Overblog
Folge diesem Blog Administration + Create my blog
22. August 2022 1 22 /08 /August /2022 13:05

Die Dr. Werner Financial Service AG wurde vor fast 20 Jahren von Dr. Horst Werner

und Mario Werner in Göttingen gegründet. Die Aktiengesellschaft ist im Handelsregister: Amtsgericht Göttingen unter HRB: 3111 eingetragen ( http://finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/Impressum.php ) und hat bilanziell in 2020 ein Eigenkapital von knapp einer halben Mio. Euro und nahezu keine Bankverbindlichkeiten ( nur 5.478,- ) .  Seit 2018 ist Dr. Horst Werner alleiniger Gesellschafter der Aktiengesellschaft und der wirtschaftlich Berechtigte gemäß dem Geldwäschegesetz.

Bankenunabhängiges Kapital für Unternehmen zur Unternehmensfinanzierung beschaffen ist das Kerngeschäft der Dr. Werner Financial Service AG. Unternehmer erhalten von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de  alle stimmrechtslosen Finanzierungsformen als wertpapierfreie Vermögensanlagen sowie umfangreiche Erläuterungen zu allen Möglichkeiten der alternativen und ergänzenden “Finanzierung ohne Banken” = Geld und Kapital ohne Bankenstress und ohne Bankenabhängigkeit. Nach Ihrer Wahl setzen wir die Kapitalbeschaffung von privaten Anlegern ohne Banken für mittelständische Unternehmen um. Praktische Beispiele finden Sie auf unserem Unternehmensbeteiligungs-Portal www.anleger-beteiligungen.de oder auf unserem Marketing-Tool www.investoren-brief.de .

> Zum Finanzierungsformular  ( ab € 50.000,- bis € 250 Mio. )
> Kostenloses Finanzierungs-Gespräch  (Termin vereinbaren )

Für Existenzgründer: Vorgegründete Gesellschaften bzw. Auffanggesellschaften für Ausgründungen zur Auftrags- und Existenzsicherung; ferner Fondsgründungen zur Finanzierung: Wir bringen Sie über www.anleger-beteiligungen.de mit Investoren und Kapitalgebern zusammen und vermarkten Ihr Beteiligungsangebot auf unserem Anleger-Portal www.investoren-brief.de ). Beachten Sie unseren Twitter-Button, Facebook-Button, LinkedIn- und Goggle+-Button zum Anklicken  und unsere Informations-App!

Teilen Sie uns bitte Ihren Businessplan bzw. Investitionsplan sowie die Unternehmens-/ Bilanzkennzahlen, Daten und Fakten zu Ihrem Unternehmen bzw. zu Ihrem Investitionsvorhaben oder Ihr Gründungskonzept zwecks Bearbeitung der bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung und Unternehmensfinanzierung unter Angabe Ihres Kapitalbedarfs bzw. Ihres Finanzierungsvolumens mit. Wir können Ihren Finanzierungsbedarf auch BaFin-frei umsetzen.

An Hand Ihrer Daten werden wir mit Ihnen in einem kostenlosen, persönlichen und absolut vertraulichen Finanzierungs-Beratungsgespräch das Finanzierungsmodell bzw. das Beteiligungsangebot an Investoren und Kapitalgeber unter Wahrung Ihrer Interessenpositionen erörtern und Ihnen einen Finanzierungsvorschlag unterbreiten.


Wie erfolgreich eine Kapitalmarktemission verläuft, hängt entscheidend von der Planung, der Finanzmarktkommunikation und der zügigen Realisierung der Emissionsstrategie ab.  Dafür stehen die privaten Beteiligungs- und Risikokapitalmärkte mit zahlreichen Beteiligungsmessen und Investoren-Treffs bzw. Anlegermessen bereit.

Diesen Post teilen
Repost0
14. August 2022 7 14 /08 /August /2022 09:13

Die Dr. Werner Financial Service AG stellt Interessenten den passenden Rechtsträger für alle unternehmerischen Aktivitäten  - auf Wunsch mit weiterer Kapitalaufstockung und Kapitalerhöhung durch Kapitalbeschaffung / Beteiligungsfinanzierung / Mezzaninefinanzierung ohne Fremdeinfluss zur Verfügung, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Zur Unternehmensgründung mit Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-)Beratung für Kapitalgesellschaften zur Durchführung eines Private Placements ( auch als Auffanggesellschaften oder zum Outsourcing ) mit qualifizierter Finanzinstrumenten-Beratung ( sämtlicher Vermögensanlagen gemäß VermAnlG ) und Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt unter Beachtung des Kapitalanlagegesetzbuches ( KAGB ), um so Registrierungs- oder Genehmigungspflichten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) zu erkennen und Bußgelder zu vermeiden.

Zur Auswahl von Rechtsformen stellt das deutsche Gesellschafts- und Handelsrecht ( HGB, GmbH-G, AG-G )  ) eine Vielzahl von Unternehmensformen unter verschiedenen wählbaren Gesichtspunkten und Interessen zur Verfügung. Neben der privatrechtlichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) gibt es die nach Handelsrecht im Handelsregister registrierten kaufmännischen Personenhandelsgesellschaften ( OHG, KG ) mit juristischen “Eigenständigkeiten” ( z.B. der Kontofähigkeit der Kommanditgesellschaft ), die Annäherungen an juristische Personen haben ( z.B. die Möglichkeit zur Sachfirmen-Gebung). Die Kapitalgesellschaften als juristische Personen mit Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der jeweiligen Gesellschaft sind in gesonderten Gesetzen wie dem GmbH-Gesetz, dem Gesetz über Aktiengesellschaften oder dem Genossenschafts-Gesetz geregelt. Gründungsunterstützung erhalten Interessenten von der Dr. Werner Financial Service AG mit weiterer Eigenkapitalbeschaffung, ergänzender bankenunabhängiger Unternehmensfinanzierung über stimmrechtsloses Mezzaninekapital. Dabei berät Sie Dr. jur. Horst Siegfried Werner als seit drei Jahrzehnten erfahrener Mezzaninekapital-Spezialist. Nachweisbare Referenzen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Für die Gründung einer Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches ( siehe §§ 105 ff HGB ) oder die Übernahme einer vorgegründeten Gesellschaft kommen nach Dr. Horst Werner, Göttingen als Rechtsformen sowohl die Offene Handelsgesellschaft OHG, die Kommanditgesellschaft, die GmbH , die GmbH & Co KG und die Aktiengesellschaft als Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung in Betracht. Die GmbH & Co KG als sogen. doppelstöckige Gesellschaft verbindet die Vorteile einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit den steuerlichen Vorteilen des Einkommensteuerrechts und der Verrechnung von positiven mit negativen Einkünften. Bei der OHG haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt und sind sämtlichst im Handelsregister eingetragen. Gern sendet die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) eine Checkliste gem. KAGB für eine zu gründende und ins Handelsregister einzutragende Gesellschaft.

Gründungsdienste mit Vorberatung sind schneller,  kostengünstiger und zeitsparender als der Kauf von Vorratsgesellschaften, da diese zusätzlich notariell beurkundet werden müssen und eine entsprechende Sitzverlegung der Vorratsgesellschaft zu erfolgen hat. Beim Kauf einer Vorratsgesellschaft muss das Stammkapital / Grundkapital voll eingezahlt sein. Bei einer Neugründung ist nur die hälftige Einzahlung des Stammkapitals bei der GmbH gesetzlich erforderlich. Das ist liquiditätsschonend. Für Interessenten erbringen wir die Gründungsdienste zum optimalen Start der Kapitalbeschaffung von Mezzanine-Kapital am Beteiligungsmarkt.

