Overblog
Folge diesem Blog Administration + Create my blog
30. Mai 2013 4 30 /05 /Mai /2013 03:44


Der Erfolg von Unternehmen wird durch Track-Records, Kennziffern, Ratings, Ranglisten, Rankings - so Dr. Horst Werner aus Göttingen - oder Hitlisten, Innovations-Preise ( z.B. Nobelpreis als Wissenschafts-"Hitliste"), Bilanzzahlen oder Rating-Noten nachgewiesen und fördert in der Zukunft weitere Geschäftsabschlüsse. Meßbarkeits-Faktoren haben zur Prioritätseinstufung in allen Bereichen menschlichen Handelns ( auch im Kultur- und Politikbetrieb ) große Bedeutung mit wirtschaftlichen Auswirkungen. Messungen oder Statistiklisten mit Nachweisbarkeits-Daten ( proven Track-Records ), Rankings, Ranglisten, Beliebheits-Skalen, Hitlisten und Rating-Noten sind Referenz- und Erfolgsnachweise. Bei Geschäftsanbahnungen sind die Vorlage und Nachweise von Referenzen in Form von Track-Records, so Dr. Horst Werner, oder statistisch erhobene Rankings oder Bonitäten bei Banken das stärkste Argument und die beste Referenz für neue Geschäftsabschlüsse.

Ein Track-Record ist ein individueller Zahlen-, Umsatz- und Bilanznachweis als Rankinkgrundlage und Referenzausweis aus der aktuellen Vergangenheit. Die Bedeutung dieser Rankings liegt im "menschlichen Herdentrieb" begründet. In unseren menschlichen Genen ( ebenso wie in der Tierwelt ) ist der Automatismus verankert, dem "Größten", "Stärksten", "Schönsten" zu folgen. Dazu nehmen wir optisch eine Einschätzung ( eine Einstufung als "Privat-Ranking" ) vor und schließen uns wegen der Herdentriebbestimmung dem Ausgewählten an. Dieser Herdentrieb ist durch Moden, Schönheitsideale, Produktmarken oder Hitlisten überweigend fremdbestimmt. Schon im frühen Kindesalter folgen wir automatisch dem Herdentrieb der "Marke" bei Spielzeug und Kleidung; No-Name-Produkte haben es wegen fehlenden Geschmacksrankings durch unser Umfeld schwerer zu Verkaufserfolgen zu gelangen.  Eine der wichtigsten Ranking-Auswahlentscheidungen im menschlichen Leben ist im Privatbereich die Partnerwahl. Sie wird durch eine Einstufung nach Schönheit, Intelligenz und Emotions-"Chemie" bestimmt.

Im Geschäftsbereich werden Ranking-Einschätzungen belegt durch Produktreferenzen über verkaufte Stückzahlen ( z.B. in der Autoindustrie oder dem Smart-Phone-Handel ) oder in der Filmindustrie oder der Musikbranche  über "Hitlisten" oder über Produktdesign- und Schönheits-Wettbewerbe. Die jeweiligen veröffentlichten Einstufungen und Zahlen belegen die Stellung eines Unternehmens, eines Künstlers oder eines Dienstleisters am Wettbewerbsmarkt. Die Ersten und Besten werden dann als Marktführer, als Spitzenreiter oder als Test-Sieger etc. betitelt und erlangen dadurch einen fast unbezahlbaren Wettbewerbsvorsprung. Hieraus wird deutlich, dass die Statistik- und Ranking-Industrie oder die Hitlisten-Macher ( z.B. die wöchentliche Bestseller-Liste im SPIEGEL ) eine hohe Bedeutung für weitere Wirtschaftserfolge eines Unternehmens haben. Jedermann kennt solche Rankings z.B. als Ranglisten aus dem Sport oder dem Bestseller-Markt von Büchern oder den Beliebtheit-Skalen von Politikern: alles sind Rankings mit erfassbaren Track-Records. Ob sie jeweils wahr oder manipuliert oder gar gefälscht sind, um ein Marktverhalten zu beeinflussen, ist dabei eine andere Frage.

Bonitäts-Einstufungen oder Rating-Noten sind die Track-Records und Einstufungsnoten der Finanzindustrie. Sie bestimmen, wer weiteres Kapital am Geld- und Kreditmarkt bekommt oder nicht. Track-Records und Referenznachweise dienen dazu, eine Leistung messbar zu machen und sind dann der Erfolgsgarant für weitere Geschäfte. Am Kapitalmarkt wird die Messbarkeit durch platzierte Emissionsvolumina ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) bestimmt. Große, internationale Unternehmen wie Apple oder Facebook, VW oder Exxon haben aufgrund ihrer Track-Records die höchste Platzierungsfähigkeit an den internationalen Kapitalmärkten und der weltweite Verbraucher-Zuspruch mit verkauften Stückzahlen oder mit User- bzw. Kundenstatistiken sind der unbestechliche Referenz-Nachweis.

Kleine und mittlere Unternehmen tauchen mit Ihren Umsatz- und Ertragszahlen nicht in öffentlichen Hitlisten oder Statistiken auf und müssen selbst um Track-Records, messbare Referenzbeweise sowie deren Öffentlichkeitsverbreitung kämpfen. Die KMU´s spielen in einer anderen Liga und können sich allenfalls durch CREDITREFORM-Auskünfte und Bonitätseinstufungen im Geschäftsverkehr behelfen. Ratings von Standard & Poor´s oder Moody´s können diese Unternehmen nicht vorweisen. Schon allein deshalb haben es kleine Unternehmen und Familiengesellschaften schwer, in nationale oder internationale Rankings mit durchschlagendem, kostenlosem Marketingeffekt aufzusteigen. Wer in einer öffentlich aufgestellten Rankingliste auf den vorderen Plätzen auftaucht, bekommt seinen nützlichen Referenz-Nachweis frei Haus geliefert.

Diesen Post teilen
Repost0
27. Mai 2013 1 27 /05 /Mai /2013 15:47

Cashing ist das Ausnutzen der Unwissenheit oder der Fehlkenntnisse Dritter, so Dr. Horst Werner / Göttingen, im geschäftlichen Verkehr. Es wird die Wissens-Unterlegenheit der Vertrags-Gegenseite zu unberechtigten Vorteilen mißbraucht.  Das Cashing gibt es in allen Sparten und Branchen. Im Zuge der Globalisierung nutzen z.B. weltweit tätige Händler das Cashing ( kurz "Abkochen" ) bei Herstellern und Produzenten in der Dritten Welt. Im Focus steht gerade die Textilbranche mit ihren Machenschaften in Bangladesch. Das Cashing gibt es aber nicht nur in der Realwirtschaft, sondern auch in der Finanzindustrie. So hatte das spezielle Finanz-Cashing als Trend aus Amerika seinen vorläufigen Gipfel in der "Subprimekrise" 2007/2008 gefunden, in der die Ratingagenturen und Banken bewußt Falschinformationen streuten, um sich über das Cashing teilweise betrügerische Vorteile zu verschaffen. Das harte Cashing gibt es also in strafrechtlicher Grenzüberschreitung ( betrügerisches, bewußtes Verbreiten von Falschinformationen ) und das weiche Cashing ist das lediglich moralisch verwerfliche Ausnutzen von bereits vorhandenem Nichtwissen des Geschäftspartners. "Company Cashing" ist dabei eine Spezialform des Cashing im B-to-B-Bereich.

