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2. Dezember 2020 3 02 /12 /Dezember /2020 08:30

Immobilienfinanzierungen über grundschuldbesicherte Darlehen von privaten Kapitalgebern mit dem BaFin-prospektfreien Finanzierungsinstrument gem. § 1 Kreditwesengesetz ohne Bankkredit hilft die Eigenkapitalquote zu optimieren.

Der Mezzaninekapital-Sepzialist Dr. jur. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG verhilft mittelständischen Unternehmen und/oder ihren Kunden zu mehr bankenunabhängigem, stimmrechtslosem Finanzierungskapital und zur Erhöhung der eigenkapitalquote zu zusätzlichem Eigenkapital zu 3,5 % bis 5,5 % p.a. ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) als Mezzaninekapital ohne Einfluss auf die Geschäftsführung.

Die bankenfreie Kapitalbeschaffung – auch für Auslandsinvestitionen - ist das Kerngeschäft der Dr. Werner Financial Service AG. Unternehmensfinanzierungen und Immobilienfinanzierungen mit BaFin-prospektbefreiten Finanzinstrumenten ohne Bankkredit über Nachrang-Kapital, Anleihen oder Privat-Darlehen: Mezzaninekapital bis ca. € 10 Mio. BaFin-frei ( stille Beteiligungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen oder Namensschuldverschreibungen zu 3,5 % bis 5,5 % p.a. etc. ).

1.  Mezzanine-Kapital kann durch zusätzliche Vertragsklauseln auch bilanzrechtlich "echtes" Eigenkapital werden. Durch die bloße Nachrangigkeit gegenüber dem klassischen Fremdkapital ist Mezzanine-Kapital grundsätzlich nur als wirtschaftliches Eigenkapital zu bewerten. Dies bedeutet, daß es in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen werden muß. Sofern die mezzaninen Beteiligungsverträge ergänzende Voraussetzungen erfüllen, kann das Mezzanine-Kapital  auch bilanzrechtlich als Eigenkapital geführt werden. Hierzu sind nach dem Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW fünf ergänzende Vertragsbedingungen erforderlich: Neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung muß der Beteiligungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen sein und Ausschüttungen dürfen nur aus einem positiven Jahresergebnis erfolgen. Ferner sind eine Nachrangklausel sowie eine mindestens 2-jährige Kündigungsfrist des Beteiliungsvertrages erforderlich.

2.  Grundschuldbesicherte Darlehen von Anlegern sind gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz ( KWG ) vollkommen BaFin-prospektfrei und erlaubnisfrei am Kapitalmarkt ohne Volumenbegrenzung platzierbar, sofern der Rückzahlungsanspruch des Anlegers in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird. Dies ist bei der Besicherung der Darlehen mit (Eigentümer-)Grundschuldbriefen, die als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen gelten, der Fall ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ).  Grundschuldbesicherte Darlehensvertragsunterlagen mit Eigentümergrundschulden dienen somit der unbeschränkten Kapitalaufnahme am Beteiligungsmarkt ( ohne jede BaFin-Prospektpflicht ) und können von privaten Investoren mit einer Privatplatzierung beschafft werden. Nur Ihr Unternehmen steht im Grundbuch; die besicherten Ansprüche werden anteilig an die Kapitalgeber notariell abgetreten.

Liquidität für Unternehmen über die kapitalmarktorientierte Finanzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zur Kapitalversorgung ist unser Kerngeschäft seit 34 Jahren ! Für schnell Entschlossene ist eine sofortige Online-Buchung möglich:  http://buchung.finanzierung-ohne-bank.com/ - Siehe auch unser Finanzportal www.anleger-beteiligungen.de und unser Marketing-Tool www.investoren-brief.de . Es sind beste Referenzen von zahlreichen Unternehmen vorhanden:  http://www.finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/Referenzen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AGBeste_Referenzen_zu_Finanzierungs_Dienstleistungen_der_Dr_Werner_Financial_Service_AG.php .

Wenn wir mit von Ihnen zugeführten Kunden zu einem Vertragsabschluss kommen, erhalten Sie von uns einen Honoraranteil. Mandatsschutz ist selbstverständlich. Sofern Sie uns Ihre Mail-Adresse mitteilen, senden wir Ihnen gern ausführliche Finanzierungs-Informationen und Referenzen. Anfragen richten Sie bitte an Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).

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1. Dezember 2020 2 01 /12 /Dezember /2020 08:57

Grundschuldbesicherte Darlehensgelder über den Kapitalmarkt von breit gestreuten Anlegerkreisen und Investoren sind BaFin- und prospektfrei und unterliegen nicht dem Vermögensanlagengesetz



Für die kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der privaten grundschuldbesicherten Darlehen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de )

setzen die Rechtsprechung ( VG Frankfurt/Main ) und die BaFin zum einen voraus, dass sich die Besicherung im Rahmen des Verkehrswertes der Immobilie bewegen muss. Dieser Verkehrswert kann entweder durch eine zeitnahe Kaufpreisvereinbarung oder durch ein Bewertungsgutachten nachgewiesen werden. Es muss sich zudem um eine in Deutschland belegene Immobilie handeln. Zum anderen muss die Grundschuldbesicherung so veranlasst sein, dass jeder Anleger als Darlehensgeber einen direkten Zugriff auf das Sicherungsmittel hat und unmittelbar im Falle von Nichtleistung des Unternehmens die Zwangsvollstreckung in das Grundstücksobjekt einleiten kann. Der Darlehensgeber muss die Möglichkeit haben, sich eine vollstreckbare Ausfertigung über die (Teil-)Grundschuld ausstellen zu lassen, ohne dass es der Zustimmung eines Dritten bedarf.

Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird ( so die BaFin). Geschieht die Sicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur der Mitbesitz am Stammbrief eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus § 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird.