Der gesellschaftsrechtliche Neu-Gründungsdienst mit der Ausrichtung der Gesellschaft auf den gemäss Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) BaFin-kontrollierten Beteiligungsmarkt bietet die Dr. Werner Financial Service AG mit dem Gesellschaftsrechts-Experten Dr. jur. Horst Werner insbesondere unter Berücksichtigung des notwendigen operativen Geschäfts mit der Abgrenzung zu den BaFin-genehmigungspflichtigen AIF-Fonds und zu den wertpapiertorientierten OAGW-Fonds, unter Beachtung des Vermögensanlagengesetzes und des Wertpapierprospektgesetzes zur Vermeidung von überproportioniertem Bürokratie- und Prospektaufwand. Bei der Dienstleistung „Neu-Gründungsdienst“ findet die Erstgründung mit der Einreichung der Gründungunterlagen bei dem jeweils gewünschten Handelsregister statt. Anders als bei dem Kauf einer Vorratsgesellschaft entfällt die Sitzverlegung der KG, der GmbH oder der AG. Das erspart wertvolle Zeit, Dienstleistungskosten, Notargebühren und verringert die Kosten beim Handelsregister.

Prospektfrei- und Bafin-frei Kapital beschaffen von privaten Investoren unter Nutzung der Bereichsausnahmen im VermAnlG : Auch nach dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes kann Kapital von Privat an Privat, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de, über ein öffentliches Angebot prospektfrei ohne Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz außerhalb der Banken als Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, als grundschuldbesichertes Darlehen, als partiarisches Darlehen, als Direktinvestment, als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital, als qualifiziertes Nachrangkapital oder als Namenschuldverschreibung (Anleihekapital) öffentlicvh angeboten werden.

Mit der neuen Gesellschaft erhält der Gründer eine neue Bankverbindung und mit dem neuen Konto lautend auf die frisch gegründete Gesellschaft ein neues Rating, eine neue Creditreform-Beurteilung und damit auch eine neue Bonität. Der Gründer erreicht eine vollkommen  n e u e  Bonität, da die Kapitalgesellschaft als juristische Person  von der natürlichen Person des Gründers in Gänze unabhängig ist.

Im Rahmen des Gründungsdienstes ist auch ein geringerer Liquiditätsaufwand erforderlich. Denn die GmbH-Gründung erfordert zur ersten Eintragung ins Handelsregister lediglich Euro 12.500,- als Stammkapital-Einzahlung und die Gründung einer Aktiengesellschaft kann ebenfalls mit dem Mindesteinzahlungsbetrag von Euro 12.500,- auf das Grundkapital vorgenommen werden. Mit der Anmeldung zum Handelsregister erfolgt sodann die Eintragung unter der Handelsregister-Nummer HRB bei dem ausgewählten Handelsregister. Damit sind dann die beiden Gesellschaften als juristische Personen entstanden und haben als Kapitalgesellschaften die Haftungsbeschränkung.  -  Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mail-Anfrage.

Diesen Post teilen
Repost0
10. August 2022 3 10 /08 /August /2022 07:41

Die klassische Bankkreditfinanzierung wird immer schwieriger, während alternative Unternehmensfinanzierungen auf dem Vormarsch sind.  so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). 

Jede Neufinanzierung oder Umfinanzierung (bzw. Umschuldung), Kapitalzufuhr, Kapitalaufstockung, Kapitalerhöhung oder Kapitalbeschaffung bedarf der finanzwirtschaftlichen, der gesellschaftsrechtlichen, der bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegung bzw. Prüfung, wenn Fehler vermieden werden sollen.  Als alternative Finanzierungsformen gelten außerhalb der Banken das Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, das privarte grundschuldbesichertes Darlehen, das partiarisches Darlehen, das Direktinvestment, das stille Gesellschaftskapital, das Genussrechtskapital, das qualifiziertes Nachrangkapital oder das Anleihekapital als Namensschuldverschreibung oder als offene Gesellschaftsbeteiligung.  Es stellt sich deshalb stets die Frage, ob eine Fremdfinanzierung über eine aufzunehmende Verbindlichkeit ( z.B. Bankkredit ) oder eine Eigenkapitalfinanzierung ( auch über stimmrechtsloses Beteiligungskapital oder Nachrangkapital ohne Fremdeinfluss ) oder eine Mischfinanzierung erfolgen soll. Derartige Grundsatzentscheidungen haben erheblichen Einfluss auf die zukünftige Bonität und das Rating eines Unternehmens und damit auf die zukünftige Finanzierungs- und Investitionsfähigkeit des Unternehmens. Dabei spielen auch der Finanzierungsanlass ( z.B. Immobilienfinanzierung od. Marketingfinanzierung od. Auftragsvorfinanzierung etc. ) eine bedeutende Rolle. Wir ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erläutern mit unseren erfahrenen Finanzierungsspezialisten alle Möglichkeiten denkbarer Finanzierungsmodelle unverbindlich zur alternativen Entscheidungsauswahl. Auf Wunsch erhalten Sie von uns ein Finanzierungsgutachten.

Kompetenz und Erfahrungen in der Finanzierungsberatung, Kapitalbeschaffung und Bilanzoptimierung für Unternehmen

Die Dr. Werner Financial Service AG mit dem Gründungssenior Dr. jur. Horst Siegfried Werner als Wirtschafts- und Steuerspezialist berät seit mehr als 35 Jahren mit ihren Netzwerkpartnern ihre Unternehmensklientel bei der Konzeption von (Beteiligungs-)Finanzierungen in allen Gestaltungsformen und zu allen  unternehmerischen Finanzierungsanlässen. Gleichzeitig stellen wir Verbindungen zu Privatinvestoren und Kapitalgebern über unseren wöchentlichen Investorenbrief an über 15.000 Kapitalmarktteilnehmer ( http://www.investoren-briefe.de ) her. Wir schaffen Ihren Finanzierungserfolg auf Ihrem Bank-Konto mit einer nachhaltigen, strategischen Ausrichtung Ihrer Finanzierungs-Unabhängigkeit von (Mit-)Gesellschaftern und Banken.

Neue Formen der "Finanzierungen für Unternehmen" mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital 
( keine Stimmrechtsverwässerung )

Die Globalisierung der Wirtschaft bedeutet auch für kleine und mittelständische Betriebe eine wachsende Herausforderung im nationalen und internationalen Wettbewerb. Dieser Wettbewerb kann nur erfolgreich bestanden werden, wenn sich die Unternehmer neuen Formen der Unternehmensfinanzierung öffnen. Innovation und Wachstum bedingen  eine Stärkung sowohl des Finanzkapitals als auch des Humankapitals. Eine optimale Kapitalausstattung erfordert alternative Finanzierungsformen.

Zur Befriedigung des ermittelten Kapitalbedarfs existieren zahlreiche Möglichkeiten, die wir Unternehmen anbieten.  Bei einer Eigenkapitalfinanzierung spielen mehrere Elemente eine Rolle, die durch komplexe Berührungspunkte miteinander verknüpft sind. Als erfahrene Finanzberater ( seit über drei Jahrzehnten ) berücksichtigen die Capital Consultants unseres Hauses während der Konzeption der Beteiligungsfinanzierung alle wichtigen bilanziellen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte und kapitalmarktrechtliche Standards für Beteiligungsangebote bzw. für Kapitalmarktprospekte.

