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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Unternehmensnachfolge ob in der Familie oder beim Unternehmensverkauf an einen Dritten gelingt mit einer Finanzierung über den Beteiligungsmarkt - von Dr. Horst Werner (Göttingen)

Bei der Unternehmensnachfolge durch Familienmitglieder oder bei der Unternehmensübertragung an einen Dritten, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), ist für das Unternehmen eine Kaufpreiszahlung als "Ausscheidungs-Abfindung" erforderlich. Das Problem ist häufig, dass zwar ein potentieller Erwerber bzw. Übernehmer ( z.B. Mitarbeiter bei einem management-buy-in ) bereit steht, aber die Finanzierung des Übernahmepreises unmöglich erscheint. Gerade in den kommenden Jahren werden pro Jahr ca. 25.000 Familienunternehmen bzw. eigentümergeführte Unternehmen an den Unternehmensmarkt zum Verkauf kommen und einen Nachfolger suchen. Der häufigste Übergabegrund ist das Erreichen des Rentenalters des bisherigen Eigentümers bzw. der altersbedingte Verkauf sowie die Erzielung eines Kaufpreises zur Aufbesserung der Rente des Veräußerers. Für die Unternehmensnachfolge gibt es verschiedene Szenarien. Steht keines der Kinder oder kein sonstiger familieninterner Nachfolger zur Verfügung, kann das Unternehmen zum  Fortbestand an unternehmensfremde Personen (Neuunternehmer) oder an bereits im Unternehmen tätige Mitarbeiter bzw. Führungskräfte oder an ein anderes Unternehmen veräußert werden.

Wie kann nun die Unternehmensnachfolge für die Interessen des Übernehmers und des Veräußerers zufriedenstellernd und insbesondere erfolgreich bewerkstelligt werden ? Die Kardinalfrage ist immer die Kaufpreisdarstellung über eine gelungene Finanzierung. Diese Kaufpreis-Finanzierung kann u.a. über den Beteiligungsmarkt und mit der Vereinbarung eines auf zwei bzw. drei Jahre gestundeten Restkaufpreises gelingen, der aus dem Cash-flow des Unternehmens gezahlt werden kann. Eventuell kann eine Restkaufpreishypothek am Betriebsgrundstück des Unternehmens zugunsten der erfolgreichen Durchführung der Unternehmensnachfolge bestellt werden. Bei den an den unternehmerischen Interessen ausgerichteten Finanzierungs- und Nachfolgemodellen wird der Kaufpreis bzw. Übernahmepreis nicht über einen Bankkredit, sondern über den Kapitalmarkt z.B. mit Nachrangkapital oder stimmrechtsfreien Mezzanine-Kapital finanziert. Auf diese Weise kann der Unternehmensverkäufer seinen Käufer/ Unternehmensnachfolger bei der Finanzierung des Erwerbspreises unterstützen und so die Unternehmensnachfolge ermöglichen.

Übernehmer von Unternehmen, die erstmalig im Rahmen der Unternehmensnachfolge ein Unternehmen erwerben, können zudem auf alle Förderangebote einer Gründungsfinanzierung ( z.B. KfW ) zurückgreifen. Der Erwerb eines Unternehmens im Rahmen der Unternehmensnachfolge wird wie eine Investition betrachtet; so dass auch hier die entsprechenden Unternehmensfinanzierungs-Förderangebote bereit stehen. Im Rahmen des Untemehmerkredits können u.a. der Kauf von Unternehmen, Betrieben oder der Erwerb von Anteilen am Unternehmen durch den Geschäftsführer finanziert werden. Anträge können Existenzgründer bzw. mittelständische Unternehmen stellen. Der Kreditbetrag beträgt maximal Euro 10 Mio. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird unter Berücksichtigung der Bonität sowie der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten — d.h. risikogerecht — von der Hausbank in den von der KfW-Mittelstandsbank vorgegebenen Preiskategorien festgelegt.

