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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Kompetente, gut vorbereitete Darlehensunterlagen für eine erfolgreiche Kreditfinanzierung von Banken - von Dr. Horst Siegfried Werner

IMG 6010 kleinNur mit überzeugenden Kreditunterlagen im Rahmen eines Darlehensantrages - so der Bilanzexperte Dr. Horst Siegfried Werner ( www.kapitalbeschaffung-sofort.de ) - sind bei der Hausbank bzw. bei Kreditinsituten Aussichten auf einen Kreditfinanzierungserfolg gegeben. Es müssen bestimmte Darlehensvoraussetzungen gegeben sein; anderenfalls kann sich der Gewerbetreibende die Mühe mit einem Dalehensantrag ersparen. Eine Unternehmensfinanzierung durch Bankkredit für eine Investition oder lediglich einen Kontokorrent-Kredit zur ausgleichenden Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei einer Bank zu bekommen, ist insbesondere heute in Zeiten der Marktsituation der Banken unter Berücksichtigung der europäischen Staatsschulden-Misere kein leichtes Unterfangen mehr. Für den erfolgreichen Kreditantrag gilt es einige Grundsätze zu beachten. Erfolgsvoraussetzung ist zunächst, dass man sich die Interessen- und Gesetzeslage der Bank und ihres Kreditsachbearbeiters bewusst macht.

Die Bank „verleiht“ Kundengelder ( z.B. Spareinlagen ), die ihr anvertraut sind und muss deshalb in höchsten Maße auf die Besicherung der von ihr an Unternehmen weitergegebene Finanzmittel achten. Im anderen Falle hat der Kreditsachbearbeiter das strafrechtliche Problem der „Veruntreuung von Kundengeldern“. Im Vordergrund aller Kreditierungs-Entscheidungen stehen deshalb nach Basel III die eigenen Eigenkapitalanteile, die das Unternehmen bereitstellen ( mindestens 20% ) und die Sicherheiten, die der Unternehmenskunde der Bank für einen Kredit bieten kann. Diese wichtigen Fakten bestimmen entscheidend das Kredit-Scoring ( Risikoklassifizierung ) mit den Bonitäts- und Ratingnoten bei der Bank. Die Höhe der Sicherheit wird nicht allein durch den Verkehrswert, sondern durch den sogen. "Zerschlagungswert" bestimmt. Was also bekommt die Bank für den Sicherheitsgegenstand im Falle der zwangsweisen Verwertung. Dies sind häufig nur noch die Hälfte oder gar nur ein Drittel des Gutachtenwertes.

Das Wort „Kredit“ kommt von dem lateinischen „credere“, welches „glauben“ oder „vertrauen“ heißt. Die Bank muss also den Glauben und das Vertrauen gewinnen können, dass das ausgeliehene Geld auf “Heller und Pfennig“ zurückgezahlt wird. Dieser "Glaubensgrundsatz" aus dem römischen Recht ist noch heute Grundlage der gesetzlich definierten Kreditierungsbedingungen - in zahlreichen Kreditvorschriften und Ausleihungs-Verordnungen geregelt. Diese Ausleihungs-Vorgaben hat der Kreditsachbearbeiter streng zu beachten, will er nicht seine berufliche Existenz durch den Entzug seiner Tätigkeitslizenz durch die BaFin als Bankaufsichtsbehörde ( Bundesanstalt für Finanzidenstleistungsaufsicht in Bonn ) aufs Spiel setzen. Der Unternehmenskunde sollte dementsprechend in der Lage sein, den angesprochenen "Zahlungsrückgewähr-Glauben" zu erzeugen. Der Bankmitarbeiter seinerseits muss dieses gewonnene Rückzahlungsvertrauen in seiner Kreditakte schriftlich nachvollziehbar und beweiskräftig mit Steuerberater-Testaten und Unterschriften dokumentieren. Dieses Vertrauen wird am ehesten gewonnen, wenn das Unternehmen bei seinen Kapitalwünschen nicht nur eine Kreditstrategie verfolgt, sondern zur gleichen Zeit auch eine umzusetzende Eigenkapitalstrategie zur Erhöhung des Haftkapitals des Unternehmens darlegen kann. Eine derartige Eigenkapitalbeschaffrung kann zum Beispiel durch eine kleine Privatplatzierung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) mit der Aufnahme von privaten Risikokapitalgebern geschehen.

