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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Optionsanleihen bzw. Wandelanleihen oder Wandelgenussscheine als hybride Finanzierungsinstrumente mit niedrigsten Zinssätzen

Optionsanleihen, Wandelschuldverschreibungen und Wandel-Genussscheine erläutert Dr. Horst Siegfried Werner als aufwandsgünstige, wertpapierverbriefte Finanzierungsinstrumente in hybriden Bilanzpositionen. Die Wandel-Schuldverschreibung ist ein Festzins-Wertpapier ( ausführlich http://www.finanzierung-ohne-bank.de ), das ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht ( Umtauschrecht ) in Aktien der emittiertenden oder einer anderen Gesellschaft verbrieft. Optionsanleihen sind also periodisch verzinsliche Wertpapiere mit einem verbrieften Zusatzrecht oder Sonderrecht für den Optionsinhaber.  In dem separaten Optionsschein bzw. Wandlungsschein wird das Recht zum Erwerb ( durch Umtausch ) von Aktien zu einem bestimmten, festgelegten Kurs zu einem datierten Zeitpunkt bzw. in einem festgelegten Zeitraum zu erwerben.

Das Wahlrecht liegt bei dem Gläubiger bzw. dem Inhaber der Wandelanleihe. Wandelanleihen - oder auch Optionsanleihen genannt - sind börsenfähige Finanzierungsinstrumente, die der Unternehmensfinanzierung mit einem hybriden Gläubiger-/Eigenkapital dienen. Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung mit qualifizierter ( 75 %-iger ) Mehrheit der Hauptversammlung. Das Umtauschverhältnis des Anleihekapitals in Aktien ( z.B. 3 Aktien für Euro 100,- Anleihe-Nominalkapital ) ist bei Begebung der Wandelanleihe im Voraus festzulegen. Der Anleihezeichner kann somit errechnen, wie sich der Aktienkurs entwickeln muss, damit der Umtausch der Wandelanleihe in Aktien für ihn einen Vorteil bzw. Gewinn bietet. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, bleibt die Anleihe bestehen. Wandelschuldverschreibungen können auch in der Unterart des Wandelgenussscheins mit Gewinn- und Verlustbeteiligung begeben werden.

Options- oder Wandelanleihen sind für Unternehmen ein vorteilhaftes Instrument der Unternehmensfinanzierung, zumal eine Wandelanleihe im Gegensatz zu einer normalen Unternehmensanleihe deutlich niedriger verzinst sind. Sie werden derzeit mit einem Zinssatz von 2 % bis 6 % p.a. ausgestattet. Der Finanzierungsaufwand bleibt also gering. Zudem hat das Unternehmen die Chance, dass der Kapitalgeber seinen Gläubigerstatus aufgibt und Eigenkapitalgeber wird. Die ausgebende Gesellschaft einer Wandelanleihe muss nicht mit der Aktiengesellschaft identisch sein, deren Aktien als Basiswert für die Wandelanleihe dienen. So kann – was in Mode gekommen ist – z.B. eine Investmentbank eine Wandelanleihe auf Aktien eines anderen börsennotierten Unternehmens auflegen, deren Entwicklung positiv eingeschätzt wird.

Aus der Sicht der Investoren verbinden Wandelanleihen die Renditeträchtigkeit von festen Zinsausschüttungen bei der Schuldverschreibung mit der Chance, bei der Ausübung der Umtauschoption am Unternehmenswert bzw. der Share-holder-value-Entwicklung der Aktie teilzuhaben. Anleihen bieten daher zum einen eine feste Verzinsung sowie Rückzahlungsansprüche am Ende der vereinbarten Laufzeit und zum anderen das Wahlrecht auf einen Kursgewinn, soweit die Aktie während der Laufzeit im Börsenkurs gestiegen ist. Bei der Wandelanleihe liegt die Verzinsung in der Regel unterhalb der Rendite vergleichbarer Unternehmensanleihen. Andererseits hat der Anleger das Recht, die Wandelanleihe in einem zuvor festgelegten Wandlungsverhältnis in die dem Rentenpapier zugrundeliegende Aktie zu tauschen. Die Wandlung ist bis zu einem bestimmten, festgelegten Zeitpunkt ( Wandlungsfrist ) oder auch innerhalb einer definierten Zeitspanne der Laufzeit der Anleihe möglich. Somit verkörpert die Wandelschuldverschreibung hybrides Kapital: Während am Anfang ein Gläubigerverhältnis besteht, wird der Anleiheinhaber beim Umtausch in Aktien zum Aktionär und das Gläubiger-/Schuldnerverhältnis der Wandelschuldverschreibung erlischt.

Die Wandelanleihe bietet dem Kapitalgeber die Chance, an Kursgewinnen der Aktie teilzuhaben. Bei zukünftig steigenden Kursen kann der Anleger durch Ausübung des Options- und Umtauschrechts an den Wertsteigerungen der Aktie partizipieren und beim späteren Verkauf der Aktien zusätzliche (Kurs-)Gewinne realisieren. Bei unveränderten oder fallenden Kursen wird das Wandlungsrecht regelmäßig nicht ausgeübt. Der Anleger erhält weiterhin die vertraglich vereinbarten Anleihezinsen und behält seinen Anspruch auf Rückzahlung des Anleihekapitals zum Nennwert. Den Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts, also des Übergangs vom Gläubiger zum Eigentümer, kann der Anleger innerhalb der Umtauschfrist selbst bestimmen.

Da die Aktiengesellschaft regelmäßig bemüht sein wird, das Gläubigerkapital in der Zukunft nicht zurückzahlen zu müssen, wird sich das Unternehmen in besonderer Weise um eine gute Ertragsentwicklung der Aktiengesellschaft bemühen, weil davon wiederum eine positive Aktienwertentwicklung bzw. Kursentwicklung der Aktien abhängt. Dann wird der Wandelanleihe-Gläubiger sein Wandlungsrecht ausüben und das Anleihekapital bleibt als neues Grundkapital in Form von Eigenkapital erhalten.

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