Voraussetzung für das besicherte Darlehen von privater Seite ist also, dass dem Darlehensgeber eine Grundschuldabsicherung eingeräumt und eine (Teil-)Briefgrundschuld ausgestellt sein muss, die ihm selbst unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte in Bezug auf die Grundschuld gewährt. Sofern der amtierende Notar die (Teil-) Briefgrundschulden verwahrt, darf er keine eigenen Zurückweisungsrechte haben, wenn der Anleger eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Bei Verletzung der rechtlichen Anforderungen kann die BaFin von dem Unternehmen per Rückabwicklungsverfügung die Rückzahlung des Darlehenskapital verlangen.

Die Besicherung kann jedoch auch in erforderlicher Form unverzüglich nachgeholt werden, um einen rechtswidrigen Zustand zu beenden. Eine Hin- und Herzahlung des Kapitals an die Darlehensgeber und wieder Einzahlung des Kapitals an das Unternehmen in besicherter Form wäre jedoch zur Beendigung des rechtswidrigen Zustandes nur reine Förmelei ( wie auch das VG Frankfurt/Main – Geschäftsnummer 7 L 2174/15.F - in einem ähnlichen Fall festgestellt hatte ). Wenn die Beendigung des rechtswidrigen Zustandes genauso schnell durch die nachzuholende Grundschuldbesicherung erfolgen kann, wäre eine Rückabwicklungsverfügung der BaFin nicht verhältnismäßig und somit unangemessen. Hypotheken oder Grundschulden können also nicht nur zugunsten von finanzierenden Banken ins Grundbuch eingetragen werden, sondern auch zugunsten privater Kapitalgeber im Rahmen einer Baufinanzierung oder einer Immobilienfinanzierung. Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de  ) von der Dr. Werner Financial Service AG.

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30. November 2020 1 30 /11 /November /2020 10:19

Finanz-Seminar am 22. April 2021 zur BaFin-prospektfreien Privatplatzierung / Kapitalbeschaffungs-Workshop / Unternehmer-Finanzierungsratschläge

 

Über die bankenfreie Kapitalbeschaffung und Finanzierungen für Unternehmen ab € 50.000,- bis ca. € 10,0 Mio. ohne BaFin als sogen. Small-Capital-Finanzierungen mit einem BaFin-freien Beteiligungsexposé

und ab € 10 Mio bis € 250 Mio. als Großfinanzierung prospektfrei über grundschuldbesicherte Darlehen oder mit einem BaFin-genehmigten Kapitalmarktprospekt für Mittelstandsunternehmen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) . Alles über die Finanzierung ohne die Kreditwirtschaft, die Kapitalbeschaffung von Kapitalanlegern und Investoren, über stimmrechtsloses Beteiligungskapital, Nachrangkapital als wirtschaftliches Eigenkapital, Mezzanine-Finanzierungen und Venture-Capital Sicherung der Finanzierung und der Liquiditäts-Versorgung ! Dr. Horst Siegfried Werner trägt alle Facetten der beteiligungsorientierten Finanzierungen einschließlich der prospektfreien und BaFin-freien grundschuldbesicherten Darlehen gemäß § 1 Kreditwesengesetz vor. Er zeigt auf, wie Unternehmer der Bankkredit-Bürokratie ausweichen.

Finanzierungs-Workshop zur alternativen, kapitalmarktorientierten Finanzierung für Unternehmen und zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung von Privat-Investoren, u.a. auch Sanierungskapital in der Corona-Krise, innovative Finanzierungsformen ohne Banken, private Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen ohne Bafin und ohne Volumenbegrenzung, BaFin-prospektfreie Privatplatzierungen,eigenkapitalnahes Mezzanine-Kapital, festverzinsliches Anleihekapital sowie Fördermittel (Förderdarlehen), Förderbeteiligungsgelder und Subventionen sowie die Erläuterung der praktischen Umsetzung einer Kapitalmarktemission in einem Private Placement. Anmeldung unter dem Link :
http://finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/SeminareFinanz_Seminar_Unternehmensfinanzierung_Anmeldung.php .

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29. November 2020 7 29 /11 /November /2020 16:08

Jabez Medical GmbH & Co. KG mit Sitz in Glattbach ist im Handelsregister mit der Rechtsform GmbH & Co. KG als Personengesellschaft eingetragen, berichtet Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) .

Das Unternehmen ( gegründet im August 2020 ) ist beim Amtsgericht 63739 Aschaffenburg unter der Handelsregister-Nummer HRA 6147 verzeichnet. Das Unternehmen wird von Herrn Alexander Zoll als Geschäftsführer geführt. Es sind 4 Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt.

Die Jabez Medical GmbH & Co. KG ( www.jabez-management.com ) hat als medizintechnisches Unternehmen den Zweck, ein seit Jahren verwendetes kompliziertes operatives Verfahren zur Fixierung von Knochenbrüchen neu zu denken und entsprechend innovative Medizinprodukte (minimalinvasive Frakturbehandlungs-Systeme) weltweit im Markt als neuen minimalinvasiven „operativen Standard“ zu etablieren. Medizintechnik beinhaltet die Gesundheitstechnologie mit der Anwendung von ingenieurwissenschaftlichen Prinzipien und Regeln auf dem Gebiet der Medizin.

Das Management der Jabez Medical GmbH & Co. KG sieht sich in einer besonderen sozialen Verantwortung und hat sich daher verpflichtet, 15% des Unternehmensgewinns sozialen Hilfsprojekten zukommen zu lassen, um der Gesellschaft etwas zurückzugeben und Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen. Das Unternehmen verfolgt von Anfang an einen Lean Management Ansatz, indem es wo immer möglich, leistungsfähige Partner und Strukturen im Bereich der Produktion, Logistik und dem Vertrieb nutzt, um das Unternehmen schlank und agil zu halten und so auch eine globale Skalierung zu erreichen.