„Company cashing“ ist das Aufspüren von unterlegenen Verkaufspartnern gerade auf den Unternehmens-Verkaufsmärkten und die Suche nach unterbewerteten Unternehmen oder sanierungsbedürftigen Betrieben mit nicht unerheblichen Marktanteilen oder immateriellen Wirtschaftsgütern, die sich mit geringem Aufwand restrukturieren und sodann durch Ausnutzung von Unkenntnissen des Veräußerers zu einem Spotpreis erwerben lassen. Das "company cashing" stellt also das "Über-den-Tisch-ziehen" unter Ausnutzung eigener Wissensmacht zum Nachteil eines ungleichen Vertragspartners bei diesem besonderen Geschäftsfeld von Unternehmens-Transaktionen dar. Der Profi beim Unternehmenskauf tritt einem in M & A-Geschäften unbedarften Unternehmensinhaber gegenüber und ist diesem sowohl in der Verhandlungsführung, der Verhandlungstaktik, als auch beim Verwerten von Spezialwissen zur Kaufpreisfindung haushoch überlegen. Das Cashing bezeichnet in solchen und vergleichbaren Fällen die Übervorteilung der Vertrags-Gegenseite. Zum schnellen Vollzug des Geschäfts wird dann mit Barkapital "gewunken", so dass der unterlegene Partner ganz schnell "abgecasht" ( = abgekocht ) wird, bevor dieser selbst seine unbedarften Wissensnachteile erkennt oder von unbeteiligten Dritten auf seine Wissenslücken ( sprich: "Dummheit" ) aufmerksam gemacht wird. Der Begriff "cashing" kommt also von Cash = Barkapital. Cashing ist dann gleichzeitig immer der Versuch zu einem bewußt schnellen Geschäft, bevor die Unterlegenheit aufgedeckt wird.

Das cashing "lohnt sich" insbesondere bei Unternehmern, die sich durch ungeschickte Bilanzierung und verfehlte Bilanzpolitik selbst in "Schieflage" oder gar in Insolvenznähe wähnen und bei denen der Unternehmer durch falsche Beratung über seine "angeschlagenen Nerven" zu jedem Verkaufspreis bereit ist, um nur von der Last seines vermeintlich überschuldeten Unternehmens befreit zu sein. „Cashing up“ bedeutet so viel wie „Kapital aus der tatsächlichen oder nur vermuteten Lage eines Dritten zu schlagen“ oder „cashing in“ ist zu verstehen als „ungerechtfertigt von etwas zu profitieren“ bzw. es bedeutet, jemanden meist zwar legal, aber moralisch unfair und unsauber abzuzocken. "Company Cashing" ist also das professionelle Übervorteilen bei Unternehmens-Kaufverträgen.

Dem Autor sind Beispiele bekannt, bei denen u.a. ein Unternehmen ( mit über Euro 20 Mio. Jahresumsatz ) bei einer Unterbilanz ( = negativem Eigenkapital ) aufgrund schlechter Bilanzaufstellung ohne die Nutzung eines Debt-Equity-Swaps für einen einzigen symbolischen Euro verkauft wurde, obwohl das Unternehmen bei fachgerechtem Handling kerngesund war. Es wurde jedoch von den Banken und den "company-huntern" in eine Unternehmenskrise "hineingeredet".  Dem Veräußerer wurde gar noch der Verzicht auf über Euro 2 Mio. Gesellschafterdarlehen abgerungen, was steuerlich für das Unternehmen purer Unfug war. Die banal einfache Umwandlung der Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital wäre für den Inhaber des Rätsels Lösung gewesen, um sein Unternehmen vor den "Heuschrecken" zu retten.

 

Das „company cashing“ findet in vielfältigen Variationen am Unternehmensmarkt statt. Es wird z.B. das Alter von Unternehmern ohne Nachfolger ausgenutzt ( Banken drängen zudem bei älteren Inhabern ohne Nachfolger auf einen Verkauf ) oder es werden Markt- und Produktentwicklungen bewusst fehlerhaft dargestellt bzw. negativ eingeschätzt, um dem zum Verkauf seines Unternehmens "weich geklopften" Inhaber den Betrieb zu einem möglichst geringen, für den Inhaber unvorteilhaften Unternehmenskaufpreis „abzuschwatzen“. Dabei nutzen die Aufkäufer Ihre Spezialkenntnisse über bilanzrechtliche-, steuerliche und kaufmännische Vorgänge mitunter in schamloser Weise aus. Die Aufkäufer machen mit ihrem kaufmännischen Wissensvorsprung ganz einfach „Kasse“, ohne dass dies der Verkäufer bemerkt. Um nicht das Opfer von „company cashing „ zu werden, sollte jeder verkaufsbereite Unternehmer dringend fachlich qualifizierte Beratung von unbeteiligter Seite in Anspruch nehmen. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kann mit ihren Beratern vollkommen interessenunabhängig unterstützend zur Seite stehen. Nähere Informationen erteilt Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage. 

Diesen Post teilen
Repost0
26. Mai 2013 7 26 /05 /Mai /2013 18:44


Neue Marketing-Grundsätze wie die wahrhaftige Kunden- und Produktinformation ( sogen. true marketing ) und die Intensivierung der Produktwerbung in den zahlreichen Werbeträgern im Offline- und Online-Bereich bringen die erstrebten Verkaufserfolge. Mit einem glaubwürdigen True-Marketing ( mit ehrlicher Werbung ) in den angestrebten  Verkaufsregionen und Zielmärkten, so Dr. jur. Horst Werner, kommen Unternehmen bei entsprechender  Ausdauer zum Geschäfts- und Umsatz-Erfolg. Marketing ist heute nicht einfach nur Werbung, sondern Fachinformation für den Konsumenten. Die Durchführung von Marketing-Strategien sind nichts Kurzfrisitiges, sondern brauchen einen "langen Atem", um zu einem im Umsatz zählbaren Werbeerfolg zu kommen. Schon bei Zeitungsanzeigen gilt in der Werbebranche das Sprichwort "Einmal ist Keinmal". Der Ziel-Markt muss mit schlagwortartiger, ehrlicher Werbung durch Mehrfach-Anzeigenschaltungen ( sogen. Anzeigenkampagnen ) fortlaufend penetriert ( durchdrungen ) werden. Dies kann beispielweise mit großer Aufmerksdamkeit durch farbige Kleinanzeigen als sogen. Inselanzeigen im redaktionellen Text-Lay-out einer Tageszeitung oder als Eckanzeigen - da wo der Leser typischerweise hingreift, um sein Lesemagazin umzublättern  - erfolgen.

Die Streuung von Werbebotschaften an verschiedenen, unerwarteten PLätzen - z.B. auch mit Werbeaufklebern an Werbetafeln, Litfaßsäulen oder an Kraftfahrzeugen - nennt man auch "Guerilla-Marketing". Dazu gehört auch das "product placement" in Filmen und Videos, wo dann die Ware überraschend als Produkt-Promotion unterschwellig wahrgenommen wird.

Das True Marketing ist die ehrliche Produktinformation des Verbrauchers oder Kunden und gilt als aktueller, moderner Werbegrundsatz zum geschäftlichen Erfolg. Qualitativ gute Produkte wahrhaftig ohne Übertreibungen in den Printmedien ( der gedruckten Presse als Offline-Werbeträger ) oder in den Internet-Medien auf einer interessanten eigenen Homepage oder bei EBAY, YouTube, durch Google-Adwards oder im eigenen Onlineshop ( als Online-Werbeträger ) oder im Werbefernsehen auf den passenden Spartenkanälen dargestellt, finden ihre Abnehmer. Erfolgreiches Marketing befindet sich im Wandel zu einer „neuen Ehrlichkeit“. Im Informationszeitalter mit der umfassenden Wissensvermittlung, der Produktaufklärung und der zahlreichen Bewertungs-Portale im Internet gilt beim effektiven Marketing der Grundsatz „Mehr Sein als Schein“. Die übertreibende „Mondwerbung“ ( "Lügen haben kurze Beine" ) war gestern. Heute gilt True-Marketing und die Wahrhaftigkeit in der Werbung als Schlüssel zum Verkaufserfolg. Verbrauchertäuschung durch Fehlinformationen und irreführende Werbung ( ohnehin nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettwerb UWG verboten ) sind out.

