilt der Kapitalmarktrechtler Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

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16. Dezember 2013 1 16 /12 /Dezember /2013 06:54

Kapitalbeschaffung durch eine BaFin-freie Small-Capital-Platzierung über die Dr. Werner Financial Service AG äußerst günstig –

Am Beteiligungsmarkt bzw. am Kapitalbeschaffungsmarkt gibt es viele Finanzdienstleistungs-Unternehmen, die über eine Privatplatzierung die Kapitalbeschaffung zur Unternehmensfinanzierung anbieten. Zahlreiche Anbieter, insbesondere aus der Schweiz, offerieren Ihre Dienstleistungen jedoch nicht nur zu deutlich überhöhten Preisen an, sondern verfügen nicht einmal über die kapitalmarktrechtlichen Sachkenntnisse. So erhalten viele Unternehmen vollkommen fehlerhafte Unterlagen, mit denen sie sich nach § 54 Kreditwesengesetz nicht nur strafbar machen, sondern auch noch eine Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) riskieren. Das bedeutet in der Regel die Insolvenz des Unternehmens, wenn die beschafften Gelder durch Investitionen gebunden sind und nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen an die Anleger zurückgezahlt werden können.

Bei der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betragen die Kosten für einen Gang an den freien Kapitalmarkt meist weniger als ein Drittel ( unter Euro 2.000,- ) im Verhältnis zu den überteuerten Angeboten von den Abzocker-Anbietern. Zudem sind sämtliche Vertrags- und Zeichnungsunterlagen von Dr. Horst Werner aus Göttingen seit drei Jahrzehnten von der BaFin als ordnungsgemäß anerkannt. Selbst Anwälte aus Nordrhein-Westfalen mit massiver Google-Adwords-Werbung scheuen sich nicht, oft mehr als das Fünffache an Honoraren z.B. für Nachrangdarlehensverträge zu fordern. So gibt es leider unter den Kapitalmarktdienstleistern einen hohen Prozentsatz an „schwarzen Schafen“, denen es immer wieder gelingt, unwissende Unternehmer erheblich zu übervorteilen. Lassen Sie sich von dem ausgewiesenen Kapitalmarktexperten unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ein unverbindliches Kapitalbeschaffungs-Angebot unterbreiten und Sie werden erstaunt sein, wie günstig eine Privatplatzierung hin zu mehr Eigenkapital durchgeführt werden kann.

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4. Dezember 2013 3 04 /12 /Dezember /2013 08:22

Die DP DEUTSCHE PFLEGE AG hat sich im Rahmen des Gesundheitswesens wachstumsstarken Dienstleistungs-Nischen verschrieben. Hierzu werden Pflegeeinrichtungen und Spezial-Kliniken übernommen und nach Umstrukturierung erfolgsorientiert weiterbetrieben. Dazu hat sich die DP DEUTSCHE PFLEGE AG mit Sitz in Hamburg auf die Errichtung von Kliniken für Familienmedizin im Bereich Psychosomatik und Psychotherapie und den Betrieb von Therapie- und Versorgungszentren für intensiv-pflegebedürftige Patienten spezialisiert. 

Das derzeitige Gesundheitswesen deckt wichtige Indikationen und Anforderungen der Patienten nicht ab. Besonders deutlich wird das bei den zu geringen oder gar nicht vorhandenen Leistungsangeboten für Familien Medizin und bei spezifischen Angeboten im Bereich der Intensiv-Dauerpflege. Weder Familien mit Kindern bei psychosomatischen Erkrankungen noch intensiv-dauerpflegebedürftige Patienten und pflegebedürftige Personen finden heute auf ihre Gesundheits- und Sozial-Bedürfnisse spezifisch ausgerichtete Leistungsangebote, obwohl die Nachfrage gerade in diesen Bereichen besonders stark wächst.

Das eine Geschäftsmodell konzentriert sich auf die Betreibung von Privatkliniken für integrative Familien Medizin (iFM) im Bereich Psychosomatik und Psychotherapie - einem Leistungsangebot welches die hohe Nachfrage für dieses spezifische Marktsegment abdeckt. Das Angebot dieser  Kliniken richtet sich an Privatpatienten, die u.a. an Totalerschöpfung („Burn-Out“), Depressionen und Traumata leiden. Zusätzlich werden familien- und kindertherapeutische Leistungen angeboten, um nicht nur den betroffenen Eltern, sondern auch deren indirekt von der Krankheit betroffenen Kindern und weiteren Familienmitgliedern eine adäquate Behandlung an die Hand geben zu können. Ein in Deutschland in diesem Maße einmaliger interdisziplinärer Ansatz, der durch sein ganzheitliches und speziell ausgerichtetes Therapieangebot überzeugt.
 