Die Medizintechnik-Branche wird ein Wachstumsmarkt mit hohen prozentualen Zuwächsen bleiben ( dazu ausführlich der Bundesverband Medizintechnik : ( https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=+Medizintechnik-Branche+ist+ein+Wachstumsmarkt ). Dazu tragen unter anderem der medizinisch-technische Fortschritt und die demografische Entwicklung mit immer mehr älteren und multimorbiden ( = mehrfacherkrankten ) Menschen bei. Der Bedarf an Gesundheitsleistungen und medizintechnischen Präparaten wird weiter steigen.

Den Menschen ein längeres, gesünderes, mobiles und schmerzfreies Leben zu ermöglichen: das ist die tägliche Herausforderung der Medizintechnologie. Der medizintechnische Fortschritt ist dabei das Ergebnis einer Vielzahl kontinuierlicher Produkt- und Prozessverbesserungen. Die Medizintechnik ist eine von Innovationen geprägte krisensichere Branche und bietet langjährig sehr lukrative Margen. Als Investor in die Fa. Jabez Medical GmbH & Co KG  profitieren Sie über eine Auswahl von vier unterschiedlichen Beteiligungsmodellen, mit denen Anleger ihr Engagement exakt auf ihre individuelle Anlegermentalität und Renditeziele abstimmen können.

Für interessierte Kapitalanleger werden je nach Mindestlaufzeit und Wahl des Finanzinstruments unterschiedliche Festzinshöhen bzw. Gewinn-Ausschüttungen ab 4 % bis 6,5 % p.a. - individuell verhandelbar - angeboten. Es handelt sich um gewinnorientierte, nicht wertpapierverbriefte mezzanine Kapitalanlagen und/oder um erfolgsunabhängige, festzinsorientierte Vermögensanlagen. Der jeweils in Aussicht gestellte Ertrag darf aus gesetzlichen Gründen nicht garantiert werden und kann deshalb auch niedriger ausfallen. Interessenten wenden sich an den geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Alexander Zoll unter der Mailadresse a.zoll@jabez-management.com .

Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Die Beteiligungsunterlagen wurden aufbereitet und werden unterstützt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

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29. November 2020 7 29 /11 /November /2020 07:58

Bankkredite  für KFZ und Immobilien beginnen oft mit der Sammlung von Dokumenten und Bonitätsunterlagen, um sich als „kreditwürdig“ für die Aufnahme von Darlehen auszuweisen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der staatliche Gesetzgeber erstickt oft mit überbordenden Bürokratie-Auflagen den freien Lauf der Wirtschaft. Zudem hat der Gesetzgeber mit seiner Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie ältere Darlehensnehmer diskriminiert, was für massive Kritik gesorgt hatte. Das reformierte Gesetz sieht jedoch vor, dass eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung für eine Anschlussfinanzierung nur noch dann erforderlich ist, wenn der Netto-Darlehensbetrag um mindenstens zehn Prozent erhöht wird. Zudem kann das bisherige Zahlungsverhalten bei einer erneuten Kreditwürdigkeitsprüfung durch eine andere Bank bei einer Umschuldung berücksichtigt werden.

Bei der Dr. Werner Financial Service AG benötigen Interessenten für die Kapitalaufnahme nur die nachfolgenden Unterlagen, die sie bereits zur Verfügung haben oder die sie selbst erstellen können: Zur Ausfertigung von Platzierungs-Unterlagen benötigen wir die Satzung ( den Gesellschaftsvertrag ) Ihres Unternehmens und einen Handelsregister-Auszug mit der Handelsregister-Nr. des kapitalaufnehmenden Unternehmens.

Was die Darstellung des Geschäftsmodells und der Produkte des kapitalsuchenden Unternehmens anbelangt, reichen die nachfolgenden Informationen vollkommen aus:

Kapitalbeschaffungs-Interessenten stellen ihren Betrieb in einer Kurzpräsentation vor und senden uns eine Darstellung ihres Geschäftsmodels mit einer Einführung über die Historie ihres Unternehmen. Dazu reicht ein Kurz-Profil ( max. 1 Seite als sogen. „One-Pager“ ) über die bisherige oder zukünftige Geschäftstätigkeit/ über die Besonderheiten des Geschäftskonzepts mit den Zukunftsperspektiven (Planzahlen ?) zur weiteren Bearbeitung für die Veröffentlichung auf den zahlreichen Finanzportalen im Web, den sozialen Medien im Internet und im www.Investoren-Brief.de der Dr. Werner Financial Service AG. Zu den Investoren einer “BaFin-freien-Finanzierung” gehören
•    Privatanleger, Business-Angel
•    Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, Verwandte, Freunde, Bekannte, etc.
•    Brancheninteressierte, strategische Partner, sonstige Direktinvestoren etc.


Die Investoren für eine „Small-Capital-Finanzierung“ werden gewonnen durch:

a)    Direktansprache von privaten Kapitalgebern und Investoren über die Datenbank der Dr. Werner Financial Service AG mit bis zu 10.000 Kontakten
b)    Werbung auf den zahlreichen Internet-Plattformen, die sich ausschließlich mit der Vermittlung von Beteiligungskapital befassen (z. B.
        www.unternehmensmarkt.de, www.ihk-unternehmensboerse.de)
c)    Direktplatzierung über kostenlose Beteiligungsportale im Internet
d)    eine persönliche Ansprache mit einem Werbe-Schreiben (Brief, Fax, e-mail)
e)    durch eine Anzeigenkampagne in den Printmedien mit entsprechenden Beteiligungsrubriken (siehe FAZ, Welt, Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, Cash, etc.)