Gute Produkte und Leistungen führen weitergehend durch Mund-zu-Mund-Propaganda zu einem noch wirksameren  Empfehlungs-Marketing. Diese Erfahrungen konnte  Dr. Horst Werner ( Göttingen )  selbst als Finanzierungs-Dienstleister bei interessanten dynamischen Unternehmen machen, die z.B. nach einer qualifizierten Kapitalmarkt-Beratung mit Erfolg ihre Finanzierungswünsche am Anleger- und Investorenmarkt durch die Weiterempfehlung bei anderen Investoren realisieren konnten. Empfehlungen von Dritten setzen immer sehr gute Leistungen oder Produkte des Empfohlenen voraus. Bei Dienstleistungen am und für den Kapitalmarkt ist zudem immer eine hohe Leistungsbreite mit der Abdeckung vielfältig angrenzender Finanzierungs-Fachgebiete von Bedeutung. Eine Kapitalmarkt-Finanzierung lässt sich nur nachhaltig erfolgreich mit dem Wissen des gesamten Wirtschafts-, Gesellschafts-, Bilanz-, Bank- und Steuerrechts bewerkstelligen, damit es zu Referenz-Empfehlungen kommen kann. Dazu ist eine gute Grundlagen-Bildung in Schule und Universität mit einem breitem fachspezifischen Grundwissen und dem Verständnis für interdisziplinäres Zusammenwirken erforderlich. Empfehlungsmarketing ist ein Instrument der Neukundengewinnung, welches man auch bei bester Leistung nur bedingt beeinflussen kann. Denn die Weiterempfehlung geht grundsätzlich von Dritten aus. Neben empfehlenswerten Leistungen bedarf es einer kreativen Kundenkommunikation bzw. Mandantenkommunikation als Dialogmarketing, um diese für sich einzunehmen und mit den Produkten so gut zu sein, dass die Kunden ( oder Klienten im Dienstleistungsgewerbe ) aktiv eine Empfehlung gegenüber Dritten aussprechen.

Gerade im Zeitalter des Übergangs vom Industrie-Kapitalismus der Realwirtschaft zum Finanz-Kapitalismus der Investmentwirtschaft spielt der Wettbewerb um das Kapital an den Investorenmärkten auch für mittelständische Unternehmen einen entscheidende Rolle. Wer es als Unternehmer versteht, sich seinen Teil aus „dem Kuchen der Kapitalanlagewirtschaft“ heraus zu schneiden, wird die Zukunft und unternehmerische Existenz mit der Kapitalversorgung seines Betriebes sicherstellen. Dazu braucht jeder Unternehmer die Anleitung und Begleitung von Finanzierungs- und Kapitalmarktspezialisten, zumal der Kreditspezialist in den Banken heute immer weniger der Realwirtschafts-Finanzierer ist. Die Banken ziehen sich immer mehr aus der Unternehmensfinanzierung zurück. Der Kapitalmarktrechtler Dr. Horst S. Werner aus Göttingen hat sich dagegen der zukunftsträchtigen bankenunabhängigen, kapitalmarktorientierten Finanzierung des Mittelstandes als Aufgabe verschrieben. Er hat als Fundament für das langjährige Bestehen der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ein gut funktionierendes Empfehlungs-Marketing zu immer neuen Unternehmenskunden. Unternehmer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Finanzdienstleister und sonstige Kooperationspartner sorgen für Empfehlungen und Zuführungen von neuen Mandats-Unternehmen. Angestrebt wird von der Dr. Werner Financial Service AG die Vernetzung von Spezialisten zu einem größeren Beratungsverbund von Finanzierungsexperten, Steuerspezialisten und beratenden Wirtschaftsprüfern sowie von M & A-Beratern und Bankkaufleuten. Weitere Infomationen erteilt oder Kooperationswünsche beantwortet Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage. 

Diesen Post teilen
Repost0
23. Mai 2013 4 23 /05 /Mai /2013 15:59

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB ) über Investmentfonds wurde vom Bundestag am 16. Mai 2013 als neues einheitliches "Fondsgesetzbuch" zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in letzter Lesung verabschiedet, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dadurch erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmenfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz als Ersatz für das alte Investmentgesetz. Der Fondsbegriff des KAGB wird durch das sogen. "Investmentvermögen" im § 1 KAGB materiell bestimmt. Unter dem Fondsbegriff ist nunmehr „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger anzulegen bzw. zu investieren". Operativ tätige Unternehmen mit einer offenen Investitionsstrategie außerhalb des Finanzsektors, deren Hauptzweck nicht das Geldeinsammeln am Kapitalmarkt ist, sind somit keine Fonds im Sinne des KAGB und bilden deshalb auch kein Fonds- bzw. Investmentvermögen. Sie sind vom KAGB ausgenommen und bedürfen keiner BaFin-Erlaubnis.

Durch die Neuregelung werden nun alle Fonds, ob Publikumsfonds oder Spezialfonds einem einheitlichen Regelwerk unterstellt. Vor der letzten Lesung im Bundestag hatte der Finanzausschuss noch mehrere Änderungen am Entwurf des KAGB vorgenommen. Die Novellierung der Kapitalanlagen-Vorschriften geht zurück auf die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie – der AIFM-Richtlinie - zur europäischen Vereinheitlichung des gesamten Fonds- und Vertriebswesens. Ferner wurden die Regelungen des Europäischen Parlaments und des EU-Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – die sogen. OGAW-Richtlinie – in das neue Kapitalanlagegesetzbuch integriert. Das neue Gesetz liegt nunmehr im weiteren Gesetzgebungsverfahren dem Bundesrat als Länderkammer zur letzten parlamentarischen Genehmigung vor.


Durch das KAGB wird z.B. das bisherige "Investmentgesetz" abgelöst und insbesondere werden auch die gesetzlichen Regeln für private, ausserbörsliche Fonds vom freien Kapitalmarkt, also für die klassischen geschlossenen Fonds wie die Immobilien-, Film- oder Schifffonds gesetzlich mit Zulassungsauflagen durch die Bankenaufsicht neu geregelt. Im Kapitalanlagegesetzbuch wird die Kommanditgesellschaft erstmals als neue Investmentfonds-Rechtsform zugelassen und dem klassischen Fondskonstrukt am freien Kapitalmarkt  - der Fonds GbmH & Co KG - Rechnung getragen. Damit werden auch alle privaten Fondsgesellschaften unter die Kontrolle der BaFin und die Zulassungsgenehmigung durch die Bankenaufsicht gesgtellt. Das ist eine substantiell, qualitative Änderung, die viele als "Paradigmenwechsel" bezeichnen. Insgesamt sind Änderungen von 24 Gesetzen ( z.B. des Investmentsteuergesetzes ) erforderlich und Folgeänderungen in 21 weiteren Gesetzen aufgrund des KAGB enthalten. Viele Änderungen sind lediglich eine Anpassung an die neue Terminologie des Kapitalanlagegesetzbuchs.

Das erst vor einigen Jahren neu beschlossene Investmentgesetz über die BaFin-lizensierten Investmentgesellschaften ( Vorläufer war das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften KAGG ) wird von dem KAGB vollständig ersetzt; viele Bestimmungen werden dort weitestgehend übernommen. Das Kapitalanlagegesetz gilt künftig für jede Art von Fonds, also auch für die Alternativen Investmentfonds (AIF – dazu zählen insbesondere die bislang unregulierten geschlossenen Fonds); ebenso für eine Gesellschaft, die offene oder geschlossene Fonds verwaltet (Kapitalverwaltungsgesellschaft). Auch diese Fondsverwaltungsgesellschaften ( Fonds-Emissionshäuser ) bedürfen ab dem 22. Juli 2013 nach Inkrafttreten des KAGB grundsätzlich der schriftlichen Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ). Das KAGB regelt aber auch eine Reihe von Bereichsausnahmen, die für bestimmte Fondskonstellationen ( Holdingsgesellschaften, Arbeitnehmerbeteiligungs-Sammelbecken, Genossenschaftssysteme etc. ) nicht gelten.

