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21. Februar 2012 2 21 /02 /Februar /2012 04:05


Kredite der Banken sind in Maßen in Anspruch zu nehmen: sie wirken wie (Liquiditäts-)Drogen, die anfänglich bei der Kreditauszahlung eine angenehme Wirkung erzeugen, aber oft ein schwieriges Ende haben. Nicht nur die Staatsverschuldungen werden schon seit Jahren publizistisch als das sogen. "Süße Gift der Verschuldung" beschrieben. Gift führt zu Lähmungen und schaut man auf Griechenland, Portugal etc. kann man ökonomisch die Folgen einer "Verschuldens-Vergiftung" mit der Verarmung des Sozialstaates und damit von Bürgern erkennen. Unternehmen ergeht es in der Kreditfalle nicht anders: Durch zu hohe Verschuldung mit mangelnder Eigenkapitalquote droht die Finanzierungsunfähigkeit bis hin zur Vernichtung von Arbeitsplätzen und beruflichen Existenzen. 
  
Banken-Finanzierungen - erläutert der Eigenkapitalexperte Dr. Horst Siegfried Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) - beruhen immer auf einer Darlehensfinanzierung von Kreditinstituten und stellen deshalb ausnahmslos eine alleinverantwortliche Schuldenfinanzierung dar. Der klangvolle Begriff "Bank" verschleiert die ( gesetzliche ) Realität eines Kreditinstituts, dessen Regeln durch das "Kreditwesengesetz" als Monopolgesetz für den Darlehensmarkt bestimmt sind. Hinter der wohlfeilen Institution "Bank" verbirgt sich ( menschlich ungewollt, aber gesetzlich vorgegeben ) ein "gnadenloser" Kreditfinanzierer, der im Falle der Nichterfüllung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen schärfste zivilrechtliche Sanktionen bis hin zum persönlichen Ruin verhängen kann. Unzählige Schuldner haben dies erlebt: Über die Zerstörung von Existenzen bis hin zur Demütigung und Sippenhaft ( z.B. bei der Bürgschaftsfalle ) ganzer Familien ( siehe die USA nach der Lehmann-Pleite mit zahllosen Zwangsräumungen und Zwangsversteigerungen von Wohnhäusern ) und der letztendlichen Obdachlosigkeit wurden alle Kredit-Schicksale durchlebt.

Einerseits ist das Kreditwesengesetz zum Schutz der Kundengelder bzw. der Einlagen- und Kreditmärkte gedacht. Andererseits ist das Kreditwesengesetz ein Normenkonglomerat, das private Darlehensanbieter unter Strafandrohung ( siehe § 54 KWG ) von jedem Wettbewerb der darlehensweisen Hingabe von Kapital ausschließt. Negativ formuliert ist das Kreditwesengesetz ein "Wettbewerbsbeschränkungsgesetz". Niemand darf als Privatmann öffentlich anderen ( natürlichen oder juristischen ) Personen die darlehensweise Überlassung von Kapital anbieten. Dementsprechend gibt es nur einen Bankdarlehensmarkt, aber keinen "Privatdarlehensmarkt" ( mit Ausnahme von einzelnen Nachbarschafts- und Freundes-Darlehen ohne öffentliche Marktbedeutung ). 

Für Unternehmen bietet sich ein Ausweg aus diesem Dilemma mit einer Eigenkapitalfinanzierung über Dritte als private Kapitalgeber an. Diese privaten Geldgeber müssen dies nur auf einer "gesellschaftsrechtlichen" oder einer "wertpapierrechtlichen" Vertragsebene tun. Die Kapitalüberlassung an Unternehmen unterliegt somit keiner Wettbewerbsverdrängung durch ein "Bankenschutzgesetz", sondern lediglich einer (erlaubnisfreien) Regulierung, die es bei empfindlicher Strafbewährung einzuhalten gilt. Unternehmen müssen nur das Richtige veranlassen, um auch ausserhalb der Kreditinsitute an Kapital zu gelangen. Private Risikokapitalgeber stellen rein erfolgsbeteiligtes, nicht zinsverpflichtendes Kapital zur Verfügung, wenn das Unternehmen bereit ist, einen vertraglich definierten und begrenzten Gewinnanteil ( oft geringer als Bankkreditzinsen ! ) an den privaten Finanzierer abzugeben. Der private Kapitalgeber sitzt mit dem Unternehmen zusammen in "einem Risikoboot" und verhindert bei richtiger Vertragsgestaltung schicksalhafte Verschuldens-Fallen. Bei besicherungsfähigen Sachinvestitionen bieten sich aus Gründen der Minimierung von Finanzierungskosten sogen. gemischte Finanzierungen aus Bankkrediten und Eigenkapitalfinanzierungen an. Auf diese Weise können "cost-leverage-Effekte" erzielt werden ( rechnerisches Beispiel: 50% Bankenfinanzierung zu 4 % p.a. und 50% Eigenkapitalfinanzierung zu 8 % p.a. ergeben einen Durchschnittsaufwand von 6 % jährlich ). Daneben stehen natürlich auch Wege der Leasing- oder der Factoring-Finanzierung offen, die ebenfalls keine "harte Kreditfalle" bedeuten. 

Der Bankkredit, also die Bankverschuldungs-Finanzierung ist oft ein Spiel mit dem Schicksalsfeuer. Die private Eigenkapital- und Risikoteilhabe-Finanzierung ist hingegen ein "Schutzwall" gegen versteigernde Zwangsenteignungen, Insolvenzbedrohung, Privatvermögensverlust und Existenzvernichtungen.

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  • : Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
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