Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
14. Dezember 2011 3 14 /12 /Dezember /2011 12:22

Genussscheine ( wertpapierverbrieft ) und Genussrechte ( wertpapierlos als Vermögensanlagen ) bilden das Genussrechtskapital ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) auf der Basis einer Beteiligung am Gewinn und Verlust eines Unternehmens. Genussscheine und die wertpapierfreien Genussrechte ( = vinkulierte Namens-Genussrechte ) und stilles Beteiligungskapital sowie die Schuldverschreibungen und Pfandbriefe (= Anleihekapital)  sind die Rechtsformen des Mezzanine-Kapitals. Mezzaninekapital ist das stimmrechtslose Beteiligungskapital. Mit Einschränkungen kann man auch die partiarischen Darlehen ( = Darlehen mit Gewinnbeteiligung ) hinzuzählen, soweit die Kapitaltilgung mit Nachrangigkeit versehen ist. Mezzaninekapital ist rückzahlbarer Eigenkapitalersatz und gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftendes Kapital. Genussrechte und stille Gesellschaftsbeteiligungen gewähren nur die Teilnahme am Gewinn und Verlust eines Unternehmens ohne Miteigentümer zu werden. Sind die Genussrechte in einem Wertpapier verbrieft, spricht man von Genussscheinen. Genussrechte und stille Gesellschaftsanteile sind wirtschaftlich, bilanzrechtlich und steuerrechtlich praktisch gleich. Lediglich die atypisch stille Beteiligung weicht steuerrechtlich mit Einkünften aus Gewerbebetrieb davon ab. Die Genussrechte haben einen wertpapierrechtlichen Hintergrund, während die stillen Beteiligungen gesellschaftsrechtlich geprägt sind.

Das Genussrecht bzw. Genussrechtskapital ist überhaupt nicht gesetzlich geregelt; lediglich im Gesellschafts- und Steuerrecht werden die Genussrechte namentlich erwähnt, woraus die gesetzliche Anerkennung dieses Finanzinstruments ersichtlich ist. Das Genussrecht ist seit dem frühen Mittelalter gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert urkundlich auf.

Genussrechte gewähren keinen festen Zins, sondern setzen die Beteiligung am Gewinn und Verlust eines Unternehmens voraus. Wegen der fehlenden gesetzliche Regulierung sind große Freiräume für phantasievolle Detailgestaltungen vorhanden; z.B. für Sachdividenden anstatt von Bardividenden. Lediglich im Aktienrecht bedarf die Ausgabe von Genussrechten gemäß § 221 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer. Genussrechte können als sogen. Genussscheine in einem Wertpapier verbrieft werden. Sie können  jedoch auch als vinkulierte Namens-Genussrechte ohne Wertpapierverbriefung ( = Vermögensanlagen ) ausgegeben werden. Dann ist kein Wertpapierverkaufsprospekt erforderlich; vielmehr ist dann ein vereinfachter Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen ausreichend.

Ergänzende Gestaltungsformen sind der Hypotheken-Genussschein und das Pfand-Genussrecht. Beim Hypotheken-Genussschein ( wie bei der Hypotheken-Anleihe )  wird die Genussrechtsbeteiligung durch Grundschulden auf Immobilien ( z.B. die Abtretung von Eigentümergrundschulden ) abgesichert. Beim Pfand-Genussrecht wird ( wie beim Pfandbrief ) eine Sicherstellung des Kapitalgebers über die (stille) Abtretung schuldrechtlicher Forderungsrechte ( = Sicherungszession ) vorgenommen. Der Hypotheken-Genussschein wird also durch immobilie Sachwerte gesichert, während das Pfand-Genussrecht ( als Pfandbrief ) durch mobile Sachanlagen oder Forderungsrechte besichert wird.

Im einzelnen wird auf das Buch von Dr. Horst Siegfried Werner "Stilles Gesellschaftskapital und Genussrechtskapital als stimmrechtsloser Eigenkapitalersatz", GoingPublic Media Verlag, 4. Aufl., 180 Seiten verwiesen.

Diesen Post teilen
Repost0

Kommentare

T
Wir sind gerade dabei die Thema Genussrechte und Crowdfunding für StartUps zu verschmelzen. Gerne können Sie sich unsere Projekte ansehen. Ich freue mich über Feedback!<br /> www.mashup-finance.de
Antworten

Über Diesen Blog

  • : Blog von bankenfreie-finanzierungen
  • : Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
  • Kontakt

Links