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16. Juli 2012 1 16 /07 /Juli /2012 03:02

Über die Denkmalschutz-Abschreibung stellt der Staat durch steuerliche Förderung sicher, daß schützenswerte Gebäude und Baudenkmäler erhalten bleiben und saniert werden. Aus dem Erwerb von Denkmalschutzimmobilien kann also mit gewollter Unterstützung des Fiskus ein individuelles Steuersparmodell entstehen. Der Staat "steuert" mit den Steuern über abgabenpolitische Erleichterungen den Erhalt der Baukultur. Bei Denkmalschutzobjekten gibt es für Investoren und Immobilienunternehmen bei Fremdvermietung gem. § 7 i EStG höhere Steuervorteile, erläutert Dr. Horst Siegfried Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), als für private Kapitalanleger bei Selbstnutzung. Die steuerlichen Abschreibungsvorteile bei der Investition in ältere Wohnbauten, Altbauwohnungen oder in Gewerbeobjekte in amtlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten können den Anlegern und Selbstnutzern  neben der normalen Gebäude-AfA ergänzende Steuervorteile aus den Renovierungskosten bringen und führen zusätzlich durch Absetzungen zu abzugsfähigen Einkünften des Investors, die er mit seinen anderweitigen positiven Einkünften verrechnen darf. Diese steuerlichen Vorteile resultieren hauptsächlich aus möglichen erhöhten Abschreibungen gemäß §§ 7 h, § 7 i, § 10 f Einkommensteuergesetz ( EStG ); z.B. 9 % x 8 Jahre sowie anschließend 7 % x 4 Jahre auf alle bescheinigten Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei fremdvermieteten Denkmalobjekten.

Der erhöhte steuerliche Vorteil ergibt sich aus der sogen. Sanierungsgebietsabschreibung ( nach § 7 h EStG begünstigter Kaufpreisanteil ). Die Steuervorschrift lautet "Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann ein steuerpflichtiger Kapitalanleger bzw. Investor abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den weiter folgenden vier Jahren ( also insgesamt 12 Jahre ) jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen". Die anerkannten ( amtlich bescheinigten ) Sanierungskosten sind in der steuerlichen Regelung nach in § 7 i EStG für vermietete Baudenkmäler somit bis zu 100 % der Instandsetzungskosten festgelegt. Bei den nach § 10 f EStG zu eigenen Wohnzwecken genutzten Denkmalhäusern werden bis zu 90 % der Sanierungskosten steuerlich anerkannt. Wer als Erwerber die Wohnung selbst nutzt, kann zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Herstellungs- und Instandhaltungskosten abschreiben. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich ( z.B an Familienmitglieder ) zu Wohnzwecken überlassen werden (§ 10f Abs. 1 Satz 4 EStG).

Voraussetzung für den Erhalt der Steuervorteile ist, dass der Eigennutzer oder Anleger die Altbaummobilie im Ursprungszustand erwirbt und anschließend selbst saniert. Es besteht auch die Möglichkeit, die Altgebäudesubstanz bzw. das Denkmalschutzobjekt von einem professionellen Bauträger oder Altbausanierer in Verbindung mit einem bereits ausgearbeiteten Sanierungs- und Modernisierungskonzept zu erwerben.

Bei Denkmalschutz-Immobilen gilt, dass nicht alle Modernisierungsaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden können. Ohne Steuervorteil bleiben beispielsweise Aufwendungen für Außenanlagen. Steuerlich berücksichtigungsfähig sind alle Sanierungsarbeiten, die für eine "sinnvolle" Nutzung und den Gebäudeerhalt notwendig sind. Dazu gehören z.B.: der Einbau einer Heizung, Wärmeschutz-Fenster, Bad und Toilette.

Was gefördert wird, entscheidet die örtliche Denkmalschutzbehörde. Ihre Bescheinigung ist rechtsverbindlich. Das heißt, das Finanzamt kann die steuerliche Anerkennung nicht verweigern. Der Staat muss die Steuervergünstigungen gewähren. Der Denkmalschutz fällt unter die Kulturhoheit der Länder, deshalb hat jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz.Um die steuerliche Anerkennung von Sanierungskosten zu erreichen, ist also eine Zusammenarbeit mit der jeweils zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich. Diese Kooperation gestaltet sich meist unkomplizierter als angenommen. Im direkten Gespräch vor Ort am Objekt lassen sich die Fragen zu einzelnen Renovierungsmaßnahmen mitunter schnell klären. Der Denkmalschutzbeauftragte sieht es bei Interessenidentität mit dem Denkmalschutzeigentümer als seine Aufgabe, dass Gebäude, die ein Stadtbild prägen, erhalten bleiben und unterstützt deshalb jede private Initiative für sinnvolle Reparaturmaßnahmen.

Wichtig: Ein Denkmalschutzobjekt erwerben und gleich mit den Sanierungsarbeiten beginnen, ist steuerschädlich. Erst wenn die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde vorliegt, darf man mit der Sanierung beginnen und erhält die Steuervergünstigungen. Die Denkmalschutz-Abschreibung ist also stringend formalisiert und der Kapitalanleger muss bestimmte Abläufe einhalten, um die Steuervorteile tatsächlich zu erhalten.

Die erhöhten Absetzungen für Abschreibungen ( AfA ) können für die Gebäude ( ohne Grundstücks-Wertanteil ) in Höhe von gut 60 % der Anschaffungskosten der Altbauwohnungen und der Gewerbeeinheiten in Anspruch genommen werden. Die AfA für ältere Gebäude vor 1925 beträgt bis zu 2,5 % des Erwerbspreises abzüglich Grundstücksanteil. Die weiteren Finanzierungsaufwendungen des Käufers bzw. Kapitalanlegers sind grundsätzlich ebenfalls als Werbungskosten oder Betriebsaufwendungen steuerlich absetzbar, so dass sie die positiven Einkünfte steuerlich reduzieren.

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13. Juli 2012 5 13 /07 /Juli /2012 03:31

Noch findet die Politk mit einer notwendigen, großen Reform des Bank- und Kreditwesen keinen Ausweg aus der Bankenkrise. Ein aussichtsreiches Banken-Krisenmanagement ist überhaupt nicht erkennbar. Und die deutsche Wirtschaftselite scheint zu schlafen ! Die letzte große Bankrechtsreform durch eine Novellierung des Kreditwesengesetzes ( KWG ) stammt von 1934 nach der großen Bankenkrise im Jahr 1931. Diese vor über achtzig Jahren durchgeführte große Bankrechtsreform berücksichtigte die vorangegangenen Erfahrungen aus der Bankenkrise nach dem Weltwirtschafts-Desaster von 1929. Danach gab es noch einmal Anfang der achtziger Jahre eine kleine KWG-Reform. Heute haben wir eine viel größere, europäische Bankenkrise mit globalen Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft. Die Dimension der Krise der Finanzwirtschaft ist um ein Mehrfaches größer als das gesamte Kapitalvolumen der Realwirtschaft. Ein negativer Ausgang der Bankenkrise könnte dementsprechend die weltweite Konjunktur und die Realwirtschaft in den Abgrund ziehen. Mit abseitigen Trippelschritten werden die Märkte jeweils für zwei Tage beruhigt - das war es bisher. Es geschieht wie bei einem Krebskranken, der ein kurzfristig wirkendes Schmerzmittel bekommt, bei dem aber die dringend notwendige Operation unterlassen bleibt.

