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21. Mai 2012 1 21 /05 /Mai /2012 05:26

Die Übernahme von Vorratsgesellschaften oder inaktiven Mantelgesellschaften, so Dr. Horst Siegfried Werner, löst bei den Übernehmern eine Haftungsverantwortung nach der Grundsätzen der wirtschaftlichen Neugründung aus, wie der Bundesgerichtshof in zwei neueren Urteilen festgestellt hat. Bei einer wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kommt eine Haftung der handelnden Personen auch dann in Betracht, wenn die Geschäfte vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung aufgenommen worden sind und dem nicht alle Gesellschafter zugestimmt haben. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die Aktivierung und Verwendung einer “auf Vorrat” gegründeten und im Handelsregister eingetragenen GmbH wirtschaftlich eine Neugründung dar. Darauf sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbH-Gesetzes einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden. Die Geschäftsführer haben analog § 8 Abs. 2 GmbHG zu versichern, dass die in § 7 Abs. 2 und 3 GmbHG bezeichneten Leistungen auf die Geschäftsanteile bewirkt sind und dass sich der Gegenstand der Leistungen ( das Stammkapital ) – weiterhin oder jedenfalls wieder – endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführung befindet.

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall handelte es sich ursprünglich um eine sogenannte Vorrats-GmbH, welche bei Gründung keinen spezifischen Unternehmensgegenstand hatte. Diese war lediglich mit dem Ziel gegründet worden, die GmbH-Geschäftsanteile an Dritte zu veräußern, die mit diesem Erwerb einer GmbH eine schnellere Errichtung im Vergleich zu einer herkömmlichen GmbH-Gründung beabsichtigen. Die Geschäftszweck-Änderungen meldete der Geschäftsführer zwar zum Handelsregister an und erklärte das Stammkapital sei vorhanden. Es kam jedoch nicht zur Eintragung der Vertragsänderungen, weil der Geschäftsführer die Zahlung der Eintragungsgebühren an das Registergericht unterlassen hatte.

Versichert der Geschäftsführer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung der Wahrheit zuwider, dass sich das Stammkapital endgültig in seiner freien Verfügung befindet, haftet er gemäß GmbH-Gesetz.  Als wirtschaftliche Neugründung ist nach der Rechtsprechung des BGH anzusehen, wenn die in einer GmbH verkörperte juristische Person als unternehmensloser Rechtsträger besteht und sodann mit einem Unternehmen ausgestattet wird. Hierbei mache es keinen Unterschied, ob eine bewusst für eine spätere Verwendung „auf Vorrat“ gegründete Gesellschaft (sog. Vorratsgesellschaft) aktiviert oder ob wie im entschiedenen Fall ein leergewordener Gesellschaftsmantel (sog. Mantelgesellschaft) wieder verwendet werde. Behauptet also der Geschäftsführer bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung entgegen den tatsächlichen Verhältnissen, dass sich die Stammeinlage endgültig in seiner freien Verfügung befindet, haftet er analog §§ 9a Abs. 1, 11 Abs. 2 GmbHG für die Richtigkeit seiner Angaben. So hat dies der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom  12. Juli 2011 entschieden ( BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - II ZR 71/11 ). Nach ständiger Rechtsprechung des BGH haften im Falle einer wirtschaftlichen Neugründung die Gesellschafter für die Auffüllung des Gesellschaftsvermögens bis zur Höhe des in der Satzung ausgewiesenen Stammkapitals nach dem Grundsatz der sogen. Unterbilanzhaftung. Außerdem ist die wirtschaftliche Neugründung gegenüber dem Registergericht offenzulegen.

Der Bundesgerichtshof hat in einem weiteren Urteil aus 2012 entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übernahme eines (alten) GmbH-Mantels eine wirtschaftliche Neugründung darstellen kann. Die Feststellung der wirtschaftlichen Neugründung setzt zwingend voraus, dass das Stammkapital zum Zeitpunkt der Übernahme der GmbH vorhanden und nachgewiesen sein muss. Dies hat zur Folge, dass derjenige, der Anteile einer derartigen Mantelgesellschaft ohne Kapitalnachweis übernimmt, entsprechend haftet ( BGH Entscheidung vom 6. März 2012, AZ II ZR 56/10 ). Die Grundsätze der "wirtschaftlichen Neugründung" kommen also sowohl bei neuen, noch inaktiven Vorratsgesellschaften als auch bei älteren, wieder inaktiv gewordenen Mantelgesellschaften zur Anwendung.