Im Rahmen einer kleinen Privatplatzierung oder Kapitalmarktemission zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung bietet die Dr. Werner  Financial Service AG über ihre Netzwerkpartner eine umfassende Beratung auf allen Gebieten der Angebots-Platzierung, des Gesellschaftsrechts, Wertpapierrechts, Handelsrechts, Steuerrechts, Bilanzrechts und im Kapitalmarktrecht vor, während und nach einer Kapitalmarktemission sowie eine rechtliche und steuerliche Analyse des Emissionsunternehmens bei anderen Maßnahmen der Unternehmesfinanzierung / Mezzanine-Finanzierung. Die Capital-Consultants des Dr. Werner-Experten-Netzwerks beraten Unternehmen zudem in allen rechtlichen, bilanziellen und  steuerlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang z.B. mit einer Nachfolgebeteiligung, Unternehmensverkaufs-Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligung etc. ergeben.

Finanztipps, Finanzierungshinweise und Bilanzierungslösungen sowie Steueroptimierungs-Gestaltungen finden Sie durch unsere Beratung.

Die Wirtschaft und Finanzen / Finanzierung erfordern heute ein spezielles Know-how vom Finanzierungsfachmann, der Ihnen aus seiner Praxiserfahrung wertvolle Finanzierungstipps und Finanzhinweise geben kann. Neben der erforderlichen Fachkenntnis sind für eine praxisorientierte Finanzberatung insbesondere Markt- und Lebenserfahrung erforderlich, die Sie in unserem Hause vorfinden. Allein ein nur rechtlich korrektes Beteiligungsangebot bringt Ihnen noch keinen Investor mit Kapital für Ihr Bank-Konto  !

Insgesamt begleitet die Dr. Werner Financial Service AG  Unternehmen von dem ersten kostenlosen Informationsgespräch über die Gestaltung einzelner Beteiligungsverträge zur Eigenkapitalbeschaffung, den Entwurf von Bilanzstrategien und die Wertschöpfung durch Bilanzoptimierung  ( z.B. durch einen Debt-Equity-Swap, durch Sacheinlagen-Finanzierung über die Einbringung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern, durch Transfer in eine neue Gesellschaft zur Hebung der stillen Reserven etc., etc. ), die fortlaufende kostenfreie Beratung während der Kapitalaufnahme bis hin zur Entscheidung für den Gang an den Kapitalmarkt. Mit unserer Dienstleistung des Platzierungsmanagements sorgen wir für eine erfolgreiche Durchführung der ergänzenden Unternehmensfinanzierung/ Mezzanine-Finanzierung.

Finanzierungen und Investitionen sind somit auch vollkommen ohne Bank über die ausserbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die Kapitalmarktregeln beachtet und die Zugangswege zu den Investoren kennt. Finanzierungen von Privat an Privat mit BaFin-prosepktfreien Vermögensanlagen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG. Normale Darlehensverträge sind nach dem § 1 Kreditwesengesetz als sogen. Einlagengeschäfte der Banken den Privatunternehmen verboten und mit einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe bedroht.  Dies ist deshalb ernst zu nehmen, da die Kapitalmarkt-Aufsichtsbehörde BaFin jährlich etwa 3.000 Mißbrauchsverfahren mit empfindlichen Bußgeldern ab Euro 10.000,- an aufwärts und Strafverfahren durchführt.

Interessenten erhalten weitere kostenfreie Informationen von Dr. jur. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Diesen Post teilen
Repost0
8. August 2022 1 08 /08 /August /2022 13:46

Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert durch die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigernkapital möglich, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten „Debt-Equity-Swap“ ( = Schuldumwandlung ) möglich; z.B. die Umwandlung von Handwerker-Rechnungen als „Schulden“ (Verbindlichkeiten). Der Begriff „Debt-Equity-Swap“ bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung durch Erhöhung der Eigenkapitalquote : Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. in stille Beteiligungen oder in Genussrechte ) umgewandelt werden. Der Debt-Equity-Swap eignet sich auch für bestehende Gesellschafterdarlehen.
Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen. Die Schuldumwandlung eignet sich aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten (z.B. Lieferantenschulden, Handwerkerverbindlichkeiten etc. ).

Eine Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten

                     „Debt-Equity-Swap“ ( = Schuldumwandlung )

unter Zustimmung des Gläubigers in einem privatschriftlichen Vertrag möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap“ bezeichnet also die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) und ist eine Maßnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :
Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden. Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der
"Debt-Equity-Swap" von Verbindlichkeiten in stimmrechtsloses Equity-Mezzanine-Kapital ( wie dies z.B. die Bundesregierung mit der Lufthansa AG oder der Commerzbank AG gemacht hat ).

Die Schuldumwandlung entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. durch eine Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital werde die Eigenkapitalquote gesteigert und damit die Gesamtfinanzierungsfähigkeit des Unternehmens verbesset. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). So ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in

                       stilles Beteiligungskapital ( oder in Genussrechtskapital )

regelmäßig besonders liquiditätsschonend und deshalb  interessenadäquat. Die Schuldumwandlung stellt eine Bilanzberichtigung dar und kann deshalb auch nachträglich erfolgen. Der Schuldumwandlungsvertrag ist steuerneutral und ist z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit privatschriftlich ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Notar, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und somit nahezu ohne Aufwand möglich. Der von beiden Parteien unterschriebene Debt-Equity-Vertrag muss nur dem Steuerberater zur Bilanzberichtigung vorgelegt werden.

Genau wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung;  es gibt keine Stimmrechtsverwässerung; es ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen mit dem gesetzlichen Einlagenrückgewähr-Verbot ) und bietet allen Beteiligten zudem eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen. Auf diese Weise können Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden. Es bestehen also für den Schuldner Wege aus der Schuldenfalle mit einer vertraglichen Verlängerung der Rückzahlung der Verbindlichkeit. Der Gläubiger hat ebenfalls keine Nachteile, da er während der Verlängerungszeit mit Zinsen und Gewinnbeteiligung „entschädigt“ wird.

Ein Debt-Equity-Swap eignet sich auch als Sanierungsinstrument. Dabei handelt sich es um die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital. So kann ein Debt-Equity-Swap mit Zustimmung der Kreditgeber auch zur Ablösung von Bankkrediten bzw. Wandlung von Krediten eingesetzt und auf diese Weise sogar eine bilanzielle Überschuldung vermieden werden. Mit dieser Art der Umfinanzierung von Krediten wird ein Überschuldungsstatus und damit die Insolvenz-Antragsfrist von drei Wochen abgewendet. Die Umwandlung von Darlehen und die Ablösung von Altverbindlichkeiten verbessert die Eigenkapitalquote und die Bilanzstruktur.