Voraussetzung für die Zulassung von Fondsgesellschaften sind u.a. ein liquides Anfangskapital von mindestens Euro 125.000,-, bei interner Kapitalverwaltungsgesellschaft ( = Fondsselbstverwaltung ) sogar mindestens ein Anfangskapital von Euro 300.000,-.  Ferner gilt eine maximale Fremdkapitalquote von 60% und damit eine Beschränung der Fonds-Kreditaufnahme. Während der Laufzeit des Fonds-Geschäftsbetriebs muss, wenn der Fonds sich nicht selbst verwaltet, jede externe Fondsverwaltungsgesellschaft liquide Gelder in der Größenordnung vorhalten, die mindestens einem Viertel der Fondskosten des Vorjahres entsprechen. Die Gründung sogen. Bürger-Fonds wird durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch durch die Mindestkapitaleinlage und die erforderliche BaFin-Genehmigung  erschwert und unverhältnismäßig verteuert. Die bewährte Rechtsform der GmbH & Co KG zur Bürgerbeteiligung z.B. bei BHKW-Wärmeanlagen oder Solardachanlagen auf Schulen, Kindergärten oder anderen öffentlichen Einrichtungen kommt praktisch nicht mehr in Betracht. Die Bürger müssen sich zukünftig als Genossenschaft organisieren.

Für die geschlossenen Publikums-AIF (geschlossene Publikumsfonds) enthält das KAGB eine Liste von Vermögensgegenständen, in die investiert werden darf; andere Investitionen sind ausgeschlossen. Zu den erlaubten Vermögensgegenständen gehören u.a. Sachwerte wie Immobilien und Rohstoffe, Beteiligungen an öffentlichen Private Partnerships ( ÖPP-)Projektgesellschaften, Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, Anteile an anderen geschlossenen AIF sowie Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben. Die bisherigen freien Fonds und Fonds-Kapitalverwaltungsgesellschaften haben gemäß § 343 KABG eine Übergangsfrist von einem Jahr zur Stellung eines Erlaubnisantrags bei der BaFin nach den neuen Regeln des Kapitalanlagegesetzbuch.
Für die sog. Alternativen Investmentfonds werden also besondere Anforderungen aufgestellt. Dies betrifft neben einer Erlaubnis- bzw. Registrierungspflicht für Unternehmen, die Alternative Fonds ( AIF ) verwalten, auch Anforderungen an den Vertrieb sowie an die Verwahrung von Vermögensgegenständen des AIF. Verwahrstellen können insbesondere Banken, aber in bestimmten Fällen auch Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater sein.

Für Investmentaktiengesellschaften ergibt sich bereits aus ihrer Eigenschaft als Kapitalgesellschaft die Körperschaftsteuerpflicht, so dass insoweit keine neue spezielle Regelung im Investmentsteuergesetz erforderlich war. Handelt es sich bei dem Fonds um eine als Personen-Fondsgesellschaft in der Kommanditgesellschafts-Rechtsform, kommen die allgemeinen für Personengesellschaften und deren Anleger geltenden steuerrechtlichen Regelungen des Einkommensteuergesetzes zur Anwendung. Die Einkünfte der Beteiligten sind nach § 180 Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung gesondert und einheitlich festzustellen.

Bei Anlegern gelten die
Erträgnisse, Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder der Rückgabe von Anteilen, die im Privatvermögen gehalten werden, weiterhin als Einkünfte im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG. Ist der Anteil einem Betriebsvermögen zugeordnet, sind die Einkünfte als Betriebseinnahmen zu erfassen.


Das neue Kapitalanlagegesetzbuch KAGB soll nach der Bundesratszustimmung und nach Unterschrift des Bundespräsidenten bereits am 22. Juli 2013 in Kraft gesetzt werden.

Diesen Post teilen
Repost0
22. Mai 2013 3 22 /05 /Mai /2013 18:21

Der Energiekontor-Windkraftkonzern emittiert die endfällige Stufenzins-Anleihe Nr. V mit einem Platzierungsvolumen von Euro 23,07 Mio. Dr. Horst Werner beschreibt die fünfte Stufenzins-Anleihe der Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG als eine in Frankfurt/Main ab dem 01. Juli 2013 börsengelistete, depotfähige Schuldverschreibung, wie auch die anderen Anleihen der Energiekontor an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind. Die Energiekontor-Gruppe aus Bremen ( www.energiekontor.de ) ist seit 1990 einer der erfolgreichsten Windkraftanlagen-Betreiber am deutschen Energiemarkt und begibt bereits ihre fünfte börsennotierte Anleihe mit einem Anleihevolumen im zweistelligen Millionenbereich. Die Dr. Werner Financial Service Group ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) begleitet auftragsgemäß das Finanzmarketing der Energiekontor mit einem Investor-Relation-Portal auf der Platzierungsplattform www.anleger-beteiligungen.de

Der bremische Energiekontor-Konzern ist bei dem Generationenprojekt der bundesdeutschen Energiewende zwecks Umstellung von Atomstrom und von fossilen (Verschmutzer-)Kraftwerken auf umweltfreundliche Erneuerbare Energien mit Windkraftanlagen beteiligt und mit fast 80 Mitarbeitern auf dem Weg zu einem europäischen Energie-Player. Die Unternehmensgruppe verfügt heute über mehr als zwanzigjährige, unschätzbare Erfahrung in ihrem Kerngeschäft: dem Planen, Bauen und Betreiben von Windparks. Zudem ist Energiekontor auch Stromanbieter am Retailmarkt und verkauft an Endkunden Windstrom aus eigener Produktion: Derzeit gehören 20 Windparks und knapp 200 Windkraftanlagen bei einer Nennleistung von 162,9 Megawatt zum Bestand der Energiekontor. Weitere 64 Windparks mit 495 Anlagen wurden (für Dritte) installiert. Zusätzliche 18,5 Megawatt befinden sich derzeit im Bau. Off-Shore-Anlagen in der Nordsee vor den ostfriesischen Inseln Wangerooge und Borkum sind nach Erteilung der Baugenehmigungen in der ersten Bauphase. Die bestehenden Windkraftanlagen befinden sich in Deutschland, Portugal und Großbritannien, den Schwerpunktregionen der Gruppe. Insgesamt wurden bis zum Frühjahr 2013 fast 1 Mrd. Euro in rund 500 Windkraftanlagen (entspricht ca. 610 MW) erfolgreich in umweltfreundliche Windenergieprojekte investiert.

Mit der neuen StufenzinsAnleihe V von der Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG als Emittent und Finanzierungsgesellschaft der Energiekontor-Unternehmensgruppe haben Anleger jetzt abermals die Chance, sich am Erfolg des Bremer Windkraft-Stromerzeugers zu beteiligen. Bei der Windkraft-Anleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren handelt es sich um ein festverzinsliches Wertpapier für das Wertpapierdepot eines jeden umweltbewussten Anlegers. Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG ist Teil der Energiekontor-Gruppe und dort für die Finanzierung von Windparks zuständig. Das Volumen der StufenzinsAnleihe V beträgt Euro 23.070.000,-. Damit wird die Übernahme von drei Windparks an den nachfolgend benannten Standorten finanziert: Hanstedt-Wriedel und Balje-Hörne in Niedersachsen sowie Lengers in Hessen. Alle drei Parks dienen der Emittentin als erstrangige Sicherheit.

Die Anleihe-Zinsen betragen in den ersten sechs Jahren 6 % p.a., in den folgenden vier Jahren 6,5 % p.a.. Interessierte Anleger können sich ab Euro 3.000,- Mindestzeichnungssumme an dem Investment beteiligen. Auf Anforderung wird jedem potentiellen Anleihezeichner vorab der BaFin-gebilligte Wertpapierprospekt zur detaillierten Information zugeleitet. Das eingesetzte Kapital erhalten die Anleihezeichner in zwei Stufen zurückgezahlt: 20 Prozent des Kapitals nach sechs Jahren am 30. Juni 2019, die übrigen 80 Prozent zum Laufzeitende am 30. Juni 2023.