Viele reden von Bankenrettung, vom Rettungsfonds ESM, von europäischer Bankenaufsicht und verschärfter Bankenkontrolle, aber es finden keine Präventionsüberlegungen statt. Das verwundert außerordentlich, denn alle öffentlichen Diskussionen über Banken packen das Problem nicht an der Wurzel. Stattdessen wird nur gejammert, lamentiert und letztendlich nur Geld zur Rettung der Banken freigeschaufelt. In Spanien – so haben es die Fachleute festgestellt – ist nur die Bank Santander systemrelevant, aber dennoch sollen demnächst Euro 100 Mrd. zur Rettung von 21 spanischen Banken bereitgestellt werden. Alle öffentlichen Diskussionen laufen über dieses „viele Geld“ nach dem Motto „Wer kann das bezahlen ?“ Man spricht über die zu verschärfende und zu vereinheitlichende europäische Kontrolle der Banken, obwohl jedem Praktiker bewusst ist, dass Kontrolle immer etwas Nachträgliches ist. Es geht nicht um vorherige Genehmigung von zukünftigen geschäftlichen Handlungen, sondern um das Nachprüfen des Geschehenen ( = Kontrolle ). Die Banken- und Aufsichtskontrolle hat schon bei der HRE nicht funktioniert, was über Euro 100 Mrd. Kapital und Garantien gekostet hat. Alles dies zeugt von Hilflosigkeit und Konzeptionslosigkeit der politisch Verantwortlichen. Deshalb sind die Kapitalmärkte weiter beunruhigt und ohne Vertrauen in das politische Handeln. Die Märkte sehen, dass die verantwortlichen Akteure einer nachhaltigen Problemlösung praktisch seit 2009 keinen einzigen Schritt näher kommen. Auch der Sachverständigenrat übt sich mit dem Vorschlag, einen zu vergemeinschaftenden Schuldentilgungsfonds zu schaffen, nur darin, Wege zum Kapital zwecks vermeintlicher Problemlösung aufzuzeigen. Vor lauter Hilflosigkeit schaut jetzt die Welt nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht, dem man alles zitternd vor die Füße geworfen hat.

Das europäische Haus mit dem größten Zimmer ( der Banken-Lounge ) steht in Flammen, die bis über den Dachstuhl hochschlagen ( gerade wurde auch Italien von Moody´s herabgestuft ). Vor dem brennenden Haus sitzen die Politiker bzw. die Eurogruppe und diskutieren darüber, bei den "Kindern demnächst besser auf die Streichhölzer aufzupassen". Aber niemand kümmert sich um den großen offenen Öltank im Keller des brennenden Hauses. In den Talk-Shows wird beklagt, dass das Löschen des Brandes so viel Wasser ( = Kapital ) kostet. Und ein Ahnungsloser in einem renommierten Berliner Wirtschaftsinstitut schlägt auch noch u.a. für Deutschland, das in Geld schwimmt, eine völlig überflüssige Zwangsanleihe vor, die zudem offenkundig verfassungswidrig wäre ( siehe Pressemitteilung von Dr. Horst Siegfried Werner vom 12. Juli 2012 ). So fragt sich alle Welt ( in den USA, in China etc. ) wo bleibt eigentlich im Lande der Dichter und Denker die deutsche Wirtschafts-Intelligenz mit einer Grundsatzdiskussion zur Herbeiführung einer Lösung?

Mit Basel III wurde die Zahlengläubigkeit und Mathematisierung des Kreditgeschäftes weiter vorangetrieben und schwächt damit in den Entscheidungsprozessen die realwirtschaftliche und vernunftwirtschaftliche Sichtweise. Es kann zu Kreditentscheidungen führen, die zwar formal richtig sind und den aufsichtsrechtlichen Regeln entsprechen, die aber volkswirtschaftlich und mittelstandsbezogen weniger wünschenswert sind. Zudem werden potentielle Kreditnachfrager des Mittelstandes mit durchschnittlichen Ratings äußerst ungünstig und mit unverhältnismäßig hohen KK-Zinsen belastet oder bekommen zu häufig überhaupt kein Bankdarlehen für Investitionen oder Auftragsvorfinanzierungen. Eine überbordende Regulierung des Kreditgeschäfts bringt deshalb eher eine gänzliche Abkehr von den Basel-Richtlinien oder führt in den Banken zu Bilanzierungstricks, die den Blick für seriöses Wirtschaften verstellen. Wegen fast undurchsichtiger Regelwerke weichen dann die Banken mit ihrem Kapital in die Gründung von Investmentgesellschaften und Finanzierungsgesellschaften als "Schattenbanken" aus, die überhaupt nicht mehr der Bankenaufsicht unterliegen. Gesetzesvereinfachung ist gefordert mit einer stärkeren Regel-Ausrichtung auf die volkswirtschaftlich notwendige Kapitalversorgung der Realwirtschaft und des breiten Mittelstandes ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Gleichzeitig sind den Banken Umleitungswege in die unkontrollierte Schattenwirtschaft zu versperren.

Frau Merkel ist Physikerin und der Wirtschaftsminister ist Mediziner – aber schläft denn die ganze versammelte Ministerialbürokratie in Berlin ? Brauchen wir Jahre, bis des „Pudels Kern“ erkannt wird ? Es muss eine große deutsche und dann auch europäische Bankrechts-Reform her – wie nach der Bankenkrise 1931. Nur ein Stichwort dazu: Entflechtung von Großbanken, damit keine Flächenbrände mehr entstehen können und Brandschutzmauern errichtet werden ( siehe Publikation des Verfassers vom 05. 07 2012 ) . Es ist Aufgabe, den großen Öltank im europäischen Haus vor dem Feuer zu sichern und nicht nur die Knallerbsen im Vorgarten weg zu räumen. Das europäische Haus braucht Feuerschutzregeln; es wird aber nur über Löschwasser ( sprich Rettungskapital ) diskutiert.

Sicher, niemand hat heute die Krisenlösung, aber die Aufarbeitung und die Diskussion darüber muss von kompetenten Politikern, erfahrenen Praktikern und Bankrechtsgelehrten endlich an der Wurzel beginnen. 

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12. Juli 2012 4 12 /07 /Juli /2012 05:07

Die Zwangsanleihe wurde Im Rahmen der Schuldenkrise durch Ökonomen des DIW als quasi „Entschuldungsinstrument“ in die Diskussion gebracht. Was aber ist eine Zwangsanleihe oder gar eine Zwangshypothek ? Wann braucht ein Staat überhaupt zwangsweise Geld von seinen Bürgern und welche Effekte sollen damit erzielt werden ? Gibt es einen Finanzierungsanlass oder eine entsprechende Marktsituation für eine Zwangsanleihe ? Die Fragen zur Zwangsanleihe untersucht Dr. Horst Siegfried Werner in den nachfolgenden Erläuterungen.