Lieferantenkredite sind auch ein Mittel der Kreditablösung bei der Hausbank, um z.B. die KK-Linien bei der Bank zu entlasten. Derartige Zahlungsziele und Lieferantenkredite stellen insbesondere auch für viele kleine und mittlere Unternehmen eine nicht unbedeutende Finanzierungsquelle zur Beschaffung von Liquidität dar. Insofern ist es interessant, inwiefern sich in der Krise Änderungen im Angebot von Lieferanten bzw. der Nutzung von Lieferantenkrediten ergeben. Fachleute und die Presse berichten, dass gewährte Lieferantenkredite häufiger in Anspruch genommen werden und auch eine zunehmende Ausnutzung gewährter Zahlungsziele bzw. deren Verlängerung festzustellen ist. Andererseits verkürzen Unternehmen zum Teil auch das Volumen sowie die Zahlungsziele, die sie Ihren Kunden einräumen. Ein zentrales Problem bei der Gewährung von Lieferantenkrediten scheint zu sein, dass häufig entsprechende Sicherheiten fehlen, zumal Kreditversicherer sich stark zurückhalten.

Der Finanzjurist Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG erläutert Ihnen detailliert die Vorgehensweise und wir erarbeiten für Interessenten unter Beachtung gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Aspekte einen Debt-Equity-Swap-Vertrag zur Ablösung von Gesellschafterdarlehen und sonstigen Verbindlichkeiten, der dem Unternehmen eine Reihe von Vorteilen bietet:

- Umgehende Erhöhung des Eigenkapitals auch ohne Zuführung neuen Barkapitals / frischer Liquidität
- Direkte Verbesserung von Bonität und Rating und dadurch Erleichterung der künftigen (Fremd-)
   Kapitalaufnahme
- Erfolgsabhängigkeit der Gewinnausschüttungen, keine Liquiditätsbelastung in Verlustjahren
- Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen als Betriebsaufwand (Ausnahme: atypisch stille Gesellschaft)
- Hohe Flexibilität im Hinblick auf Kapitalbindung, Kosten, Rückzahlung
- Bilanzielle und steuerliche Spielräume (z.B. Übertragung von Verlusten auf atypisch stillen Gesellschafter und
   Ausgleich eines Jahresfehlbetrages bis hin zu einer „schwarzen Null").

Interessenten erhalten kostenfreie Informationen von Dr. jur. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Diesen Post teilen
Repost0
5. August 2022 5 05 /08 /August /2022 15:36
Landhotel des Bohrerhofs im Freiburger Großraum
( Südschwarzwald ) steht kurz vor der Eröffnung Mitte September 2022

Die Bohrerhof GmbH hat noch wenige grundschuldbesicherte Kapitalanlagen mit 5 % Festzinsen p.a. zu vergeben. Nutzen Sie Ihre Renditechancen. Das Landhotel des Bohrerhofs im Markgräflerland mit 64 Zimmern in nachhaltiger Bauweise errichtet, wird Mitte September 2022 eingeweiht; siehe auf der Webseite  ( https://www.bohrerhof.de/landhotel/ ). Das Hotel wurde in dreigeschossiger Holzbauweise erstellt ( weiteres Bildmaterial finden Interessenten auf www.bohrerhof.de ).

Es sind 64 Zimmer vorhanden, davon ein Spezialzimmer für Gäste mit Behinderung und 16 Familienzimmer. Neben einer Lobby sind Seminarräume und Seminar-Möglichkeiten im Outdoor-Bereich vorhanden. Alle Zimmer im Erdgeschoß haben eine Terrasse und in den oberen Stockwerken einen geräumigen Balkon, der jeweils nach Süd-Osten oder Süd-Westen ausgerichtet ist.


Es wurden Pkw- und Bus-Parkplätze angelegt; ferner Stellplätze für Wohnwagen. Daneben sind E-Ladestationen für Pkw und E-Bike-Ladestationen für Fahrräder vorhanden.

Es wurde für eine nachhaltige Bauweise gesorgt. Die Baustoffe bestehen überwiegend aus heimischer Tanne und Fichte als Tragwerk, Dämmungen und Fassadenbekleidungen stammen aus dem nahen Schwarzwald. Es wurden 1.500 Kubikmeter Bauholz verarbeitet und 1.200 Kubikmeter Holzfaserdämmung verbaut. Alle Baustoffe sind zertifiziert gemäß der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen.

Energie Management: Zu 80 Prozent autark durch Grundwassernutzung, Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage. CO2 Bilanz: Einsparung durch den Werkstoff Holz etwa 2.700 Tonnen CO2. Einsparung von Holzbauweise gegenüber Stahlbetonbauweise (keine Verwendung von Zement) 1.800 Tonnen CO2. In Summe: Etwa 4.500 Tonnen CO2-Einsparung durch die Wahl des Baustoffes Holz.

Durch den laufenden Betrieb der technischen Gebäudeausstattung (Heizen / Kühlen) werden gegenüber einem klassischen Heiz-/ Kühlsystem pro Jahr etwa 35 Tonnen CO2 eingespart, durch die Photovoltaik-Anlage mit 620 kW pro Jahr werden 500 Tonnen CO2 vermieden. In Summe: Jährliche Einsparung von 535 Tonnen CO2.

Die Bohrerhof-Gruppe als landwirtschaftlicher Betrieb ist mit über 200 Hektar Fläche ein alteingesessenes Familienunternehmen im Markgräflerland ( D-79258 Hartheim im Dreiländer-Eck Deutschland-Frankreich-Schweiz ) und hat sich als Frischwaren- und Gemüseproduzent einen hohen regionalen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Die Bohrerhof GmbH ist mit ihren landwirtschaftlichen Produkten und der Erzeugung in der Region unter eigener Marke, sowie der Marke „Unsere Heimat“ langjähriger Partner der EDEKA Südwest und erzielte damit in 2021 wiederum einen großen Umsatzzuwachs auf über Euro 5 Mio. Ein Teil der Qualitätsprodukte werden im hofeigenen Landmarkt sowie über regionale Händler - ausgeliefert mit einer eigenen Transportabteilung - vertrieben.

Das Motto der Bohrerhof-Gruppe als Familienunternehmen lautet "feldfrisch auf den Tisch des Verbrauchers". Der Betrieb hat sich auf fünf verschiedene Gemüse- und Salatspezialitäten fokussiert. Das Spitzenprodukt ist der Premiumspargel. Die Frische der Produkte wird durch eine firmeneigene Logistik und stundennahe Anlieferung nach Aberntung ermöglicht. Zudem betreibt die Familie Bohrer einen hofeigenen Landmarkt sowie einen gastronomischen Betrieb mit über 65.000 Gästen pro Jahr.

Seit über 40 Jahren in der Landwirtschaft, ist die Familie Bohrer mit ihren erwachsenen Kindern längst einer der großen regionalen Gemüseproduzenten in Baden-Württemberg nahe der Schweizer Grenze. Ihr Zucchini, Kürbis, Chicorée und Feldsalat spielen in der ersten Liga und ihr Spargel ist eine Klasse für sich. Neu im Anbau befinden sich auch Erdbeeren. Kein Edeka-Markt in der süd-badischen-württembergischen Region will auf den berühmten Bohrerhof-Spargel verzichten.

Der Bohrerhof (45 Angestellte + saisonale Erntemitarbeiter) ist bekannt für seinen gläsernen Betrieb und den Landmarkt mit eigenen, sowie regionalen Produkten. Das hofeigene Restaurant „Bohrers“ schräg gegenüber vom Landmarkt bringt diese Köstlichkeiten als feine Landküche für die Gäste – die auch zu einem Großteil aus der Schweiz kommen - auf den Teller.