Ein Kompetenz-Team aus spezialisierten Fachärzten, Diplom-Psychologen, Psychotherapeuten, Bewegungs- und Sporttherapeuten, Physiotherapeuten, Pädagogen und psychosomatisch geschulten Pflegekräften diagnostiziert und behandelt die seelischen Ursachen der jeweiligen Erkrankung. Das Besondere an unserem Konzept ist, dass die Kinder und weitere Familienmitglieder in das Therapiekonzept mit eingebunden werden.  Das heißt, dass z.B. die Kinder während der gesamten Behandlungszeit, die in der Regel zwischen 4 bis 12 Wochen, im Einzelfall sogar länger dauern kann, in derselben Einrichtung untergebracht werden wie ihre Eltern. Dabei werden sie von pädagogischen Fachkräften adäquat betreut. Die Räumlichkeiten sind so gestaltet, dass Mütter, Väter und ihre Kindern während des gesamten Therapieaufenthaltes ein gemeinsames Mehrzimmer-Appartement nutzen können.
 
Ein weiteres Geschäftsmodell beinhaltet die Betreibung von speziellen Therapie- und Versorgungszentren (TVZ) für intensiv-pflegebedürftige Patienten und intensiv-pflegebedürftige Bewohner. Im Fokus dieser Zentren sollen nicht nur Patienten stehen, die einer Intensivdauerpflege z.B. der Phasen F und G, z.B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, bedürfen. Das  Angebot richtet sich auch an entsprechend pflegebedürftige Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes speziell versorgt und gezielt gefördert werden müssen. Für beide Schwerpunkte wird sowohl eine stationäre als auch eine ambulante Versorgung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der einzelnen Patienten gewährleistet. Auch die spezifische Ausrichtung dieses weiteren Geschäftsmodells deckt die in diesem Pflegesegment stark wachsende Nachfrage Klientel-gerechter Leistungsangebote ab.

Jede der Gesundheitseinrichtungen, ob die Privatkliniken für integrative Familien-Medizin oder die TVZ, werden an den entsprechenden Standorten gegründet und als eigenständige Tochtergesellschaften der DP DEUTSCHE PFLEGE AG betrieben. Die DP AG als Holding übernimmt die zentralen Dienstleistungen wie Personalakquisition, Mitarbeiterschulungen, Einkauf und Facility-Management.

Gern möchte das Unternehmen einen limitierten Investorenkreis noch rechtzeitig bis zum Jahreswechsel am zukünftigen Erfolg des Unternehmens teilhaben lassen und würde sich freuen, Sie als Vertriebspartner oder Investor begrüßen zu dürfen.

Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 10.000,- in Form von Genussrechten und als typisch stille Beteiligungen ( Mindestlaufzeiten ab 5 Jahren ) mit einer jeweiligen, jährlichen Ausschüttung von 8,5 % bzw. 9 % plus Übergewinnanteile sowie Anleihen ab Euro 100.000,- mit einer Festverzinsung von 8,25 % p.a.. oder als Nachrangdarlehen bereits ab Euro 2.500,- mit 7,5 % nachrangig zahlbarer Festverzinsung.

Ausführliche Informationen und das Beteiligungs-Exposé können unter der Mailadresse info@deutschepflege.ag angefordert werden. Ansprechpartner zur ersten Kontaktaufnahme und für die Fragen von potentiellen Investoren ist Herr Dipl.-Kfm. Josef Bockhorst. unter der Mail: josef.bockhorst@deutschepflege.ag, Telefon: 0176-28498700. Das Beteiligungsangebot wurde aufbereitet und unterstützt von den Beteiligungsspezialisten der Dr. Werner Financial Service AG aus Göttingen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).  

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27. November 2013 3 27 /11 /November /2013 14:13
Die MIW MitInWind Holding GmbH ist eigens zur Umsetzung großer Windparks (99 MW-Romania) und der Markteinführung einer eigenen Windlinie (Repowering Deutschland) unter der Maßgabe gegründet worden, an allen Wertschöpfungsprozessen, die bei der Realisierung von Windparks und deren Betrieb entstehen, zu partizipieren. Das Unternehmen sorgt aus wirtschaftlicher und technischer Sicht immer für die optimale Auslegung des jeweiligen Windparks. Aktuell befinden sich bei der MIW MitInWind Holding GmbH ( www.miw-holding.de ) mehr als 250 Megawatt in der Projekt-Umsetzung, die in angrenzenden EU-Ländern (Rumänien, Bulgarien, Mazedonien, Griechenland, Estland, etc.) realisiert werden.