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18. Mai 2012 5 18 /05 /Mai /2012 08:25

Das nächste Kapitalbeschaffungs-Seminar mit Dr. Horst Siegfried Werner zur kapitalmarktorientierten Unternehmensfinanzierung und Sanierungsfinanzierung über Beteiligungskapital ohne Banken findet am 26. Juni 2014 in Göttingen statt. Informationen zum Finanzierungsseminar am 26. Juni 2014 und zur Anmeldung finden Interessenten auf www.finanzierung-ohne-bank.de unter dem Menupunkt Seminar ( nachstehend der Link für spätere Finanzseminar-Termine http://www.finanzierung-ohne-bank.de/htm/de/html/SeminareFinanz_Seminar_Termine.php ).

Das Finanzierungsseminar mit dem Finanzierungs-Experten Dr. Horst Siegfried Werner stellt ausführlich die Strukturen und verschiedenen Formen der alternativen Unternehmensfinanzierung, der Beteiligungsfinanzierung und des Mezzanine-Kapitals (stimmrechtsloses Kapital für Unternehmen) sowie der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung dar.

Das Finanzierungs-Kompaktseminar gibt Praxishinweise zur Eigenkapitalbeschaffung bzw. Beteiligungsfinanzierung, zur Kapitalerhöhung auch in Zeiten der Finanzmarktkrise, zur  Bilanzoptimierung zwecks Verbesserung des Bankenratings ( z.B. zur Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital, zur Umschuldung ohne Bank und  zur Unternehmensfinanzierung durch Sacheinlage ), beschreibt intensiv den Ablauf einer Eigenkapitalbeschaffung ( auch einer Small-Capital-Finanzierung bis ca. € 3.000.000,- ohne Kapitalmarktprospekt), erläutert die möglichen Beteiligungsstrategien und geht schließlich auf die Finanzkommunikation  und das Online-Finanzmarketing als Mittel der Investorengewinnung ein.

Das Recht der Beteiligungsverkaufsprospekte über Vermögensanlagen und der Kapitalmarktprospekte über Wertpapiere mit entsprechender Kapitalmarktaufsichtsgenehmigung der BaFin zur Privatplatzierung wird ausführlich dargestellt.

Ein Video gibt Eindrücke von der Unternehmer-Finanzierungs-Tagung: Von der Unternehmens-Finanzierung ab € 50.000,- als Small-Capital-Finanzierung ohne BaFin mit Finanzierungsantrag und ab € 3 Mio. bis zu € 200 Mio. mit BaFin über ein Private Placement am Kapitalmarkt ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de )

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10. Mai 2012 4 10 /05 /Mai /2012 05:19

Zur Eröffnung einer neuen Restaurantkette beteiligt die vip-Vitalgastronomie KG Anleger und Investoren. Als junges Unternehmen im Jahr 2012 gegründet, startet die vip-Vitalgastronomie KG im Bereich der Systemgastronomie. Thomas Reinholz als Gründer und geschäftsführender Gesellschafter möchte mit seinem Konzept die Öffentlichkeit und Verbraucher für eine gesunde Lebens- und Ernährungsweise erreichen. Die Verbindung von veganer Rohkost-Ernährung mit Sport und naturnahem Leben war seine Motivation zur Gründung des Unternehmens.

Als Systemgastronomie für Vitalkost, Rohkost, vegane Speisen und Getränke will die vip - Vitalgastronomie KG ( www.vip-vitalgastronomie.de ) in ganz Deutschland zu einem gesünderen Lebensstil animieren. Neben der Verbesserung der persönlichen Gesundheit werden mit dieser Lebensart auch Umweltschäden vermindert und krankheitsbedingte Kosten minimiert. Das Ernährungskonzept basiert auf Vitalkost. Obst und Gemüse, das maximal bis auf 40°C erhitzt wird, liefert die meiste Energie für den menschlichen Körper. Denn nur hier sind alle wertvollen Bestandteile enthalten, wie z. B. Enzyme, Vitalstoffe, Vitamine, Aminosäuren und Bitterstoffe.

Ziel ist es, eine Restaurantkette zu schaffen, die sich deutschlandweit in Großstädten und Ballungszentren etabliert. Der Trend nach aktivem, gesundheitsbewußtem Leben wird hier aufgegriffen und durch leichte und gesunde Ernährung den Menschen noch bewusster gemacht. Zunächst ist die Eröffnung von Restaurants in Chemnitz und Berlin geplant. Die Akquirierung von Franchisepartnern ist bereits gestartet.

Im Rahmen einer beteiligungsorientierten Finanzierung bietet die vip -Vitalgastronomie KG einem begrenzten Investorenkreis von weitsichtigen Anlegern die Gelegenheit, sich am Wachstum eines innovativen Unternehmens zu beteiligen. Über drei unterschiedliche Beteiligungsofferten: Mit Genussrechtskapital, stillem Gesellschaftskapital oder über Anleihe-Kapital mit einer festen Verzinsung von 8 % p.a. können Anleger am Erfolg eines interessanten, zukunftsfähigen Unternehmens teilhaben. Weitere Informationen erhalten Interessenten von dem Geschäftsführer Thomas Reinholz unter dialog@vip-vitalgastronomie.de bei entsprechender Anfrage. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut die Beteiligungsplatzierung als Small-Capital-Finanzierung.

