Overblog
Folge diesem Blog Administration + Create my blog
13. März 2024 3 13 /03 /März /2024 14:59

Verehrte Anleger und Investoren!

BaFin-Prospekte zur Kapitalbeschaffung stellen für Unternehmen eine unberechenbare Kostenfalle dar. Es gibt keine Gesamtübersicht über alle während einer Prospektemission anfallenden Kosten. Das weiß nur der Fachmann aus Erfahrungsabläufen, worauf Dr. Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de  ) aufmerksam macht. Mit den Prospekterstellungskosten bei einem Fachjuristen ( ungefähr Euro 60.000,-bis 120.000,- ) ist es allein nicht getan. Bei BaFin-Prospekten treten nicht unerhebliche, kaum überschaubare Folgekosten auf, worauf Dr. Werner hinweist. Neben den Prospekterstellungskosten durch einen Fachjuristen, kommen bei allen Emissionsunternehmen zunächst die Folgekosten der BaFin-Prüfung gemäss der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAGKostV und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (VermVerkProspGebV) sowie der Wertpapierprospektgebührenverordnung (WpPGebV) ( BaFin-Prospektbilligungen zwischen Euro 5.000,- bis 20.000,- ) hinzu - einen Link zu dem Gebührenverzeichnis finden Interessenten hier: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2013/fa_bj_2013_09_gebuehren.html  . Selbst die Gebührengesetze und Verordnungen sind so verwirrend, dass auch der Fachmann kaum durchblicken kann. Im Schnitt liegt die Prospekt-Billigungsgebühr zwischen Euro 7.500,- und 20.000,- . Der hausintern kontrollierte BaFin-Mitarbeiter handelt mit immer neuen Fragen und Billigungsverzögerungen gebührenbewußt ! Da die BaFin sich durch ihre Leistungen wie ein freiberufliches Unternehmen selbst verdienen muß und als Behörde keine Bundeszuschüsse bzw. keine Steuergelder bekommt, werden die BaFin-Mitarbeiter und Abteilungen mit ihrem erarbeitetem Gebührenaufkommen kontrolliert und bewertet. 

Das führt auch zu unerträglichen Zeitspannen bis zur Billigung eines Prospekts nach Einreichung bei der BaFin von bis zu einem ganzen Jahr.

Ein Beteiligungs-Exposé ohne BaFin für eine Small-Capital-Finanzierung ( bis zu 20 Privatinvestoren / Kapitalgeber pro Finanzinstrument ohne Kapitalbegrenzung und ohne Kapitalmarktaufsichtsgenehmigung) oder bei größeren Volumina ein Beteiligungsverkaufsprospekt bzw. ein Wertpapierprospekt als Kapitalmarktprospekt mit BaFin-Genehmigung muss alle Angaben enthalten, die für eine Anlageentscheidung eines Anlegers bzw. Geldgebers wesentlich zur Beurteilung einer Unternehmensbeteiligung / Beteiligungsfinanzierung sind. Und die Angaben müssen für einen durchschnittlichen Anleger verständlich sein. Die Prospektvorschriften verhindern jedoch vielfach diese Verständlichkeit.

BaFin-Prospekte sind bürokratiepflichtig ( durch das Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 und die wesentlich erweiterte Prospektverordnung ) so aufgebläht, dass diese regelmäßig hundert Seiten und mehr ausmachen. Das führt bei der Vervielfältigung der Prospekte allein zu Satz-, Layout- und Druckkosten, die mindestens bei Euro 20.000,- und mehr liegen. Bei schlankeren und dennoch genauso aussagekräftigen (kostengünstigeren) Beteiligungs-Exposés von zwölf bis zwanzig Seiten kommt man maximal mit einem Sechstel der Kosten aus. Bei einer Kapitalmarktemission ohne BaFin-Prospekt sparen die Unternehmen 90% aller Kosten.

Durch die gesetzliche und bürokratische Aufblähung von Kapitalmarktprospekten werden diese vollkommen unverständlich und für einen Anleger unleserlich. Die Prospektgesetze sind daher "Emissions-Abwehrgesetze", die Unternehmen und Anleger nur verwirren. So macht man die Risikokapitalmärkte für mittlere und kleine Unternehmen außerhalb der Börse kaputt.

Bei Fehlerhaftigkeit von Exposé-Unterlagen oder Verkaufsprospekten könnte eine Kapitalanlagebetrug
gem. 264 a Strafgesetzbuch die Konsequenz sein. Oder das Angebot könnte gegen die Vorschriften über die Einlagengeschäfte der Banken gem. §§ 1 ff Kreditwesengesetz mit einer Strafandrohung von bis zu 3 Jahren Gefängnis verstoßen. Mit der Erfahrung von über 700 Kapitalmarktemissionen der Dr. Werner Financial Service AG vermeiden Unternehmen Prospektfehler.

Wer in seinem BaFin-Prospekt z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten ( drei und sieben Jahre ) und verschiedenen Zinshöhen ( 4 % und 6 % ) anbieten möchte, muß gleich doppelte BaFin-Billigungsgebühren in Kauf nehmen, da die BaFin daraus zwei unterschiedliche Vermögensanlagen mit doppelter Gebühr macht, obwohl 95 % des Prospekts bei beiden Vermögensanlagen-Angeboten gleich sind.

