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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Kapitalmarkt-geprüfte Finanzierungsformen ohne Banken über stimmrechtslose Finanzinstrumente - von Dr. jur. Horst Werner

Kapitalmarkt-geprüfte Finanzierungsformen ohne Banken über stimmrechtslose Finanzinstrumente -  von Dr. jur. Horst Werner

Nutzen Sie von uns die kapitalmarkt-geprüften Finanzierungsformen ohne Banken über die Ausgabe von stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital (Unternehmensanleihe), Namensschuldverschreibungen, Hypotheken-Genussrechte, BaFin-prospektfreie...

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Der Anwendungsbereich des Anlegerschutzstärkungsgesetzes gilt nicht für die gesetzlichen Bereichsausnahmen ohne BaFin-Prospekt - von Dr. jur. Horst Werner

Der Anwendungsbereich des Anlegerschutzstärkungsgesetzes gilt nicht für die gesetzlichen Bereichsausnahmen ohne BaFin-Prospekt - von Dr. jur. Horst Werner

Das Anlegerschutzstärkungsgesetz 2021 hat nur eingeschränkte Anwendungsbereiche. Das weitere Anlegerschutzgesetz - seit dem 17. August 2021 in Kraft - gilt nicht für die BaFin-prospektfreien Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a VermAnlG. Nach Meinung...

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Vermittler von Finanzinstrumenten gem. dem VermAnlG und der Gewerbeordnung in Abgrenzung zum erlaubnisfreien Emittentenprivileg - von Dr. jur. Horst Werner

Vermittler von Finanzinstrumenten gem. dem VermAnlG und der Gewerbeordnung in Abgrenzung zum erlaubnisfreien Emittentenprivileg - von Dr. jur. Horst Werner

Die Vermittlung von und die Beratung über partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen als kapitalmarktrechtliche Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes und des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) sowie über bestimmte Arten von Direktinvestments...

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