Für die Fungibilität der Anleihepapiere wird durch das Börsenlisting ab dem 01. Juli 2013 Sorge getragen. Als Inhaberpapier lässt sich die Windkraft-Anleihe sodann auch vor Endfälligkeit ohne Beschränkung an Dritte veräußern oder übertragen (Verkaufsaufträge können Anleger über ihre Hausbank als Depotbank abwickeln). Der freie Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ist ab Juli gewährleistet. Bereits die ersten vier emittierten Stufenzinsanleihen der Energiekontor wurden und werden an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Da es keine spekulativen Wertpapiere, sondern Schuldverschreibungen einer Emittentin mit nachhaltigen Erträgen sind und zudem mit einer ansteigenden Festverzinsung ausgestattet wurden, lagen auch in der Vergangenheit die Börsenkurse der vormals ausgegebenen Anleihen der Energiekontor bisher stabil zwischen 98 und 102 Prozent des Ausgabekurses ( Nominalwertes).


Diesen Post teilen
Repost0
22. Mai 2013 3 22 /05 /Mai /2013 05:04

Das Schuldverschreibungsgesetz ( SchVG ) regelt Restrukturierungs-Verfahren für Anleihen bei Zahlungsschwierigkeiten durch Unternehmensverluste, also bei Rückzahlungs- und Tilgungsproblemen von vormals begebenen Anleihen ( = Schuldverschreibungen gemäß  §§ 793 ff Bürgerliches Gesetzbuch ). Das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) von 2009 beinhaltet, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), Verfahrens-Vorschriften, die sich an den Anleihe-Emittenten wenden, wenn die Rückzahlung der Anleihe durch aufgelaufene Betriebsverluste bedroht ist. Es geht also um die Restrukturierung von Gläubiger-Forderungspapieren. Dazu regelt das Schuldverschreibungsgesetz die kollektive Wahrnehmung der Gläubigerrechte in einer vom Anleiheemittenten einzuberufenden, förmlichen Gläubigerversammlung. Das Entscheidungsquorum in dieser Versammlung ist ausdrücklich gesetzlich bestimmt. Ein Unternehmen ist nach dem Schuldverschreibungsgesetz nicht zur Einberufung einer solchen Gläubigerversammlung verpflichtet, sondern es enthält lediglich eine rechtliche Obliegenheit. Das Unternehmen kann, aber muss nicht einberufen. Wenn es aber die Anleihebedingungen abändern will, dann ist dies rechtlich nur über eine solche Gläubigerversammlung nach dem SchVG möglich. Im anderen Falle würde Zahlungsunfähigkeit mit den entsprechenden insolvenzrechtlichen Antragspflichten eintreten.

Das Bedürfnis zur mehrheitlichen Regelung von bestehenden, am Kapitalmarkt bereits gehandelten Schuldverschreibungs- ( Bond- oder Obligationenrechten ) zur Abänderung der Anleihebedingungen kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Praktische Kollektivhandlungs-Beschlüsse sind in der Vergangenheit insbesondere bei unternehmerischem Sanierungsbedarf entstanden, wenn auf Seiten des Emittenten bei Umsatzeinbrüchen und erheblichen Bilanzverlusten ein Sanierungserfordernis mit dem Ziel der Verbindlichkeiten-Entlastung durch eine Abänderung der Anleihekonditionen entstand.

Das SchVG ( vollständige Bezeichnung: "Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen" ) für Anleihen ermöglicht jeweils unter mehrheitlicher Zustimmung der Anleihe-Inhaber die nachträgliche Änderung von Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss der Anleihegläubiger, die dann auch für alle anderen Anleihegläubiger, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, dennoch rechtsverbindlich sind. Diese der Tilgungsherabsetzung widersprechenden Anleihegläubiger fühlen sich dann oft durch den Mehrheitsbeschluss "enteignet". 

Die Fa. SolarWorld AG in der derzeitigen Unternehmenskrise oder vor eingier Zeit die Hybridanleihe der Pfleiderer AG geben aktuell Veranlassung, sich über die gesetzlichen Problemlösungs-Regelungen zu informieren. Erforderlich ist nach dem Schuldverschreibungsgesetz eine Einigung mit der Mehrzahl der Schuldschein-Gläubiger. Die Unternehmensleitung muss die Anleihe-Gläubiger von jeweils begebenen Anleihen zu einer Krisenversammlung einladen. Wenn mehrere Anleihen begeben wurden, sind auch mehrere Gläubigerversammlungen abzuhalten. Der Vorstand muss in einer solchen Versammlung die Anleiheinhaber davon überzeugen, dass ihr Verzicht z.B. auf 60 % ihrer Ansprüche der einzig gangbare Weg zur Sanierung des Unternehmens ist. Es jedoch zunächst nicht einfach, dass auf der hierzu stattfindenden Versammlung die gesetzlich erforderliche Gläubigerpräsenz von 50 % herbeigeführt wird.

Sollte ein Unternehmen in der ersten Versammlung die erforderliche Anwesenheits-Präsenz von 50% der Anleihegläubiger nicht erreichen, muss ein Unternehmen - wenn es z.B. mehrere Anleihen emittiert hatte - je Anleihe zu einer zweiten Versammlung einladen, auf der für die vorgesehene Wahl eines gemeinsamen Vertreters keine Mindestpräsenz mehr erforderlich ist. Auf dieser Gläubigerversammlung ist abermals über den anteiligen Anleihe-Forderungsverzicht abzustimmen. Nach dem Schuldverschreibungsgesetz müssen 75 Prozent der Anleihezeichner den Plänen, von z.B. auf 60% des Tilgungsanspruchs zu verzichten, zustimmen. Es ist also eine qualifizierte Präsenzmehrheit  zur Konditionenabänderung als Entscheidungsquorum erforderlich.

Erst nach einem solchen Anleihegläubiger-Verfahren kann auf einer weiteren einberufenen Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung über ein Gesamt-Sanierungskonzept für ein Unternehmen abgestimmt werden. Auf dieser Versammlung müssen auch die Aktionäre bzw. Gesellschafter den Kapitalschnitt als Sanierungskonzept befürworten. Für eine solche außerordentliche Gesellschafterversammlung werden z.B. die Aktionäre zunächst auf einem außerordentlichen Aktionärstreffen über einen bedeutsamen Verlust des Grundkapitals informiert. Nach Aktienrecht ist immer dann eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, wenn die Hälfte des Grundkapitals verloren ist. Bei entsprechenden Zustimmungen der Aktionäre kann dann auch mit Billigung der Gläubiger eine Kapitalherabsetzung zur Reduzierung des Grundkapitals stattfinden. Weitere praktische Informationen erteilt Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Diesen Post teilen
Repost0
19. Mai 2013 7 19 /05 /Mai /2013 19:57


Die Fa. Tennet TSO GmbH emittiert für ein örtlich begrenztes Private Placement eine Stromnetz-Anleihe zum Ausbau von norddeutschen Überlandleitungen. Aussergewöhnlich daran ist nach Dr. Horst Werner die von Tennet vorgesehene, räumlich beschränkte Direktplatzierung über ein Postmailing nur an unmittelbar von dem Überlandstromnetz betroffene Bürger, die in einer bestimmten festgelegten Entfernung entlang der Stromtrasse wohnen. Offenbar möchte man auf diese Weise auch die Gegner einer überirdischen Stromtrasse durch das Angebot "Stromnetz-Zinsen statt Sparbuch-Zinsen" gewinnen. Damit ähnelt der Platzierungweg den in manchen Gemeinden zur dezentralen Strom-, Gas- oder Wämreversorgung gegründeten "Bürger-Fonds", die über gemeindliche Bürgerversammlungen demokratisch gegründet und platziert wurden. Auch hier wurden in einer "Umarmungsstrategie" vor Ort "Bürgerdialoge" durchgeführt und Realisierungsabmachungen mit den betroffenen Landkreisen vereinbart.