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3. Mai 2012 4 03 /05 /Mai /2012 12:19


Zur Gründung eines Pfandkredit-Hauses bzw. eines Pfandleihe-Unternehmen muss das Unternehmen geordnete finanzielle Verhältnisse ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) nachweisen können sowie eine gewerberechtliche Zulassung nach § 34 Gewerbeordnung beim zuständigen Gewerbeamt seiner Gemeinde beantragen. Das Gewerbe kann von natürlichen und juristischen Personen ausgeübt werden. Das Erlaubnisverfahren dient der Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers. Der Antragsteller hat folgende Unterlagen beizubringen: ein Führungszeugnis für Behörden nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, eine Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt und einen Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten. Der Antragsteller benötigt zusätzlich eine Versicherung nach § 8 Pfandleiheverordnung. Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb eines Pfandkredit-Instituts mit dem Geschäftsgegenstand der Pfandleihe sind in der Pfandleiheverordnung geregelt. Zudem muss der Betreiber eines Pfandleih-Hauses die Abgrenzung zu den Kreditgeschäften der Banken, die in den §§ 1 ff Kreditwesengesetz geregelt sind, einhalten. Ansonsten bedarf der Pfandleiher einer zusätzlichen Genehmigung der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ).

Die Pfandleihe bzw. Pfandkredite sind unter bestimmten Voraussetzungen, erläutert Dr. Horst Siegfried Werner, nicht dem Kreditwesengesetz unterfallende Kreditgeschäfte, für die es bei Erfüllung der Bereichsausnahmen keiner Genehmigung nach den §§ 1, 32 KWG bedarf. Für die Unterscheidung zwischen dem nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 KWG erlaubnisfreiem Pfandkredit und erlaubnispflichtigem Kreditgeschäft kommt es darauf an, dass gegen Kreditgewährung ein Pfand an einer beweglichen Sache im Sinne von §§ 1204 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mitunmittelbarer Besitzeinräumung gewährt wird ( sogen. Faustpfand ). Ein Faustpfand ist ein mobiler Gegenstand mit einem Vermögenswert, der in die unmittelbare Verfügungsgewalt des Pfandleihers als Gläubiger übergeben werden muss und diesem dazu dient, die Forderungen gegen seinen Schuldner für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit zu besichern und den in seinem Besitz befindlichen Gegenstand zu verwerten. Der Pfandgegenstand wird also beim Pfandleiher hinterlegt und ist verpfändet. Vergibt der Pfandleiher daneben auch anderweitig (z.B. Grundpfandsicherheiten, Sicherheitsübereignung, Trustkonstruktion, Anwartschaften) oder überhaupt nicht besicherte Darlehen, wäre er BaFin-erlaubnispflichtiges Kreditinstitut. Das Pfandleihinstitut darf sich auch andere Sicherheiten nicht bestellen lassen; anderenfalls würde es wieder zum Kreditinstitut. Der § 2 Abs. 3 KWG schränkt die Bereichsausnahme der Pfandleihe insoweit funktionell wieder ein, dass das betriebene Kreditgeschäft zu den dem Pfandleihgewerbe eigentümlichen Geschäften gehören muss. Nicht jedes faustpfandbesicherte Darlehen ist also von der Bereichsausnahme gedeckt.

Die Darlehen müssen eine Ursprungslaufzeit von mindestens drei Monaten (§ 5 Abs. 1 Satz 2 PfandlV) haben und der Pfandleiher darf sich vertragsgemäß frühestens einen Monat nach Eintritt der Fälligkeit des gesamten Darlehens aus dem Pfand befriedigen, es sei denn, dass der Verpfänder nach Eintritt der Fälligkeit einer früheren Verwertung zustimmt (§ 9 Abs. 1 PfandlV); der Verpfänder soll eine "faire" Chance haben, das Pfand wieder auszulösen.

Soweit jemand einen größeren Kapitalbedarf für längere Zeit hat, sollte er besser einen Bankkredit aufnehmen. Auf ein Jahr gerechnet sind die Bankzinsen sehr viel niedriger. Allerdings benötigt die Bank Informationen zur Kreditwürdigkeit (Schufa Auskunft, Gehaltsnachweis u. a.), die bei einer Pfandleihe entfallen. Bei einem Bankkredit haftet der Kreditnehmer immer persönlich. Beim Pfandleihinstitut haftet nur der verpfändete Gegenstand.

