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9. Mai 2020 6 09 /05 /Mai /2020 12:01

Dr. Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) weist darauf hin, das coronabedingte Beratungskosten mit bis zu 80% ( max. Euro 4.000,- ) als nicht rückzahlbarer Zuschuss von der BAFA ( Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn ) gefördert werden können. So ist am 3. April 2020  eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5. Das Formular zur Antragstellung finden Unternehmer unter dem Link :  https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

„Ab sofort können Unternehmen einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. 

Das Bundesamt weist darauf hin, dass nach der bestehenden Richtlinie bei allen Modulen ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen förderfähig sind. Reine Fördermittelberatungen sind hier nicht zulässig und können nicht gefördert werden.

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Ihnen unter „Informationen zum Thema“ im Reiter „Publikationen“ zur Verfügung steht.

Sofern sich vor Beginn einer Beratung nach dem neuen Corona-Modul abzeichnet, dass es sich entgegen Ihrer Angaben bei der Antragstellung um kein von der Corona-Krise geschädigtes Unternehmen handelt, sollten Sie Ihren Antrag stornieren. Nach einer bereits begonnen „Corona-Beratung“ kann keine Umwandlung in eine allgemeine, spezielle oder Unternehmenssicherungsberatung mehr erfolgen. Folglich müsste der Antrag abgelehnt werden. Sie können gegebenenfalls einen neuen Antrag nach den bisherigen Modulen der bestehenden Richtlinie stellen.

Die Beratung nach dem neuen Modul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können hier nicht gefördert werden. 

Wir bitten um Nachsicht, dass wir angesichts der aktuellen Situation die Vielzahl von schriftlichen Anfragen zum Thema Corona-Virus und den möglichen Auswirkungen auf die Richtlinie nicht entsprechend beantworten können. Den Fokus unserer Arbeit setzen wir momentan auf die Bearbeitung Ihrer Anträge und deren schnellen Auszahlung.“ Weitere Informationen können bei Dr. Werner über die Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de kostenfrei erfragt werden.

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