Ferner unterliegen selbst die kleinen Kapitalgesellschaften ( § 267 HGB ) und Start-up-Unternehmen als Emissions-Unternehmen auch in den Folgejahren der Prospektausgabe gem. § 25 Vermögensanlagengesetz der Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Dies können bei einer Vermögensanlage mit einer zehnjährigen Laufzeit der Anlage bis zu Euro 40.000,- bis 80.000,- WP-Prüfungskosten über die gesamte Laufzeit ( und mehr ) ausmachen. Prospektfreie Kapitalmarktemissionen gem. dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) und dem § 3 Abs. 2 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) sind von der WP-Prüfungspflicht ausgenommen. Dies gilt ebenso für das grundschuldbesicherte Darlehen, das keine Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG darstellt und deshalb BaFin-prospektfrei und ohne jede Volumenbegrenzung platziert werden darf.

Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

Diesen Post teilen
Repost0
13. März 2024 3 13 /03 /März /2024 14:52

Herr Auer ist gelernter Zimmermann und besucht derzeit die Meisterschule. Seit über 20 Jahren ist Herr Auer selbstständig im Holz Lohnschnitt tätig.

In 2023 hat er auf seinem eigenen landwirtschaftlichen Hof in zwei neu erbauten Hallen ein modernes Sägewerk in Betrieb genommen. Herr Auer hat sich auf den Einschnitt und die Weiterverarbeitung von hochwertigen Hölzern für den Außenbereich spezialisiert. Verarbeitet wird vornehmlich die heimische Douglasie. Die Douglasie zählt mit oft über 60 Metern Höhe zu den höchsten und im Durchmesser mit bis zu 1,4 Metern zu den stärksten Bäumen in Europa. Die Rohware wird getrocknet und z. B. zu Fassadenverkleidungen, Gartenhäusern, kleine Holzhallen, Bedachungen, Bodenbelägen, Stegdielen und Bankbelägen weiter veredelt. Der Krähbergholz-Betrieb ( www.krähbergholz.de ) stellt u.a. ganze Bank- und Tischgarnituren für Frühlingsgärten, für Wintergärten oder für Kitas sowie u.a. Sichtzäune, Zäune für Kindergärten her. Für Kommunen produziert der Sägewerk-Betrieb Stadtmöbel und konstruktive Holzbauten werden im Auftrag mit individuellen Maßen durchgeführt.'

Durch eine intelligente Holz-Veredelung erreicht der Sägewerk-Betrieb eine hohe Wertschöpfung mit geringem Materialeinsatz. Das Unternehmen ist hochflexibel und fertigt ausschließlich nach Maßvorgaben, was gut vergütet wird. Mit der Ausführung von Holzbauarbeiten erweitert Herr Auer seinen Tätigkeitsbereich enorm. Sollte der fehlende Wohnraum hier in Deutschland mal wieder ausgebaut werden – sind die Holzsägewerke mit guten Aufträgen in der Bauwirtschaft mit dabei. Für Ende 2024 erwartet Herr Auer bei gutem Konjunkturverlauf – auch durch Messe-Ausstellungsbesuche -Umsatzzahlen von bis zu 270.000 Euro p.a. für den Sägewerks-Betriebsteil.

Krähberghof:
In der Landwirtschaft produziert die Familie Auer auf der hofeigenen Fläche ressourcenschonend hochwertiges Sikka Wild Fleisch und Hähnchen Fleisch nach Bioland Richtlinien. Das Fleisch wird direkt ab Hof oder aber direkt in Küchen, Kantinen und in die Gastronomie vermarktet. Herr Auer verkauft nicht an Wiederverkäufer oder Händler. Deshalb erzielen die Inhaber eine hohe Wertschöpfung. Hier im Raum Stuttgart schätzen die Verbraucher den direkten Bezug und die dadurch gegebene Transparenz zu uns als Tierhaltern und Fleischerzeuger.
Der Konsument weiß, woher das Fleisch kommt und wie die Tiere gehalten werden. In der Landwirtschaft erzielt das Unternehmen einen Umsatz von gut 100.000 Euro. Der Betrieb ist sehr schlank und auf der Kostenseite effektiv aufgestellt.

Zur Stärkung des Eigenkapitals für Investitionen und zur bankenunabhängigen Finanzierung bietet das Auer-Sägewerk Unternehmen grundschuldbesicherte Kapitalanlagen ab 20‘000.- € zu 6% Festzins p.a. mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren. Das Unternehmen zahlt die Zinsen jährlich aus und lädt Zeichner mit Buchungs-Rabatt zugunsten von Einkaufsvorteilen bei Holzprodukten
( Ausstellungsplätze für die Holzprodukte sind vorhanden ) und bei landwirtschaftlichen Produkten zum Hofbesuch ein. So wird aus der Kapitalanlage tatsächlich echter Vorteil, wenn Anleger die angebotenen Preis-Rabatte von bis zu 10% nutzen. Ansprechpartner für interessierte Anleger ist der Inhaber und Geschäftsführer Herr Steffen Auer über die Mail-Adresse info@krähbergholz.de . Interessenten und Anleger können ständig über den herausgegebenen Newsletter über Neuigkeiten informiert werden ( bitte auf der Webseite www.krähbergholz.de kostenfrei für ein Abonnement eintragen).

Für die dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle Vermögensanlagen sind mit ihren Laufzeiten und Konditionen frei individuell verhandelbar. Es können auch stille Beteiligungen, Genussrechte Namensschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen gezeichnet und vereinbart werden.