Weiter darf der Pfandleiher den Pfandgegenstand nur annehmen, wenn er mit dem Verpfänder vereinbart, sich wegen der Rückzahlung der Forderung, Zinsen, Kosten und sonstigen Vergütungen nur aus dem Faustpfand zu befriedigen (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PfandlV). Das Risiko des Pfandleihers besteht darin, dass er sich aus dem Pfandgegenstand nicht hinreichend befriedigen kann und weitergehende Ansprüche gegen den Verpfänder nicht bestehen bzw. untergehen. Die Einschränkung auf den Faustpfand folgt aus dem Schutzgedanken für den Leihgeber: der Schuldner soll nur das riskieren, was er zum Pfand gibt und damit offenbar in der Not entbehren kann. Der Schuldner soll nicht, wenn sich seine finanzielle Situation nicht zeitig bessert, auch noch mit weitergehenden Forderungen oder gerichtlichen Zwangsmassnahmen behelligt werden. Der Darlehensnehmer hat das Wahlrecht, nicht die Pflicht, das Pfand nach Ablauf des Darlehensvertrages wieder auszulösen. Die Pfandleiherverordnung hält eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich fest (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PfandlV).

Durch die staatliche Pfandleihverordnung sind auch sonstige Regeln gesetzlich vorgegeben. Monatlich fällt ein Prozent Zinsen an zuzüglich einer Gebühr vom jeweiligen Pfandhaus. Dies gilt allerdings nur bis zum Euro 300,- Pfandkredit. Bei höherwertigen Pfandgegenständen können die Parteien die Verzinsung frei aushandeln. Entsprechend sind auch die Verträge der durch die Gewerbeaufsichtsämter der Länder zugelassenen Pfandleihinstitute gestaltet.

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2. Mai 2012 3 02 /05 /Mai /2012 04:47

Wenn Unternehmer sich vor einem ersten Finanzierungsgespräch mit Dr. Horst Siegfried Werner selbst ausführlicher über die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung informieren wollen, bietet die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) vorab die kostenfreie Übersendung von ausführlichen Ratgeberbroschüren über die BaFin-freie Kapitalbeschaffung, über die kapitalmarktgerechte Verkaufsprospekt-Erstellung, über Vertrieb und Platzierung, über die Finanzkommunikation zur Anwerbung von Anlegern und Investoren bis hin zur Prospekthaftung mit wertvollen und umfassenden Fachinformationen zu allen Bereichen des Private Placements von stimmrechtslosen Finanzinstrumenten bis hin zu den offenen Beteiligungsformen. Finanzierungs-Vorbereitungsunterlagen lassen Unternehmer von einem Finanzierungsgespräch einen größeren Gewinn erzielen.

Der bankenunabhängigen Finanzierungsvorbereitung dient auch unser ganztägiges Finanzierungs-Seminar ( nächster Seminar-Termin am 14. Juni 2012 in Göttingen ), das von erfahrenen Finanzierungsberatern und Kapitalmarktexperten veranstaltet wird. Dr. Horst Siegfried Werner lädt Unternehmer, Unternehmensberater, Finanzdienstleister und Investment-Banker zur Teilnahme ein, die einen ersten Einblick in die Möglichkeiten der außerbörslichen Unternehmensfinanzierung über ein Private Placement und die Strukturen des Beteiligungs- und Kapitalmarktes bekommen möchten.

Wenn Unternehmer vor der Entscheidung für eine außerbörsliche Unternehmensfinanzierung stehen oder Interessenten die Dr. Werner Financial Service AG näher kennen lernen wollen, schicken wir Ihnen gerne kostenlos detaillierte Informationsunterlagen zur beteiligungsorientierten Finanzierung ohne Banken zu. Von der festverzinslichen Anleihe bzw. Schuldverschreibung über die Hypotheken-Anleihe, das BaFin-freie Nachrangdarlehen von Privat, das stimmrechtslose Beteiligungskapital bis hin zum Aktien-Prospekt und zum Fondskapital sowie zur Mezzaninefinanzierung als bilanzrechtliches Eigenkapital gemäß IDW-Gutachten bieten wir Ihnen eine Palette von alternativen Finanzierungsmodellen. Die Kapitalbeschaffung über innovative Finanzierungswege ist insbesondere zu Zeiten der weltweiten Finanzkrise und der Kreditklemme eine "Pflicht" für jeden verantwortungsbewußten Unternehmer, der sich über die Beteiligungsexperten der Dr. Werner Financial Service AG kostenfrei informieren kann.

Gerne laden wir Unternehmer zu einem ersten kostenfreien und unverbindlichen Finanzierungsgespräch in unser Finanzdienstleistungszentrum ein, damit Unternehmer eine solide Grundlage erhalten, auf der Sie Ihre Entscheidung für eine Eigenkapitalfinanzierung im Wege des Private Placement treffen können. Nehmen Sie noch heute mit Dr. Horst Siegfried Werner Kontakt unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de auf, um zu erfahren, welche alternativen Finanzierungsformen für kapitalsuchende Unternehmen umgesetzt werden können.

