Genussrechte gewähren eine zeitlich befristete Beteiligung am Gewinn und Verlust ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) eines Unternehmes ohne Mitverwaltungsrechte. Die Genussrechts-Beteiligung ist eine Unterform der Schuldverschreibung und hat somit im Gegensatz zur Stillen Beteiligung ( gesellschaftsrechtliche Basis ) eine wertpapierrechtliche Grundlage. Genussrechte sind kapitalmarktrechtlich betrachtet eine hybride Beteiligungsform, da sie als vinkulierte Naemns-Genussrechte wertpapierfrei ausgegeben werden können und somit dem Verkaufsprospektgesetz über Vermögensanlagen unterliegen. Werden Genussrechte wertpapierverbrieft, spricht man von Genussscheinen und unterliegen sodann den kapitalmarktrechtlichen Regeln des Wertpapierprospektgesetzes. Die Konstruktion als wertpapierfreie Genussrechte oder als wertpapierverbriefte Genussscheine hat für die Platzierung durch Vermittler gem. § 32 Kreditwesengesetz eine besondere Bedeutung, da Wertpapiere nur durch zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute vermittelt werden dürfen.
Genussrechte und typisch stille Beteiligungen sind wirtschaftlich, bilanzrechtlich und steuerrechtlich für den ausgebenden Unternehmer und den zeichnenden Kapitalgeber im Wesentlichen mit gleicher Wirkung. Genussrechte gewähren keinen festen Zins wie die Anleihe, sondern setzen konstitutiv die Beteiligung am Gewinn und Verlust eines Unternehmens voraus.
Wegen der fehlenden gesetzlichen Regulierung sind große Freiräume für individuelle Gestaltungsvarianten vorhanden; z.B. für Sachdividenden anstatt von Bardividenden. Lediglich im Aktienrecht bedarf die Ausgabe von Genussrechten als Teilgewinnabführungsvertrag gemäß § 221 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft mit qualifizierter dreiviertel Mehrheit. Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer. Genussrechte können als sogen. Genussscheine in einem physischen Wertpapier verbrieft werden. Sie können jedoch auch unter Ausschluß der Übertragbarkeit als vinkulierte Namens-Genussrechte ohne Wertpapierverbriefung auf rein schuldrechtlicher Basis ausgegeben werden Die Genussrechte bzw. das Genussrechtskapital sind gesetzlich nicht geregelt. Es gibt kein "Genussrechtsw-Gesetz". Lediglich im Gesellschafts- und im Steuerrecht werden die Genussrechte als existent begrifflich erwähnt.
Genussrechte oder wertpapierverbriefte Genussscheine können zur Finanzierung in stimmrechtslosesr Beteiligungsform ausgeben werden: Die Unternehmen erhalten bei gewünschten Finanzierungsvolumina von bis zu Euro 3 Mio. Genussrechts-Bedingungen, Genussrechts-Zeichnungsscheine, Genussrechts-Beteiligungsexposé und alle kapitalmarktrechtlichen Unterlagen, die benötigt werden, um nicht mit der Bankenaufsicht BaFin Probleme zu bekommen. Bei größeren Finanzierungen bis zu Euro 200 Mio. erstellt die Dr. Werner Financial Service AG einen Genussrechtsprospekt über Vermögensanlagen oder einen Genussschein-Prospekt als Wertpapierprospekt für ein Private Placement am Kapitalmarkt. Die Platzierung am freien Beteiligungsmarkt findet unter Durchführung eines geschickten Finanzmarketings mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit ( siehe www.emissionsmarktplatz.de ) statt und kann über Mailings ( siehe www.investorenbriefe.de ) publiziert werden.
Hat das Unternehmen mit der Finanzierungsform einen geeigneten rechtlichen Rahmen für die Kapitalmarkt-Emission gefunden und diesen Rahmen mit den gewünschten Beteiligungsbedingungen ausgefüllt, folgt als nächster Schritt bei größeren Volumina entsprechend den gesetzlichen Regeln die Prospektierung des Genussrechtsbeteiligungs-Angebots zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung. Die Konzeption und Erstellung eines Verkaufsprospekts, des Kapitalmarktprospekts bzw. des Fondsprospektes erfolgt durch das Dr. Werner-Finanz-Experten-Netzwerk, das bereits über 700 Kapitalmarktprospekte und hunderte prospektfreie Beteiligungsangebote erfolgreich konzipiert und am Markt mit einem Volumen von über € 7,5 Mrd. betreut hat.
Die Kapitalmarktprospekt-Erstellung ( Genussrechts-Verkaufsprospekte ) für den Beteiligungsmarkt zur Kapitalbeschaffung: Bereits in der Vergangenheit galt bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren auch außerhalb der Börse die Pflicht zur Veröffentlichung eines gefertigten Kapitalmarktprospektes als Beteiligungs-Verkaufsprospekt, als Wertpapierverkaufsprospekt oder Fondsprospekt über Vermögensanlagen. Mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz ist diese Prospektpflicht auch auf nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen ausgedehnt worden. Damit unterliegt seit dem Jahre 2005 z.B. auch das öffentliche Angebot von Kommanditbeteiligungen, Fondsbeteiligungen, stillen Beteiligungen, partiarischen Darlehen und wertpapierlosen Genussrechten (Genussrechtskapital, Genussscheinen) grundsätzlich der gesetzlichen Prospektpflicht. Mit dem prospektierten Beteiligungsangebot wird die Möglichkeit auf bankenunabhängiges Kapital für das Unternehmen eröffnet.
Bei der Liquiditätsbeschaffung sollte sich der Unternehmer mit einem Kapitalmarkt- und Unternehmensprospekt oder Fondsprospekt zur Beschreibung seines öffentlichen Beteiligungsangebots an den Beteiligungsmarkt begeben. Eines formlosen, BaFin-freien Unternehmensbeteiligungs-Exposés oder eines Kapitalmarktprospektes ( Fondsprospekt, Wertpapierverkaufsprospekt etc. ) sollte sich der Emittent schon deshalb bedienen, um sein Geschäftsmodell und seine Unternehmensperspektive darzustellen und um zur umfassenden Aufklärung der Anleger über die Chancen und Risiken aus Sicht des Unternehmens beizutragen. Gleichzeitig ist ein Kapitalmarktprospekt eine Imagesache. Ein Prospekt signalisiert zudem die Bereitschaft des Unternehmens zur Transparenz im Umgang mit seinen potenziellen Investoren, was einen wesentlichen Faktor für die Gewinnung von Investoren zur weiteren Unternehmensfinanzierung darstellt.
Die Dr. Werner Financial Service AG reicht den erstellten Genussrechts-Prospekt bzw. Beteiligungsprospekt bei dem Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen ( BaFin ) zur Prüfung und Genehmigung ein und garantiert vertraglich die Prospektzulassung. Interessenten erhalten von Dr. Horst Siegfried Werner kostenfrei weitere Informationen unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.