Mit der Zwangsanleihe kann ein Staat seine Bürger ungefragt dazu verpflichten, ihm Geld in gesetzlich festgelegter Höhe "zwangsweise" zu "leihen". Der Bund könnte also - sofern überhaupt verfassungskonform - sich von seinen vermögenden Bürgern Kapital besorgen. Der Staat verschafft sich per Gesetz über die Begebung von Zwangsanleihen die Möglichkeit, sein Haushaltsdefizit zu amtlich festgesetzten Zinsen, die deutlich unterhalb der Marktzinsen liegen können, zu finanzieren. Die Differenz zwischen dem höheren Marktzins und dem Zwangsanleihezins stellt dann eine versteckte Steuer  ( = Zwangsabgabe ) auf das zwangsweise aufgenommene Geld dar. Die Berechnungsgrundlage für Zwangsanleihen können laufende, hohe Einkünfte oder vorhandene Vermögenswerte sein. Aber auch die Zwangsanleihe bleibt zunächst eine Verbindlichkeit und führt deshalb vorübergehend sogar zu Erhöhungen der Staatsschulden.

Die Erhebung einer Zusatzsteuer ( quasi als Notopfer wie der Soli-Zuschlag ) oder als Vermögensteuer hat eine andere Wirkung als die gesetzliche Bestimmung zur Übernahme einer Zwangsanleihe. Steuereinkünfte und Abgaben führen zur Entschuldung des Staates. Zwangsanleihen und alle sonstigen Staatsanleihen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) führen jedoch zur Schuldenerhöhung. Die Zwangsanleihe bietet lediglich zusätzliche Liqudität für den Staat, ohne zunächst zur Entschuldung zu führen. Die Zwangsanleihen enthalten meist lediglich die spätere Option, die Anleihegelder durch Nichtrückzahlung vollends in eine Steuer umzuwandeln, wenn positive volkswirtschaftliche Verläufe nicht eingetreten sind. Die Ausgestaltung einer Zwangsanleihe hat deshalb meist einen ähnlichen Charakter wie eine Wandelanleihe.

Zwangsanleihen oder gesetzlich verordnete Zwangshypotheken für Grundstückseigentümer kommen einer
Enteignung gleich und haben in Deutschland sogar eine Historie. Zur Zeit der großen Inflation 1923 und bei der Währungsreform 1948 gab es staatliche Sonderlasten durch gesetzlich verordnete Zwangshypotheken. Bei einer staatlichen Zwangshypothek wird eine Grundschuld zugunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen. Grundstückseigentümer werden somit zwangsweise mit Schulden zugunsten des Staates belastet und müssen den Hypothekenkredit beim Staat tilgen. Die Zwangshypothek ist somit keine rückzahlbare Anleihe, sondern eine besicherte Zwangsabage als Zusatzsteuer.


Das Zwangsinstrument einer Staatsanleihe bedarf deshalb nur dann des Einsatzes, wenn ein Gemeinwesen aus Bonitätsgründen keine Investoren und somit kein Finanzierungskapital mehr findet oder das Finanzierungskapital nur zu überteuerten Marktzinsen bekommen kann. Dieses Problem hat Deutschland jedoch überhaupt nicht: im Gegenteil. Die Bundesrepublik hat gerade gestern 11. 07. 2012 eine zehnjährige Anleihe zu 1,3 % Niedrigzinsen platziert. Dem deutschen Staat wird als vermeintlich „sicherer Hafen“ zur Zeit über den Weg der Anleiheplatzierung Geld und Kapital geradezu hinter her geworfen. Und ein amtlich fest zu setzender niedriger Kapitalzins ist auch nicht erforderlich. Bei zweijährigen Anleihen zahlt Deutschland nach derzeitigen Marktverhältnissen praktisch überhaupt keine Zinsen. Eine Zwangsanleihe des deutschen Staates wäre das Gleiche, wie die Zwangsernährung eines Übergewichtigen, der gerade ein 5-Gänge-Menü gegessen hat.

Griechenland dagegen, das sich an den Kapitalmärkten nicht mehr refinanzieren kann und praktisch kein Geld mehr bekommt, könnte über eine Zwangsanleihe für griechische Staatsbürger nachdenken. Deutschland braucht keine Zwangsanleihe. Die PIGS-Staaten, die entweder am Kapitalmarkt kein Geld mehr bekommen oder zu hohe Zinsen dafür bezahlen müssen, könnten die Zwangsanleihe als Finanzierungsinstrument zur Kostensenkung einsetzen. „Gerade für die europäischen Krisenländer wären Abgaben und Zwangsanleihen eine sinnvolle Option und ein Signal an die Geberländer und Hilfsfonds, dass man zunächst einmal zu Hause alle Möglichkeiten für eine geordnete Staatsfinanzierung auszuschöpfen versucht“, so richtiger Weise das DIW.

Aber diese Staaten brauchen nicht nur Liquidität, sondern echte Entschuldung. Diese Entschuldung wird nur über zusätzliche Steuereinnahmen und Abgaben herbeigeführt ( oder im Falle Griechenlands über einen schmerzhaften Schuldenschnitt durch Heranziehung auch ausländischer Gläubiger ). Somit ist der Vorschlag des DIW einer Zwangsanleihe auch in Deutschland jedenfalls unausgegoren.


 

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11. Juli 2012 3 11 /07 /Juli /2012 03:43

Die Immobilie als Kapitalanlage in Sachwerte ist nicht immer die bessere Investition als die hochliquide Geldanlage in Festgelder, Investmentfonds, Unternehmens- oder Staatsanleihen. Es gilt eine differenzierte Betrachtung mit der Abwägung unterschiedlicher Kapitalanlagerisiken. Die Wohnimmobilie als Sachwertinvestition ist nach Dr. Horst Siegfried Werner eine inflationsgeschützte Kapitalanlage, die gleichzeitig relativ konjunkturunabhängig ist und sich gegenüber sogen. "Immobilienblasen" als weitgehend robust erweist. Es gilt auch in schlechten Zeiten der Grundsatz: "Gewohnt wird immer". Gewerbeimmobilien, Produktionshallen, Lagerstätten-Immobilien oder Betreiberimmobilien wie Hotels können stärker unter Konjunktureinbrüchen, Ertragsverfall und Leerstand leiden. Bei Gewerbeimmobilien kommt es zusätzlich sehr stark auf die jeweiligen Branchen und die Lage der Immobilie an; wie z.B. bei Einzelhandelsimmobilien in innerstädtischen 1A-Lagen. Auf das Wohnen können die Menschen aber selbst bei Arbeitslosigkeit nicht verzichten. Bei Einkommenskürzungen durch Konjunkturabschwung oder bei Arbeitslosigkeit kommen Mieter und Wohneigentümer zunächst in Einkunftsklassen, in denen sie Anspruch auf staatlichen Wohngeldzuschuss haben und auf diese Weise Wohnungsmieterträge zusätzlich nach unten abgesichert sind. Bei Wohnimmobilien ist aber der demographische Wandel zu beachten und es sind Regionen zu meiden, die unter Bevölkerungsabwanderung bzw. Einwohnerschwund leiden.