In Beteiligungsfragen und bei der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird das Unternehmen von Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

Diesen Post teilen
Repost0
29. August 2023 2 29 /08 /August /2023 13:59

Die Investition in das Gewerbeobjekt in Plauen ist mit einer Grundschuld im Grundbuch
(
https://rivag-sachwerte.de/Plauen-Pausaer-Str-284--Vertraege-3-5-und-7-Jahre_prj381-0.htm )

von Plauen abgesichert. Die zur Absicherung bereitstehende Grundschuld in Höhe von 5,0 Mio. EUR steht im Rang direkt hinter den bereits an die RIVAG-Kunden im 1. Rang abgetretenen 750.000 EUR. Absicherungen aus Grundschulden über € 5,75 Mio. bei einem gutachterlich bestätigten Verkehrswert von über 23 Mio. sind sehr anlegerfreundlich. Das Gewerbeobjekt ist also bei einer derzeitigen Jahresmiete-Ist von € 1.600.000,- mit € 23.500.000,- gutachtlich zurückhaltend bewertet. Dies gilt selbst bei einem weiteren Sicherheitsabschlag auf € 20.000.000,00 . Es besteht deshalb ein sehr hoher Ausfallschutz, zumal Anleger sogar bei einer Insolvenz des Unternehmens ihre Grundschuld-Ansprüche aussondern könnten und somit nicht negativ betroffen wären. Sie müssten auch nicht langjährig ihren Zins- und Rückzahlungsansprüchen hinterher klagen, sondern könnten sofort aus der Grundschuld die Zahlungs-Vollstreckung betreiben. Die Jahresmiete-Soll liegt mit 4.957 qm vermietbare Fläche sogar bei € 2,2 Mio. p.a.

Die vorhandenen Gebäude wurden zwischen 1936 - 2005 errichtet und dienten ursprünglich der Herstellung von Druckmaschinen. Zum Stichtag erfolgt die weit überwiegende Nutzung als Maschinenbaustandort. Im vorliegenden Bewertungsfall beträgt der Anteil der Büro- und Verwaltungsfläche mit rd. 9.322 m² ca. 13 % der Gesamtnutzfläche von rd. 73.083 m². Es handelt sich somit noch um einen Gewerbepark des Typs I. Die Gebäude wurden großenteils saniert und modernisiert. Gemäß Mieterliste aus 2021 stehen von den rd. 68.686 m² Gebäudenutzflächen noch ca. 19.622 m² leer. Nach Auskunft der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG liegen teilweise Planungen für Flächen vor. Es wird davon ausgegangen, dass im Zuge der weiteren Sanierung und Modernisierung der Hallenflächen mit einer Reduzierung des Leerstandes zu rechnen ist.
Mieter der Hallen ist ein Tochterunternehmen von einem weltweit führenden Hersteller von Maschinen und Anlagen für die Produktion und Verarbeitung von Kautschuk. Dieses Unternehmen verlässt das angemietete Objekt nicht.

Die Kreisstadt Plauen liegt nahe der tschechischen Grenze im Vogtlandkreis und befindet sich verkehrsgünstig zur Autobahn A 9 Berlin nach München und zur Autobahn A 4 Eisenach nach Dresden. Plauen befindet sich 35 km südwestlich von Zwickau bzw. rd. 95 km südöstlich von Erfurt, der Landeshauptstadt von Thüringen. Plauen trägt den Titel einer Großen Kreisstadt, beherbergt rd. 64.600 Einwohner (Stand: 31.12.2019) und übernimmt innerhalb der Planungsregion Chemnitz die Funktion eines Oberzentrums. Plauen ist zudem Hochschulstandort. Darüber hinaus verläuft die Weiße Elster innerhalb des Stadtgebiets von Plauen. Das Statistische Bundesamt gibt zum Stichtag 30.06.2020 für Plauen insgesamt ca. 24.900 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort bzw. rd. 24.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort bei einem negativen Pendlersaldo von -549 Personen an. Zum vorgenannten Stichtag wurden 1.867 ortsansässige Betriebe erfasst. Die Wirtschaftsstruktur von Plauen wird dabei maßgeblich vom Branchencluster Dienstleistung & Handwerk sowie von der Handelsindustrie geprägt.

Das augenscheinlich wirtschaftlich selbständige Grundstück wird durch öffentliche Straßen verkehrstechnisch erschlossen und verfügt über alle relevanten Ver- und Entsorgungsmedien. Auf dem Grundstück stehen 26 Gebäude.

Das 70-seitige, qualifizierte Bewertungsgutachten steht auf der Webseite der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG zum Downloaden mit umfänglichem Bildmaterial über das Objekt und sämtliche mehr als 25 Gebäude bereit.

Die Vision besteht darin, über die Vermietung der Leerstände zu einer nicht unerheblichen Mietsteigerung zu kommen und die Ertragswerte teilbarer Flächen für den potentiellen Weiterverkauf zu steigern.

Anleger können bei der RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG grundschuldbesicherte Darlehen ab Euro 10.000 mit einer Mindestlaufzeit ab 3 Jahren zu einem Zinssatz ab 4 % p.a. bis 6 % p.a. zeichnen.
Es handelt sich um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte, grundschuldbesicherte Kapitalanlagen.