Die Erfolgsaussichten für einen Unternehmenskredit sind immer dann am besten, wenn es sich um Finanzierungsgelder für besicherungsfähige, zweckgebundene Neuinvestitionen oder Ersatzinvestitionen handelt, die einen gängigen Marktwert an einem Nachfragemarkt haben ( wie z.B. Immobilien, Fahrzeuge oder Maschinen ). Deshalb kommen als Sicherungsmittel für einen Bankkredit immobile Sachwerte wie Grundstücke und Immobilienobjekte ( Wohnhäuser, Gewerbebauten etc. ), aber auch mobile Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Forderungen in Betracht, über die eine Sicherungszession herbeigeführt wird ( meist stille Abtretung ). Denkbar sind auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente und Lizenzen, die jedoch eine deutlich schwächere Besicherungsqualität besitzen. Soweit der Kredit über eine Kapitalgesellschaft als juristische Person beantragt wird, kommt regelmäßig zur Besicherung der Bank die persönliche Bürgschaft des geschäftsführenden (Mehrheits-)Gesellschafters hinzu. Weitere Bürgschaften von bonitätsmäßig starken (Dritt-)Personen können zusätzlich angeboten werden und sind hilfreich für den Erfolg der Kreditauszahlung. Die Ablehnung einer Bürgschaftsübernahme ist bei der Bank immer ein sehr kritischer Punkt: Man könnte den Eindruck erwecken, daß man selbst an der Erfolg seiner eigenen Investition nicht glaubt.

Besonders von Bedeutung ist für die Bank das Geschäftsmodell des Unternehmens und die Geschäftsperspektive mit den zukünftigen Ertragsaussichten. Hier haben Unternehmen in zukunftsträchtigen, dynamischen Branchen nicht unerhebliche Vorteile bei der erfolgreichen Umsetzung eines Kreditantrages bei ihrer Bank. Dazu sollten die Geschäfts- und Unternehmensstrategie, die Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens in der Abgrenzung zu anderen Gewerbetreibenden der gleichen Branche, die Business- und Liquiditätspläne sowie besondere Kernpunkte der Vermögensverhältnisse als sogen. “hard facts“ herausgestellt werden: dies sind zum Beispiel die letzten aktuellen Jahresabschlüsse mit der Entwicklung der wesentlichen Bilanzkennzahlen, die derzeitige Eigenkapitalquote des Kreditantragstellers, der übernehmbare Eigenkapitalanteil z.B. bei einem Investitionskredit, die zu erwartende Umsatz- und Eigenkapitalrendite und der „Cash-flow“ als Ausweis verfügbarer liquider Mittel außerhalb von nicht liquiditätswirksamen Aufwandsabschreibungen.

Was die Bilanz- und Jahresabschlußunterlagen anbelangt, sollte der Unternehmer sein vom Steuerberater aufgestelltes Zahlenwerk nochmals kritisch unter kreditpolitischen Gesichtspunkten prüfen und gegebenenfalls Bilanzoptimierungs-Maßnahmen durchführen lassen. Man muss sich bewußt sein, daß der Steuerberater die Bilanz unter dem Gesichtspunkt der Gewinn- und Steuervermeidung erstellt hat. Für die Kreditentscheidung der Bank ist eine bewußt unter "Steuerreduzierungs-Strategien" aufgestellte "schlechte Ertragsbilanz" kaum förderlich. Mit steuerneutralen bilanzpolitischen Umstellungen lassen sich die Bilanzbilder häufig stark verbessern. Das gilt z.B. durch einen Debt-Equity-Swap als Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital, z.B. Beispiel die steuerneutrale Umstellung von Gesellschafterdarlehen in bilanzrechtliches Eigenkapital.

Ungünstig ist in jedem Falle eine "Hundertprozent-Finanzierung" zu beantragen, da man davon ausgehen kann, daß die Bank mehr Kreditanträge zur Entscheidung vorliegen hat, als sie selbst positiv bescheiden kann. Jeder Kreditkunde steht also im Wettbewerb mit anderen Darlehensantragstellern und deren Kreditantragsqualität sowie deren Bonität und Rating.
Weitere detaillierte Hinweise erhalten Kreditinteressenten oder Finanzierungssuchende unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de als kostenfreie Auskunft.

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