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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Geprüfte Kapitalanlagen für Finanzdienstleister als Vermittler bei besten, stornofreien Provisionen

Geprüfte Kapitalanlagen für Finanzdienstleister als Vermittler bei besten, stornofreien Provisionen

BaFin-gemäße Kapitalanlageprodukte von zukunftsträchtigen Unternehmen stehen mit leistungsgerechten Provisionsangeboten seriösen Finanzdienstleistern zur Verfügung, berichtet Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Finanzvermittler können...

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Ausnahmen von der BaFin-Prospektpflicht zur prospektfreien öffentlichen Platzierung - von Dr. Horst Werner

Ausnahmen von der BaFin-Prospektpflicht  zur prospektfreien öffentlichen Platzierung - von Dr. Horst Werner

Die gesetzlichen Ausnahmen von der Prospektpflicht schildert Dr. jur. Horst Werner (www.finanzierung-ohne-bank.de ) ausführlich mit den Bagatellgrenzen bei der öffentlichen Kapitalaufnahme am Beteiligungsmarkt. Die Ausnahmen von der Prospektpflicht sind...

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Verlustzuweisungen für Mitunternehmer als Kommanditgesellschafter oder atypisch stille Gesellschafter als Steuersparmodelle - von Dr. Horst Werner

Verlustzuweisungen für Mitunternehmer als Kommanditgesellschafter oder atypisch stille Gesellschafter als Steuersparmodelle - von Dr. Horst Werner

Bei modellhaft konzipierten Steuerstundungsmodellen ist gem. § 15 b EStG eine Begrenzung von Verlustzuweisungen - z.B. zwecks Gegenrechnung von Verlusten gegen die positiven Einkünfte - für Mitunternehmer gegeben ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de...

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Recht und Steuern der atypisch stillen Gesellschaft gemäß §§ 230 ff HGB und §§ 15 ff EStG - von Dr. Horst Werner

Recht und Steuern der atypisch stillen Gesellschaft gemäß §§ 230 ff HGB und §§ 15 ff EStG - von Dr. Horst Werner

Die stille Gesellschaft gibt es in der Ursprungsform als typisch stille Beteiligung und bei erweiterter Beteiligung am Wertzuwachs und bei wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens als steuerlich intendierte atypisch stille Beteiligung ( siehe ausführlich...

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Finanznews und BaFin-Nachrichten von der Dr. Werner Financial Service AG - von Dr. Horst Werner

Finanznews und BaFin-Nachrichten von der Dr. Werner Financial Service AG - von Dr. Horst Werner

Wenn Unternehmer fortlaufend BaFin-Informationen und Finanzierungs-News von der Dr. Werner Financial Service AG wünschen, nehmen wir Sie gern in unseren Presseverteiler auf. Wir informieren ständig über alle Möglichkeiten der kapitalmarktorientierten...

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Erstellung von Beteiligungsverträgen und Zeichnungsscheinen zu den Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz

Erstellung von Beteiligungsverträgen und Zeichnungsscheinen zu den Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz

Die Dr. Werner Financial Service AG erstellt die Verträge und Zeichnungsscheine ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zu den Finanzinstrumenten des § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz. Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ) wird...

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Ausfertigung von grundschuldbesicherten Darlehens-Unterlagen mit Zeichnungsschein zu einer sehr niedrigen Vergütung

Ausfertigung von grundschuldbesicherten Darlehens-Unterlagen mit Zeichnungsschein zu einer sehr niedrigen Vergütung

Zur Kapitalmarktfähigkeit von grundschuldbesicherten Darlehen und Erstellung von Vertrags- und Zeichnungsunterlagen zu einem pauschalierten, günstigen Vorzugshonorar Die Dr. Werner Financial Service AG bietet die Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen...

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Der § 34 i Gewerbeordnung gilt nicht für die Vermittlung von Anlegern mit grundschuldbesicherten Darlehen - von Dr. Horst Werner

Der § 34 i Gewerbeordnung gilt nicht für die Vermittlung von Anlegern mit grundschuldbesicherten Darlehen - von Dr. Horst Werner

Unter Finanzdienstleister und Vermittlern taucht immer wieder die Frage auf, ob bei der Platzierung und Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen eine Erlaubnis gem. § 34 i Gewerbeordnung erforderlich ist. Nachstehend finden die Leser den Link zu...

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Die Anforderungen der BaFin an die prospektfreie, kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der grundschuldbesicherten Darlehen - von Dr. Horst Werner

Die Anforderungen der BaFin an die prospektfreie, kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der grundschuldbesicherten Darlehen - von Dr. Horst Werner

Für die BaFin-freie und prospektfreie, kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der privaten grundschuldbesicherten Darlehen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) setzt die BaFin zum einen voraus, dass sich die Besicherung im Rahmen des Verkehrswertes der...

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Positive Beurteilungen, beste Arbeiten für Mandanten und ein qualifizierter beruflicher Lebenslauf von Dr. Horst Werner, Göttingen

Positive Beurteilungen, beste Arbeiten für Mandanten und ein qualifizierter beruflicher Lebenslauf von Dr. Horst Werner, Göttingen

Der Wirtschafts- und Steuerjurist Dr. Horst Werner aus Göttingen ist Kapitalmarktberater ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) für kapitalmarktorientierte Unternehmensfinanzierungen (ohne Banken) und Finanzierungsspezialist für KMU´s sowie Kapitalmarktexperte...

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