Der Unterschied der sogenannten "Bürger Anleihe" zu den "Bürgerfonds" liegt aber zum einen darin, dass die Finanzieurngs- und Projektinitiative nicht von den Bürgern selbst ausgeht, sondern von einem europäischen Großkonzern von aussen in die in zwei Landkreisen ansässigen Gemeinden hineingetragen wurde. Projekt und Anleihe sind anders als bei den Bürgerfonds fremdbestimmt. Zum anderen handelt es sich beim "Bürger-Anleihe-Konstrukt" nicht um einen Bürgerfonds mit Eigentumsvergemeinschaftung durch KG-Anteile, sondern um eine wertpapierverbriefte "Darlehens-Festverzinsungs"-Fremdfinanzierung auf Zeit ohne Einflussrechte der betroffenen Bürger. Ob das Prinzip - wie bei den "Bürgerfonds" - auch bei den "Bürgeranleihen" gelingt und ob die Anleihe von den einheimischen Bürgern angenommen wird, bleibt abzuwarten.

Die Fa. Tennet TSO GmbH in Deutschland ( ca. 750 Mitarbeiter ) ist eineTochtergesellschaft des niederländischen, europaweit tätigen Netzbetreiber-Konzerns Tennet und ist aus der Netzausgliederung von der E.ON AG hervorgegangen. Das Stromübertragungsnetz der Tennet TSO deckt in Deutschland etwa ein Drittel der Fläche ab. Der Konzern betreibt insgesamt ca. 20.000 km Hochspannungsleitungen und hat 36 Millionen Endverbraucher. Das Unternehmen in Deutschland begibt die Schuldverschreibungen als "Bürger-Anleihe" zum Ausbau des Stromnetzes in West-Schleswig-Holstein für den Transport norddeutschen Windstroms in die südlichen Teile der Bundesrepublik. Es ist damit ein bundespolitisch gewolltes und für die Energiewende in Deutschland notwendiges Infrastrukturprojekt, um gerade auch Offshore-Windenergie aus der Nordsee nach Süddeutschland zu leiten. „
Schleswig-Holstein nimmt mit seinen windreichen Küstenregionen eine besondere Stellung beim Umbau der Energieversorgung in Deutschland ein. Bis 2020 werden rund acht bis zehn Prozent des deutschen Strombedarfs aus Schleswig-Holstein gedeckt werden“, so eine Verlautbarung der Fa. Tennet.

Die Anleihe wird als sogen. Bürger-Anleihe in denjenigen Landkreisen platziert, durch die die Fa. Tennet TSO GmbH die Stromtrasse bauen will. Das Volumen der Bürgeranleihe "Westküstenleitung" wird maximal 15 Prozent des gesamten Investitionsvolumens für die Leitung betragen. "Gebietsansässige und Grundstückseigentümer aus den Landkreisen Nordfriesland und Dithmarschen können die Anleihe zeichnen und sich bereits mit einer geringen Mindesteinlage von nur Euro 1.000,- beteiligen", teilt Tennet TSO GmbH auf ihrer Homepage mit.

 

Die Tennet "Bürger Anleihe" zur Kapitalaufnahme wird von Dr. Horst Werner als Beispiel für ein Crowdfunding oder beser für ein regional begrenztes Crowd-Placement angesehen. So begibt der niederländische Stromnetzbetreiber Tennet über seine deutsche Tochtergesellschaft mit Sitz in Bayreuth die Bürgeranleihe zum Strom-Netzausbau in Schleswig-Holstein ab Euro 1.000,- Mindestbeteiligung. Die Bürger Anleihe wird einen Zinskoupon von 5 % p.a. haben. Die vorgesehene Anleihe ist ein aktuelles Beispiel für modernes Crowdfunding, das im "Business funding" ( im Gegensatz zum nichtkommerziellen Bereich ) als Crowdinvesting von Kleinanlegern zwecks Bürgerbeteiligung umschrieben wird. Die Tennet-Anleihe ist praktisch von jedem Bürger unabhängig von seiner Vermögenssituation zu erwerben und somit eine klassische breit gestreute Privatplatzierung, die wegen der vorgesehenen Mini-Beteiligungen unter Crowdfunding ( Mengenbeteiligung ) einzuordnen ist.

Crowd ist die Menge / Masse und "Funding" ist die Kapitalaufnahme bzw. das Geldeinsammeln an den Beteiligungsmärkten ( siehe ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de  ). Die Fa. Tennet ist der "Crowdfunder". Die sich beteiligenden Bürger sind dann die "Crowdinvestoren". Tennet will der Bevölkerung im westlichen Schleswig-Holstein die Anleihe ab Juni 2013 anbieten. Mit dem Anleihekapital will Tennet in die Westküstenleitung investieren und über die regionale Platzierung die einheimischen Bürger finanziell an den Erlösen des deutschen Stromnetzausbaus beteiligen. “Sobald der Ausbau der Stromtrasse beginnt, wird den Anlegern ein attraktiver Zins von fünf Prozent gezahlt”, verlautet es aus dem Unternehmen Tennet. Bis zum Baubeginn soll es dagegen lediglich 3 % p.a. geben.

   

Es findet eine Privatplatzierung statt nach dem Motto: Die Masse der Kapitalanleger macht´s. Crowdfunding ist keine Form der Finanzierung, sondern eine spezielle Form des Private Placements. Es wird auf eine sehr breite Streuung der angebotenen Beteiligungen geachtet und eben bei Tennet vielen kleinen Kapitalgebern die Möglichkeit der Teilnahme geboten. Damit versucht Tennet über seine Anleihe die Bürger in den teilweise umstrittenen Stromnetz-Ausbau einzubinden. Die Höhe der Bürgerbeteiligung soll maximal 15 Prozent des gesamten Investitionsvolumens für die Stromleitung betragen. Wird das Pilotprojekt der Bürgeranleihe ein Erfolg, könnte sich dieser Crowdfunding-Weg über eine kleinteilige Bürger-Anleihe auch rasch in den übrigen Regionen der anderen deutschen Stromnetzbetreiber durchsetzen.
 

Diesen Post teilen
Repost0
17. Mai 2013 5 17 /05 /Mai /2013 11:31

Banken sind Finanzdienstleistungs-Unternehmen als Universalbanken (noch) mit Kapitalverteiler-Funktion, so Dr. Horst Werner, in einer tragenden Rolle im Finanz- und Wirtschaftssystem einer  jeden nationalen Volks- und Finanzwirtschaft. Der bundesdeutsche Gesetzgeber führt gerade in ersten gesetzgeberischen Entscheidungen in Deutschland das sogen. Trennbankensystem ein ( wie in den USA, Frankreich und England ), was zur Trennung von Investmengeschäft und Privatkundengeschäft in verschiedenen selbständigen Rechtseinheiten führen soll. Die Kreditinstitute müssen in Zukunft ihre eigenen risikobehafteten Investmentgeschäfte vom Kundengeschäft und deren Einlagen trennen. Das soll ihre Zahlungsfähigkeit nachhaltig sichern und damit zur Stabilisierung der Finanzmärkte ohne Bankenrettungen mit Steuergeldern beitragen. Die Vorschriften des Trennbankensystems sollen es ermöglichen, frühzeitig Maßnahmen für in Schieflage geratene systemrelevante Banken ergreifen zu können. Der Bundestag hat Mitte Mai 2013 den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Auf europäischer Ebene wird es zu einer sogen. "Europäischen Bankenunion" kommen, wodurch die Bankenaufsicht für bestimmte Kreditinstitute von den nationalen Behörden ( BaFin und Bundesbank ) auf die Europäische Zentralbank EZB verlagert wird. Mit dem europäischen Gesetzeswerk ( noch in der politischen Abstimmungs- und Entstehungsphase ) einer Bankenunion will die EU erreichen, dass insbesondere länderübergreifende, systemrelevante Banken einer vorausschauenden Kontrolle und Aufsicht über die nationalen Grenzen hinaus unterzogen werden, um auf diese Weise präventiv zu vermeiden, dass Bankenschieflagen nicht durch Weiterungen zu Insolvenzen ganzer Staaten führen können.

