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30. November 2012 5 30 /11 /November /2012 06:38

Fondskapital für neu gegründete Fonds über KG-Fonds-Anteile mit einer Privatplatzierung beschaffen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kann sowohl mit einem BaFin-freien Fonds-Exposé als auch mit einem BaFin-gestatteten Fondsprospekt geschehen. Fondsbeteiligungen bestehen regelmäßig aus nicht wertpapierverbrieften Kommanditeinlagen oder (selten) aus Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es handelt sich also im prospektrechtlichen Sinne um Vermögensanlagen, so daß hier das einfachere Verkaufsprospektgesetz zur Anwendung kommt. Danach ist grundsätzlich ein von der Wertpapieraufsicht  der BaFin zu genehmigender Fondsprospekt erforderlich. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn nicht mehr als 20 Kapitalgeber pro Finanzintrument ( = "Small-Capital-Finanzierung" ) beteiligt werden sollen oder wenn eine Mindesteinlage ab Euro 200.000,- besteht. Also ist jeweils bei sehr geringer Beteiligtenzahl und bei großen Beteiligungssummen gemäß den gesetzlichen Vorschriften kein BaFin-Fondsprospekt erforderlich. Da es sich bei den Fondsanteilen um Finanzinstrumente im Sinne des seit dem 01. Juni 2012 reformierten Verkaufsprospektgesetzes handelt, ist die Vermittlung von Fondsanteilen durch Finanzdienstleister ab dem 01. 01. 2013 nur mit Genehmigung gem. § 34 f Gewerbeordnung (GewO) zulässig.

Handelt es sich nicht um einen geschlossenen Fonds zur Einzelprojektfinanzierung, sondern um einen Fonds zur Finanzierung mehrerer zukünftiger Projekte, die erst in der Zukunft ausgewählt werden, so spricht man von einem sogen. "offenen Fonds", der regelmäßig zeitlich unbefristet ist. Der offene Fonds hat eingeschränkten "blind pool Charakter", da bei Gründung des Fonds zukünftige Projekte noch unbestimmt sind. Es werden in dem Fonds lediglich die Systematiken der Projektinvestition und die Art der Einzelprojekte festgelegt, z.B. nur zukünftige Investitionen in Solar- und Windparks oder Container-Schiffe oder Einzelhandelsimmobilien.

Einen Fonds bzw. Fondsgesellschaft genehmigungsfrei gründen und Geld am Kapitalmarkt einwerben ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) zur Fondsobjekt-Finanzierung z.B. mit einer Vorrats-Fondsgesellschaft bedarf keiner staatlichen Erlaubnis. Jeder Privatmann kann eine GmbH & Co KG als Fondsgesellschaft zu jedem gewerblichem Zweck mit Gewinnerzielungsabsicht gründen. Das Einsammeln des Kapitals über Fondsgesellschafter ( regelmäßig als Kommanditisten ) dient der Finanzierung eines geplanten Projekts oder der Verwirklichung eines Fondsgegenstandes. Die Fondsfinanzierung bwz. das Kapital für Projektvorhaben mit einem Fonds-Beteiligungs-Exposé oder einem Fonds-Prospekt am Beteiligungsmarkt beschaffen, dient der bankenunabhängigen Finanzierung mit dem Kapital der Fondsgesellschafter und im Falle des Verkaufs des Fondsobjekts der Umsatzerzielung. Das Fondsobjekt hat also beim Initiator entweder einen Hintergrund der Eigennutzung als Betriebsmittel ( z.B. die Produktionshalle als Fondsobjekt ) oder ist als Umsatzgeschäft durch Teilverkauf vorgesehen ( z.B. das Hotelprojekt eines Bauträgers ).