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27. April 2012 5 27 /04 /April /2012 03:14

Wirtschaftliches Eigenkapital vermindert nach Dr. Horst Siegfried Werner die Zinslasten, fördert die Einstufung bei Banken in eine bessere Risikoklasse und erleichtert den Kreditzugang bei Hausbanken. Dazu die Beschreibung des Finanierungs- und Kostenproblems: Sowohl in der Wachstumsphase als auch in Phasen der Ertragsschwäche haben Unternehmen immer wieder erhöhten Liquiditätsbedarf. Da dieser Kapitalbedarf nur in den seltensten Fällen allein aus den vorhandenen Eigenmitteln gedeckt werden kann, sind offene und zugängliche Finanzierungswege ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) zu bezahlbaren Konditionen erforderlich. Der Bankkredit bei der Hausbank ist in derartigen Phasen leider meist ein verschlossener Finanzierungsweg oder der Kreditzugang ist erheblich eingeschränkt oder total überteuert. Oftmals fehlen ausreichende Sicherheiten. Ein junges Gründerunternehmen ist noch nicht lange genug am Markt, um eine ausreichende Anzahl von Jahresabschlüssen vorweisen zu können oder die Eigenkapitalquote ist durch ein schlechtes Konjunkturjahr mit Verlusten so weit abgesunken, dass es zu einer Aufstockung des Kontokorrent-Kredits nicht mehr reicht. Das Unternehmen rutscht in der Risikoeinordnung bei den Banken immer weiter nach unten, was gleichzeitig zu immer höheren Zinsbelastungen führt. Das Unternehmen bekommt gerade in dieser Phase bei den Kapitalkosten keine Entlastung, sondern wird zusätzlich mit immer höheren Zinskosten „bestraft“. Besonders in Schwächephasen, in denen ein Unternehmen Unterstützung und Entlastung braucht, verschärft sich zusätzlich die Ausgabenseite und der ständige Liquiditätsentzug bis hin zu 18% Überziehungszinsen erhöht die Gefahr der Insolvenz.

In einer solchen Unternehmenslage, in der der Kreditzugang versperrt erscheint oder total mit Zinsen überteuert ist, ist die Suche nach alternativer Kapitalbeschaffung zur Unternehmensfinanzierung ein sehr wichtiger Faktor, der bei Erfolglosigkeit oftmals Existenz- oder Wachstumspläne zerstört. Mindestens genauso oft ist es aber der Fall, dass durch einen weiteren Bankkredit die Eigenkapitalquote des betreffenden Unternehmens so weit verringert wird, dass es zu Finanzierungsunfähigkeiten kommt. Damit beginnt ein Teufelskreis, denn im Kreditbereich werden Kunden nach einem so genannten Kredit-Scoring einer bestimmten Risikoklasse zugeordnet, anhand derer dann auch die Zinsen festgelegt werden. Je schlechter dieses Kredit-Scoring, umso höher die zu zahlenden Zinsen und umso niedriger die Kreditlinie. Dieser Finanzierungs-Teufelskreis muss zur Existenzsicherung durchbrochen werden. Hier bietet sich das bankenfreie Nachrangkapital mit eigenkapitalähnlichem Charakter an, das auch bei Banken als „wirtschaftliches Eigenkapital“ Anrechnung findet und die Bonitätseinstufung nicht weiter verschlechtert, sondern eher wieder verbessert.

Als Teil einer Unternehmensfinanzierung haben z.B. Nachrangdarlehen von privaten Kapitalgebern oder von der KfW-Bank eigenkapitalähnlichen Charakter. Dabei gibt es für verschiedene Ansprüche und Unternehmensphasen unterschiedliche Finanzierungsformen, die von einer Kombination aus Bankkredit und Nachrangkapital als stilles Beteiligungskapital oder Genussrechtskapital bis zum privaten Nachrangdarlehen alles abdecken. Der Unternehmer muss nur die Bereitschaft entwickeln, solche bankenunabhängigen Finanzierungswege einzuschlagen. Wegen des eigenkapitalähnlichen Charakters hat das Nachrangdarlehen den Vorteil, dass es zumindest mit einer qualifizierten Nachrangabrede bei der Bilanzanalyse und dem Ratingprozess durch Kreditinstitute oder Rating-Agenturen als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet wird und somit zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote führt. Dies verbreitert für das Unternehmen den Kreditzugang zu günstigeren Zins-Konditionen.