Der Bohrerhof ist im Dreiländereck Deutschland / Schweiz / Frankreich ein Ausflugsziel über die Grenzen hinaus, insbesondere aus dem nahegelegenen Elsass und der Schweiz kommen sehr viele Gäste. Bevorzugtes Ausflugsziel ist seit fast 20 Jahren die große Kürbiswelt (jährlich wechselndes Thema) mit Kürbiskunst auf dem ganzen Hofgelände.

Das Wachstum der letzten 12 Jahre hin zur heutigen Betriebsgröße fand dabei zum überwiegenden Teil ohne Bankenfinanzierungen über private Investoren als Freunde und Gäste des Hauses statt. Die bisherigen Beteiligungsangebote über Genussrechte und Nachrangdarlehen wurden im Frühjahr 2018 von einer grundschuldbesicherten Kapitalanlage mit 5 % Festverzinsung p.a. abgelöst. In das LandLive Projekt kann von interessierten Anlegern weiterhin investiert werden. –

Das grundschuldbesicherte Darlehens-Beteiligungsangebot wurde erarbeitet und wird unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Interessenten wenden sich für die letzten Angebote der grundschuldbesicherten Kapitalanlagen direkt an info@bohrerhof.de und/oder fordern Zeichnungsunterlagen bzw.  Informationen an von pbohrer@bohrerhof.de

Diesen Post teilen
Repost0
3. August 2022 3 03 /08 /August /2022 09:17

Unser Newsletter untern dem Namen Investoren-Brief wird seit 22 Jahren kostenfrei für Anleger und Investoren mit guten Renditen bis zu 7% p.a. und Grundschuldbesicherungen bei den Immobilienunternehmen herausgegegeben, so Dr. jur. Horst Werner ( www.anleger-beteiligungen.de ).

"Wir dürfen berichten, dass wir durch das Engagement auf Ihren Portalen ( www.investoren-brief.de etc. ) mittlerweile ein sehr gutes Interesse von Anlegern jeder Größenordnung an unseren Immobilienentwicklungen verzeichnen können. Wenn das so weiter geht, wovon ich ausgehe, dann werden wir in der Tat weitestgehend ohne Banken bei der Realisierung unserer Projekte auskommen. Das ist großartig - herzlichen Dank dafür, so Herr Bischoff aus Düsseldorf zu unserem Newsletter über Unternehmensbeteiligungen für Anleger und Investoren mit guten Renditen bis zu 7% p.a. und Grundschuldbesicherungen bei den Immobilienunternehmen.

Kapitalsuchende Unternehmen nutzen mit einem gezielten Finanzmarketing in dem Investoren-Brief von der Dr. Werner Financial Service AG ( siehe http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) die bankenunabhängige Kapitalbeschaffung von privaten Anlegern und Investoren ; zuletzt ist der Investoren-Brief am http://www.investoren-brief.de 03. August 2022 erschienen.

Start-up-Unternehmen und gestandene Unternehmen auf der Suche nach kapitalmarktorientierter Unternehmensfinanzierung ohne Banken müssen Kapitalanleger, Investoren und private Geldgeber durch Ansprache erreichen, indem sie an diese zur Information ein öffentliches Beteiligungsangebot richten.

Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .


 

Diesen Post teilen
Repost0
2. August 2022 2 02 /08 /August /2022 14:04

Ein gesicherter Ruhestand für Privathoteliers mit den Nachfolgemodellen durch die Schweizer SHC GmbH der Hotel-Familie Hofmeier

Wenn zukünftige Ruheständler auf der Suche nach einem Pächter oder Käufer für ihr Hotel sind, sprechen sie risikobewusste junge Leute heutzutage mit ihrem Hotel-Angebot meistens nicht mehr erfolgreich an ! Und wenn dennoch jemand zur Nachfolge-Übernahme bereit ist, fehlt diesem das notwendige Kapital zur Finanzierung. Da Veräußerer oder Verpächter Ihren Ruhestand aber finanziell absichern und sich nicht mehr um Mitarbeiter, Bestellungen, Buchhaltung, Marketing und dergleichen kümmern wollen, muss ja ein Käufer oder seriöser Pächter gefunden werden. Sonst funktioniert es mit dem gesicherten Ruhestand nicht. Die SHC GmbH bietet der Privathotellerie ein selbst entwickeltes 3 Stufen Nachfolgemodell an, dass den Ruhestand der Hoteliers langfristig sichert.

Mit der Familie Hofmeier und Ihrer SHC GmbH ( https://www.sophista.ch ) aus der Schweiz haben Interessenten erstmals die Möglichkeit, dieses große Hotel-Nachfolgeproblem der heutigen Privathotellerie wie folgt zu lösen: Sie verpachten der SHC als Nachfolge-Fachleute in einem ersten Schritt Ihr Hotel und arbeiten z.B. als Angestellte für einen festgelegten Zeitraum mit reduziertem Pensum & Verantwortungsbereich im Betrieb weiter. Während dieser Zeit suchen wir für Sie einen Investor, der das Hotel mit uns als professionellen Hotelbetreiber kaufen möchte: Vertrauen Sie einer Familie als Experten auf diesem Gebiet !  Sie können wählen – ob Teilbereiche, komplette Geschäftsführung, Pacht oder Verkauf Ihres Hotels. Alles ist möglich.

Mit dieser Lösung können Sie schrittweise Verantwortung und Ihr hohes Arbeits-Pensum reduzieren. Zudem können Sie der SHC GmbH Ihr Hotel grundsätzlich auch langfristig verpachten. Das ist zum Beispiel dann eine gute Möglichkeit, wenn Sie die Hotelimmobilie in jedem Fall an Ihre Kinder, Enkelkinder oder an Familienmitglieder vererben wollen, die aber das Hotel (noch) nicht selbst führen wollen oder können. Sie erhalten so in jedem Fall eine maßgeschneiderte und individuelle Hotel Nachfolge Lösung. Mit oder ohne Käufer! Die SHC GmbH ist das erste Familienunternehmen, dass diese innovative Hotel Nachfolge für die Privathotellerie in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich anbietet. Die Familie Hofmeier steht als langfristiger, zuverlässiger Partner an der Seite der Nachfolge-Suchenden.

 

 

Familie Hofmeier schickt Ihnen gern Informationsmaterial zu. Oder schreiben Sie ganz einfach Ihr Anliegen, Herr Hofmeier meldet sich zeitnah bei Ihnen :

 

 

Sophista Hospitality Consulting GmbH
Eichlistrasse 4
CH-6405 Immensee

Telefon: +41 (0) 79 414 92 39   -   E-Mail: info@sophista.ch

Diesen Post teilen
Repost0
24. Juli 2022 7 24 /07 /Juli /2022 08:19

Liquiditätsverbesserungen und Eigenkapitalerhöhungen können auch über das Gesellschaftskapital ( Grundkapital oder Stammkapital ) von zukünftigen Miteigentümern ( Mitgesellschafter )  erfolgen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Derartige Kapitalerhöhungen sind jeweils rechtsform-gebunden ( eine Erhöhung mit Aktienkapital ist nur bei einer Aktiengesellschaft möglich ). Bei einer Kommanditgesellschaft kann nur mit KG-Beteiligungen das Kapital mit Kommanditeinlagen erhöht werden. Eine derartige Rechtsformbindung besteht bei Mezzaninekapital-Beteiligungen nicht. Mezzaninekapital ( = stimmrechtsloses Beteiligungskapital ) kann jedes Unternehmen gleich welcher Rechtsform begeben. Es findet dann keine Stimmrechtsverwässerung statt. Dementsprechend kann jede Handelsgesellschaft unabhängig von ihrer Rechtsform z.B.  stille Gesellschaftsanteile ( = stille Beteiligungen ) ausgeben. Das Mezzaninekapital ist also von der Rechtsformbindung des Finanzierungskapitals befreit.