Die Marktteilnehmer des Haus- und Wohnungsmarktes - sowohl die Käufer und Eigentümer von Wohnimmobilien als auch die Bauträger- und Wohnungsbauunternehmen - profitieren nach Dr. Horst Siegfried Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) derzeit von den stark steigenden Wohnraummieten, von den sehr niedrigen Zinsen für erstrangige Grundschulden von aktuell ( Mitte Juli 2012 ) ca. 2,5 % - 2,8 % p.a. im Zehnjahres-Bereich. Selbst die Versicherungen gehen zur Zeit verstärkt in die Eigenheimfinanzierung, da sie derzeit nicht wissen, wohin mit ihrer Liquidität ( ausländische Staatsanleihen sind sehr risikobehaftet und deutsche Staatsanleihen bringen praktisch keinen Zinsertrag ). Der Wohnbau erhält zudem Unterstützung von den Prognosen der Sachverständigen, nach deren Begutachtung in den nächsten Jahren in Deutschland eine Unterversorgung mit Wohnraum zu erwarten ist; es werden 400.000 fehlende Wohnungen prognostiziert. Das Eigenheim als inflationsgeschützter Sachwert ist damit zur Zeit kostengünstiger als entsprechender Mietaufwand für vergleichbaren Wohnraum.

Wer etwas Eigenkapital zur Verfügung hat und sich die inflationären Grundlagen, die durch die Schuldenkrise in Europa mit der Geldschwemme der Notenbanken gelegt wurden, bewußt macht, wird derzeit mit einer Investition in Wohnimmobilien bei langfrisiger Sicht keinen Fehler begehen. Bereits heute haben wir unter Geldentwertungs-Gesichtspunkten eine negative Rendite bzw. einen Wertverlust bei der Bargeldverzinsung. In der - zu erwartenden - zukünftig stärker steigenden Inflation sind Bankkonten-Sparer mit Minus-Renditen die Verlierer und die Sachwerteigentümer immer die Gewinner. Während die Sparbuch-Inhaber und die Festgeldkonten-Sparer noch zusätzlich steuerliche Nachteile mit der Abgeltungsteuer und dem Soli-Zuschlag erleiden, haben die Immobilieneigentümer wenigstens kleine steuerliche Vorteile aus der steuerlichen Abschreibung ihrer Immobilie oder bei Renovierungsaufwendungen.

Soweit die Sachwertanlage wie die eigengenutzte Immobilie auch einen persönlichen Nutzungsvorteil für den Anleger oder Familienmitglieder darstellt, ist in erwarteren Geldentwertungszeiten die Wohnimmobilie das ideale Sachwertinvestment. Da auch das übrige Umfeld derzeit für eine Immobilien-Investion positiv zu beurteilen ist - z.B. Wohnraummangel und sehr niedrige Finanzierungszinsen - kann der Zeitpunkt für einen Haus- oder Wohnungskauf nicht besser gewählt sein. Viele Immobilienkäufer und Investoren betrachten die Immobilie auch als Sachwertanlage mit einer gewissen Schutzfunktion ( my home is my castle ). Sie wollen ihr Bargeldvermögen durch Wandlung in reale Sachwerte einer anderen Funktion mit einer Existenzsicherung zuführen. Wer eine Wohnung hat, kann darin einen Wohnschutz finden und darin leben ! Wer ein Grundstück hat, kann darauf etwas anbauen und sich ernähren.

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10. Juli 2012 2 10 /07 /Juli /2012 18:14

Die MKK Wohnpark GmbH mit Bauträgeraktivitäten im Ballungsraum Nürnberg ist ein renommiertes Bauunternehmen im Geschoßwohnungsbau und im Einfamilienhaus-Bau. Das Unternehmen wird von der Dr. Werner Financial Service AG bei der Platzierung von Mezzanine-Beteiligungen und bei der Ausgabe von festverzinslichen Schuldverschreibungen zur Erweiterung ihrer Wohnbau-Tätigkeiten in der Region Nürnberg / Fürth / Erlangen beraten und beim Vertrieb der Beteiligungsangebote begleitet. Beim operativen Wachstum des Geschäfts profitiert die MKK Wohnpark derzeit von den stark steigenden Wohnraummieten, von den sehr niedrigen Zinsen für erstrangige Grundschulden von aktuell ( Mitte Juli 2012 ) ca. 2,7 % p.a. und von den Prognosen der Sachverständigen, dass in den nächsten Jahren in Deutschland eine Unterversorgung mit Wohnraum zu erwarten ist; es werden 400.000 fehlende Wohnungen prognostiziert.  Das Eigenheim als inflationsgeschützter Sachwert ist damit zur Zeit kostengünstiger als entsprechender Mietaufwand für vergleichbaren Wohnraum.

Die MKK Wohnpark GmbH ist seit Jahren ein vertrauenswürdiger und zuverlässiger Partner von Eigenheim-Interessenten und Hauskäufern.  Die MKK GmbH als ein eigentümergeführtes, regional tätiges Wohnbau-Unternehmen ist im Frankenland sehr bekannt. Die MKK Wohnpark GmbH ( www.mkk-wohnpark.de ) verfolgt eine Geschäftsstrategie, die auf die Individualität ihrer Kunden setzt. Wer mit dem erfolgreichen und engagierten MKK-Unternehmen plant, bezieht nach Fertigstellung keine Wohnung von der Stange oder etwa ein Standard-Haus, sondern ein individuell gestaltetes "Zuhause" als echtes Unikat. So unterschiedlich die Vorstellungen und Wünsche der Kunden sind, so persönlich verschieden gestalten sich die architektonischen Lösungskonzepte für jeden Wohnbereich. Das beachtet das Unternehmen sehr kundenorientiert und hat deshalb in der Franken-Region einen ausgezeichneten Ruf.

Die MKK-Wohnpark lässt im gesamten fränkischen Ballungsraum für viele Menschen Tag für Tag den Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden. Seit ihrer Gründung im Jahr 2002 hat sich die Gesellschaft auf die schlüsselfertige Erstellung von qualitativ hochwertigen Eigenheimen und Eigentumswohnungen spezialisiert. Der über Jahrzehnte gesammelte Erfahrungsschatz der drei Gesellschafter erstreckt sich über sämtliche Bereiche, die innerhalb des Hausbausegments relevant sind. Während Klaus Müller als kaufmännischer Geschäftsführer und Vertriebsleiter das Unternehmen mit seiner Expertise in Finanzdienstleistungsfragen bereichert, überzeugen seine Mitgesellschafter Peter Koller und Herbert Kupfer durch ihr fundiertes Fachwissen in den Bereichen technische Baubetreuung und Bauleitung. Darüber hinaus profitiert das Unternehmen von der überaus erfolgreichen und jahrelangen Zusammenarbeit mit regional ansässigen Partnern. Für das Jahr 2012 rechnet die MKK mit insgesamt 30 schlüsselfertig übergebenen Häusern und Eigentumswohnungen und einem Jahresumsatz von Euro 6 Millionen.