Gerade in vielen Ländern des nahen osteuropäischen Auslandes sind mittlerweile die Volkswirtschaften mit dem Ausbau ihres Energie-Mixes beschäftigt, denn eines ist klar: Heute, wie in der Zukunft, ist die Bereitstellung verlässlicher Energieressourcen entscheidend für den Erfolg und die Energieunabhängigkeit einer Volkswirtschaft. Die Windkraft wird zukünftig eine wichtige Rolle bei der Energieversorgung in Europa spielen. Und mit ihr werden sich einige Faktoren innerhalb der europäischen Länder positiv verändern.  

Windenergie wird deshalb auch in Zentral- und Osteuropa, einschließlich der Türkei und in Skandinavien in Zukunft eine große Rolle spielen. Die Windparkentwicklung im europäischen Umland wird die Abhängigkeit des Energiesektors von fossilen Energieträgern maßgeblich reduzieren. Hier liegt der Markt für Windkraft der nächsten 10 bis 20 Jahre, denn wie Deutschland, haben sich auch diese Länder verpflichtet, ihren Strom-Mix bis 2020 auf 15% hochzufahren. Dreistellige Megawattzahlen sind keine Seltenheit in den Auftragsvolumina. Je größer die Fläche sein wird, auf der wir unser „europäisches Energiehaus“ aufbauen, desto sicherer wird das Netz insgesamt. Mit neuen Windturbinen, Leitungstechnologien und politischen Entscheidungen, die der Erkenntnis folgen, dass wir schon jetzt keine nationalen, sondern internationale Energieinteressen haben, wird die Windkraft im Energie-Mix einer der saubersten und wirtschaftlichsten Lösungen sein, die langfristig eine lohnende Investition in eine CO²-freie Zukunft darstellen.

Die Fokusinvestition „MIW-START-01“ der MIW MitInWind Holding GmbH ist der Beginn einer ganzen Reihe von Windpark-Realisationen in wachstumsstarken Zielgebieten. Ein Projekt wird derzeit im Norden Rumäniens umgesetzt. Hierbei handelt es sich um einen 99 Megawatt Windpark, für den bereits sämtliche relevante Genehmigungen und Autorisierungen erteilt wurden.  Auf einer Gesamtfläche von ca. 450 Hektar werden 33 Turbinen mit einer Nennleistung von je 3 Megawatt installiert. Die Gesamtleistung des Windparks wird 8.788 Megawatt pro Jahr betragen. Die Grundfläche wird von den Besitzern für den Zeitraum von 50 Jahren, inklusive der Anbindung an das bestehende Netz, gepachtet. Für das Investitionsvolumen von über 150 Mio. Euro liegen verbindliche Finanzierungsangebote vor. Die Eigenkapitalquote beträgt 10%. Der interne Zinsfuß liegt bei fast 20% auf 15 Jahre. Hier erhalten auch Kleinanleger die Möglichkeit, sich über eine Unternehmens-Anleihe am renditeträchtigen Erfolg eines solchen Projektes zu beteiligen.

Anleger investieren direkt in die zukunftsträchtige Unternehmensstrategie eines stark wachsenden Energieverbundes. Bei nur fünf Jahren Mindestlaufzeit einer Genussrechtsbeteiligung sowie einer Zeichnungssumme ab 10.000,- Euro erhält der Investor 7 % Grunddividende und bei einer stillen Beteiligung ab Euro 20.000,- mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren eine Grundausschüttung von 8 % jeweils zuzüglich einer Überschussdividende in Höhe von anteiligen 15 % des Bilanzgewinns. Ferner wird eine Anleihe ab Euro 100.000,- mit 9% Festverzinsung bei einer Laufzeit von 5 Jahren angeboten. Als Kurzläufer kann der Anleger ein Nachrangdarlehen bereits ab Euro 5.000,-‚ Einmaleinlage bei einer Laufzeit von nur 4 Jahren mit 6,5 % nachrangig zahlbarer Verzinsung zeichnen. Ausführliche Auskünfte zum Unternehmen, den Marktchancen und zu den Anleger-Beteiligungsvarianten erhalten Interessenten unter service@miw-holding.de bei entsprechender Mail-Anfrage oder auf der Website www.miw-holding.de unter Fokus-Investment. Am Kapitalmarkt wird die MIW MitInWind Holding GmbH von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet. 

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