Miteigentümer- und Mitinhaberschaften der neuen Gesellschafter ( Aktionäre, GmbH-Gesellschafter, Kommanditgesellschafter etc. )

Die neuen Gesellschaftskapital-Geber werden ( bei einer Kapitalerhöhung durch Geldeinlage oder durch Sacheinlage ) Miteigentümer und Mitinhaber, die auf diesem Wege auch Mitverwaltungsrechte und Stimmrechte erwerben. Die Kapitalgeber müssen zu mindestens einmal jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen eingeladen werden. Dabei sind diese Einladungen mit gesetzlichen Förmlichkeiten verbunden, die nur einvernehmlich abgeändert werden dürfen. Die Einladungsfristen zu den Gesellschafterversammlungen und Einladungsförmlichkeiten ( Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ) sind zu beachten.

In der AG darf zudem nur über die Punkte abgestimmt werden, die in der Einladungs-Tagesordnung benannt sind. Damit ist die Aktiengesellschafts-Hauptversammlung relativ unflexibel. Über spontan aufgetauchte Fragen oder Probleme oder zufällig vergessene Punkte darf keine Abstimmung herbeigeführt werden. Dies kann erst in einer weiter einzuladenden Hauptversammlung geschehen. Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist in diesem Punkt flexibler.

Die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien mit den verschiedenen Aktienformen

Die Aktiengesellschaft ist vom gesetzlichen Typus her eine kapitalistisch strukturierte Gesellschaftsform, die im Gegensatz zur GmbH ( = personalistisch strukturiert ) als Massen- bzw. Publikumsgesellschaft angelegt ist. Eine (unbegrenzte) Vielzahl von Aktionären nimmt ihre Rechte in der Hauptversammlung als oberstes Beschlussorgan wahr. Die AG entsteht, wie die GmbH, erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Das Mindestkapital einer AG beträgt 50.000 Euro. Die Aktiengesellschaft ist ebenso wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft und damit juristische Person. Sie ist gleichzeitig Handelsgesellschaft im Sinne des HGB und unterliegt dem Kaufmannsrecht ( z:B. mündlich wirksame Bürgschaftserklärung).

Die Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung :

-  Der Vorstand als Geschäftsführungsorgan führt die Geschäfte der AG in eigener Verantwortung und vertritt die AG im Geschäftsverkehr.  Er wird durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Er erstattet Bericht an den Aufsichtsrat und legt diesem z. B. den Jahresabschluss zur Beschlussfassung vor.

-  Der Aufsichtsrat ist bei der Aktiengesellschaft ein Pflichtorgan und als Kontrollorgan bestellt der AR den Vorstand  und überwacht ihn. Der Aufsichtsrat hat allerdings nur dann ein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand, soweit dies satzungsrechtlich bestimmt ist. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss (einschließlich des Anhangs und Lageberichts) und beruft die Hauptversammlungen ein.

-  Die Hauptversammlung als Gesellschafterorgan besteht aus den Aktionären der AG. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates und beschließt auch über Grundsatzentscheidungen der Aktiengesellschaft. So müssen z. B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen etc. durch die Hauptversammlung ( gestzlich zwingend mit dreiviertel Mehrheit ) beschlossen werden. Die Aktionäre beschließen ebenso über die Verwendung des Bilanzgewinnes (Ausschüttung oder Thesaurierung). Häufig werden die Stimmrechte der Aktionäre von Banken im Rahmen des abgetretenen Depot-Stimmrechts wahrgenommen.

Die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien erhalten ihr Grundkapital durch die Ausgabe von Aktien. Die Aktie verkörpert das Anteilsrecht und ist grundsätzlich frei übertragbar. Es gibt börsennotierte Aktiengesellschaften ( ca. 1.250 Deutschland ) und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften ( insgesamt ca. 13.500 in Deutschland ). Die Aktionäre erhalten als Anteilseigner ihre Gewinnanteile in Form von Dividenden. Darüber hinaus haben Aktionäre weitere Rechte, z. B. die Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimm- und Auskunftsrechte und Einspruchsrechte gegen Hauptversammlungsbeschlüsse. 

Bei den Aktien kann sich um Inhaberaktien oder Namensaktien, die ins Aktienbuch einzutragen sind, handeln. Namensaktien werden regelmäßig mit einer Vinkulierung versehen, wodurch die Übertragbarkeit der Aktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig ist. Die Aktien können als vollstimmberechtigte Stammaktien oder als eingeschränkt stimmberechtigte Vorzugsaktien ausgegeben werden. Aktien werden regelmäßig als Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,- ausgegeben; sie können jedoch auch mit einem festen Nennwert von Euro 1,- ( = Nennwert-Aktien ) oder höher versehen werden.

Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien sind die satzungsrechtlich bestimmten Komplementäre die gesetzlichen Vertreter als Vorstände. Anders als bei der normalen Aktiengesellschaft, in der die Vorstände durch den Aufsichtsrat alle fünf Jahre neu gewählt oder wiederbestellt werden müssen.

Formerfordernisse bei der Kapitalerhöhung und Kostenbelastung

Bei der GmbH kann eine zusätzliche Stammeinlage durch ( weitere potentielle ) GmbH-Gesellschafter erfolgen, wobei eine GmbH-Kapitalerhöhung immer notariell zu beurkunden ist. Lediglich bei der KG und bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) ist zur Kapitalerhöhung keine Beurkundung erforderlich, so daß auch keine zusätzlichen Kapitalerhöhungskosten anfallen. Bei der Kapitalerhöhung der Gesellschaftsmittel müssen zudem die übrigen Gesellschafter immer mit einer 75%-igen Mehrheit ( einer sogen. qualifizierten Mehrheit ) zustimmen, da sich die Einflußrechte und Stimmrechte verschieben (könnten), wenn die bereits vorhandenen Gesellschafter ihre Bezugsrechte nicht wahrnehmen. Ein Gesellschafter, der die Sperrminorität von 25% plus einer Stimme besitzt kann also immer eine Kapitalerhöhung beim Grund- bzw. Stammkapital verhindern.

Beim Mezzaninekapital bleiben die Einflußrechte und Stimmrechte immer unverändert, so daß keine Verwässerung der Stimmrechtseinflüsse der Altgesellschafter stattfindet. Allerdings besteht bei der  Aktiengesellschaft ein Zustimmungserfordernis durch die Hauptversammlung bei der Ausgabe von Genussrechtskapital oder atypisch stillen Beteiligungen gem. § 221 AktG. Bei allen anderen Handelsgesellschaftsformen kann die Geschäftsführung allein über die Ausgabe von mezzaninen Beteiligungsformen entscheiden.

Die Aktiengesellschaft, die KGaA und die Kommanditgesellschaft als Publikumsgesellschaften

An der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien  ( KGaA ) und an der Kommanditgesellschaft als kapitalistisch geprägte Gesellschaftsformen ( im Gegensatz zur GmbH, die eher personalistisch strukturiert ist ) können sich Einzelinvestoren, Private Equity Gesellschaften oder Venture Capital Gesellschaften beteiligen und über ihre Einheits-Stimmrechtsmacht erheblichen Einfluß ausüben. Soweit die Gesellschaftsanteile unter Privatanlegern breit gestreut sind, spricht man von einer sogen. "Publikumsgesellschaft", in der die Stimmrechte zersplittert sind. Dies gibt sodann den Hauptaktionären in der AG oder den Komplementären in der KG eine stärkere und unabhängigere Stellung nach dem Motto "divide et impera".