Begleitet von der Beteiligungskapitalsuche über die Printmedien und die zahlreichen Online-Plattformen im Internet können Sie Investitionskapital ohne Stimmrechte und Einflussnahmen von außen als Eigenkapitalersatz erhalten. Wir erläutern Ihnen detailliert den Zugang zu Ihren potenziellen Small-Capital-Kapitalgebern. Dabei erarbeiten wir für Sie:

1)    Aufnahme in unseren monatlich mehrfach erscheinenden und versandten Investoren-Brief (www.anleger-beteiligungen.de) an ca. 10.000 Kapitalmarktteilnehmer
        und Investoren
2)    die ordnungsgemäßen Beteiligungsverträge (stille Beteiligung, Genussrechtsbedingungen, Anleihebedingungen etc.), so dass Unternehmer das Kapital im
        Eigenkapital bilanzieren können;
3)    den Beitrittsantrag mit der zwingend notwendigen Widerrufsbelehrung
4)    die ebenfalls zwingend erforderlichen Fernabsatzrechtlichen Verbraucherinformationen
5)    Steuerrechtliche Abwicklungsunterlagen zu der Small-Capital-Finanzierung
6)    Zusammenstellung kostenloser Online-Plattformen (insgesamt 100) zum Beteiligungskapital,
7)    Kapitalmarktrechtliche Prüfung sämtlicher Unterlagen,

so dass Finanzierungs-Interessenten bei Ihrer „BaFin-prospektfreien-Kapitalbeschaffung“ nicht gegen die Vorgaben der Kapitalmarktaufsicht verstoßen. -
Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschafts- und Finanzjurist Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

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28. November 2020 6 28 /11 /November /2020 16:26

Der Börsengang mit Aktien-Neuemissionen, Anleihe-Emissionen oder Genussschein-Emissionen als IPO oder ausserhalb der Börse als Pre-IPO 

Der Gang eines Unternehmens an die Börse ( später in den auf 40 Unternehmen aufgestockten DAX )  ist auch als IPO und als sogen. Going Public bekannt, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Das Going Public hat nach herkömmlicher Vorstellung die Einführung der Aktien eines Unternehmens an einer Börse zur Eigenkapitalbeschaffung im Rahmen eines IPO´s ( Initial Public Offering oder Primary Offering = erstes öffentliches Angebot der auszugebenden Wertpapiere ) zum Inhalt. Der Börsengang mit einer Börsenemission als "Going Public" geschieht somit über eine Aktienemission oder Anleiheemission zu Zwecken der Unternehmensfinanzierung und Grundkapitalaufnahme. Manchmal wird der Börsengang mit einem Börsenlisting auch nur aus Image-Gründen oder wegen der damit verbundenen Publiziät bzw. Werbung unternommen.

Darüber hinaus wird heutzutage auch das Angebot und die Einwerbung von Beteiligungskapital mittels eines Emissionsprospektes als Verkaufsprospekt über wertpapierfreie Vermögensanlagen oder als Wertpapierprospekt über wertpapierverbriefte Beteiligungsformen am freien Kapitalmarkt, unabhängig von der Beteiligungsform, als vorbörsliche Emission mit der Vorstufe zum Börsengang ( sogen. Pre-IPO ) bezeichnet. Das vorbörsliche Pre-IPO ist also allgemein der Gang eines Unternehmens an die Kapitalmarkt- und Anleger-Öffentlichkeit, um Kapital für ein Unternehmen zur Unternehmensfinanzierung ausserhalb von Bankkreditkapital einzuwerben.

Im angloamerikanischen Wirtschaftsraum ist der Börsengang als IPO die Bezeichnung für die öffentliche Erstemission von Shares oder Bonds großer oder mittelständischer Unternehmen. Das IPO wird vornehmlich bei dem Gang eines Unternehmens an die Börse verwendet. Werden die Gesellschaftsanteile im vorbörslichen Bereich emittiert, spricht man von Pre-IPO, wobei „Pre“ für „vorbörslich“ oder "ausserbörslich" steht. Im Zeitalter des Internets kann das öffentliche Angebot auch über das Datennetz verbreitet werden. Man bezeichnet diese Form der Emission als e-PO, als "electronic Public Offering" über das Internet als Online-Offering.

Neuemissionen über die Börse mit einem Börsenprospekt zur Unternehmensfinanzierung durch die Ausgabe von Aktien, Anleihen oder Genussscheinen (www.finanzierung-ohne-bank.de ) führt die Dr. Werner Financial Service AG für Unternehmen durch. Es werden die ISIN-Nr. und die Wertpapierkennnummer ( WKN-Nr. ) beantragt und die Wertpapierverkaufsprospekte als Börsenzulassungsprospekte für die Börsenzulassung erarbeitet. Der langjährig erfahrene Kapitalmarktexperte Dr. jur. Horst Siegfried Werner konzipiert und erarbeitet die Aktienprospekte, Anleiheprospekte oder Genussschein-Prospekte. Diese Verkaufsprospekte bedürfen der Billigung durch die Kapitalmarktaufsicht BaFin. Sodann ist ein Antragsverfahren an die ausgewählte Börse und ihrer Börsenzulassungsstelle erforderlich. Das Dr. Werner Financial Service Netzwerk führt die Unternehmen in die gewünschten Börsensegmente, sei es in den Entry Standard, den Prime Standard, den S-Dax oder den M-Dax oder lediglich in den Freiverkehr als regulierungsfreies Segment. Interessenten informieren wir gern über die Erstellung von entsprechenden Börsenprospekten.

