Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
22. Februar 2012 3 22 /02 /Februar /2012 07:21


Kredite, Privatdarlehen oder Anleihen sind durch entgeltliche Kapitalüberlassung an Dritte gekennzeichnet und haben ihre Rechtsgrundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ausführungs- und Genehmigungs- bzw. Zulassungsbestimmungen finden sich in den Vorschriften des Bankaufsichtsrechts ( = Kreditwesengesetz ) und in den Wertpapierprospektgesetzen. Unternehmenskredite oder auch Firmenkredite sind grundsätzlich Darlehen von Kreditinstituten an Gewerbetreibende ( auch Freiberufler ) und/oder ins Handelsregister eingetragene Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionsgesellschaften als Vollkaufleute. Der Unternehmeskredit als Finanzkapital kann auch als Gesellschafterdarlehen vom Unternehmer selbst stammen oder in beschränktem Umfang als Privatkredit auch von dritten Personen, die kein Bankinstitut sind. Unternehmenskredite bzw. Darlehen sind schuldrechtliche Verträge - ebenso wie die Inhaberschuldverschreibung -  gemäß den §§ 488 ff, 793 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) mit einem Gläubiger-Forderungsrecht ( "Geld gegen Zins" ). Die hier genannten Kreditfinanzierungs-Formen als bilanzielle Verbindlichkeiten beinhalten schuldrechtliche Gelddarlehensverträge ( im Gegensatz dazu Sachdarlehen siehe §§ 607 BGB ff ), bei denen der Darlehenspartner als Kapitalgeber eine Gläubigerstellung mit einem Anspruch auf fortlaufende Vergütung für die Kapitalüberlassung ( = Zins genannt ) erhält. Unternehmenskredite bzw. Darlehen sind immer entgeltlich; im anderen Falle spricht man von der "Leihe". Die "Geldleihe" ist begriffsjuristisch immer eine unentgeltliche Kapital- oder Sachgegenstands-Überlassung.

Mit dem Unternehmenskredit kann der Unternehmer Sachanlagen und sonstige sächliche Mittel zur Ausübung seines operativen Geschäfts anschaffen. Dies können die Büroeinrichtung oder Firmenfahrzeuge oder Maschinen zur Bearbeitung bzw. Herstellung von Produkten sein. Das Bankdarlehen dient dazu, dass Unternehmen ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit mit einer angemessenen Finanzausstattung ausüben können.

Grundsätzlich dürfen Darlehen ( Geld gegen Zins ) nach § 1 des Kreditwesengesetzes ( KWG ), die das öffentliche Kreditvergabe-Monopol besitzen, nur von Banken ausgereicht ( = Kreditgeschäft ) oder entgegengenommen ( = Einlagen wie z.B. das Sparbuch oder Festgeldkonten ) werden. Darlehen und Einlagen bei den Banken werden auch als Aktiv- und Passivgeschäft der Kreditinstitute bezeichnet. Je mehr Kundeneinlagen die Bank als Spareinlagen oder als Festgeldanlagen ( Passivgeschäft ) hat, desto mehr Unternehmenskredite bzw. Firmenkredite ( Aktivgeschäft ) darf die Bank ausreichen.

Ist eine Kapitalüberlassung als private Kapitalhingabe gegen eine feste Verzinsung jedoch wertpapierorientiert, darf es von jedermann - also auch von Privatpersonen - als Schuldverschreibung gem. § 793 BGB mit entsprechenden Anleihe-Vertragsbedingungen ausgegeben werden. Früher war die Ausgabe von Anleihen nur börsennotierten Unternehmen vorbehalten. Dies hatte der Gesetzgeber jedoch Anfang der neunziger Jahre geändert, so daß nunmehr jedes Unternehmen - gleich welcher Rechtsform und unabhängig von der Eintragung ins Handelsregister - Anleihen als Inhaberschuldverschreibungen oder als Namensschuldverschreibungen oder als grundbuchbesicherte Hypothenanleihen oder als forderungsbesicherte Pfandbriefe begeben darf.
 Zu beachten ist dabei nur das Wertpapierprospektgesetz, wonach insbesondere bei einem "Going Public" ein von der Kapitalmarktaufsicht BaFin / Ffm genehmigter Wertpapierprospekt erforderlich ist. Unter eingeschränkten Voraussetzungen kann die Ausgabe von Anleihen auch ohne Prospekt BaFin-frei erfolgen ( siehe dazu www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Diesen Post teilen
Repost0

Kommentare

Über Diesen Blog

  • : Blog von bankenfreie-finanzierungen
  • : Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
  • Kontakt

Links