Eine Fondsgesellschaft wird typischer Weise als sogen. "doppelstöckige Gesellschaft" gegründet und regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH & Co KG installiert. Die Kommanditgesellschaft ist als Personengesellschaft Inhaber des operativen Geschäfts, in der die Kommanditgesellschafter gesamthänderisch als (Mit-)Eigentümer verbunden sind. Die GmbH nimmt die Stellung eines Komplementärs ( = Geschäftsführer der KG ) ein, die als juristische Person nur beschränkt auf das Vermögen der GmbH haftet. Auch die Haftung der Kommanditisten ist ausgeschlossen, sobald sie ihre Pflichteinlage geleistet haben. Fonds gibt es als Immobilien-Fonds, Schiffs-Fonds, Wind-Fonds, Leasing-Fonds, Solar-Fonds, Photovoltaik-Fonds, Flugzeug-Fonds etc. Der Fonds kann durch Übernahme einer Vorrats-GmbH & Co KG ( Vorrats-Fondsgesellschaft ) binnen 24 Stunden gegründet und an den Beteiligungsmarkt gebracht werden. Ein Fonds sollte mit einem Fachmann des Gesellschaftsrechts und einem Kapitalmarktexperten gegründet werden.

Eine Genehmigung des Bundesamtes für Finanzdientsleistungsaufsicht ( BaFin) ist dafür nicht erforderlich, soweit nicht mehr als 20 Kapitalgeber pro Finanzinstrument beteiligt werden sollen. Die Gründung eines größeren Fonds als Massen-Kommanditgesellschaft bedarf bei der Kapitalbeschaffung entsprechend dem Verkaufsprospektgesetz eines Fonds-Prospekts mit der Gestattung durch die BaFin.

Der Initiator des zu finanzierenden Fonds-Projekts übernimmt in der GmbH und mit der GmbH die Geschäftsführung des Fonds, während sich die Kapitalgeber und Anleger mit entsprechendem Eigenkapital als Kommanditisten an der KG als Besitzgesellschaft oder Betriebsgesellschaft beteiligen. In einer solchen kapitalistisch strukturierten KG übernehmen die Kommanditisten die Eigenkapitalfinanzierung des Fonds durch ihre jeweilige Kapitaleinlage. Die Fonds GmbH & Co KG finanziert regelmäßig das Besitzobjekt in einer gemischten Finanzierung aus Fremdkapital ( anteilige Bankenfinanzierung ) und Eigenkapital in Form von Kommanditeinlagen der Fondsgesellschafter. Die Kommanditgesellschafter bilden einen "Finanzierungs-Pool", an dem sie anteilig entsprechend ihrer Beteiligungshöhe mitberechtigt sind.

Regelmäßig wird zur vereinfachten Abwicklung des Beitritts von Fondskommanditisten ein Fonds-Treuhänder zwischengeschaltet, der die Rechte der Kommanditisten wahrnimmt ( Verwaltungs- und Abwicklungs-Treuhänder ). Die Fondsgesellschafter werden also wirtschaftliche Miteigentümer und Mitgesellschafter (Fondsgesellschafter) des zu finanzierenden Projekts, während der Fondsinitiator das Fondsobjekt im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeiten nutzen kann. Die Treuhandkommanditisten werden nicht ins Handelsregister eingetragen.

Der Fonds kann auch in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR bestehen. Dies ist jedoch weitgehend unüblich, da die Fondsgesellschafter als GbR-Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Fonds haften.

Von den erlaubnisfreien privaten Fonds sind die Investmentfonds ( = Investmentgesellschaften ) nach dem KAGG mit einem insolvenzrechtlich geschützten Sondervermögen zu unterscheiden. Derartige unter staatlicher Bankenaufsicht stehende Fonds bedürfen zu ihrer  Zulassung einer Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin, Abteilung Bankenaufsicht in Bonn ). Hier sind zur Gründung mindestens Euro 3 Mio. Kapitalausstattung und eine BaFin-Eignungslizenz von mindestens zwei Geschäftsführern erforderlich.

Fonds und Fondskonzepte erstellen ( Fondsgesellschaften gründen oder als Fonds-Vorratsgesellschaft erwerben ) und Fondspropekte erabeiten bzw. innovative Fondskonzepte prospektieren und die BaFin-Genehmigung für den Fonds einholen, ist Teil der Finanzierungs-Dienstleistungen der Dr. Werner Financial Service AG ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Fondsexperte Dr. jur. Horst Werner steht gern zu einem unverbindlichen und kostenfreien Fondskonzeptions-Gespräch zur Verfügung. Interessenten erhalten unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de weitere kostenlose Auskünfte bei enstprechender Anfrage.

Eine Fonds-Vorrats-GmbH & Co KG steht immer in der Dr. Werner Financial Service Group ( www.vorratsgesellschaft-kaufen.de ) zur sofortigen Übernahme zur Verfügung.

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M
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