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25. April 2012 3 25 /04 /April /2012 06:09

Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH aus Wesel ist eine junge, im November 2011 gegründete Gesellschaft mit dem kapitalmarkterfahrenen Geschäftsführer Gernot Ramrath, der seit Jahren in der Vermögensanlage und Finanzdienstleistung erfolgreich tätig ist und von der Dr. Werner Financial Service AG beraten wird. Der Kapitalmarktprospekt der Ramrath GmbH wurde am 11. April 2012 von der BaFin zur Hinterlegung gestattet. Die Gesellschaft hat sich auf den Erwerb von und den Handel mit Sachwerten und Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin sowie den An- und Verkauf von Immobilien und die Beteiligung an (Immobilien-)Unternehmen spezialisiert. Das Unternehmen wird Immobilieninvestments aus Zwangsversteigerungen, Bankenverwertungen tätigen, aber auch Neubauprojekte initiieren. Die erworbenen Immobilien-Objekte werden in Einzelfällen durchgehandelt oder zum Ausbau des eigenen Immobilienportfolios im Unternehmensbestand gehalten. Daneben investiert die Gesellschaft in Edelmetallanlagen mit hohem Substanzwert, um dadurch Wertreserven als Fundament für eine strategische Anlageplanung zu sichern. Die Gesellschaft beabsichtigt, in den kommenden Jahren entsprechend dem Mittelzufluss aus der Genussrechtsemission ihre Sachanlagen in den Bereichen Immobilien, Edelmetalle sowie Unternehmensbeteiligungen auszubauen und ihre Geschäftstätigkeit kontinuierlich zu erweitern.

Mit dem bei der BaFin hinterlegten Prospekt bietet die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH interessierten Anlegern Vermögensanlagen in Form von Genussrechten mit einem Emissionsvolumen von Euro 20.000.000,- , aufgeteilt in 200.000 Genussrechte mit einem Nennbetrag von jeweils 100,- Euro an. Die Genussrechte werden auf den jeweiligen Namen des Anlegers als vinkulierte Namens-Genussrechte ausgegeben.

Die angebotenen Genussrechte gewähren beteiligten Anlegern bei kurzen Laufzeiten ab 1 Jahr eine gewinnabhängige Grundausschüttung. Die Grunddividende beträgt 4 % des Nennbetrages p.a. bei den Genussrechten Typ A, 6 % des Nennbetrages p.a. bei den Genussrechten Typ B und 7 % des Nennbetrages p.a. bei den Genussrechten Typ C. Darüber hinaus sind die Genussrechte mit einer Überschussdividende in Höhe von bis zu 2 % des Nennbetrages p.a. ausgestattet. Diese errechnet sich aus einer zusätzlichen quotalen Beteiligung an 15 % des positiven Jahresergebnisses der Emittentin vor Steuern. Der Kapitalmarktprospekt wird von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut.

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24. April 2012 2 24 /04 /April /2012 05:26

Unternehmens-Kapital ohne Eigentümerrechte ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) bietet steuerliche Vorteile und ist auch bei der Bilanzierung von großen Vorzügen geprägt, da es Bonität und Rating der Unternehmen verbessert. Stimmrechtsloses Nachrang-Kapital kann in Einzelfällen durch zusätzliche Vertragsklauseln bilanzrechtlich sogar “echtes” Eigenkapital ( Equity-Mezzaninekapital ) werden. Schon durch eine bloße Nachrangabrede ist Unternehmenskapital gegenüber dem klassischen Kreditkapital im Vorteil und grundsätzlich als sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" zu bewerten. Dies bedeutet, daß es in der Bilanz zwar grundsätzlich als Verbindlichkeit ausgewiesen werden muss, aber nach Bonitäts- und Rating-Regeln teilweise bei der Berechnung der Eigenkapitalquote positiv angerechnet wird. Sofern das nachrangige Beteiligungskapital ergänzende Haftkapital-Voraussetzungen erfüllt, kann das eigentümer- und stimmrechtslose, stille Kapital auch bilanzrechtlich als Eigenkapital geführt werden. Hierzu sind nach dem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW fünf ergänzende Vertragsbedingungen erforderlich: Neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung muss das Beteiligungskapital mindestens fünf Jahre zur Verfügung stehen und Ausschüttungen dürfen nur erfolgsabhängig aus einem positiven Jahresergebnis erfolgen. Ferner sind eine Nachrangklausel sowie eine mindestens 2-jährige Kündigungsfrist des Beteiliungsvertrages erforderlich. Die bilanzrechtliche Ausgestaltung als bilanzrechtliches Eigen- und Haftkapital hat keinerlei steuerlich negativen Folgen. Vielmehr bleibt die Ausgestaltung steuerneutral.

Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht wird stimmrechtsloses Kapital bei entsprechender Gestaltung steuerrechtlich als Fremdkapital mit allen steuerlichen Absetzungsvorteilen gewertet. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen bei der typisch stillen Gesellschaft und beim Genussrechtskapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind wie Darlehenszinsen abzugsfähiger Aufwand der Gesellschaft. Das eigentümerlose Unternehmenskapital als sogen. Mezzaninekapital bietet also gegenüber dem Eigentümerkapital echte steuerliche Vorteile.

Die atypisch stille Gesellschaft ( = Beteiligung ) dagegen stellt eine Sonderform dar und hat eine gewinnsteuerrechtliche Ausprägung. Diese gewährt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit der Möglichkeit positive und negative Einkünfte miteinander zu verrechnen. Die atypische stille Beteiligung gewährt also die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtspersonen ( natürliche Personen und juristische Personen ) den Steuerkreis zu schließen und dadurch Gewinne mit Verlusten einkommen- oder körperschaftsteuerlich zu verrechnen. Steuerliche Voraussetzung für die Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft ist (1) die Verlustbeteiligung, (2) die Beteiligung am Firmenwertzuwachs und (3) die Einräumung einer sogen. Mitunternehmerinitiative ( = bestimmte Mitspracherechte ). Ferner können zusätzliche Vertragsbedingungen aufgenommen werden, die sodann erlauben, das stille Beteiligungskapital bilanzrechtlich als Eigenkapital zu passivieren. Gewinnausschüttungen bei der atypisch stillen Gesellschaft sind kein Aufwand bei dem Unternehmen, sondern bedeuten echte Gewinnteilung aufgrund einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung. Ausschüttungen verkürzen also den körperschaftspflichtigen Gewinn z.B. der Kapitalgesellschaft.

Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer. Gewinnausschüttungen sind beim stillen Gesellschaftskapital und beim Genussrechtskapital Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer mit maximal 25% und derzeit noch dem Solidaritätszuschlag unterliegen. Der Unternehmer sollte sich zur Veranschaulichung mit Hilfe von Berechnungsbeispielen über die vorteilhaften Auswirkungen im Bereich der Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer bei seinem Steuerberater individuell informieren.

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23. April 2012 1 23 /04 /April /2012 03:28

Die Verbesserung der Kapitalausstattung für mittelständische Unternehmen wird über die www.finanzierung-ohne-bank.de zur Realisierung von Innovationen, Investitionen und Wachstum mit Beteiligungskapital oder  festverzinstem Nachrangkapital genutzt. Mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital unde Nachrangdarlehen ausserhalb von Banken als Eigenkapitalersatz finanzierte Unternehmen haben eine stärkere Liquidität, investieren mehr und wachsen stärker bei Umsatz und Gewinn als vergleichbare Unternehmen. Eigenkapitalquote und Bonität verschaffen derartigen Unternehmen einen Wettbewerbsvorsprung. Betriebe haben mit stimmrechtslosem Beteiligungs-Kapital im Durchschnitt ein besseres Banken-Rating und deshalb bei ergänzenden Kreditfinanzierungen eine höhere Gesamtfinanzierungsfähigkeit als vergleichbare Wettbewerber. Die Möglichkeit zu einer ergänzenden Hausbankfinanzierung zu angemessenen Konditionen wird bei Einsatz von Mezzanine-Kapital somit deutlich gesteigert. Vor dem Hintergrund einer Hebelwirkung beim eigenkapital-ausgestatteten Investitionskapital entscheiden sich immer mehr Unternehmen für eine Erhöhung des Eigenkapitals mittels einer bankenunabhängigen Mezzanine-Finanzierung.

Mit der Aufnahme von Genussrechtskapital, stillem Beteiligungskapital oder einer Anleihefinanzierung ( nachrangige Schuldverschreibungen ) stehen mezzanine Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, die den Unternehmer trotz der Beteiligung Dritter nicht in seiner unternehmerischen Selbständigkeit und Handlungsfreiheit einschränken. Ausführliche Informationen kann der Leser auf dem Finanz-Seminar „Mezzanine-Kapital zur bankenunabhängigen Betriebsfinanzierung“ (siehe www.kapitalbeschaffung-sofort.de - nächster Termin am 14. Juni 2012 ) erhalten.

Die mezzaninen Finanzierungsformen bieten dabei für jede Unternehmensgröße (auch für Start-up-Unternehmen und Existenzgründer ) die passende Finanzierungs- und Beteiligungsmöglichkeit. Als Kapitalgeber kommen zur Zeit wegen der gestörten Finanzmärkte zwar nicht die Mezzanine-Fonds der Banken in Betracht, aber weiterhin engagieren sich die Privatanleger über die individuelle Mezzaninekapital-Beteiligung. Hierbei wird der Mittelständler zum Initiator eines eigenen Beteiligungsangebots und verschafft sich so selbst den Zugang zum privaten Beteiligungsmarkt. Grundsätzlich können Unternehmen in jeder Rechtsform Beteiligungskapital-Angebote über einen Eigenemission begeben und unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Gesetze Kapital einwerben. Der Kapital- und Beteiligungsmarkt ist somit keineswegs nur den großen und bekannten Börsengesellschaften vorbehalten, sondern steht ausserbörslich ebenso den kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung. Die einzigen Voraussetzungen zur Beschaffung von stimmrechtslosem Mezzanine-Kapital sind Eigeninitiative, eine geschickte Marketingstrategie und ein Beteiligungs-Exposé bzw. ein Verkaufsprospekt zur Aufklärung der Anleger ( siehe www.emissionsmarktplatz.de ).