Neben dem Neubaugeschäft hat die MKK-Wohnbau GmbH ein zweites, lukratives operatives Geschäftsfeld, welches sich aus dem Verkauf und der Vermietung von Bestands- und Neubauimmobilien ergibt, ebenfalls im Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen. Hier gewährleistet das Unternehmen die gesamte und problemlose Abwicklung bis hin zum unterschriftsreifen Notar- und Mietvertrag – einfach, intelligent und individuell.

Im Rahmen der hier vorgestellten Small-Capital-Platzierung, von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) erarbeitet, wird einem begrenzten Investorenkreis die Möglichkeit geboten, am wirtschaftlichen Erfolg der expandierenden MKK-Wohnpark GmbH teilzuhaben. Anleger lassen ihr Kapital zielgenau in einem zur Zeit boomenden und rentablen Immobilienbereich für sich arbeiten, ohne selbst im Markt aktiv werden oder die Gesamtinvestition für ein renditestarkes Immobilienobjekt aufbringen zu müssen. Genussrechte oder typisch Stille Gesellschaftsanteile der MKK Wohnpark GmbH mit einer Grundausschüttung von 7,5 % p.a. plus erfolgsabhängigem Gewinnbonus sind eine sachwertorientierte und deshalb risikooptimierte Kapitalanlage. Ferner wird eine festverzinsliche Anleihe zur Zeichnung angeboten. Interessenten erhalten direkte Auskünfte vom geschäftsführenden Gesellschafter Klaus Müller über info@mkk-wohnpark.de bei entsprechender Mail-Anfrage und können sich das Beteiligungs-Exposé zusenden lassen. Auf dem Finanzportal www.emissionsmarktplatz.de stehen sämtliche Unterlagen auch zum Download bereit.

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10. Juli 2012 2 10 /07 /Juli /2012 05:53

Die SouthCoastChopper GmbH ist ein neuer Hubschauberdienst unter deutscher operativer Führung und Schweizer Piloten. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin ist die Muttergesellschaft der kenianischen SuaHeli Ltd., die in der fliegerischen Beförderung insbesondere für Touristen und Ortsansässige zur zeitlichen Überwindung von Straßenstrukturmängeln tätig ist. Die SuaHeli ist ein Hubschrauber-Logistik-Projekt an der Pazifik-Küste Ostafrikas unter Führung der SouthCoastChopper GmbH. Die deutsche Gründerin Diana Back hat in über zwanzig Jahren Kenia-Kenntnisse erworben und eine umfassende Erfahrung als Financial Consultant, jahrelange fundierte Ortskenntnisse an der Küstenregion. Sie arbeitet bereits mit Helikopter-Partnern wie der italienischen El Italiana und der Helifonds GmbH & Co KG zusammen. Frau Back ist mit den besonderen Erfordernissen einer Geschäftstätigkeit in Ost-Afrika vertraut, sie ist bestens vernetzt und kennt den kenianischen Markt. Mit SuaHeli schließt sie eine Versorgungslücke an Kenias Küste mit spezialiserter Helikopter-Logistik, Business-Transfers und Touristenflügen. Wartungsarme Maschinen, professionelles Personal ( Schweizer Hubschrauber-Piloten-Chef ), ein ausgeklügeltes Marketing und ein westlichen Ansprüchen genügendes Finanzkonzept bilden die Basis für einen langfristigen Erfolg mit Expansionsperspektiven. Der Bedarf nach Helikopterdiensten im Operationsgebiet ist groß – das Angebot der 100%-Tochtergesellschaft  SuaHeli hat in Ost-Kenia Alleinstellungsmerkmale. Investoren profitieren jetzt von der fortschreitenden Entwicklung des Landes und den darin verankerten Marktchancen.

Das Einsatzgebiet von SuaHeli erstreckt sich über die gesamten 480 km kenianischer Küstenlinie zwischen Tansania und Somalia ( insbesondere rund um das Touristenzentrum von Mombasa mit seinem internationalen Airport ) und bis zu den Nationalparks Tsavo Ost und West im Landesinneren. Über den hohen touristischen Bedarf hinaus, besteht auch in vielen anderen Branchen konkrete Nachfrage nach Helikopterflügen. Ausgeführt werden die Flüge von einem Schweizer Piloten und erfahrenen Fliegern der Kenia Air-Force. Mit den bereits vorliegenden Anfragen arbeitet SuaHeli  kostendeckend, monatlich 35 Flugstunden à 950 USD sind schon für eine Kostendeckung ausreichend.

Ziel von stimmrechtslosen Beteiligungsangeboten und der Kapitalaufnahme ist es, die Marktposition der South Coast Chopper GmbH mit der Tochtergesellschaft in Kenia auszubauen und Markterweiterungen vorzunehmen. Ein begrenzter Anleger- und Investorenkreis hat nun die Gelegenheit im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am stetig steigenden Erfolg der South Coast Chopper GmbH  teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen in Form von Genussrechten oder als typisch stillen Gesellschaften mit jeweiligen, jährlichen Ausschüttungen von über 10 %. Ausführliche Informationen werden unter der Mailadresse diana@southcoastchopper.com von der Geschäftsführerin Diana Back bei entsprechenden Investorenanfragen erteilt. Das Unternehmen wird über das Investoren-Portal www.investorenbriefe.de für Kapitalgeber zur Beteiligung angeboten. Betreut wird das Projekt bei der weiteren Kapitalbeschaffung von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) aus Göttingen.

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9. Juli 2012 1 09 /07 /Juli /2012 05:27

Spargelder, Bankguthaben und Geldvermögen sind nach Dr. Horst Siegfried Werner durch die Schuldenpolitik des Staates und durch fehlende Sparanstrengungen mit staatlichen Ausgabenkürzungen in Gefahr, an Wert zu verlieren. So findet die Kapital-Vernichtung nicht nur durch Börsen-Crashs, durch falsche Anlagebratung, durch Bilanzfälschungen oder durch Unternehmensinsolvenzen statt, sondern auch durch eine uferlose Ausgabenpolitik des Staates. Die Vernichtung von Bargeld- und Vermögenswerten geschieht gerade durch mangelnde Sparpolitik der Bundesregierung und durch eine undisziplinierte Ausgabenpolitik der südeuropäischen Länder. Die Politiker fürchten, durch einen zu rigorosen Sparkurs ihre Wiederwahl zu gefährden und nehmen deshalb inflationäre Tendenzen eher in Kauf. Sie setzen darauf, das heute geliehene "gute Geld" später mit entwertetem "schlechtem Geld" zurückzahlen zu können. Forderungen (  = Barguthaben ) und Schulden ( = Anleiheverbindlichkeiten ) werden durch Aufblähung ohne realen Gegenwert schleichend entwertet.