Börsen-Emission und Erledigungsaufgaben für die Börsenzulassung

Eine Aktienemission an der Börse ist vor dem Hintergrund der persönlichen Interessen der Gesellschafts-Inhaber bzw. Aktionäre und der beabsichtigten Zukunftsperspektiven der Aktiengesellschaft zu prüfen und festzulegen. Unter Berücksichtigung der Emissionsprospekt-Pflichten der Kapitalmarktaufsicht und der Regelungen der Verkaufsprospektgesetze ist entsprechend den auszuwählenden Börsensegmenten mit den unterschiedlichen Börsenzulassungsvoraussetzungen ein Aktienemissions-Prospekt  börsenpflichtig zu erstellen oder eine prospektfreie Zulassung zu beantragen. Im Einzelnen sind die nachfolgenden Schritte erfroderlich:

-   Feststellung der Börsenfähigkeit und Ausarbeitung einer "Equity Story"

-   Ausarbeitung und Abstimmung eines Abwicklungs- und Umsetzungsplans mit
    dem Unternehmen

-   Erarbeitung einer Due-Dilligence ( Prüfgutachten ) zur Bewertung des
    Ausgabekurses der Aktien sowie der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen
    für den Aktienprospekt

-   Ausarbeitung eines Börsenemissions-Prospekts

-   Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Börsenzulassung und
    für die Notierungsaufnahme im beabsichtigten Börsensegment

-   Durchführung des Verfahrens zur Einbeziehung der neuen Aktien in die
    Wertpapiersammelverwahrung ( Effektengiroverkehr ) bei der
    Clear Stream Banking AG in Frankfurt / Main

-   Antragsvorbereitung für die Zulassung der neuen Aktien im
    geregelten Börsenmarkt

-   Abstimmung des Zulassungsverfahrens mit der Zulassungsstelle der Börse

-   Entwurf der erforderlichen Plichtveröffentlichung in den amtlich benannten
    Börsenpflichtblättern

-   Antragstellung auf Zulassung und Notizaufnahme der Aktien an der Börse

-   Abwicklung und Depotbuchung der neuen Aktien in die Depots der Aktionäre

-   Vereinbarung mit dem Wertpapierhandelsunternehmen über die fortlaufende
     Listing-Betreuung

Die Börsenzulassung ist im Börsengesetz ( BörsG ), in der Börsenzulassungsverordnung ( BörsZulVO ) und ergänzend im Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ) geregelt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung sind entsprechend den einzelnen Börsensegmenten abgestuft und damit unterschiedlich geregelt.

In dem Zulassungsantrag sind die erforderlichen Rechtsgrundlagen der (Aktien-)Gesellschaft, die Stückelungen der Wertpapiere, die Handelbarkeit und die Streuung der Aktien, die Umtausch- und Bezugsrechte, die Mindestbeträge der Wertpapiere etc. anzugeben.

Die Bewerkstelligung einer Kapitalerhöhung mit kapitalmarktorientierten Finanzinstrumenten ( z.B. mit einer Aktienemission, mit Bonds als Inhaberschuldverschreibungen, Genussscheinen, Hybridanleihen ( = Wandelanleihen, Optionsanleihen ), Hypothekenanleihen, Pfandbriefen etc. ) und die Umsetzung einer für ein einzelnes Unternehmen interessengerechten, kreditfreien Liquiditätsbeschaffung zur bankenfreien Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt verlangt in erster Linie spezifisches Know-how über die Finanz- und Beteiligungsmärkte. Weitere Auskünfte erteilt der Kapitalmarkt- und Finanjurist Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

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27. November 2020 5 27 /11 /November /2020 10:49
Gründungsdienst vornehmlich für Kapitalgesellschaften in Göttingen ( auch als Auffanggesellschaften oder zum Outsourcing ) mit qualifizierter Finanzinstrumenten-Beratung und Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt unter Beachtung des Kapitalanlagegesetzbuches ( KAGB ), um so Registrierungs- oder Genehmigungspflichten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) zu vermeiden. Gern sendet die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) eine Checkliste gem. KAGB für eine zu gründende und ins Handelsregister einzutragende Gesellschaft.

Gründungsdienste sind kostengünstiger und zeitsparender als der Kauf von Vorratsgesellschaften, da diese zusätzlich notariell beurkundet werden müssen und eine entsprechende Sitzverlegung der Vorratsgesellschaft zu erfolgen hat.
Für Interessenten erbringen wir die Gründungsdienste ( gleich was für eine Rechtsform ) für Euro 990,- zzgl. USt.


Diesen Neu-Gründungsdienst mit der Ausrichtung der Gesellschaft auf den gemäss Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) BaFin-kontrollierten Beteiligungsmarkt bietet die Dr. Werner Financial Service AG mit dem Gesellschaftsrechts-Experten Dr. jur. Horst Werner insbesondere unter Berücksichtigung des notwendigen operativen Geschäfts mit der Abgrenzung zu den BaFin-genehmigungspflichtigen AIF-Fonds und zu den wertpapiertorientierten OAGW-Fonds ), unter Beachtung des Vermögensanlagengesetzes und des Wertpapierprospektgesetzes zur Vermeidung von überproportioniertem Bürokratie- und Prospektaufwand. Bei der Dienstleistung „Neu-Gründungsdienst“ findet die Erstgründung mit der Einreichung der Gründungunterlagen bei dem jeweils gewünschten Handelsregister statt. Anders als bei dem Kauf einer Vorratsgesellschaft entfällt die Sitzverlegung der KG, der GmbH oder der AG. Das erspart Dienstleistungskosten, Notargebühren und verringert die Kosten beim Handelsregister.

Mit der neuen Gesellschaft erhält der Gründer eine neue Bankverbindung und mit dem neuen Konto lautend auf die frisch gegründete Gesellschaft ein neues Rating, eine neue Creditreform-Beurteilung und damit auch eine neue Bonität. Der Gründer erreicht eine vollkommen  n e u e  Bonität, da die Kapitalgesellschaft als juristische Person  von der natürlichen Person des Gründers in Gänze unabhängig ist.