Mehrere Aktionäre oder Kommanditisten können jedoch ihre Stimmrechts-Zersplitterung beseitigen, in dem sie einen sogen. Stimmrechtsbindungsvertrag abschließen und sich in einer GbR als Stimmrechtseinheit organiseren. Dann werden auf vorgängigen Beschluß die Stimmrechte durch einen Stimmrechtsführer einheitlich ausgeübt.

Weitere Informationen dazu kostenfrei von Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

 
Diesen Post teilen
Repost0
23. Juli 2022 6 23 /07 /Juli /2022 17:15

Beschreibung einer Genossenschaft als Mitglieder-Förderverein und juristische Person

Grundlage einer Genossenschaft ist die gemeinsame Förderung der Mitglieder der Genossenschaft im Gegensatz zum Unternehmensgegenstand einer Gesellschaft, der die Gesellschafter nicht fördern muss; Rechtsgrundlage ist das Genossenschaftsgesetz (GenG).

Die Genossenschaft ist eine juristisch verselbständigte Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen ( siehe  www.finanzierung-ohne-bank.de ) , die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und/oder kulturellen Interessen zu verfolgen ( wirtschaftliche oder soziale Förderung der Mitglieder der Genossenschaft ) und um ihre Ziele in einer wirtschaftlichen Organisation zu verwirklichen, die ihnen allen unter Stimmrechts- und Anteilsbeschränkung gemeinsam gehört und von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung als gesetzlich vorgesehene Organe geleitet wird.

Eine vom Genossenschaftsverband genehmigte und eine beim Amtsgericht ins Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft kann mit Ihren Anteilen auch am freien Kapitalmarkt platziert werden, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und er beschreibt die Platzierung von Genossenschaftsanteilen unter prospektrechtlichen Vorschriften ( mit den Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes ) zur Mitgliederwerbung und zur Aufnahme von Genossenschaftskapital. Die Konzeption durch prospektive Aufbereitung von Genossenschaftsanteilen, so Dr. Werner von der Dr. Werner Financial Service AG aus Göttingen, und die Genossenschaftsanteils-Platzierung am Kapitalmarkt erlebt derzeit eine Renaissance und rückt deshalb neuerlich in das Blickfeld des Finanzmarktes. In Deutschland gibt es mehr Genossenschaftsmitglieder ( ca. 15 Mil. ) als in allen anderen Unternehmenseinheiten.

Eine eingetragene Genossenschaft eG im Sinne des § 1 Genossenschaftsgesetzes als im Handelsregister eingetragene e.G. ist also ein Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes zu fördern ( gesetzliches Mitglieder-Förderprinzip ). Die Genossenschaft e.G. entsteht als juristische Person mit Vollzug der Eintragung im Handelsregister. Genossenschaften genießen aufgrund der staatlichen Genehmigungsbedürftigkeit durch einen prüfenden Genossenschaftsverband ein größeres Marktvertrauen durch fortlaufende Pflichtprüfungen. Die Platzierung von Genossenschaftsanteilen am Kapitalmarkt ist zudem prospektfrei und ohne BaFin-Billigung umsetzbar.

Die Gründung einer Genossenschaft als e.G. wird von den Genossenschaftsverbänden unterstützt. Für eine optimale Vorbereitung auf eine Genossenschaftsgründung werden hilfreiche Unterlagen wie die interaktive CD ROM "Genossenschaften Gründen" oder verschiedene Gründerfibeln von den Verbänden zu unterschiedlichen Branchen bereitgestellt.

In einer Genossenschaft haben die Mitglieder satzungsmäßig bestimmte Ziele, deren Erfüllung in gruppenmäßiger Selbstorganisation mittels der körperschaftlichen Strukturierung verfolgt werden soll. Grundmuster der Genossenschaft ist der mitgliederbasierte Verein, der ein verselbständigtes Vermögen ohne Eigentümerdominanz und begrenzte Stimmrechte hat. Der Geschäftsbetrieb dient den Mitgliedern, indem er ihnen Leistungen oder Produkte anbietet, und/oder ihre Arbeitskraft, auf jeden Fall aber ihr Kapital (Geschäftsanteile genannt) produktiv einsetzt ( gesetzlich zwingendes Förderprinzip ). Damit sind die Mitglieder sowohl kleinstanteilige Eigentümer als auch Partner und Kunden ihrer eigenen Genossenschaft ( Identitätsprinzip ).

Der eingetragenen Genossenschaft mit Genehmigung des Genossenschaftsverbandes obliegt als einziger Körperschaft kraft Gesetzes die Aufgabe der Mitgliederförderung. Zur Erfüllung des Förderauftrages, der in der Mehrung der Einnahmen bzw. Verminderung der Ausgaben der Mitglieder liegt, bietet die e.G. ihren Mitgliedern ihre Dienstleistungen an. Aufgrund dieses Förderauftrages steht bei der eG die persönliche Mitgliedschaft und nicht – wie bei Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften – die Stimmrechtsdominanz und nicht die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund. Ziel einer Genossenschaft ( siehe die Wohnungsgenossenschaften ) ist z.B. vorrangig die Versorgung der Mitglieder mit Eigentums- und Mietwohnungen oder bei den Waren-Genossenschaften der günstige Einkauf für die Mitglieder und die Versorgung mit bestimmten Handels- oder Verbrauchsgütern ( z.B. die Einkaufs-Genossenschaften wie die Raiffeisen e.G. ).

Genossen haben in der Regel Interesse an einzelnen Projekten ( z.B. Wohnimmobilien, Energielieferungen etc. ) und nicht an einer unübersichtlichen Beteiligung einer großen Anzahl von unterschiedlichen Branchenprojekten. Zur Investition in Genossenschaftsprojekte ist vorzusehen, dass Einzelmaßnahmen über Genossenschaftsanteile als Eigenkapital und nur ergänzend über sonstige Beteiligungsgelder der Genossen finanziert werden. Damit verbleiben sowohl die Erträge, als auch die Risiken ausschließlich bei der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Ein Genosse kann sich entsprechend satzungsmäßiger Bestimmung z:B. mit einem Genossenschaftsanteil von Euro 500,- Euro oder mehr beteiligen und sich zusätzlich in beliebiger Höhe mit einer Anleihe, Genussrecht oder einem Nachrangdarlehen an konkreten Projekten beteiligen. Weitere Informationen erteilt Dr. Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

In den fortlaufenden Geschäftsjahren sind entsprechend des Mittelzuflusses aus Mitgliedergeldern Investitionen in Genossenschaftsprojekte umsetzbar. Die Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit und der Erfolg sind somit abhängig von der Platzierung von Genossenschaftsanteilen und von der Fristigkeit der Platzierung. Je nach Verlauf kann die Genossenschaft weitere Investitionen tätigen und zusätzliche Projekte realisieren.

Das Genossenschaftskapital erspart der Genossenschaft teilweise vom Bankkreditmarkt abhängige Verschuldungen und stellt gleichzeitig sicher, dass die Genossenschaftsmitglieder über werthaltige, nicht ausschließlich fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter verfügen.