Durch die Papiergeld-Produktion der Notenpressen und die Liquiditätsschöpfung durch Kapitalaufnahme haben wir es mit weiter stark anwachsenden Schulden z.B. in Griechenland, Spanien und Italien ebenso zu tun, wie mit weiteren Neuverschuldungen in Deutschland. Durch diese Schuldenerhöhungen und durch das Anwerfen der EZB-Notenpresse ( über Euro 1.000 Mrd. an Liquidität für die Banken und zum Aufkauf von Staatsanleihen ) und durch frische Hilfsgelder für notleidende Banken ist die Euro-Währungsunion längst zur inflationären Rutschbanhn für die Steuerbürger und Rentner geworden. Zwar hört man immer wieder, „noch hätten wir keine Inflation“ - das ist nur stichtagsbezogen richtig. Aber die Kapitalvernichtung ist nur noch nicht im wesentlichen sichtbar, weil die inflationäre „Inkubationszeit“ einige Jahre dauert, aber die Infektion hat fast unumkehrbar stattgefunden. Wir werden zukünftig deutlich höhere Inflationsraten als derzeit bekommen.

Es wird verarmende Inflationsentwicklungen mit gigantischer Kapitalvernichtung wie in den letzten fünf Jahrzehnten in den USA und Großbritannien geben. Amerika und England machen seit Jahren und Jahrzehnten ohne Sparwillen hemmunglos von der Notenpresse Gebrauch und vernichten damit scheibchenweise das Geld der Sparer, Lebensversicherten, Arbeitnehmer und Rentner. England war einmal das Land mit der industriellen Marktführerschaft in Europa; heute besteht England auch inflationsbedingt nur noch aus der unheiligen Finanzindustrie der "Londoner City" mit Gaunern und Zinsmanipulateuren. Alle anderen großen Produktions-Industrien hat England verloren. Um wenigstens diese Unglück bringende Finanzindustrie für England zu retten, müssen die Briten diese Finanzbranche um alles in der Welt steuerfrei ( also keine Kapitalmarkt-Transaktionssteuer ) halten, sonst würde die letzte "Industrie" Englands bereits Morgen abwandern oder ebenfalls absterben. England fehlt der konsequente Sparwille der Regierung. Stattdessen wurde in der ersten Juni-Woche 2012 angekündigt, dass die Bank von Englang für Euro 50 Mrd. weitere Staatsanleihen aufkaufen wird = England druckt das Geld selber, das es braucht ! Dies bedeutet Geldvernichtung zu Lasten des "kleinen Mannes".

Unter dem Begriff „Inflation“ als Kapitalvernichtung ist der stetige Preisanstieg ( = spiegelbildlich die Geldentwertungsrate ) innerhalb einer vorher zeitlich festgelegten Periode zu verstehen. Der US-Dollar und auch das britische Pfund haben in den letzten Jahrzehnten durch beispiellose Währungs-Abwertungen eine gravierende, stetige Geldentwertung hinter sich. Mit $ 10,- Stundenlohn ( der US-Dollar lag einmal bei DM 4,80 ) war der amerikanische Arbeiter früher ein reicher Mann; heute kann er damit praktisch kaum noch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Das englische Pfund ist von DM 12,- in den letzten Jahrzehnten durch Inflation praktisch ins Bodenlose abgetaucht.

Um die gigantischen Staatsschulden in Europa finanzieren zu können, muss die Notenbank EZB die Zinslast der Staaten künstlich nach unten drücken. Und sie hilft über die Notenpresse beim teilweisen Ankauf von Staatsanleihen, um an den Kapitalmärkten durch künstliche Nachfrage die Renditen und Zinslasten der Schuldenstaaten zu drücken. Diesem gedruckten, künstlichen Geld stehen keine realen Werte gegenüber, so dass sich die vorhandenen Werte auf einen größeren Geldbestand verteilen. Mehr Geld für die gleichen Realwerte bedeutet Kapitalvernichtung durch Inflation. Dies ist die gleiche unmoralische, „betrügerische Falle“, in die die Bürger beim Einkaufen geführt werden. Die Hausfrau findet eine Ware mit neuer äußerer Verpackung und stellt dann erstaunt fest, dass in der Packung mit dem gleichen Produkt und dem gleichen Preis wie vorher, nicht mehr 150 gr. in der Packung, sondern nur noch 125 gr. bei der selben Preisauszeichnung befindlich sind. Dasselbe passiert schon heute – wenn auch in kleinem Umfang dem Sparer. Er bekommt derzeit als Beispiel 1 % Guthabenzinsen abzüglich der Abgeltungsteuer = 0,7 % Nettozinsen. Die aktuelle Inflationsrate in der Eurozone liegt aber bei 2,3 % p.a. Schon heute ist der Realzins negativ ( = Minuszinsen ). Diese Geldentwertungsrate wird rapide wachsen und kann in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren die Geldwerte der Sparer, Lebensversicherten, Arbeitnehmer und Rentner halbieren. Die heutige Schuldenpolitik – die Politiker machen wegen ihrer Interessen, ihre Ämter zu behalten, keine Sparpolitik – geht also schleichend zu Lasten der Bürger und ihres Wohlstandes. Diese Negativentwicklung wird sich durch die demographische Entwicklung noch zusätzlich verschärfen.

Fazit daraus: Nur der Sparer bei Banken kann sich wehren, in dem er sein Geld nicht in Bankguthaben, sondern in Sachwerte und Unternehmensbeteiligungen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) anlegt. Das Sachwert-Sparen ist das einzig wirksame Gegenmittel. Arbeitnehmer mit ihren monatlichen Lohnbezügen und Rentner haben keine Chance der Inflation zu entgehen, es sei denn, sie hätten umzuschichtendes Kapitalvermögen.

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6. Juli 2012 5 06 /07 /Juli /2012 05:36

Die SolPark AG ist ein Photovolotaikunternehmen und betreibt Solarkraftwerke aus Sonnenenergie an energiereichen Standorten. Ein entscheidender Faktor für den großen wirtschaftlichen Erfolg der SolPark AG ( www.solpark-ag.de ) ist das erfahrene Management des Unternehmens, das seit vielen Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien, speziell in der Solarbranche tätig ist. Nicht zuletzt aufgrund ihrer Erfahrungen durch Beteiligungen an Photovoltaik-Unternehmen verfügt das Management der Gesellschaft über die erforderlichen Marktkenntnisse, das notwendige technische Know-how und die internationalen Kontakte, die für eine rasche Unternehmensexpansion Voraussetzungen sind.

Das versierte Team kann mit dem Vorstand Arthur Grimm an der Spitze über die international angesiedelten Partnerunternehmen eine langjährige Geschäftspraxis vorweisen. SolPark erwirbt Anlagen direkt oder über Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften und verantwortet deren Betrieb. Primär wird in Photovoltaikanlagen investiert, die bereits in Betrieb sind.

Bei der Auswahl von Lieferanten und Komponenten wird sorgfältig darauf geachtet, dass ausschließlich hochwertige Bauteile verwendet wurden oder zum Einsatz kommen. Mit einem Ferndiagnosesystem wird jede Photovoltaikanlage fortlaufend überwacht. Wartungsverträge, die einen regelmäßigen Service und schnelles Eingreifen im Störfall garantieren, gewährleisten einen gleichbleibend hohen Ertrag.