Die Aufgabe von Banken ( = Kreditinstitute ) ist die Durchführung von Geldtransfers, die jeder Bürger täglich durch den Überweisungsverkehr erlebt, der insbesondere auch die Gehalts- und Pensions-, Renten- und Sozialleistungszahlungen beinahltet. Daneben betreiben die Banken das Geschäft der Hereinnahme von Spar- und Festgeldanlagen als Passivgeschäft sowie das Überlassen von Kreditkapital als Aktivgeschäft an Privat- und Unternehmenskunden zur Finanzierung von Leistungen und Wirtschaftsgütern. Die volkswirtschaftliche Rolle der Banken mit der Kapitalversorgung aller volkswirtschaftlichen Teilnehmer ist im Kreditwesengesetz (KWG) detailliert definiert. Gerade im Bereich der Kreditversorgung, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft sind Banken ein wesentlicher Partner des gesamtwirtschaftlichen Finanzierungssystems, das wiederum das gesamte Wirtschaftssystem am Laufen hält. Zu den Banken als Eckpfeiler der Investment-Anlagen ( Investmentbanking ) und der Realwirtschaft als Kreditfinanzierungs-Partner gibt es nur die Kapital- und Beteiligungsmärkte als Alternativen ( ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) .

Banken erzielen ihre Erträge direkt oder indirekt aus dem Kapitalüberlassungs-Zins ( praktisch ein Zinsdifferenzgeschäft ), also dem Preis für überlassenes Kapital in einer bestimmten Zeitspanne. Bei Einkünften aus Beratung oder bei Kapitalmarkt-Transaktionen ( M & A Geschäfte ) ist das vereinbarte Honorar die Basis des Einkommens der Banken. Es gibt keinen "Einheitszins", sondern einen Zinspreis der von den Märkten unter Beeinflussung der EZB bestimmt wird. Da also der kurz-, mittel- und langfristige Zins in seiner Höhe durch die Zinssätze für Refinanzierungsgelder der Zentralbanken (EZB ) und ebenso durch die Überlassungsdauer der Darlehen sowie durch das Risiko und die Bonität des Kapitalempfängers ( siehe Basel III ) individuell vereinbart wird, kann die Zinspreisspanne stark differieren. Die Bankkunden erleben das sowohl bei den Habenzinsen auf Sparbüchern und Festgeldkonten ( z.Z. zwischen 0,25 % bis 2,5 % p.a. ), als auch bei den Sollzinsen als Darlehens- oder Kontokorrent-Zinsen, die zwischen 3 % bis 18 % p.a. ( z.B. als Überziehungszinsen ) liegen können.

Durch internationale Spekulationsgeschäfte ist die gesamte Kredit- und Bankwirtschaft in den letzten Jahren stark in die Kritik geraten und konnte wegen hoher Spekulationsverluste und Abschreibungsbedarf ( z.B. aus der Subprime-Krise, Lehmann-Pleite etc. ) ihre Rolle der Kapitalversorung der Wirtschaft nur eingeschränkt erfüllen.

Diesen Post teilen
Repost0
16. Mai 2013 4 16 /05 /Mai /2013 16:14

Finanz- , Wertpapier- und Kapitalmarkthändler nutzen nach Dr. Horst Werner die Irrungen und den Zauber von anglizistischen Finanzbegriffen nicht selten missbräuchlich. Insbesondere Finanzjongleure, Börsenzocker und Finanzhaie leben manchmal von der Vernebelung, der Magie und dem Hype (als künstlichem Aufbauschen und Stimulieren) von schlau klingenden, aber unverständlichen Fremdworten, die nur Worthülsen wie eine hübsch anzusehende Produkt-Verpackung darstellen. Wer kennt nicht die Wortverklausulierungen CFD-Markets, Forex-Trading, Venture Capital, Equity Captial, Mezzaninekapital, und jetzt Crowdfunding und Crowdinvesting. Und Beteiligte "outen sich als "Crowdinvestoren". Alles nichtssagende, schlau klingende Modebegriffe, die aber als sagenumwobene Fremdwörter mit dem Geruch des absolut NEUEN einen Hype an den Märkten um Finanzprodukte ausgelöst haben, die es aber im Kerngehalt mit offenbar langweiligen deutschen Wortbezeichnungen teilweise bereits seit Jahrhunderten in Deutschland gibt.

Niemanden haben z.B. stille Beteiliungen oder Genussrechte ( Erläuterungen auf www.finanzierung-ohne-bank.de ) - eben das klassische "Mezzaninekapital" - unter den deutschen Begriffen interessiert. Als aber vor gut zehn Jahren der Begriff "Mezzaninekapital" und "Mezzaninefinanzierung" auftauchte, gab es von den Banken gleich bis zu 30 neu gegründete "Mezzaninefonds". Die Wirtschafts- und Börsenpresse stand Kopf. Keiner schrieb, dass das nichts anderes als ganz alter Wein in neuen Schläuchen war. Die strukturierten Mezzaninefonds sind dann als pure Modeerscheinung ebenso schnell vom Kapitalmarkt wieder verschwunden, wie sie aufgetaucht waren. Die Fondsinvestoren waren aus aller Welt bis hin nach Japan gekommen. Selbst die Japaner waren von den deutschen "Mezzaninefonds" angezogen.

Der Autor dieses Beitrages wurde sogar 2004 aus der Finanzabteilung des VW-Konzerns angerufen, mit der Bitte doch zu erklären, was denn "Mezzaninekapital" sei. Und vor über einem Jahr hatte das Handelsblatt in einer Steuerberater-Umfrage festgestellt, dass zwar 95 % der Steuerberater den Begriff  "Mezzaninekapital" kennen, aber nur 10% der Steuerberater überhaupt wissen, was denn das ist. Im übrigen gibt es keine Bilanzposition "Mezzaninekapital", sondern nur die Passivpositionen "gezeichnetes stilles Gesellschaftskapital" oder "gezeichnetes Genussrechtskapital". Und diese Kapitalformen gibt es urkundlich nachweisbar in Deutschland schon seit dem 13. Jahrhundert.

Oder der Hype um "Venture Capital": Venture-Capital kann alles an Kapital-Beteiligungsrechtsformen sein: Grundkapital, Stammkapital, KG-Kapital, stilles Kapital etc. Venture Capital ist alles und nichts - eben ein gut klingender Fremdwort-Müll. Investitionskapital wollen die Unternehmer nicht; nein, sie wollen "Venture Capital". Damit ist es wie mit Parfum; erst wenn die Marke des Parfüms französisch klingt, die Verpackung bunt, modern und doppelt so groß ist wie Flasche darin und draußen groß "Produced in PARIS" oder "Made in France" draufsteht, dann wird es gekauft. Oder der Begriff "Equity Capital" löste ebenfalls eine magische Anziehungskraft und einen Finanzmarkt-Hype aus. Dabei heißt das nicht anderes als "Eigenkapital". Aber Eigenkapital als wichtigste Bilanzposition für Bonität und Rating hat den deutschen Mittelständler meist nicht interessiert, bis er nun durch Basel III dazu gezwungen wird. Beim finanz-naiven Unternehmer glänzen aber die Augen, wenn man von "Equity-Capital" spricht.

