Overblog Alle Blogs Top-Blogs Wirtschaft, Finanzen & Recht
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
MENU

Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

Werbung

Fonds, Fondsmodelle als BaFin-zugelassene InvG-Investmentfonds oder regulierungsfreie private Fonds als Finanzierungsvehikel von Dr. Horst Werner dargestellt

Fonds und Fondsmodelle als bankaufsichtsrechtliche Investmentfonds nach dem Investmentgesetz ( früher KAGG ) und regulierungsfreie private Fonds als GbR oder GmbH & Co KG´s ( Finanzierungs-Zweckgesellschaften ) werden nachstehend von Dr. Horst Werner erläutert. Ein Fonds bzw. eine Fondsgesellschaft stellt nach Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) eine Eigentümergemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft ( meist als Kommanditisten ) mit dem Zweck der "Gemeinschafts-Finanzierung" eines Investitionsobjekts dar. Die Fondsgesellschafter sind also gesamthänderisch verbundene Eigentümer und tragen gemeinsam das Fondsrisiko. Die Fondsfinanzierung kann bei geschlossenen Fonds ( bei einem Einzelprojekt ) oder bei offenen Fonds ( bei einer Mehrzahl von Objekten, die erst in der Zukunft bestimmt werden ) oder über eine allgemeine Unternehmensfinanzierung erfolgen.

Von den privaten Fonds ohne BaFin-Zulassung sind die Investmentfonds ( = Investmentgesellschaften ) nach dem seit 2004 bestehenden Investmentgesetz ( InvG ) mit einem insolvenzrechtlich geschützten Sondervermögen zu unterscheiden. Derartige unter staatlicher Bankenaufsicht stehenden InvG-Fonds ( Investmentfonds ) bedürfen zu ihrer Zulassung einer Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin, Abteilung Bankenaufsicht in Bonn ). Die Investmentfonds unterliegen der staatlichen Bankenaufsicht mit besonderen Kapital- und Zuverlässigkeitsanforderungen und haben vor allem den Insolvenzschutz für die Einlagen aller Investmentanleger. Das von der BaFin beaufsichtigte Fondsmanagement-Team mit nachweisbar berufserfahrenen Spezialisten folgt fest definierten Anlagerichtlinien. So sind die Anleger bei Kapitalanlagen in Investmentfonds durch das Gesetz über Investmentgesellschaften geschützt. Investmentfonds sind regelmäßig offene Fonds mit der Kapitalanlage in eine Vielzahl von Projekten wie z.B. Aktienfonds, Rohstofffonds, Anleihefonds etc. Bekannt sind z.B. die Deka-Fonds der Sparkassen, die DWS-Fonds der Deutschen Bank oder die Union Investmentfonds der Volksbanken. Dachfonds, Hedgefonds, thesaurierende Fonds etc. sind nichts weiter als spezialisierte Unterformen von Fonds.

Die privaten GmbH & Co KG-Fonds - ob als geschlossene oder offene Fonds - unterliegen mit Ausnahme der Prospektgesetze bei einem öffentlichen Beteiligungsangebot keiner staatlichen Kontrolle und bieten auch beim Missmanagement keinen Insolvenzschutz. Einen Fonds bzw. Fondsgesellschaft genehmigungsfrei gründen und Geld am Kapitalmarkt einwerben zur Fondsobjekt-Finanzierung z.B. mit einer Vorrats-Fondsgesellschaft bedarf keiner staatlichen Erlaubnis. Jeder Privatmann kann eine Fonds-GmbH & Co KG als Fondsgesellschaft zu jedem gewerblichem Zweck mit Gewinnerzielungsabsicht gründen. Das Einsammeln des Kapitals über Fondsgesellschafter ( regelmäßig als Kommanditisten ) dient der Finanzierung eines geplanten Projekts oder der Verwirklichung eines Fondsgegenstandes. Die Fondsfinanzierung bwz. das Kapital für Projektvorhaben mit einem Fonds-Beteiligungs-Exposé oder einem Fonds-Prospekt am Beteiligungsmarkt beschaffen, dient der bankenunabhängigen Finanzierung mit dem Kapital der Fondsgesellschafter und im Falle des Verkaufs des Fondsobjekts der Umsatzauserzielung.  