Dank zuverlässiger Sonneneinstrahlung und langfristig garantierter Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom, sind gezielte Investments in Photovoltaikanlagen häufig rentabler, vor allem aber  sicherer als andere Kapitalanlagen. Bei Betriebsunterbrechungen und Ertragseinbußen, z.B. durch Sturmschäden, Feuer oder Diebstahl kommen, sind sowohl die Schäden als auch Einnahmeausfälle durch eine Allgefahrenversicherung abgedeckt.

Sicherheit ist eine der tragenden Säulen der Unternehmensphilosophie der SolPark AG. Das spiegelt sich nicht nur in einer von Integrität und Transparenz geprägten Unternehmenskultur gegenüber Kooperationspartnern, privaten Anlegern und Investoren, sondern auch im Umgang mit Immobilieneigentümern oder den Städten und Gemeinden wider, in welchen Solaranlagen errichtet werden. Risikokontrolle ist ebenso maßgeblich in der täglichen Betriebspraxis und wirkt sich infolge unmittelbar auf die Investitionssicherheit und die mit dieser verbundenen Renditeerwartung von Kapitalgebern aus.

An den hohen Renditen, die heute im Bereich der erneuerbaren Energien erzielt werden, kann jeder partizipieren. Dafür hat die SolPark AG neben den Direktinvestments in PV-Anlagen drei alternative Beteiligungsmodelle für einen limitierten Investorenkreis konzipiert, die den unterschiedlichsten Voraussetzungen und Anlegermentalitäten gerecht werden. Eine Unternehmens-Anleihe kann ab einer Mindesteinlage von Euro 50.000,- bei einer Laufzeit von acht Jahren gezeichnet werden. Die SolPar-Anleihe ist mit einem Festzins von 7% p.a. ausgestattet. Die stille Beteiligung und die Genussrechtsbeteiligung haben Laufzeiten von 5 bzw. 7 Jahren mit Renditen von bis zu 10% p.a. Ergänzende Informationen erhalten Interessenten unter info@solpark-ag.de direkt vom Management und können sich das ausführliche Beteiligungs-Exposé zusenden lassen. Die Emissionsplatzierung wird von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

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5. Juli 2012 4 05 /07 /Juli /2012 18:23

Die Entflechtung von systemrelevanten Großbanken muss nach Rechtsauffassung von Dr. Horst Siegfried Werner durch eine Änderung unserer Wirtschaftsverfassung, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist, umgehend in die Wege geleitet werden. "Too big to fail" muß aus Staatsschutz-Gründen und aus Gründen des Eigentumsschutzes der Steuerbürger und Rentner auf gesetzlichem Wege beseitigt werden. Die Bürger haben einen Anspruch auf Vorsorgeschutz des Staates, dass keine Eigentumspositionen für Menschen verloren gehen. Auch Eigentums-Anwartschaften wie Rentenansprüche stehen unter dem Schutz des Art 14 des Grundgesetzes. Der Staat ist also zum Handeln aufgerufen und verpflichtet.

Banken müssen auf eine Größe herunterstutzt werden, dass sie wie jedes andere Unternehmen aus allen übrigen Branchen durch Insolvenz aus dem aktiven Wettbewerb ausscheiden können. Der Traum von "Banken als Global Player" muß untersagt werden, da sie wie z.B. die amerikanische AIG und Lehmann die gesamte Weltkonjunktur zum Absturz bringen können. Die USA können sich eine zweite Finanzindustriemonster-Rettung nicht leisten. Großbanken mit einer "staatlichen Rettungsgarantie" sind eher an den Kapitalmärkten als risikobereiter "Zocker" tätig, da sie dies für ihr Institut nahezu folgenlos tun könnten. Eine Spekulationsmentalität würde weiter befördert, ohne die Banken auf ihren angestammten Platz der Kapitalversorgung der Realwirtschaft ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) zurück zu führen.

Die absolute Vermeidung von potentiellen Rettungsrisiken des Staates mit hunderten Milliarden Euro ist erforderlich, da dies nicht einmal die jetzige  u n d  die folgende Generation als zusätzliche Schuldenlast - ohne zu verarmen - tragen können. Griechenland ist mit 25 % Rentenkürzung ein warnendes Beispiel. Allein eine europäische Bankenaufsicht mit einer einheitlichen Kontrolle der europäischen Kreditinstitute durch die EZB reicht nicht aus. Gemeinsame Aufsichts-Kontrolle und gemeinsame Bankenunion-Haftung durch den ESM sind in der Bankenbranche für den Steuerzahler allein als Absicherungsinstrument vor weiteren Großbanken-Pleiten viel zu riskant. Im Rahmen der Kontrolle durch die EZB können „menschliche Fehler" unterlaufen oder kriminelle Vertuschungen bzw. Bilanzfälschungen - wie in spanischen Banken - stattfinden, die dann den Staat und seine Bürger ( auch nachfolgende Generationen ) teuer zu stehen kommen. Nur auf eine menschliche Kontrolle zu vertrauen, ist zu risikobehaftet.

Deshalb muss mit der vereinbarten Bankenunion, die eine Schulden-Haftungsunion ist, ein Entflechtungsgesetz gegen die systemrelevanten Banken zur Risikobegrenzung einhergehen. Eine Pleite wie die HRE können und wollen sich die bundesdeutschen Steuerbürger nicht noch einmal leisten müssen. Die bonitätstarken Länder können auch nicht die Gefahr tragen, daß alle zehn Jahre irgendeine systemrelevante Bank in Europa wieder einmal mit Euro 100 Mrd. oder mehr gerettet werden muss. Die Amerikaner sind bereits für die USA in der praktischen Vorbereitung für derartige gesetzliche Vorschriften über Entflechtungs- und Zerschlagsmaßnahmen. Die 20 größten US-Banken mußten bereits der Bankenaufsichtsbehörde Abwicklungsvorschläge für ihre eigene Entflechtung einreichen.

Europa scheitert nicht am Euro ( so die irreführende Fehlbehauptung von Bundeskanzlerin Merkel ); Europa könnte aber wirtschaftlich an der Systemrelevanz seiner Banken scheitern. Die Gefährlichkeit ist in Spanien, Griechenland, Irland und Zypern zu erkennen. Dort hat jeder begriffen: Das Geld aus Europa bekommen die Banken und nicht die Menschen; genauso jetzt in Spanien. Anstatt die Banken und nicht die Menschen in die Insolvenz zu schicken ( was noch nicht geht), muss die Systemrelevanz von Bankinstituten durch gesetzgeberische Maßnahmen so zügig als möglich überwunden und beseitigt werden. Derzeit muß Europa gezwungener Maßen mit der Rettung seiner Bankhäuser leben, um Zeit zu für einen Wirtschaftsverfassungs-Wechsel zu gewinnen, aber zukünftig muss die Systemrelevanz von Banken beseitigt und Großbanken müssen entflochten bzw. zerschlagen werden, um sie auch praktisch "insolvenzfähig" zu machen ( heißt sie auch ohne Steuergelder-Schutz Pleite gehen lassen zu können ). Gesetzliche Größen-Beschränkungen sind derart zu implementieren, dass eine Systemrelevanz von Banken gar nicht mehr entstehen kann. Deshalb sind unverzügliche gesetzliche Vorbereitungen für einen Bankenstrukturwechsel zu treffen. Dazu reicht ein verordneter "Bankenstreßtest" mit anschließendem Beschluß zur Eigenkapitalerhöhung oder eine verschärfte Bankenaufsicht durch die EZB bei den Banken nicht aus. Die bisher mehrfach durchgeführten Streßtest bei den europäischen Banken haben ohnehin   n i c h t s  gebracht.