 
Die RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG ist seit fast eineinhalb Jahrzehnten unbeanstandet, zuverlässig und vertragstreu für tausende Anleger mit pünktlichen Zinszahlungen tätig. Die RIVAG hat in den letzten 12 Jahren mehr als € 15 Millionen an Zinsen überwiesen und Kapital an Anleger störungsfrei und fristgerecht zurückgezahlt.  Das Unternehmen achtet darauf, dass die Objekte von Anfang an einen positiven Cash-Flow haben, also nach Zinsen, Tilgung und Instandhaltung Überschüsse erwirtschaften.

Diesen Post teilen
Repost0
5. Juli 2023 3 05 /07 /Juli /2023 07:01

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) gibt es acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( sogen. Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de . Prospekt- und BaFin-frei sind:

Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ( VermAnlG )  Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument“ ( = 20-iger-Regel ) unabhängig von der Beteiligungshöhe.

Wann liegen mehrere Vermögensanlagen vor, so dass Bereichsausnahmen bei der gleichen Vermögensanlage zwei- oder sogar dreifach in Anspruch genommen werden könnten.  

Wenn z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Rechten ( Verschiedene Laufzeiten wie zwei Jahre ( als Kurzläufer ) und zehn Jahre (als Langläufer ) sowie gleichzeitig unterschiedliche Zinshöhen von z.B.  3% p.a. und 6 %p.a. ) ausgestaltet sind, handelt es sich dann um verschiedene Vermögensanlagen, so dass jeweils jedes Finanzinstrument mit 20 Verträgen ohne Prospektpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) abgeschlossen werden darf ?

Mehrere Vermögensanlagen liegen u.a. dann vor - so die BaFin in einer aktualisierten, schriftlichen Stellungnahme vom 20. 10. 2021  ( BaFin - Prospekte für Vermögensanlagen - Häufig gestellte Fragen zu Prospekten für Vermögensanlagen und VIB ) -  wenn durch Modifikationen in der Ausgestaltung den Anlegern wesentliche unterschiedliche Rechte und Pflichten ( z.B. Rateneinlagen ) gewährt und somit unterschiedliche Anlegergruppen angesprochen werden.

Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet qualifiziert nachrangige Darlehen an. Eine Tranche wird mit einer festen Verzinsung in Höhe von 6% p.a. verzinst, die andere Tranche wird mit einer verhältnismäßigen Beteiligung am Unternehmenserfolg verzinst.

Hier werden zwei unterschiedliche Arten von Vermögensanlagen angeboten. Bei der ersten Variante handelt es sich um Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG), bei der zweiten Variante handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG). Folglich liegen in diesem Fall zwei Vermögensanlagen vor. Was gilt aber, wenn es sich zivilrechtlich um gleichartige Nachrangdarlehen handelt, die jedoch nur von den Konditionen her unterschiedlich ausgestaltet sind.

Neben dem Angebot verschiedener Arten von Vermögensanlagen führt auch eine stark unterschiedliche Ausgestaltung der Beteiligung dazu, dass mehrere Vermögensanlagen vorliegen können ( so die BaFin ).

Dazu ein Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Verzinsungen an. Der Anleger hat die Möglichkeit, zwischen Verzinsungen in Höhe von 2,5%, 5%, 7,5% und 10% p.a. zu wählen. Auch hier werden den Anlegern unterschiedliche Rechte gewährt, sodass verschiedene Vermögensanlagen vorliegen können, so die BaFin.

Darüber hinaus liegen mehrere Vermögensanlagen vor, wenn bei der Ausgestaltung der Laufzeit Modifikationen vorliegen.

Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet Nachrangdarlehen an, bei denen der Anleger zwischen einer Laufzeit von drei, fünf oder zehn Jahren wählen kann; also sogen. Kurzläufer und auch Langläufer. In diesem Fall werden drei unterschiedliche Laufzeiten angeboten. Den Anlegern steht es mithin frei, zwischen drei rechtlich unterschiedlich ausgestalteten Vermögensanlagen zu wählen, je nachdem wie lange sie sich binden möchten, sodass hier drei unterschiedliche Vermögensanlagen vorliegen können, wenn dann noch unterschiedliche Zinsen und Mindestbeteiligungshöhen dazu kommen.

Neben den oben genannten Beispielen kann es noch weitere Fallgestaltungen geben, bei denen den Anlegern wesentlich unterschiedliche Rechte oder Pflichten ( z.B. Rateneinlagen ) eingeräumt werden und die somit dazu führen, dass mehrere, unterschiedliche  Vermögensanlagen für verschiedene Zielgruppen vorliegen. Nach der BaFin gilt die sogen. „anlegerbezogene Auslegung“, wonach mehrere unterschiedliche Rechte und Konditionen der Finanzinstrumente zu den Bereichsausnahmen gemäss dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 a VermAnlG führen.

Allein unterschiedliche Zinshöhen reichen der BaFin im Sinne von wesentlich unterschiedlichen Rechten vermutlich nicht. Die BaFin urteilt streng, weil sie eine missbräuchliche Umgehung der 20-iger-Regel verhindern will.


Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Horst Werner von der Dr. WErner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .  Referenzen :
http://finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/Referenzen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AGBeste_Referenzen_zu_Finanzierungs_Dienstleistungen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AG.php

Diesen Post teilen
Repost0
4. Mai 2023 4 04 /05 /Mai /2023 13:37

Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen keineswegs eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und bürokratrisch ist. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann.

BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert (100) Seiten und mehr mit Erstellungskosten von bis zu über Einhunderttausend Euro. Zudem entstehen mit dem BaFin-Prospekt nicht unerheblicvhe Folgekosten.  Allein die Prospektbilligung durch die BaFin kostet deshalb zwischen 10.000 bis 20.000,- Euro und erfahrungsgemäß dauert die BaFin-Prüfung des bei der Kapitalmarktaufsicht eingereichten Prospekts zwischen 6 bis 12 Monaten - das ist die bürokratische Langsamkeit. Die Prospektpflicht zur öffentlichen Platzierung von Beteiligungsangeboten ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen ( auch Bagatellgrenzen genannt ) des Vermögensanlagengesetzes stellen u.a. dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 stille Gesellschaftsanteile, 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen , 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen. Insoweit ist darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Soweit z.B. mehrere Kommanditanteile bestehen, sind diese zuvor zu einem KG-Anteil zusammen zu fassen und als ein Anteil zu zeichnen. Wird auf diese Weise verfahren, entsprechen 20 Anteile immer 20 Anlegern. Damit kann bei geschickter Gestaltung ein Volumen von bis zu ca. Euro 10 Mio. Beteiligungskapital prospektfrei platziert werden.

Vermögensanlagen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 200.000,- sind sogar stets in Gänze prospektfrei bzw. BaFin-frei.

Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen folgende Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung.

Nach den Richtlinien der BaFin gilt zudem die sogen. "personenbezogene Auslegung": Bereichsausnahmen bei der gleichen Vermögensanlage können zwei- oder sogar dreifach in Anspruch genommen werden, sofern sich die Beteiligungskonditionen deutlich unterscheiden. Wenn z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Rechten ( Verschiedene Laufzeiten wie zwei Jahre und sieben Jahre sowie unterschiedliche Zinshöhen von z.B.  3% p.a. und 6 %p.a. ) ausgestaltet sind, handelt es sich dann nach der "personenbezogenen Auslegung" der BaFin um verschiedene Vermögensanlagen, so dass jeweils jedes Finanzinstrument mit 20 Verträgen ohne Prospektpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) abgeschlossen werden darf. Mehrere Vermögensanlagen liegen u.a. dann vor - so die BaFin in einer aktualisierten, schriftlichen Stellungnahme vom 20. 10. 2021  ( BaFin - Prospekte für Vermögensanlagen - Häufig gestellte Fragen zu Prospekten für Vermögensanlagen und VIB ) -  wenn durch Modifikationen in der Ausgestaltung den Anlegern wesentliche unterschiedliche Rechte und Pflichten gewährt und somit unterschiedliche Anlegergruppen angesprochen werden.

Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet qualifiziert nachrangige Darlehen an. Eine Tranche wird mit einer festen Verzinsung in Höhe von 8% p.a. verzinst, die andere Tranche wird mit einer verhältnismäßigen Beteiligung am Unternehmenserfolg verzinst.

Hier werden zwei unterschiedliche Arten von Vermögensanlagen angeboten. Bei der ersten Variante handelt es sich um Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG), bei der zweiten Variante handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG). Folglich liegen in diesem Fall zwei Vermögensanlagen vor. Das gilt aber auch, wenn es sich zivilrechtlich um gleichartige Nachrangdarlehen handelt, die jedoch nur von den Konditionen her unterschiedlich ausgestaltet sind.  

Die grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei ohne Prospekt und ohne Volumenbegrenzung platzierbar.

Aktien bzw. Anleihen als Wertpapiere können bis zu einer Gesamtsumme von Euro 8 Mio. prospektfrei mit einem WIB öffentlich angeboten, platziert und gezeichnet werden.

Mit den verschiedenen Finanzinstrumenten können somit auch unter dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht unerhebliche Volumina platziert und der Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe prospekt- und BaFin-frei gedeckt werden. Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen die nachstehenden Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung. Dies gilt ohne Geringfügigkeitsgrenze vollkommen ohne Einschränkung für die grundschuldbesicherte Darlehen.

Beteiligungskapital-Beschaffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 - 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Es dürfen parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen.

 

Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. Horst Werner unter der 
Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de. 
Diesen Post teilen
Repost0
27. April 2023 4 27 /04 /April /2023 12:35
Grundbuchbesicherte Kapitalanlagen bieten Kapitalschutz
Dr. jur. Horst Werner

Kapitalgeber, deren Zinsen bzw. Renditen aus Wohnimmobilien mit angemessenen Mieten generiert werden und deren Kapitaleinlagen durch Grundschulden besichert sind – so Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ), können nachhaltige Kapitalanlagen ihr eigen nennen. Auf diese Weise werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seinem Wert durch Grundbucheintragung abgesichert. Weder der amtierende Notar noch das Unternehmen haben bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger und bei der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens Zurückweisungsrechte. Der Anleger kann also stets selbst und autonom seine Rechte unmittelbar und unverzüglich wahrnehmen und muss seinen Ansprüchen bei dem Anlageunternehmen nicht hinterherlaufen. Er kann sofort seine Anlegerrechte in der Zwangsvollstreckung durchsetzen und braucht nicht in teuren, nervenaufreibenden und zeitraubenden Anlegerschutz-Prozessen um die Rückführung seines Kapitals kämpfen. Der Anleger braucht keine Beweisnöte und keine langwierigen Streitereien befürchten. Einige Unternehmen bieten sogar einen abgesicherten Wertsteigerungsschutz. Im Übrigen ist bekannt, dass Immobilienwerte bei guten Vermietungslagen stetig steigen. Der Werterhalt des Kapitals ( = Wertstabilität des Anlegerkapitals ) ist also nach menschlichem Ermessen gegeben.