Private Fonds, Fondsmodelle und Fondskonzepte zu erstellen ( Fondsgesellschaften gründen ) und Fondsprospekte zu erarbeiten bzw. innovative Fondskonzepte zu prospektieren und die BaFin-Billigung für die Platzierung von Fonds einzuholen, ist Teil der Finanzierungs-Dienstleistungen der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Bekannt sind als klassische Privatfonds z.B. Immobilienfonds, Schiffsfonds, Filmfonds etc. Eine Geldanlage in Privat- Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Ertrags-Chancen, aber auch mit allen Beteiligungsrisiken bis hin zum Totalverlust der getätigten Fondseinlage.

Bei der privaten Projektfinanzierung gibt es für initiierende Unternehmen drei Möglichkeiten der Herangehensweise - so der Finanzierungsspezialist Dr. Horst Siegfried Werner :

a)  die Finanzierung des Projekts innerhalb des bestehenden Unternehmens als Ganzes

b)  oder eine Projekt-Finanzierung in einem wirtschaftlich separierten Profitcenter mit einer Segment-Unterbilanz

c)  in einer neuzugündenden Tochtergesellschaft

c)  oder als Fondsfinanzierung in einer juristisch selbständigen Einheit als Fonds-GmbH & Co KG in Form
     einer Fondsfinanzierungs-Zweckgesellschaft mit dem Verlust des Projekteigentums.

Wie also finanziert man die Umsetzung eines Vorhabens, einer Geschäftsidee, eines einzelnen Projektvorhabens etc.? Finanziert und realisiert man ein Projekt – also das z.B. ein Einkaufszentrum oder eine Produktionshalle etc. –, in dem man eigens dafür ein wirtschaftlich und rechtlich selbständiges Unternehmen, eben eine Fondsgesellschaft gründet ? Oder verwirklicht und finanziert man das Großprojekt integriert in dem bisherigen Unternehmen und kann mit diesem Unternehmen die begonnene Geschäftstätigkeit weiterverfolgen und das Projekt als weiteres Geschäftsfeld mit einem sogen. Profit-Center erschließen? Mit diesen Fragen sieht sich jeder Unternehmer spätestens dann konfrontiert, wenn es sich um ein kapitalintensives Einzellvorhaben handelt, das nicht ohne weiteres mit der Hausbank oder aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Externe Kapitalgeber sind gefragt. Doch woran sollen diese Investoren beteiligt werden; am Unternehmen als Ganzes oder nur an dem in eine Fonds-Zweckgesellschaft ausgegliederten Einzelprojekt ?

Im Rahmen einer separaten Projektfinanzierung, so der Bilanzjurist Dr. Horst Siegfried Werner, beteiligen sich der Investor bzw. die Anleger an einem eigens für die Umsetzung des Vorhabens gegründeten Unternehmen ( Projektgesellschaft / Zweckgesellschaft ). Die Fondsgesellschafter werden Miteigentümer des Objekts und dem Initiator geht das Eigentum an dem Objekt verloren. Es wird eine Fondsgesellschaft initiiert, deren einziger Zweck darin besteht, die Finanzierung aus Eigenkapital und Fremdkapital für ein Großprojekt zu erhalten. Die Fondsinitiatoren sind regelmäßig Projektentwickler, die das später fertige Fondsobjekt an einen Investmentfonds oder an ein Großunternehmen bzw. institutionellen Investor verkaufen wollen. Zu den Fondsinitiatoren gehören aber auch Industrieunternehmen und Holding-Gruppen, die das fertige Fondsobjket später für ihre eigenen operativen Geschäftszwecke nutzen und nicht weiterveräußern wollen. Auf diese Weise wird die Finanzierung und die anfängliche Aufwandsbelastung aus der eigenen Bilanz ausgegliedert. Der offene oder geschlossene Fonds ist also immer eine Zweckgesellschaft, die einen separaten Investitionsauftrag zu erfüllen hat.