Wenn die Banken für das Geld- und Wirtschaftssystem aufgrund des heutigen Gesetzgebungsstandes in der Weise „systemrelevant“ sind, dass die Aufrechterhaltung dieses Systems nur zu Lasten der Beschäftigung und der Lebensqualität der Menschen ( Steuerbürger ) in ganz Europa mit Billionen von Euro bezahlbar ist, dann muss über eine Banken-Entflechtungsreform nachgedacht werden.

Wenn es zutrifft, dass die europäischen Bankenschulden und die sich daraus ergeben Risiken dreimal höher sind als die europäischen Staatsschulden, wie der Chef des IFO-Instituts Prof. Werner Sinn behauptet, dann können diese potentiellen Risiken nur durch ein Entflechtungsgesetz im Rahmen einer Novelle des Kartellrechts ( Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB ) beherrscht werden. Das würde bedeuten, daß Großbanken bei Überschreiten gewisser Größenordnungen zu zerschlagen und Geschäftsbereiche zu teilen und auszugliedern sind. Derartige Entflechtungsgesetze gibt es auch in den USA, wo entsprechende Überlegungen der Entflechtung von Banken und Versicherungen angestellt werden. Entsprechende Entflechtungen hat es in den USA früher bereits gegeben, z.B. wurde AT&T als Telekommunikationskonzern entflochten und Unternehmensteile mußten verkauft werden, da die Marktmacht zu groß geworden war. Anknüpfungspunkt für eine Entflechtung kann aber nicht nur die Marktmacht, sondern auch das (übrige) Schuldenrisiko für Staat und Bürger sein. Das Schuldenrisiko durch Großbanken bedroht den Eigentumsgehalt der Steuerbürger und Rentner gem. Art 14 Grundgesetz. Das Eigentum - dazu gehören auch Rentenanwartschadften - steht nach Art. 14 GG unter dem Schutz des Staates. Der Bürger hat einen Anspruch auf aktiven Handlungs- und Vorsorgeschutz des Staates. Die Legislative ist gefordert.

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5. Juli 2012 4 05 /07 /Juli /2012 05:59


Der Finanzbedarf ist mit einer Planrechnung für ein Unternehmen, so Dr. Horst Siegfried Werner, in einem sogen. Finanzbedarfsplan für die Abwicklung der laufenden Kosten inklusive Personal, Miete, Einkauf etc. und Investition festzustellen. Hierzu wird der Kapitalbedarf detailliert über einen erweiterten Businessplan einschließlich einer Liquiditätsplanung mit den Umsätzen, Erträgen und unbaren Aufwendungen in der Planbilanz ermittelt. Hieraus ergibt sich der Liquidtätsfluss mit einem Saldo, der als Cash-Flow bezeichnet wird. Der Finanzbedarf eines Unternehmens kann und sollte zunächst aus dem eigenen Cash-Flow gedeckt werden.

Der Cash Flow bezeichnet die Liquiditätsgröße, die sich aus dem Saldo der fortlaufenden betrieblichen Einnahmen über die regelmäßigen laufenden betrieblichen Ausgaben ergibt. Der Cash-Flow gibt den Umsatz-Kosten-Saldo aus der Geschäftstätigkeit mit dem erwirtschafteten Barliquiditäts-Zufluss an, der zur Deckung  betrieblicher Ausgaben im täglichen Zahlungsverkehr verwendet werden kann. Der Cash-Flow bezeichnet also den reinen Liquiditätsüberschuss, der sich ergibt, wenn man von den Liquiditätszuflüssen ( = Einnahmen aus Umsatztätigkeit ) die Liquiditätsabflüsse  ( = Ausgaben )  abzieht. Der Cash-Flow lässt als Kennzahl erkennen, in welchem Umfang ein Unternehmen Finanzmittel aus eigener Betriebstätigkeit zur Verfügung hat und erwirtschaften kann.

Der Finanzbedarf unterscheidet sich in Dienstleistungsunternehmen sehr stark vom produzierenden Gewerbe oder von Handelsunternehmen. In Dienstleistungsunternehmen entfällt der Finanzbedarf für Material und Handelsware. Hier ist lediglich der Materialeinkauf für den Eigenbedarf eines Unternehmens erforderlich.

Den Finanzbedarf ermitteln, bedarf einer vorausschauendeen Betrachtungsweise nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip unter Einschluß unvorhergesehener Kosten und außerordentlicher Aufwendungen. Dabei sind Überlegungen darüber anzustellen, wie viel Kapital wird für z.B. eine Unternehmensgründung oder für ein Projekt oder für eine Auftragsvorfinanzierung benötigt ? Wie hoch sollte bei der Deckung des Kapitalbedarfs der Anteil des Eigenkapitals sein, um über einen cost-leverage-Effekt den geringstmöglichen Finanzierungsaufwand zu haben. Ferner ist zu prüfen, ob die Kapitalkosten für das eingesetzte Fremdkapital durch Umsatz und Ertrag verdient werden können. Hierzu ist eine realistische Umsatz- und Ertragsprognose anzustellen. Unter Berücksichtigung des betrieblichen Steueraufwandes kann dann der Finanzierungsbedarf festgestellt werden. Ergebnis der Finanzbedarfsplanung muss sein, dass Finanzbedarf und Kostenbedarf zur Deckung gebracht werden.

Soweit möglich, ist die Deckung des Finanzbedarfs aus einer Mischfinanzierung von Fremdkapital und Eigenkapital die günstigste und am wenigsten risikobehaftete Finanzierungs-Möglichkeit. Das Fremdkapital mit festen Finanzierungskosten ( = Zinsen ) kann durch Bankkredit oder durch private Nachrangdarlehen oder durch Inhaberschuldverschreibungen ( = Anleihen ) gedeckt werden. Der Eigenkapital-Anteil mit einer rein erfolgsabhängigen Gewinn- und Ausschüttungsvergütung ist über das Gesellschaftskapital ( z.B. Kommanditkapital, Stammkapital, Grundkapital etc. ) oder über stilles Beteiligungskapital oder Genussrechtskapital  ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) als externes Kapital von Dritten abzudecken. Das externe Kapital kann als stimmrechtsloses Eigenkapital von Anlegern und Investoren über eine private Platzierung mit einem öffentlichen Beteiligungsangebot aufgenommen werden. Über das Eigenkapital entstehen keine fortlaufenden Kosten, sondern risikoärmere und nicht liquiditätsbelastende Gewinnverteilungen.

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