Selbst wenn das Anlageunternehmen in die Insolvenz ginge, wäre der Anleger unabhängig von dieser Zahlungsunfähigkeit noch durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch abgesichert. Ein potentieller Anleger kann also auf seine Frage: “Ja, wie sicher ist denn mein Geld ?” bestmögliche und überzeugende Antworten bekommen.

Der Beteiligungsanlagen-Konzeptionär Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hat in den vergangenen Jahren für zahlreiche Unternehmen dieses grundschuldbesicherte Anlagenmodell erarbeitet und/oder begleitet diese am Kapitalmarkt. Es wird für alle Beteiligten am Anlagemarkt mit Erfolg umgesetzt: So haben die von Dr. Horst Werner betreuten Unternehmen Bohrerhof GmbH ( bohrerhof.de ), die RIVAG-Unternehmensgruppe ( rivag-sachwerte.de/ ), die Paulus Wohnbau GmbH ( paulus-wohnbau.de ), die WBG Immopark-Haar e.G. ( immopark-haar.com ), die Immo-Pro-Invest GmbH ( immo-pro-invest.com ) und viele weitere Unternehmen ( siehe unser Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de ) entsprechende grundbuchbesicherte Kapitalanlagen im Angebot.

Diesen Post teilen
Repost0
21. April 2023 5 21 /04 /April /2023 08:49

Bei den Vermögensanlagen gilt nach der BaFin die sogen. „anlegerbezogene Auslegung“, so dass die Bereichsausnahmen des § 2 Vermögensanlagengesetz ( VermAnG ) erweitert werden können, so Dr. jur. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de.

 Wann also liegen mehrere Vermögensanlagen vor, so dass Bereichsausnahmen bei der gleichen Vermögensanlage zwei- oder sogar dreifach in Anspruch genommen werden könnten ?  . Dann können anstatt 20 Nachrangdarlehen z.B. 60 Verträge mit deutlich unterschiedlichen Konditionen abgeschlossen werden.
Wenn z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Rechten ( Verschiedene Laufzeiten wie zwei Jahre und sieben Jahre sowie unterschiedliche Zinshöhen von z.B.  3% p.a. und 6 %p.a. ) ausgestaltet sind, handelt es sich dann um verschiedene Vermögensanlagen, so dass jeweils jedes Finanzinstrument mit 20 Verträgen ohne Prospektpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) abgeschlossen werden darf ? Mehrere Vermögensanlagen liegen u.a. dann vor - so die BaFin in einer aktualisierten, schriftlichen Stellungnahme vom 20. 10. 2021  ( BaFin - Prospekte für Vermögensanlagen - Häufig gestellte Fragen zu Prospekten für Vermögensanlagen und VIB ) -  wenn durch Modifikationen in der Ausgestaltung den Anlegern wesentliche unterschiedliche Rechte und Pflichten gewährt und somit unterschiedliche Anlegergruppen angesprochen werden.

Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet qualifiziert nachrangige Darlehen an. Eine Tranche wird mit einer festen Verzinsung in Höhe von 8% p.a. verzinst, die andere Tranche wird mit einer verhältnismäßigen Beteiligung am Unternehmenserfolg verzinst.

Hier werden zwei unterschiedliche Arten von Vermögensanlagen angeboten. Bei der ersten Variante handelt es sich um Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG), bei der zweiten Variante handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG). Folglich liegen in diesem Fall zwei Vermögensanlagen vor. Was gilt aber, wenn es sich zivilrechtlich um gleichartige Nachrangdarlehen handelt, die jedoch nur von den Konditionen her unterschiedlich ausgestaltet sind.

Neben dem Angebot verschiedener Arten von Vermögensanlagen führt auch eine unterschiedliche Ausgestaltung der Gewinnbeteiligung dazu, dass mehrere Vermögensanlagen vorliegen.

Dazu ein Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Verzinsungen an. Der Anleger hat die Möglichkeit, zwischen Verzinsungen in Höhe von 2,5%, 5%, 7,5% und 10% p.a. zu wählen.
Auch hier werden den Anlegern unterschiedliche Rechte gewährt, sodass verschiedene Vermögensanlagen vorliegen, so die BaFin.

Darüber hinaus liegen mehrere Vermögensanlagen vor, wenn bei der Ausgestaltung der Laufzeit Modifikationen vorliegen.

Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet Nachrangdarlehen an, bei denen der Anleger zwischen einer Laufzeit von drei, fünf oder sieben Jahren wählen kann.

In diesem Fall werden drei unterschiedliche Laufzeiten angeboten. Den Anlegern steht es mithin frei, zwischen drei rechtlich unterschiedlich ausgestalteten Vermögensanlagen zu wählen, je nachdem wie lange sie sich binden möchten, sodass hier drei unterschiedliche Vermögensanlagen vorliegen.