II. Die prospekt- und BaFin-freie Platzierung von Genossenschaftsanteilen

II. Die Genossenschaftskapital-Beschaffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( = sogen.  Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind: 

1. Genossenschaftsanteile  ( 
( gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG, sofern für den Vertrieb der Anteile keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird ).
    
Die Prospekt- und BaFin-Freiheit für Genossenschaftsanteile gilt auch im Bereich der AIF-Fonds nach dem KAGB, wie die BaFin in einem Anwendungsschreiben verlauten ließ. Somit besteht z.B. für ein Modell der Genossenschafts-Holding für Bürgerbeteiligungen keine Prospektpflicht und auch keine Genehmigungspflicht nach dem KAGB, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), und ist grundsätzlich frei von den Beschränkungen des Kleinanlegerschutzgesetzes.

Weitere Informationen zu Genossenschaftsfragen beantwortet kostenfrei Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

Diesen Post teilen
Repost0
15. Juli 2022 5 15 /07 /Juli /2022 14:15

Bei den an den unternehmerischen Interessen ausgerichteten Finanzierungs- und Nachfolgemodellen wird der Unternehmenskauf mit dem darzustellenden Kaufpreis bzw. Übernahmepreis nicht über einen Bankkredit, sondern über den Beteiligungsmarkt mit Mezzanine-Kapital finanziert,

so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dabei dient das Unternehmen als Finanzierungspartner, über den das erforderliche Kapital von Privatinvestoren aufgenommen wird.

Die Beschaffung von Liquidität und Finanzmitteln bzw. Kapital für Unternehmen über den Geld- und Kapitalmarkt erhält vor dem Hintergrund der Finanzierungssituation von Unternehmen in einer Zeit von erhöhtem Wettbewerbsdruck und verstärkter Kreditunwilligkeit der Banken immer mehr Bedeutung. Mit zahlreichen Finanzierungsmodellen können insbesondere der freie Kapitalmarkt  (ausserhalb des Börsenmarktes ) und private sowie institutionelle Investoren in Anspruch genommen werden.

Private Placement und Privatplatzierung zur Finanzierung des Unternehmens-Kaufs

Mit einer Privatplatzierung als "family-and-friends"-Kapitalbeschaffung bis ca. € 5  Mio. oder über eine außerbörsliche Kapitalmarktemission bis € 200 Mio. können bankenunabhängig Finanzierungsgelder akquiriert werden. Dies geschieht z.B. mit einem Beteiligungs-Exposé als Verkaufsfolder oder einem Kapitalmarktprospekt als Beteiligungsvertrags-Grundlage. Das durch ein Private Placement  (Privatplatzierung) eingeworbene, stimmrechtslose Mezzanine-Kapital kann nach den Richtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer ( IdW_Hauptgutachten ) als Eigenkapital bilanziert werden. Dies gilt insbesondere für das stille Gesellschaftskapital und das Genussrechtskapital bei entsprechenden Vertragsbedingungen, die nur eine Beteiligung am Gewinn und Verlust des Unternehmens - aber keinerlei Einflußnahme - gewähren.

Mezzaninekapital als Finanzierung für die Unternehmensnachfolge 

Stimmrechtsloses Mezzaninekapital eignet sich als Finanzierung für KMU´s, da Mezzaninekapital börsenunabhängige Finanzierungsformen darstellt. Mezzaninekapital ist somit für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch für große Unternehmen unabhängig von der Rechtsform geeignet. So hat sich Bertelsmann über Jahrzehnte mit Genussrechtskapital finanziert. Selbst börsennotierte DAX-Konzerne finanzieren sich anteilig über Mezzaninekapital. Es ist somit die Grundlage für eine gesunde Eigenkapitalausstattung und für ein solides Unternehmenswachstum.

Stimmrechtsloses Beteiligungskapital für Finanzierungen und Investitionen

Beteiligungskapital dient der Finanzierung von Unternehmen oder Einzelprojekten. In der Regel steht das Beteiligungskapital in Ergänzung zum Kapital der Gesellschafter und zur Bankenfinanzierung. Es wird zwischem stillem Beteiligungskapital ( ohne Stimmrechte ) und dem offenem Beteiligungskapital ( mit Stimmrechten und Anteilseignerschaft ) unterschieden.

Familienunternehmen - Finanzierungen für Familiengesellschaften mit Mezzaninekapital ohne Verlust von Eigentumsanteilen

Die  bankenunabhängige Eigenkapitalbeschaffung von stimmrechtslosem Mezzaninekapital ist besonders für eigentümergeführte Familienunternehmen und für Mittelstandsunternehmen geeignet. Bei dieser Form der Unternehmensfinanzierung ohne Bank bleiben die Eigentümerrechte am Unternehmen vollkommen unberührt. Selbst Einflüsse auf die Geschäftsführung des Unternehmens bleiben durch die Mezzanine-Kapitalgeber verwehrt. Es bestehen keinerlei Stimmrechte oder Mitverwaltungsrechte für die Mezzanine-Beteiligten. Diese Form der Gewerbefinanzierung entspricht den Interessen jeden mittelständischen Unternehmers.

Das kapitalaufnehmende Unternehmen gewährt dem Käufer ein entsprechendes Mezzanine-Darlehen, welches der Erwerber an den Unternehmensverkäufer als Kaufpreis bezahlt. Auf diese Weise erhält der Verkäufer seinen Kaufpreis. Der Käufer schuldet sodann dem erworbenen Unternehmen das von dem Unternehmen erhaltene Darlehen, welches man nach dem Erwerbsvorgang als "Mitarbeiterdarlehen" qualifizieren könnte.  Das zu verkaufende Unternehmen dient praktisch als "Finanzierungsgesellschaft".

Fordern Sie zu dieser Thematik unsere kostenlose Fachbroschüre "Finanzierung des Unternehmenskaufs" unter info@finanzierung-ohne-bank.de an.

Sicherstellung des Unternehmensverkäufers

Der Unternehmensverkäufer kann sich insoweit sichern, als Unternehmensanteile nur in dem Umfang übertragen werden, als der Kaufpreis aus dem gewährten Darlehen tatsächlich geflossen ist bzw. bezahlt wurde. Dabei kann eine sukzessive Anteilsübertragung erfolgen.

Finanzierung der familieninternen Unternehmensnachfolge

Auch die familieninterne Unternehmensnachfolge kann auf die oben beschriebene Weise, die wir Ihnen gern in einem kostenlosen Beratungsgespräch ausführlich erläutern, finanziert werden. Mit einer entsprechenden Vertragsgestaltung kann der Unternehmensverkäufer seinen Betriebs-Erwerber bzw. Unternehmensnachfolger bei der Finanzierung des Erwerbspreises unterstützen und so die Unternehmensnachfolge ermöglichen.

Kostenlose Beratung beim Unternehmenskauf und zum Unternehmenswechsel

Der Finanzjurist Dr. jur. Horst Siegfried Werner und die Kollegen Finanzierungsberater der Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de ) beraten Sie gern bei der Umsetzung der Finanzierung Ihres  Betriebsankaufs oder Unternehmensverkaufs oder bei der Unternehmensnachfolge, damit Ihr potentieller Erwerber Ihnen auch den Kaufpreis bezahlen kann.

Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

Diesen Post teilen
Repost0

Über Diesen Blog

  • : Blog von bankenfreie-finanzierungen
  • : Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
  • Kontakt

Links