Der neueste Hype ist das "Crowdfunding". Auch so ein alter Hut ! Crowdfunding ( im Finanzbereich ) bedeutet nichts anderes als die breit gestreute Platzierung von Beteiligungsangeboten unter Kleinanlegern ( Schwarmfinanzierung = mit dem Online-Netz einen Schwarm "kleiner Fische" fangen ). Und der Kleinanleger betreibt das "Crowdinvesting"; er ist dann nicht Kleinanleger; nein, er ist Crowdinvestor ! Seit 2010 haben sich bereits über 30 Crowdfunding-Plattformen im Internet mit viel Medien-Aufmerksamkeit gegründet. Selbst die seriöse, bundesdeutsche Presse ( FAZ, Spiegel, Welt, Süddeutsche Zeitung, Die ZEIT etc. ) sind alle auf den Modebegriff hereingefallen und haben mit Bewunderung von der "total neuen Idee" aus Amerika berichtet. Nein, alles ist ein alter Hut ! Im Internet gibt es bereits seit Ende der 90-iger Jahre Finanzportale mit kleinteiligen Beteiligungsangeboten für Kleinstfinanzierer (Crowdinvestoren)! Aber jetzt heißt die neue Mode-Verpackung "Crowdfunding" und alle finden das ganz bewundernswert. Das Sterben der Crowdfunding-Plattformen wird genauso schnell einsetzen, wie deren massenhafte Gründungen. Das wirtschaftliche Betreiben eines Beteiligungsportals ( siehe das älteste "Crowdfunding-Portal" in Deutschland www.anleger-beteiligungen.de ) setzt viel Markterfahrung und realistischen kaufmännischen Sachverstand voraus. Allein mit Kleinstbeteiligungen läßt sich ein solches Portal niemals wirtschaftlich betreiben. Und Unternehmer, die nur Kleinstbeteiligungen von Euro 250,- - wie angeboten - bekommen, ersticken unter der Kostenlast des Verwaltungsaufwandes. Im übrigen ist bei Kleinstbeteiligungen das Verhältnis von Finanzmarketingaufwand, Vertriebsprovisionen und Beteiligungs-Emissionserlös so ungünstig, dass das eingeworbene Kapital viel zu teuer wird.

Und dennoch: viele laufen der Magie von Fremdwörtern gerade am Finanzmarkt hinterher: CFD-Markets, Warrants, Covered Bonds, Trading, Asset Backed Securities ABS, Junk-Bonds, Subprime Lending, Equity-Mezzanine, Swaps, Asset-Deals, etc., etc., etc.. Und wer dann auch noch als Finanzberater so redet, gilt als ganz besonders intelligent: Alles nur (Verpackungs-)Blöff !

Diesen Post teilen
Repost0
15. Mai 2013 3 15 /05 /Mai /2013 14:47

Die Immobilienkontor Deutschland GmbH versteht sich als eine für Anleger offene Immobiliengesellschaft und hat sich auf den Immobiliensektor im privaten Wohnbereich spezialisiert. Im Einzelnen handelt das Unternehmen überwiegend mit Wohnimmobilien, die privat genutzt werden. Als Beispiele gelten Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Wohnungen und Grundstücke und zwar sowohl sanierungsbedürftige als auch denkmalgeschützte Wohnimmobilien, als auch neue Objekte.

Zum einen werden die Objekte erworben und stehen nach Aufbereitung zum Wiederverkauf bereit, zum anderen werden sie in Einzelfällen auch als Bestandsimmobilien gehalten. Dies ergibt für den Anleger einen gesunden und sicheren Mix aus hohem Ertrag durch Kauf und sofortigen Wiederverkauf der Objekte und einer Grundrendite durch laufende Mieteinnahmen. Damit konzentriert sich die Immobilienkontor Deutschland GmbH ( www.immobilienkontordeutschland.de ) sowohl auf den Cashflow, als auch auf den Veräußerungsgewinn der Immobilien und hebt sich dadurch von den Mitbewerbern deutlich ab! Die Vergangenheit hat gelehrt, dass diejenigen Unternehmen, die Ihre Konzentration allein auf den Veräußerungsgewinn legten, bei rückläufigen Kaufanfragen (Käufermarkt) mit sinkenden Erträgen oder gar Insolvenz rechnen mußten.

Um eine große Sicherheit (auch ohne Preis- und Wertsteigerungen bei Immobilien) bei der Handelsspanne zu gewährleisten, erwirbt das Unternehmen nur unterbewertete Objekte, beispielweise aus Zwangsversteigerungen. Den maximalen Kaufpreis ermitteln das Unternehmen dabei über die Mieteinnahmen (Ertragswertverfahren) abzüglich Erwerbsnebenkosten und Erhaltungsaufwand. Die Mieteinnahmen stellen für uns einen wichtigen Preisanker dar, besonders im Hinblick auf die Inflation und die steigenden Preise (z. B. aufgrund erhöhter Nachfrage) für Immobilien, bedeutet dies nicht sofort, dass die Miete und damit auch der Wert der Immobilie steigen. Einen Grund mehr, sich auf die Mieteinnahme als Basisgröße zu konzentrieren, sehen wir im sinkenden Lohnniveau bei neuen Arbeitsverträgen und Auslagerung des Personals in Leasinggesellschaften. Dadurch sinkt die Möglichkeit zur Finanzierbarkeit einer eigenen Immobilie in Zukunft. Es wird mehr gemietet als gekauft.

Um den wechselnden Zyklen auf dem Immobilienmarkt gerecht zu werden, findet das Unternehmen die Lösung sowohl in der Konzentration auf den bereits beim Kauf planbaren Veräußerungsgewinn, als auch in der die Konzentration auf den Cashflow ! Auf diese Weise kann die Immobilienkontor Deutschland GmbH konkreter mit dem freien Investitionskapital in der Zukunft planen, was im Ergebnis zum besseren Ertrag führt.

Investoren, die dem Unternehmen über Nachrangdarlehen oder über Genussrechts- oder stilles Gesellschaftsbeteiligungs-Kapital Liquidität für den Erwerb von Renditeimmobilien zur Verfügung stellen, partizipieren direkt an der wirtschaftlichen Entwicklung der aufstrebenden Immobilienkontor Deutschland GmbH. Die angebotenen Beteiligungsformen verbinden den Inflationsschutz einer zuverlässigen Sachwertanlage mit der Aussicht auf weit überdurchschnittliche Erträge. Bei unterschiedlichen Laufzeiten von 5 Jahren bei den Genussrechten und 7 Jahren bei den stillen Beteiligungen werden Ausschüttungen von bis zu 7,5% p.a. erzielt. Informationen erhalten Interessenten unter bei entsprechender Mailanfrage an den Geschäftsführer Mario Celic ( interesse@immobilienkontordeutschland.de ).
 Die Vermittlung der verschiedenen Beteiligungsformen erfolgt über die CROV GmbH. Zusätzlich wird die CROV GmbH den Vertrieb der Wohnimmobilien an Eigenheimnutzer und Kapitalanleger übernehmen.

Ein weiterer großer Vorteil gegenüber den meisten Marktteilnehmern ist die Erhöhung der Unternehmenstransparenz durch Onlinekommunikation mit Interessenten und Anlegern. Hier werden alle modernen Möglichkeiten genutzt, um mit Interessenten und Anlegern zu kommunizieren. Die Unternehmenshomepage, die zusätzlich Fanpage bei Facebook und ein eigener Youtube Kanal, usw. unterstützen die Platzierungsaktivitäten und das Investor-Relation. Damit verspricht sich das Unternehmen für die Zukunft, dass  aus vielen Interessenten auch Anleger werden sowie eine hohe Kundenbindung entsteht. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut das Unternehmen im Rahmen der Privatplatzierung.

 

Diesen Post teilen
Repost0

Über Diesen Blog

  • : Blog von bankenfreie-finanzierungen
  • : Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
  • Kontakt

Links