Im Rahmen des Gründungsdienstes ist auch ein geringerer Liquiditätsaufwand erforderlich. Denn die GmbH-Gründung erfordert zur ersten Eintragung ins Handelsregister lediglich Euro 12.500,- als Stammkapital-Einzahlung und die Gründung einer Aktiengesellschaft kann ebenfalls mit dem Mindesteinzahlungsbetrag von Euro 12.500,- auf das Grundkapital vorgenommen werden. Mit der Anmeldung zum Handelsregister erfolgt sodann die Eintragung unter der Handelsregister-Nummer HRB bei dem ausgewählten Handelsregister. Damit sind dann die beiden Gesellschaften als juristische Personen entstanden und haben als Kapitalgesellschaften die Haftungsbeschränkung. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mail-Anfrage.
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26. November 2020 4 26 /11 /November /2020 07:02

 

Das Wasserstoff-Unternehmen Fa. Buses4future GmbH wird In Norddeutschland im Unternehmenswettbewerb KfW Award Gründen 2020 ausgezeichnet

Frankfurt am Main, 25.11.2020. Seit 1998 zeichnet die KfW Bankengruppe jährlich ein junges Unternehmen aus jedem Bundesland mit dem KfW Award Gründen aus. In diesem Jahr fiel die Entscheidung zur Ausrichtung des Wettbewerbs nicht leicht, da auch die Gründer- und Start-up-Szene stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen ist.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW: „Mit dem Preis möchte die KfW sowohl die erfolgreichen Gründerinnen und Gründer auszeichnen als auch dazu beitragen, dass der Mut zur Selbstständigkeit öffentliche Anerkennung erhält. Besonders in diesem Jahr fungiert der Wettbewerb als Mutmacher und würdigt die enormen Leistungen junger Unternehmen.“

Für Niedersachsen wird das Unternehmen Buses4future GmbH aus Oldenburg als Landesssieger ausgezeichnet und erhält 1.000 EUR als Preisgeld.

Buses4future GmbH wurde 2019 von Dr. Hans Hermann Schreier, Jochem Huygen, Susanne Schreier und Dr. Theo Hendriks gegründet. Sie entwickeln Busse mit besonderer Antriebsart für den öffentlichen Personennahverkehr und wünschen sich weitere Investoren ( siehe www.anleger-beteiligungen.de ). Die Busse haben innovative Brennstoffzellenantriebe mit regenerativem Wasserstoff und fahren somit emissionsfrei. Alle vier Gründer bringen eine natur- und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, sowie langjährige Berufs- und unternehmerische Erfahrung in das Start-up ein. Ihre Motivation beruht auf der festen Überzeugung, dass die Wasserstoffwirtschaft zunehmend große Bedeutung erlangt. Buses4Future versteht sich als Pionier und Wegbereiter für eine emissionsfreie Mobilität, die einen konstruktiven Beitrag zur Beherrschung des Klimawandels darstellt.

Dr. Hans Hermann Schreier: „Wir sind ein in vielerlei Hinsicht ungewöhnliches Gründerteam, so sind wir alle über sechzig – ein Alter, in dem man Unternehmen eher abgibt als aufbaut. Doch unsere Gründungsidee ist einfach zu wichtig, um sie nicht zu verfolgen! Buses4Future hat das Potential, den öffentlichen Verkehr und damit unseren Alltag nachhaltig zu verändern. Mit unserer vielversprechenden Entwicklung sorgen wir für weniger Emissionen und damit für eine bessere Zukunft für unsere Kinder und Enkel. Wir freuen uns sehr über die Anerkennung unseres Engagements durch die Auszeichnung der KfW und danken gleichzeitig der NBank für die wertvolle Unterstützung unseres Vorhabens durch die Gewährung eines Gründungsstipendiums in der pre-seed-Phase“.

Mehr über den Landessieger unter buses4future.com. Ein Foto des Unternehmens zum Download ist zum Download eingestellt auf www.peperonihaus.de/kfw.

Bewertet wurden die über 500 Bewerbungen von einer Jury mit erfahrenen Vertreterinnen und Vertretern aus der KfW, Förderinstituten, Wirtschaft, Politik und Medien. Sie beurteilten die Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad, ihrer Kreativität und der Übernahme gesellschaftlicher bzw. ökologischer Verantwortung. Teilnehmen konnten Unternehmen aller Branchen ab Gründungsjahr 2015.

Leider kann eine festliche Preisverleihung in 2020 nicht stattfinden. Alle Landessieger haben aber die Möglichkeit, als „(Online)Publikumssieger“ ein zusätzliches Preisgeld von 5.000 EUR zu erhalten. Bis zum 14.12.2020 kann unter der folgenden Web-Adresse abgestimmt werden: www.fuer-gruender.de/kfw-award-gruenden-publikumspreis

Über die KfW:

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Seit 1948 setzt sich die KfW im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. Allein 2019 hat sie dafür ein Fördervolumen von 77,3 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.

 

Pressekontakt:

KfW Award Gründen , c/o Peperoni Werbe- und PR-Agentur GmbH, Friedrichstraße 23A, 10969 Berlin

Carmen Vallero, Telefon: 030 25 77 17-91, Mail: kfw_award@peperonihaus.de

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25. November 2020 3 25 /11 /November /2020 05:36

Die atypisch stille Beteiligung stellt eine gesellschaftsrechtliche Sonderform der Innengesellschaft dar und hat eine steuerrechtliche Ausprägung, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Diese kann einen Steuerspareffekt haben.

