Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
24. April 2012 2 24 /04 /April /2012 05:26

Unternehmens-Kapital ohne Eigentümerrechte ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) bietet steuerliche Vorteile und ist auch bei der Bilanzierung von großen Vorzügen geprägt, da es Bonität und Rating der Unternehmen verbessert. Stimmrechtsloses Nachrang-Kapital kann in Einzelfällen durch zusätzliche Vertragsklauseln bilanzrechtlich sogar “echtes” Eigenkapital ( Equity-Mezzaninekapital ) werden. Schon durch eine bloße Nachrangabrede ist Unternehmenskapital gegenüber dem klassischen Kreditkapital im Vorteil und grundsätzlich als sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" zu bewerten. Dies bedeutet, daß es in der Bilanz zwar grundsätzlich als Verbindlichkeit ausgewiesen werden muss, aber nach Bonitäts- und Rating-Regeln teilweise bei der Berechnung der Eigenkapitalquote positiv angerechnet wird. Sofern das nachrangige Beteiligungskapital ergänzende Haftkapital-Voraussetzungen erfüllt, kann das eigentümer- und stimmrechtslose, stille Kapital auch bilanzrechtlich als Eigenkapital geführt werden. Hierzu sind nach dem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW fünf ergänzende Vertragsbedingungen erforderlich: Neben der Gewinn- und Verlustbeteiligung muss das Beteiligungskapital mindestens fünf Jahre zur Verfügung stehen und Ausschüttungen dürfen nur erfolgsabhängig aus einem positiven Jahresergebnis erfolgen. Ferner sind eine Nachrangklausel sowie eine mindestens 2-jährige Kündigungsfrist des Beteiliungsvertrages erforderlich. Die bilanzrechtliche Ausgestaltung als bilanzrechtliches Eigen- und Haftkapital hat keinerlei steuerlich negativen Folgen. Vielmehr bleibt die Ausgestaltung steuerneutral.

Trotz des Eigenkapitalcharakters in bilanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht wird stimmrechtsloses Kapital bei entsprechender Gestaltung steuerrechtlich als Fremdkapital mit allen steuerlichen Absetzungsvorteilen gewertet. So sind die Kosten einer Mezzanine-Finanzierung als Betriebsausgaben abzugsfähig und tragen zur Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei. Gewinnausschüttungen bei der typisch stillen Gesellschaft und beim Genussrechtskapital vermindern also bei richtiger Vertragsgestaltung den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn und sind wie Darlehenszinsen abzugsfähiger Aufwand der Gesellschaft. Das eigentümerlose Unternehmenskapital als sogen. Mezzaninekapital bietet also gegenüber dem Eigentümerkapital echte steuerliche Vorteile.

Die atypisch stille Gesellschaft ( = Beteiligung ) dagegen stellt eine Sonderform dar und hat eine gewinnsteuerrechtliche Ausprägung. Diese gewährt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit der Möglichkeit positive und negative Einkünfte miteinander zu verrechnen. Die atypische stille Beteiligung gewährt also die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Rechtspersonen ( natürliche Personen und juristische Personen ) den Steuerkreis zu schließen und dadurch Gewinne mit Verlusten einkommen- oder körperschaftsteuerlich zu verrechnen. Steuerliche Voraussetzung für die Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft ist (1) die Verlustbeteiligung, (2) die Beteiligung am Firmenwertzuwachs und (3) die Einräumung einer sogen. Mitunternehmerinitiative ( = bestimmte Mitspracherechte ). Ferner können zusätzliche Vertragsbedingungen aufgenommen werden, die sodann erlauben, das stille Beteiligungskapital bilanzrechtlich als Eigenkapital zu passivieren. Gewinnausschüttungen bei der atypisch stillen Gesellschaft sind kein Aufwand bei dem Unternehmen, sondern bedeuten echte Gewinnteilung aufgrund einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung. Ausschüttungen verkürzen also den körperschaftspflichtigen Gewinn z.B. der Kapitalgesellschaft.

Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer. Gewinnausschüttungen sind beim stillen Gesellschaftskapital und beim Genussrechtskapital Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer mit maximal 25% und derzeit noch dem Solidaritätszuschlag unterliegen. Der Unternehmer sollte sich zur Veranschaulichung mit Hilfe von Berechnungsbeispielen über die vorteilhaften Auswirkungen im Bereich der Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer bei seinem Steuerberater individuell informieren.

Diesen Post teilen
Repost0

Kommentare

Über Diesen Blog

  • : Blog von bankenfreie-finanzierungen
  • : Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
  • Kontakt

Links