Der Anteil am Vermögen der Kommanditgesellschaft hängt von der Höhe der jeweiligen Kommanditbeteiligung ab. Aus dem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis entsteht für den Kommanditisten die Pflicht zur Erbringung der Einlage, mit der er gewisse Gesellschafterrechte, d.h. Vermögens-, Informations- und Kontrollrechte erwirbt. Werden Kommanditanteile breitgestreut an Privatanleger ( = sogen. Publikums-KG ) angeboten, ist es sinnvoll, einen Treuhänder einzuschalten, der alle emittierten Kommanditanteile zeichnet und im Namen der Investoren verwaltet. Auf diese Weise werden die mit der Eintragung der einzelnen Kommanditisten verbundenen Kosten gespart. Zugleich wird durch Einschaltung eines Treuhänders eine geringe Publizität der Anleger bewirkt. Die direkte Zeichnung von Kommanditanteilen – z.B. für größere Beteiligungssummen – bleibt daneben weiterhin möglich.

Die Gewinnausschüttungen und Renditen für die Anleger werden ausschließlich aus den Erträgen des Projekts erwirtschaftet. Üblicherweise wird hierzu auf die Rechtsform der GmbH & Co. KG zurückgegriffen. Das für die Realisierung des Projektes erforderliche Kapital wird entweder vollständig oder teilweise durch die Ausgabe von Kommanditanteilen aufgebracht. Die Investoren bzw. Anleger sind dann die Gesellschafter der Zweckgesellschaft und partizipieren direkt nur an dem wirtschaftlichen Erfolg des Projektes. Aufgrund ihrer Stellung als Projektgesellschafter können die Investoren unmittelbaren Einfluss auf die Realisierung des Vorhabens nehmen und sind die „Eigentümer“ der Projektgesellschaft und damit des Projektes.

Bei der Unternehmensfinanzierung stellen die Investoren z.B. über stimmrechtslose Beteiligungsformen ( Stille Beteiligungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen oder Anleihen als Inhaberschuldverschreibung ) oder über offene, stimmberechtigte Beteiligungen dem Unternehmen als Ganzes Kapital zur Verfügung. Das Kapital kann in diesem Fall auch ohne Zweckbindung für andere Investitionsgüter als die Umsetzung des konkreten Vorhabens verwendet werden ( sog. „blind-pool“-Beteiligung ). Denn die Mittel unterliegen der freien Verwendung durch die Geschäftsführung im Rahmen des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstandes für Investitionen und der Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes. Die Renditen für die Anleger werden dann aus den laufenden Erträgen des gesamten operativen Geschäfts gezahlt. Der Investor ist demnach nicht nur an dem Erfolg eines konkreten Projektes, sondern dem Ertrags-Erfolg und den Gewinnen des gesamten Unternehmens beteiligt. Die Unternehmensfinanzierung ist also die Beschaffung liquider Mittel für Investitionen oder den laufenden Geschäftsbetrieb eines Gesamt-Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe. Die Anleger sind am Gesamtunternehmen zins- oder gewinnbeteiligt. Die Bedienung des Kapitals erfolgt aus den Erträgen des gesamten operativen Geschäfts.

Die Fondsfinanzierung oder Projektfinanzierung ist die Finanzierung einer wirtschaftlich oder juristisch selbständigen, separaten Einheit (Projekt). Die Anleger bzw. Investoren sind nur an dem Projekt gewinnbeteiligt. Die Bedienung des eingesetzten Anlegerkapitals erfolgt nur aus dem künftig erwirtschafteten Cash-Flow und Gewinn des Projekts. Weitere Detailinformationen erhalten Interessenten direkt von Dr. Horst Werner (Göttingen) kostenfrei unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

Werbung
Zurück zu Home
Diesen Post teilen
Repost0
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post