Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Die Finanzierungs-Engagements der Private-Equity-Fonds werden von dem Fondsspezialisten Dr. Horst S. Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) mit Hintergrundinformationen zu den institutionellen Finanzierungsgesellschaften und ihren Beteiligungshürden dargestellt. Dabei werden die Beteiligungsvertrags-Angebote der institutionellen Investoren mit den Beteiligungsgrundsätzen der Fonds zu Beteiligungsengagements und zur Finanzierung von wachstumsstarken Unternehmen erläutert. Der Beteiligungsvertrags-Spezialist Dr. jur. Horst Siegfried Werner als Wirtschafts- und Steuerrechtler berichtet über das institutionelle Beteiligungsgeschäft und professionelle Investoren in Gestalt von Business Angeln, Beteiligungsfonds, Venture-Capital-Gesellschaften oder Private-Equity-Companies. Institutionelles offenes Beteiligungskapital oder nicht stimmberechtigtes Mezzaninekapital stellt im Rahmen der Gesamtfinanzierungs-Strategie eines Unternehmens eine interessante Ergänzung zu einer breit gestreuten Kapitalmarktemission über Privatanleger dar. Anders als bei einer Kapitalmarktemission stammt das Beteiligungskapital hier nicht von privaten Kapitalgebern, sondern von Institutionen, die von berufswegen das Beteiligungsgeschäft betreiben wie z.B. die Beteiligungsgesellschaften, Private-Equity-Fonds und Mezzaninefonds.
Die professionellen Investmentgesellschaften verwalten selbst anvertraute Gelder von vermögenden Kunden - wie z.B. von Versicherungsgesellschaften oder family-offices -, die sie mit möglichst hohen Gewinnen und Renditen weiter investieren müssen. Die institutionellen Beteiligungsfonds brauchen deshalb praktisch doppelte Erträge: Sie benötigen zum einen gute Dividenden für ihre vermögende Kundschaft und zum anderen für ihre Tätigkeit als institutionelle Vermögensverwalter ein anspruchsvolles Salär ( Tätigkeitsvergütung ). Deshalb streben die institutionellen Investoren und Beteiligungsfonds stets Renditen von deutlich über 15 % p.a. mit einem Equity-Kicker bei Beteiligungsvertragsende an. Ein Equity-Kicker ist die Realisierung der Wertsteigerung des Unternehmens(-anteils) beim Verkauf des Unternehmens oder seiner prozentualen Anteile mit einem Paketzuschlag. Wegen der hohen Rendite-Erwartungen der institutionellen Investoren können sich nur äußerst ertragsstarke Unternehmen mit Umsatzrenditen von über 10% Finanzierungsgelder von Beteiligungsfonds erhoffen, wenn sie diese Finanzinvestments insgesamt mit ca. 20% p.a. vergüten können.
Das so genannte „institutionelle Private Equity“ ist deshalb nur dann ein attraktiver Finanzierungsweg für Unternehmen mit Umsatzgrößen von Euro 20 Mio. an aufwärts, mit einem guten Cash-Flow und mit einem vorhandenen bilanziellen Eigenkapitalausweis von mindestens Euro 2 Mio. Es müssen gute Wachstumsaussichten mit einer dynamischen Ertragsentwicklung vorhanden sein. Das Unternehmen sollte ein historisch gewachsenes, etabliertes mittelständisches Unternehmen mit einer vielversprechenden Marktposition sein. In diesen Unternehmenskategorien engagieren sich institutionelle Investoren, wenn ein Expansionsvorhaben, ein Unternehmenskauf, eine Nachfolgelösung, ein Gesellschafterauskauf oder ein Spin-off zu finanzieren ist. Die Dauer der Beteiligung liegt regelmäßig zwischen drei bis sieben Jahren und bedingt beim Exit der Beteiligungsgesellschaft regelmäßig einer sogen. Mitverkaufsverpflichtung. Inhalt einer solchen Mitverkaufsverpflichtung ist, dass wenn die Beteiligungsgesellschaft ihren Geschäftsanteil zum Exit veräußern möchte, der Unternehmer verpflichtet ist, auch seine Geschäftsanteile entsprechend an einen Dritten mitzuverkaufen ( soweit der Unternehmer nicht in der Lage ist, die Geschäftsanteile von der Private-Equity-Gesellschaft wieder zurück zu erwerben ). Auf diese Weise hat schon so mancher Unternehmer, der nur eine Finanzierung suchte, durch eine ungünstige Mitverkaufsverpflichtung sein Unternehmen durch Gesamtverkauf verloren.
Im angelsächsischen Raum finanzieren sich über ein Viertel der Unternehmen hauptsächlich über Private Equity. Auch in Deutschland hat institutionelles Private Equity vor dem Hintergrund der veränderten Kreditvergabepraxis der Banken und des Eigenkapitalbedarfs des Mittelstands stark an Bedeutung gewonnen. Für den kapitalsuchenden Unternehmer bzw. das kapitalsuchende Unternehmen ist eine Finanzierung über institutionelle Kapitalgeber ohne die Begleitung eines erfahrenen Beteiligungsvertrags-Experten und eines Wirtschafts- und Steuerjuristen jedoch mit den oben dargestellten "Fallstricken" verbunden.
Nicht jedes Unternehmen eignet sich für die Aufnahme von institutionellem Beteiligungskapital. Die Auswahl des passenden institutionellen Finanzierungspartners erfordert neben entsprechender Branchenkenntnis vor allem guter Kontakte. Inzwischen sind allein in Deutschland weit über 900 Beteiligungsgesellschaften und Private-Equity-Fonds in diesem Finanzierungsbereich tätig, die sich in vielen Aspekten voneinander unterscheiden. Hierüber führen wir eine stets aktuelle Datenbank von institutionellen Kapitalgebern.
Mit über 30 Jahren Erfahrung am Kapitalmarkt und mit ausgezeichneten Verbindungen zu namhaften Banken, Beteiligungsgesellschaften, Private-Equity- und Mezzanine-Fonds hilft die Dr. Werner Financial Service AG ihren Mandanten aktiv bei der Beschaffung von institutionellem Beteiligungskapital:
- wir prüfen bereits im Vorfeld die Machbarkeit und Vorteilhaftigkeit einer Finanzierung über einen institutionellen Finanzierungspartner;
- wir formulieren die Verhandlungsposition unserer Mandanten und nehmen Kontakt zu geeigneten Kapitalgebern auf;
- wir helfen unseren Mandanten bei der Verhandlung von interessengerechten Finanzierungskonditionen;
- wir prüfen abschließend das umfangreiche Vertragswerk, das Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die juristischen und steuerlichen Rahmenbedingungen.
Die Beteiligung der Kapitalgeber bzw. Investoren erfolgt in der Regel über Geschäftsanteile oder in Form von eigenkapitalähnlichen Mezzanine-Instrumenten wie Genussrechten, stillen Beteiligungen, Anleihen und Nachrangdarlehen, seltener auch als Vollgesellschafter mit der Übernahme der operativen Führung des Unternehmens. Ein über die Wahrnehmung von Informationsrechten hinausgehender Einfluss auf die Geschäftsführung bzw. das operative Geschäft wird den institutionellen Kapitalgebern regelmäßig nicht gern eingeräumt. Weitere Hintergrundinformationen können von dem Fondsspezialisten Dr. Horst S. Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de erfragt werden.