Die atypisch stille Gesellschaft gewährt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit der Möglichkeit positive und negative Einkünfte miteinander zu verrechnen. Die atypische stille Beteiligung gewährt also die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtspersonen den Steuerkreis zu schließen und dadurch Gewinne mit Verlusten einkommen- oder körperschaftsteuerlich zu verrechnen. Diese Steuersparmöglichkeit kann auch der Alleingesellschafter an seiner eigenen GmbH für sich nutzen, wie der Bundesfinanzhof bereits in den 70-ziger Jahren ff mehrfach entschieden hat BFH 8.8.1979, BStBl II, 768; BFH 6.2.1980, BStBl II, 477; BFH 21.6.1983, BStBl II 84, 563 ). Wer also als natürliche Person positive Einkünfte hat, kann diese mit Verlusten seiner eigenen Kapitalgesellschaft verrechnen. Die gegründete Kapitalgesellschaft, für die man persönlich nicht haftet, führt aber mit ihrem ev. anfänglichen Verlust-Ergebnis durch Saldierung mit anderweitigen Gewinnen zum Steuersparen. Steuerliche Voraussetzung für die Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft ist

(1) die Verlustbeteiligung,
(2) die Beteiligung am Firmenwert- bzw. Geschäftswertzuwachs ( stillen Reserven ) und
(3) die Einräumung einer sogen. Mitunternehmerinitiative ( = bestimmte
Mitspracherechte; z.B. Änderung des Unternehmensgegenstandes ).

Der stille Gesellschafter hat dabei nicht nur Anteil an dem Gewinn und Verlust des handelsrechtlichen Unternehmens, sondern er nimmt auch an dem Vermögen der Gesellschaft ( den stillen Reserven ) Teil. Der privatschriftliche, formlose Vertrag über die stille Gesellschaft wird von dem Geschäftsinhaber bzw. der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ( z.B. GmbH & still ) abgeschlossen. Lediglich bei der Aktiengesellschaft als Geschäftsinhaber bedarf der Vertrag über eine atypisch stille Gesellschaft zusätzlich der Zustimmung der Hauptversammlung mit qualifizierter Mehrheit ( 75 % ), da die atypisch stille Beteiligung einen Teilgewinnabführungsvertrag gem. § 221 AktG darstellt und zur Wirksamkeit ins Handelsregister eingetragen werden muss.

Die atypisch stille Gesellschaft bietet steuerlich eine echte Gewinnverteilung durch den einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid des Betriebsfinanzamtes. Dieses stellt den Bilanzgewinn des Unternehmens und den gesonderten Gewinn ( bzw. Verlust ) des atypisch stillen Gesellschafters fest und meldet den Gewinn- bzw. Verlustanteil an das Wohnsitzfinanzamt des atypisch stillen Gesellschafters zur Ergänzung seiner Einkommensteuerklärung. Es können als anteilige Gewinne einer juristischen Person mit den Verlusten einer natürlichen Person verrechnet ( = saldiert ) werden, so dass dies zu Steuerspareffekten führt.

Steuerliche Voraussetzung für die Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft ( §§ 15, 15a, 20 EStG ) ist wie oben beschrieben die Verlustbeteiligung, die Beteiligung am Geschäftswertzuwachs bzw. den stillen Reserven und die Einräumung einer sogen. Mitunternehmerinitiative ( = bestimmte Mitspracherechte in wesentlichen Gesellschaftsangelegenheiten ). Der atypisch stille Gesellschafter wird sodann als steuerlicher Mitunternehmer einem Kommanditisten gleichgestellt und kann seine positiven Einkünfte mit eventuellen negativen Einkünften des Unternehmens durch Verlustzuweisung verrechnen. Der atypisch stille Gesellschafter bezieht als Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. I Nr. 2 EStG und zahlt anders als der typisch stille Gesellschafter keine pauschalisierte Abgeltungsteuer. Andere Einkünfte aus anderen Einkunftsarten kann der atypisch stille Gesellschafter ( bei Gewinnen und Verlusten ) gegeneinander zur Addition oder zum Abzug bringen.

Bei der atypisch stillen Gesellschaft erhält der stille Gesellschafter einen Abfindungs- und Auseinandersetzungsanspruch, der neben den Kapitalkonten den Geschäftswert bzw. die Entwicklung der stillen Reserven zum Ausscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen hat. Hat sich z.B. der Wert des Unternehmens während der Dauer der atypisch stillen Beteiligung verdoppelt, so erhält der atypisch stille Gesellschafter als Abfindungsanspruch - sofern nichts anderes vereinbart oder vertraglich eingeschränkt ist - die atypisch stille Einlage in doppelter Höhe unter Berücksichtigung des Wertzuwachses zurück. Ausgangspunkt der Differenz-Berechnung ist der Wert des unternehmerischen Anfangsvermögens in Gegenüberstellung zum Endvermögen des Unternehmens zum Ausscheidungszeitpunkt. Die Beteiligung am Geschäftswertzuwachs kann aus steuerlichen Gründen zwar eingeschränkt, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Weitere Informationen erteilt kostenfrei auf schriftliche Anfrage Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).

Achtung: Die Beschränkung der Verlustzuweisung bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15 b EStG

Bei modellhaft konzipierten Steuerstundungsmodellen gilt gem. § 15 b EStG eine Begrenzung von Verlustzuweisungen - z.B. zwecks Gegenrechnung von Verlusten gegen die positiven Einkünfte - für Mitunternehmer gegeben ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). So bezieht der atypisch stille Gesellschafter als Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. I Nr. 2 EStG und zahlt anders als der typisch stille Gesellschafter keine pauschalisierte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Andere Einkünfte aus anderen Einkunftsarten kann der atypisch stille Gesellschafter ( bei Gewinnen und Verlusten ) prinzipiell gegeneinander zur Addition oder zum Abzug bringen. Dies gilt jedoch nicht bei modellhaften Massenverträgen für Kapitalanleger. Sollen mehrere Kapitalgeber als Kommanditisten oder als atypisch stille Gesellschafter in ein Unternehmen zwecks Finanzierung aufgenommen werden, so sind jeweils individuelle atypisch stille Beteiligungsverträge zu erarbeiten, die nicht wortgleich sind.

