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5. Juli 2012 4 05 /07 /Juli /2012 05:59


Der Finanzbedarf ist mit einer Planrechnung für ein Unternehmen, so Dr. Horst Siegfried Werner, in einem sogen. Finanzbedarfsplan für die Abwicklung der laufenden Kosten inklusive Personal, Miete, Einkauf etc. und Investition festzustellen. Hierzu wird der Kapitalbedarf detailliert über einen erweiterten Businessplan einschließlich einer Liquiditätsplanung mit den Umsätzen, Erträgen und unbaren Aufwendungen in der Planbilanz ermittelt. Hieraus ergibt sich der Liquidtätsfluss mit einem Saldo, der als Cash-Flow bezeichnet wird. Der Finanzbedarf eines Unternehmens kann und sollte zunächst aus dem eigenen Cash-Flow gedeckt werden.

Der Cash Flow bezeichnet die Liquiditätsgröße, die sich aus dem Saldo der fortlaufenden betrieblichen Einnahmen über die regelmäßigen laufenden betrieblichen Ausgaben ergibt. Der Cash-Flow gibt den Umsatz-Kosten-Saldo aus der Geschäftstätigkeit mit dem erwirtschafteten Barliquiditäts-Zufluss an, der zur Deckung  betrieblicher Ausgaben im täglichen Zahlungsverkehr verwendet werden kann. Der Cash-Flow bezeichnet also den reinen Liquiditätsüberschuss, der sich ergibt, wenn man von den Liquiditätszuflüssen ( = Einnahmen aus Umsatztätigkeit ) die Liquiditätsabflüsse  ( = Ausgaben )  abzieht. Der Cash-Flow lässt als Kennzahl erkennen, in welchem Umfang ein Unternehmen Finanzmittel aus eigener Betriebstätigkeit zur Verfügung hat und erwirtschaften kann.

Der Finanzbedarf unterscheidet sich in Dienstleistungsunternehmen sehr stark vom produzierenden Gewerbe oder von Handelsunternehmen. In Dienstleistungsunternehmen entfällt der Finanzbedarf für Material und Handelsware. Hier ist lediglich der Materialeinkauf für den Eigenbedarf eines Unternehmens erforderlich.

Den Finanzbedarf ermitteln, bedarf einer vorausschauendeen Betrachtungsweise nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip unter Einschluß unvorhergesehener Kosten und außerordentlicher Aufwendungen. Dabei sind Überlegungen darüber anzustellen, wie viel Kapital wird für z.B. eine Unternehmensgründung oder für ein Projekt oder für eine Auftragsvorfinanzierung benötigt ? Wie hoch sollte bei der Deckung des Kapitalbedarfs der Anteil des Eigenkapitals sein, um über einen cost-leverage-Effekt den geringstmöglichen Finanzierungsaufwand zu haben. Ferner ist zu prüfen, ob die Kapitalkosten für das eingesetzte Fremdkapital durch Umsatz und Ertrag verdient werden können. Hierzu ist eine realistische Umsatz- und Ertragsprognose anzustellen. Unter Berücksichtigung des betrieblichen Steueraufwandes kann dann der Finanzierungsbedarf festgestellt werden. Ergebnis der Finanzbedarfsplanung muss sein, dass Finanzbedarf und Kostenbedarf zur Deckung gebracht werden.

Soweit möglich, ist die Deckung des Finanzbedarfs aus einer Mischfinanzierung von Fremdkapital und Eigenkapital die günstigste und am wenigsten risikobehaftete Finanzierungs-Möglichkeit. Das Fremdkapital mit festen Finanzierungskosten ( = Zinsen ) kann durch Bankkredit oder durch private Nachrangdarlehen oder durch Inhaberschuldverschreibungen ( = Anleihen ) gedeckt werden. Der Eigenkapital-Anteil mit einer rein erfolgsabhängigen Gewinn- und Ausschüttungsvergütung ist über das Gesellschaftskapital ( z.B. Kommanditkapital, Stammkapital, Grundkapital etc. ) oder über stilles Beteiligungskapital oder Genussrechtskapital  ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) als externes Kapital von Dritten abzudecken. Das externe Kapital kann als stimmrechtsloses Eigenkapital von Anlegern und Investoren über eine private Platzierung mit einem öffentlichen Beteiligungsangebot aufgenommen werden. Über das Eigenkapital entstehen keine fortlaufenden Kosten, sondern risikoärmere und nicht liquiditätsbelastende Gewinnverteilungen.

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