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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Wertpapier-Platzierungen mit Dr. Horst Werner kapitalmarkt-rechtskonform auch ohne Wertpapierprospekt und ohne BaFin-Billigung - aufgezeigt an der Euro 50 Mio. Anleihe der Homann Holzwerkstoffe GmbH

Wertpapiere über Anleihen oder Aktien zur Finanzierung können, so Dr. Horst Werner (Göttingen) im Einklang mit dem Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) auch ohne Kapitalmarktprospekt und ohne die BaFin-Billigung eines Wertpapierprospektes emittiert werden. Inhaberschuldverschreibungen ( gelten stets als Wertpapiere ) und auch Namensschuldverschreibungen, letztere die als Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG zu qualifizieren sind, stellen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagen- und Vermögensanlagenrechts am 01.06.2012 Finanzinstrumente im kapitalmarktrechtlichen Sinne dar. Dies gilt nunmehr auch für Genussrechte, stille Beteiligungen und Kommanditbeteiligungen. Für die zuletzt genannten Finanzinstrumente als nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen gelten speziell die Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes, die vollkommen anders geregelt sind, als die gesetzlichen Prospekt- und BaFin-Freigrenzen für Wertpapiere.

Nachfolgend werden deshalb die gesetzlichen Bereichsausnahmen des Wertpapierprospektgesetzes über die wertpapierprospekt- und BaFin-freien Wertpapier-Emissionen ( Ausgaben z.B. von verbrieften oder unverbrieften Aktienanteilen oder Inhaberschuldverschreibungen ) nach § 3 Abs 2 WpPG geschildert :

1. Angebote an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger oder
2. Mindesterwerbsbetrag von Wertpapieren ab Euro 100.000,- und
    Mindeststückelung der Wertpapiere Euro 100.000,- oder
3. Angebote von Wertpapieren ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ oder
4. Wertpapierangebote an Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder nur an Mitarbeiter
     innerhalb eines Konzernverbundes ( vgl. §§ 15, 17 ff. des Aktiengesetzes ) - sogen. Konzernklausel

Über eine Privatplatzierung ohne Prospekt bei "qualifizierten Anlegern" berichtet Dr. Horst Werner an Hand eines aktuellen Beispiels am Wertpapiermarkt bzgl. einer Unternehmensanleihe mit einer BaFin-prospektfreien Weiterplatzierung bei institutionellen Investoren ( = qualifizierte Anleger ) um bis zu Euro 50 Mio. von der Homann Holzstoffwerke GmbH. Eine derartige außerbörsliche Privatplatzierung kann ohne Wertpapierprospekt erfolgen, sofern es sich bei den angesprochenen Investoren um sogen. „qualifizierten Anleger“ handelt. Zu den sogen. „qualifizierten Anlegern“ im Sinne der Bereichsausnahme des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) gehören die ohnehin von der BaFin beaufsichtigten Institute und "Investoren" gemäß Kreditwesengesetz ( KWG ) und den dort festgelegten Gesetzesdefinitionen. Zu den institutionellen Investoren als qualifizierte Anleger, denen gegenüber eine prospektfreie Wertpapier-Platzierung ohne BaFin-Billigung erfolgen kann, gehören insbesondere Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstitute gem. § 32 KWG, die ohnehin bereits einer BaFin-Aufsicht unterstehen. Der Gesetzgeber hält die "qualifizierten Anleger" anders als die privaten Anleger für nicht vergleichbar schutzbedürftig, so dass das Wertpapierverkaufs-Angebot keiner besonderen schriftlichen Darstellung und Erläuterung bedarf. Der Gesetzgeber unterstellt, dass "qualifizierte Anleger" immer wissen, was sie tun ( Bereichsausnahmen von Dr. Horst Werner beschrieben auf www.finanzierung-ohne-bank.de ).

Im Gegensatz zu den privaten Anlegern bzw. Investoren ist für die qualifizierten Anleger - unscharf als „institutionellen Investoren“ bezeichnet - wegen der gesetzlichen Bereichsausnahme kein von der Kapitalmarktaufsicht gebilligter Wertpapierprospekt erforderlich. Die Homann-Unternehmensgruppe, einer der führenden europäischen Anbieter von dünnen, veredelten Holzfaserplatten für die Möbel-, Türen-, Beschichtungs- und Automobilindustrie, möchte - als aktuelles Beispiel - ihre bereits Ende vergangenen Jahres platzierte Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1R0VD4/WKN: A1R0VD) mit einem Zinskoupon von 7,0 % um bis zu 50 Mio. Euro ohne weiteren Wertpapierverkaufsprospekt durch Mehrzuteilung an "qualifizierte Anleger" erhöhen.

- Ausgabekurs: 102 % des Anleihen-Nennwerts
- Emissionserlös-Verwendung : Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und

   Errichtung eines Dünnplattenwerks in Polen

Die gut rentierliche Unternehmensanleihe wird im Rahmen einer Privatplatzierung ausschließlich qualifizierten Anlegern - in der Pressemitteilung des Unternehmens heißt es "institutionellen Investoren" - vorwiegend im europäischen Ausland angeboten werden. Das Private Placement ist ab dem 19. Juni 2013 vorgesehen und wird vom Sole Global Coordinator und Bookrunner Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, und beratend von einem Kapitalmarktdienstleister begleitet. Als Ausgabepreis wurden 102 % ( Nennwert der Anleihe Euro 100,- ) festgelegt. Bei der Fixierung des Ausgabepreises war maßgeblich, dass die Anleihe im Zeitraum zwischen Januar und Mai 2013 überwiegend zwischen 103 % und 105 % notierte.

Die Homann Holzwerkstoffe GmbH wird die zufließenden Mittel überwiegend zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und für Ersatz- und Neuinvestitionen einsetzen. So ist geplant, am polnischen Standort in Krosno ein hochmodernes Dünnplattenwerk zu errichten und die Modernisierung des saarländischen Plattenwerks voranzutreiben. Parallel wird die Liquidität der Homann-Unternehmensgruppe gestärkt. Dadurch soll eine größere Flexibilität gegenüber den kreditgebenden Banken erzielt werden. Als weitere Investitions-Optionen bleiben mögliche Akquisitionen von Unternehmen oder Produktionsstätten, um neue Marktanteile und Fertigungskapazitäten hinzu zu erwerben.

Über alle Facetten der prospekt- und Bafin-freien Private Placements informiert gern Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

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