Ein Anleger als Steuerpflichtiger darf gemäß § 15 b EStG im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell entstandene Verluste weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb des Vorjahres noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgleichen. Diese Verluste dürfen nicht zurückgetragen und auch nicht anderweitig abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige zukünftig in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Diese Verluste gehen mithin nicht unbedingt verloren, denn sie dürfen mit positiven Ergebnissen - soweit vorhanden - aus derselben Einkunftsquelle in Folgejahren verrechnet werden. Anleger dürfen Verluste aus sogenannten Steuerstundungsmodellen somit nur mit späteren Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnen; eine Verlustverrechnung mit anderen positiven Einkünften und ein Vor- oder Rücktrag in andere Veranlagungszeiträume sind bei modellhaft verwendeten atypisch stillen Beteiligungsverträgen nicht möglich.

Mit der Verlustzuweisungsbeschränkung in den §§ 15 b ff des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) will der Gesetzgeber bestimmte Modelle - konzipert für eine Vielzahl von Anlegern - steuerlich unattraktiv machen, die gezielt auf Steuerstundung ausgerichtet sind. Erfasst werden hiervon klassischerweise geschlossene Fonds in Form einer Personengesellschaft, die ihren Anlegern in der Anfangsphase der Investition hohe steuerliche Verluste zuweisen. Schon vor Jahren war der Gesetzgeber solchen Modellen mit einer Verlustabzugsbeschränkung entgegengetreten. Da sie in der Praxis aber schnell an die gesetzlichen Vorgaben angepasst worden waren, brachte die Vorschrift nicht den erhofften Erfolg. Daher schuf der Gesetzgeber im Jahr 2005 eine neue Verlustverrechnungsbeschränkung in § 15b (EStG).

 

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24. November 2020 2 24 /11 /November /2020 09:23

BaFin-Prospektfrei eine Unternehmensfinanzierung ohne Banken von privaten Kapitalgebern unter Beachtung  der Geringfügigkeitsgrenzen im Vermögensanlagengesetz und über die Ausnahmen im Wertpapierprospektgesetz schaffen, spart viel Zeit und auch Kosten bei den BaFin-Prospektbilligungsgebühren von regelmäßig im fünfstelligen Bereich, so Dr. jur. Horst Werner:



Auch nach dem Inkrafttreten des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes im Juli 2015 kann Kapital von Privat an Privat, so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de, über ein öffentliches Angebot BaFin-prospektfrei ohne Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz außerhalb der Banken als Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, als grundschuldbesichertes Darlehen, als partiarisches Darlehen, als Direktinvestment, als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital, als qualifiziertes Nachrangkapital oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) begeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundsätzlich ist zwar für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Bankenaufsichtsgenehmigung der BaFin in Frankfurt/Main - Abteilung Wertpapieraufsicht - mit einem Kapitalmarktprospekt erforderlich. Diese Prospektpflicht wurde im Kleinanlegerschutzgesetz vom Juli 2015 nochmals inhaltlich verschärft.

Unternehmen, die Ansparverträge zur Kapitalaufnahme anbieten wollen, müssen verstärkt Ihre Liquiditätsentwicklung im Rahmen der Verwaltungs- und Abwicklungskosten beachten. Kontogebühren und Vertriebskosten müssen kalkuliert werden. Dementsprechend ist es sinnvoll, dem Anleger den Start seines Ansparvertrages nur mit einer sogen. „Kontoeröffnungszahlung“ in Höhe von z.B. 20 % der Gesamtvertragssumme zu ermöglichen. Das würde bei einer Gesamtvertragssumme von Euro 12.000,- eine anfängliche Startzahlung von Euro 2.400,- und 96 Monats-Raten á Euro 100,- über 8 Jahre bedeuten. Die Kontoeröffnungszahlung würde dann mehr als die gesamten Emissionskosten abdecken. Das Unternehmen könnte dann sofort mit Investitionen starten.

Für den Fall, dass Ansparverträge vertragswidrig aufgekündigt, beendet oder storniert werden, ist es ratsam und auch üblich, dem Anleger eine sogen. „Abgangsentschädigung“ aufzuerlegen, die bis zu 15 % betragen darf. Die Abgangsentschädigung kann auch je nach der Bestandsdauer des Ratensparvertrages gestaffelt werden. Die Abgangsentschädigung soll vergeblich entstandene Kosten und den Gewinnentgang ( siehe § 252 BGB ) kompensieren. Dem Anleger sollte der Nachweis vorbehalten bleiben, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Statt einer Auflösung bzw. einer Beendigung des Ansparvertrages mit den Folgen der Belastung mit einer Abgangsentschädigung kommt auch ein beitragsfreies Ruhen des Vertrags ( = Aussetzen der Ratenzahlungsverpflichtungen ) in Betracht. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Die Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen.

Aktien bzw. Anleihen als Wertpapiere können ab jeweils Euro 100.000,- prospektfrei angeboten, platziert und gezeichnet werden. Insoweit ist darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Soweit z.B. mehrere Kommanditanteile bestehen, sind diese zuvor zu einem KG-Anteil zusammen zu fassen und als ein Anteil zu zeichnen. Wird auf diese Weise verfahren, entsprechen 20 Anteile immer 20 Anlegern. Mit den verschiedenen Finanzinstrumenten können auch unter dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht unerhebliche Volumina platziert und der Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe prospekt- und BaFin-frei gedeckt werden. Es darf jedoch kein Wertpapier, kein Einlagengeschäft nach KWG (keine "unbedingt rückzahlbaren Gelder") und kein Investmentvermögen (AIF-Fonds) nach KAGB vorliegen. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner auf schriftliche Anfrage : dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

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