Aber auch für Kapitalgeber ist diese Anlageform des stimmrechtslosen Beteiligungskapitals interessant, da Gewinnausschüttungen von über 8% keine Seltenheit sind. Ein solches Erfolgsprojekt für Unternehmen und Investoren ist z.B. die Genussrechts-Begebung der Flexicon AG aus Halle/Westfalen. Das mittelständische Unternehmen hat den Genussrechtsinhabern bereits Dividenden von 8,5 % ausgeschüttet. Getreu dem Beteiligungs-Motto „Kapital gegen Rendite“ nutzte die Flexicon AG das zugeflossene Kapital gewinnbringend für Investitionen. Als angenehmer Nebeneffekt führte die verbesserte Bilanzstruktur zu einer positiveren Bonität des Unternehmens. 

Mit einer guten Eigenkapital-Ausstattung ist jedes Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt und kann seine Investitionen und sein Wachstum finanzieren. Interessenten erhalten weitere kostenlose Informationen unter dr.werner.@finanzierung-ohne-Bank.de mit der Übersendung der Fachbroschüre: Bankenunabhängige Kapitalbeschaffung und alternative Finanzierungsformen für Unternehmen, 56 Seiten.

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18. April 2012 3 18 /04 /April /2012 05:39


Beim Business-Financing durch Private Placements braucht man - so Dr. Horst Siegfried Werner - nicht nur inhaltlich aussagekräftige Beteiligungsunterlagen, sondern auch optisch und werbetechnisch im Corporate Design erstellte, ansprechende Platzierungs- und Zeichnungsunterlagen. Der Kapitalmarkt ist wie eine Bühne, auf der man sich ansprechend präsentieren muss.   Der Netzwerkgründer der Dr. Werner Financial Service Group, Dr. Horst Siegfried Werner, hatte dies mit seinen Mitarbeitern frühzeitig erkannt und deshalb in das Platzierungs-Netzwerk ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) auch eine Werbeagentur für die Herstellung der Beteiligungsunterlagen im Rahmen des Business-Financing integriert. Die be-clever Werbeagentur AG unter der Leitung von Vorstand Kirsten Winkelbach vergrößert somit das Leistungsportfolio der Dr. Werner-Netzwerkpartner zu einem Full-Service beim Going Public im Rahmen des Business-Financing. Die dynamische und zielorientierte Werbeagentur ( www.be-clever-ag.de ) hat ihre Schwerpunkte seit über zwölf Jahren in der klassischen Werbung, dem Design und Druck von Unternehmensexposés, Beteiligungsunterlagen sowie Kapitalmarktprospekten und im Finanzmarketing. Gern senden wir Ihnen kostenlos Muster-Arbeiten und Verkaufsprospektbeispiele. Auf unserer Website finden Sie zudem Referenzen unserer bundesweiten Kunden. Die be-clever Werbeagentur betreut eine Reihe namhafter Unternehmen.

Gerade die außerbörsliche Kapitalbeschaffung mit der beteiligungsorientierten Unternehmensfinanzierung ist ein faszinierender Wachstumsmarkt. Immer mehr Unternehmen nutzen die vielfältigen Möglichkeiten, durch vor- oder außerbörsliche Beteiligungsangebote bzw. Kapitalmarktemissionen notwendige finanzielle Mittel für Investitionen und Expansions- oder Markteintrittsstrategien zu akquirieren.

Die be-clever Werbeagentur AG liefert die dazugehörenden Kommunikationsmaßnahmen und Werbeunterlagen: kreativ und zielgerichtet, individuell und kostengünstig. Vom Corporate Design für ein professionelles Erscheinungsbild, über Kapitalmarktprospekte, über die Zeichnungsunterlagen mit der Widerrufsbelehrung, die Beratungsprotokolle, über Infobroschüren, Werbeflyer, Verkaufsfolder, Beteiligungs-Exposés und die Entwicklung eines kompletten Kapitalmarkt-Auftritts inklusive Namensfindung für Produkte, Logo oder Dienstleistungen bis zum informativen Post-Mailing, Radio-Spot und Firmen-Video erldigt die Full-Service-Werbeagentur sämtliche Aufgaben.

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