Neben den oben genannten Beispielen kann es noch weitere Fallgestaltungen geben, bei denen den Anlegern wesentlich unterschiedliche Rechte oder Pflichten eingeräumt werden und die somit dazu führen, dass mehrere, unterschiedliche  Vermögensanlagen vorliegen. Nach der BaFin gilt die sogen. „anlegerbezogene Auslegung“, wonach unterschiedliche Rechte und Konditionen der Finanzinstrumente zu den Bereichsausnahmen gemäss dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG führen. Die unterschiedlichen Bedingungen dürfen nach der BaFin jedoch nicht
zu einer missbräuchlichen Gestaltung führen, sondern müssen sich deutlich von einander unterscheiden.

Diesen Post teilen
Repost0
31. August 2022 3 31 /08 /August /2022 07:13

Die Durchführung und Abwicklung einer unternehmensgerechten, privaten stimmrechtslosen Mezzanine-Finanzierung und bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de

verlangt in erster Linie spezifisches Know-how über die Beteiligungsmärkte. Die Erstellung von aussagekräftigen Beteiligungs-Exposés bzw. ergänzenden Verkaufsunterlagen ist dabei nur der erste Schritt. Die kapitalmarktorientierte Finanzierung ohne Stimmrechtsverwässerung ist aufgrund der gesetzlichen Bereichsausnahmen auch ohne BaFin-Prospekt möglich. Grundschuldbesicherte Darlehen sind gem. § 1 Abs. 1 KWG sogar vollkommen BaFin-prospektfrei zulässig.

Für die Privatplatzierung von Mezzanine-Finanzierungen wie z.B. stillen Beteiligungen und Genussrechten bzw. Genussscheinen und Anleihen bzw. Namensschuldverschreibungen ist eine spezielle Strategie erforderlich, die neben der Öffentlichkeitsarbeit, dem Finanzmarketing und der Finanzmarkt-kommunikation zur Etablierung eines Produktimages auch die Ansprache der richtigen Multiplikatoren (Finanzdienstleister) und Anlegerkreise beinhaltet. Es ist ein Platzierungsmanagement zu installieren und eine eventuell kleine Roadshow zur Präsentation vor Finanzdienstleistern und Investoren zu organisieren.

Die richtige Kapitalmarktstrategie zur Kapitalbeschaffung zu finden und gemeinsam mit dem Unternehmen zur Kapitalbeschaffung umzusetzen, bedarf langjähriger Erfahrung. Eine ergebnisorientierte Vorgehensweise und ein flexibles Handling der jeweiligen Unternehmensinteressen ist eine wichtige Aufgabe. Dafür sind professionelle Platzierungstätigkeiten und Verbindungen zu Kapitalmarktteilnehmern erforderlich, die zum Erfolg führen. Bei Hartnäckigkeit, Ausdauer  und fleißiger Finanzmarketing-Arbeit steht am Ende die gewünschte Kapitalbeschaffung.

Die Kapitalmärkte und Beteiligungsmärkte sind klassische Eigenkapitalmärkte, auf denen sich von dritter Seite Eigenkapital gewinnen läßt. Die Banken andererseits haben ein Monopol auf die Kreditmärkte. Hier läßt sich kein Eigenkapital als Risikokapital akquirieren, sondern lediglich Kreditkapital über entsprechende Bankdarlehen. Eigenfinanzierungen und Eigenkapital dienen der Erhöhung der Eigenkapitalquote und sind für die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens unverzichtbar.

Für eine erfolgreiche Kapitalmarktemission sind eine gute Equity Story und die Umsetzung der Unternehmensinformationen durch eine kontinuierliche Finanzmarktkommunikation erforderlich. Für die Umsetzung der Platzierungsstrategien stehen die Dr. Werner Financial Service Group mit einem Full-Service zur Verfügung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Finanzierungsprobleme, Liquiditätsprobleme und Geldprobleme werden durch ein Private Placement, eine gute Kapitalmarkt-Emission und die richtige Emissionsstrategie mit einer kontinuierlichen Finanzmarktkommunikation auf Dauer beseitigt. Das Unternehmen erhält eine ständige Kapitalzufuhr aus den Beteiligungstranchen.

Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. jur. Horst Werner ( mailto:dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG.

Diesen Post teilen
Repost0
23. August 2022 2 23 /08 /August /2022 13:23


Anleger- und Unternehmertreffen mit Finanzdienstleistern dienen der Partnergewinnung bei der bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Das bekannte "Deutsche Eigenkapitalforum" ist eine Gemeinschafts-Institution der Deutschen Börse und der KfW-Bank, um innovative Unternehmer und Kapitalgeber in eigens organisierten Veranstaltungen zusammenzuführen. Derartige Unternehmer-Investoren-Meetings finden regelmäßig an allen Plätzen der deutschen Wertpapierbörsen statt und stehen auch für Start-up-Unternehmen und KMU´s offen. Innovation und unternehmerische Dynamik sind die erwarteten Kriterien der Forumsteilnahme. Interessierte Unternehmer finden stets die aktualisierten Veranstaltungstermine und Veranstaltungsorte auf www.eigenkapitalforum.com und www.messeinfo.de unter dem Menüpunkt "Anlegermessen-Deutschland" finden kapitalsuchende Unternehmen einen veröffentlichten Messekalender mit allen Veranstaltungsterminen und Anlegermesse-Orten. Unmittelbarer können sich anbahnende Anlegerkontakte und Investorengespräche nicht abgehalten werden. Auch über Google mit der Eingabe "Finanzmessen" oder "Anlegermessen" finden Unternehmer den direkten Zugang zur Anmeldung auf solchen über das ganze Jahr verteilten, häufig stattfindenden Anlegermessen mit sämtlichen Kosten- und Teilnahmegebühren.