Die Unternehmensnachfolge und der Verkauf eines Unternehmens können über die Kapitalbeschaffung des Übernahmepreises am Kapitalmarkt refinanziert werden, indem das zu übergebende/veräußernde Unternehmen am Beteiligungsmarkt als Rechtsträger für eine Kapitalmarktemission und praktisch als "Finanzierungsgesellschaft" auftritt. Die Unternehmensnachfolge und damit die Veräußerung des Unternehmens an einen jüngeren Nachfolger kann somit zumindest teilweise bankenunabhängig über den Beteiligungsmarkt erfolgreich bewerkstelligt werden, wenn der Veräußerer für den Erwerber die "Finanzierung" mitbringt und sein Unternehmen als Kapitalpartner einsetzt. Bisher wenig beachtet, aber die erfolgversprechendste Möglichkeit ist, die Unternehmensnachfolge durch die Inanspruchnahme von dritten Privatinvestoren zu regeln, denen eine angemessene Rendite für die Bereitstellung der Kaufpreisgelder und zusätzlicher Investitionsliquidität geboten wird. Bei den an den unternehmerischen Interessen ausgerichteten Finanzierungs- und Nachfolgemodellen wird der Kaufpreis bzw. Übernahmepreis nicht über einen Bankkredit, sondern über den Beteiligungsmarkt z.B. mit Nachrangkapital finanziert. Dabei dient das Unternehmen als Finanzierungspartner, über den das erforderliche Kapital von Privatinvestoren aufgenommen wird.


Das kapitalaufnehmende Unternehmen gewährt dem Käufer ein entsprechendes Darlehen, welches der Erwerber an den Unternehmensverkäufer als Kaufpreis bezahlt. Auf diese Weise erhält der Verkäufer seinen Kaufpreis. Der Käufer schuldet sodann dem erworbenen Unternehmen das von dem Unternehmen erhaltene Darlehen, welches man nach dem Erwerbsvorgang als "Mitarbeiterdarlehen" qualifizieren könnte. Das zu verkaufende Unternehmen dient praktisch als "Finanzierungsgesellschaft" und gewährt aus den am Kapitalmarkt aufgenommenen Geldern dem Erwerber ein Darlehen, was dieser direkt an den Unternehmensverkäufer als (anteiligen) Kaufpreis zu bezahlen hat. Der Unternehmensverkäufer kann sich insoweit sichern, als Unternehmensanteile nur in dem Umfang übertragen werden, als der Kaufpreis aus dem vom Unternehmen gewährten Darlehen tatsächlich geflossen ist bzw. bezahlt wurde. Dabei kann eine sukzessive Anteilsübertragung erfolgen. Interessenten können zu dieser Thematik die kostenlose Fachbroschüre "Finanzierung des Unternehmenskaufs" unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de anfordern.

Auch die familieninterne Unternehmensnachfolge kann auf die oben beschriebene Weise, die wir Nachfolge suchenden Unternehmern gern in einem kostenlosen Beratungsgespräch ausführlich erläutern, finanziert werden. Mit einer entsprechenden Vertragsgestaltung kann der Unternehmensverkäufer seinen Betriebs-Erwerber bzw. Unternehmensnachfolger bei der Finanzierung des Erwerbspreises unterstützen und so die Unternehmensnachfolge ermöglichen und sichern.

Der Beteiligungs- und Finanzjurist Dr. Horst Siegfried Werner ( Göttingen) und die Kollegen als Finanzierungsberater der Dr. Werner Financial Service AG beraten seit Jahren Unternehmer bei der Umsetzung der Finanzierung der Unternehmensnachfolge, des Betriebsankaufs oder des Unternehmensverkaufs, damit der potentielle Erwerber überhaupt den Kaufpreis bezahlen kann und der Unternehmensübergang nicht ausschließlich an der Finanzierung und dem Geld des jüngeren Erwerbers scheitert .

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H
Sehr guter Artikel! Ich finde, das Thema Unternehmensverkauf soll nicht unterschätzt werden. Der Generationswechsel ist ein großer Schritt für ein Unternehmen. Ich würde noch ein Artikel für die<br /> Mittelständler mit einer Checkliste empfehlen (Auch eine gute Übersicht zum Thema Unternehmensverkauf):<br /> http://www.marktundmittelstand.de/themen/recht-steuern/sechs-schritte-zum-erfolgreichen-unternehmensverkauf/
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