Spezielle Investoren-Meetings bzw. Investorenkonferenzen werden auch von privaten Kapitalmarktdienstleistern zum Treffen von Anbietern und Nachfragern mit dem Ziel des Abschlusses von Beteiligungsverträgen organisiert und durchgeführt. Derartige Veranstaltungen, auch "Finanz-Matching-Treffen" genannt, werden in gesonderten Moderations-Veranstaltungen organisiert und angemeldete Unternehmen mit den interessierten Investoren eingeladen. Bekannt sind solche Matching-Veranstaltungen auch in New York, wo man bei den Veranstaltern seine Unternehmensunterlagen einreichen muss und gegen eine Eintrittsgebühr von $ 10.000,- an dem Matching teilnehmen kann. Dort erhält man die Gelegenheit, sich vor professionellen Kapitalgebern in einem bis zu 30-minütigen Vortrag zu präsentieren und unmittelbar mit den anwesenden Investoren zu sprechen.

Ein Fonds-Treff ist z.B. die alljährlich im Herbst in Dortmund ( Westfalenhalle ) stattfindende Messe "DKM" mit regelmäßig über 15.000 Messebesuchern – siehe www.dkm-messe.de . Darüber hinaus gibt es noch weitere Fonds-Messen an anderen Messe-Standorten. Die DKM ist offenbar die größte Anleger- und Fondsmesse in Deutschland.

Das Business Angel Netzwerk Deutschland e.V. mit Sitz in Essen veranstaltet ebenfalls an wechselnden Standorten Messen bzw. Tagungen von kapitalsuchenden Unternehmen und investitionsbereiten Kapitalgebern ( siehe www.business-angels.de ), wo sich die Unternehmen auf kleineren Tagungsständen kostengünstig mit ihren Beteiligungsangeboten präsentieren können.

Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hat zur Förderung der bankenfreien Unternehmensfinanzierung zum virtuellen Matching in Datenbanken gelistete Kapitalmarktteilnehmer, Investoren, Beteiligungsgesellschaften und Finanzdienstleister für Finanzierungs- und Beteiligungskapital. Der Kapitalmarkt-Dienstleister führt über Online-Mailings in ähnlicher Weise Kapital und Finanzierungssuchende zusammen an "einen Tisch". Investoren, private Kapitalgeber, Anleger einerseits und Kapitalgeber mit Investitionskapital für kleine und mittelständische Unternehmen aus Handel, Industrie und Dienstleistung andererseits werden zum "finance-matching" zusammengebracht. Unter Finanz-Matching wird somit das Zusammenbringen der Beteiligungs-Anbieterseite mit der Kapitalgeberseite zur Prüfung und Vorbereitung für den Abschluss von Beteiligungsverträgen verstanden. Investoren oder kapitalsuchende Unternehmen wenden sich direkt an die Dr. Werner Financial Service Group. In- und ausländisches Kapital bzw. Kapitalgeber sind willkommen. Die Dr. Werner Financial Service AG präsentiert Kapital und Unternehmen zur Bewältigung von Zukunfts-Investitionen, zur Realisierung von Produktinnovationen und zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze zum gegenseitigen Kennenlernen. Die gelisteten Kapitalmarktinteressenten erhalten unseren wöchentlich erscheinenden Investorenbrief ( jeweils an über 10.000 Kapitalmarktteilnehmer ), in dem alle aktuellen Beteiligungsangebote vorgestellt werden. Anschließend werden alle Investoren-Briefe auf dem Finanzportal www.investoren-brief.de veröffentlicht.

Investoren und Kapitalgeber melden sich bei guten Renditen ab 4,5% per anno unter info@finanzierung-ohne-bank.de. Das Dr. Werner-Financial-Service-Netzwerk benennt Ihnen kostenfrei vertraulich dynamische, ertragsstarke und zukunftsträchtige Unternehmen zwecks Beteiligung und Kapitalanlage von Investitionskapital. Interessenten haben die freie Auswahl unter mehr als 75 Unternehmen aller Umsatzgrößenordnungen und aus allen Branchen. Interessierte Investoren können auch gern kostenfrei in unsere Datei für unseren wöchentlichen Investoren-Brief, in dem neue Beteiligungsunternehmen vorgestellt werden, aufgenommen werden.


Es sind sowohl offene Beteiligungen, Fondsbeteiligungen, grundschuldbesicherte Darlehen, Nachrang-Beteiligungen, stille Beteiligungen und Genussrechts-Beteiligungen mit einem Gewinn-Kicker als auch Anleihen und Hypothekenanleihen zur Zeichnung möglich. Diskretion oder Sperrvermerke werden zugesichert. Die Unternehmen stellen gern ihre BaFin-gebilligten Kapitalmarktprospekte oder ihre Beteiligungs-Exposés und/oder ihre Investoren-Memoranden ( Fact-Sheets ) zwecks erster Prüfung zur Verfügung. Investoren leisten auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zu renditeträchtigen Investitionen und zur Überwindung der weltweiten Konjunkturkrise. Nähere kostenfreie Informationen erteilt dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Diesen Post teilen
Repost0
23. August 2022 2 23 /08 /August /2022 07:38
Diesen Post teilen
Repost0

Über Diesen Blog

  • : Blog von bankenfreie-finanzierungen
  • : Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
  • Kontakt

Links