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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Die Börse als Eigenkapital-Markt zur Refinanzierung von Unternehmen mit Investitionskapital - von Dr. Horst Werner, Göttingen

Die Börse ist nach dem IPO- und Pre-Ipo-Spezialisten Dr. Horst Siegfried Werner ein Eigenkapital- und Geldbeschaffungs-Markt zur Refinanzierung von Unternehmen mit Investitions- und Wachstumskapital. Börsen existieren weltweit praktisch in allen Ländern und gewährleisten Staaten und Unternehmen den Zugang zu den globalen Finanzmärkten. Die Organisationen der Börsen bieten nach gesetzlich bestimmten Handelsregeln allen Unternehmen, Investoren, Finanzinstituten und Banken Möglichkeiten, Geldmarktprodukte und Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen, Optionen, Warentermingeschäfte  etc. anzubieten, zu erwerben oder zu veräußern. Das Produkt- und Dienstleistungsportfolio der Börsen umfasst deshalb regelmäßig die gesamte Prozesskette vom Aktien-, Anleihen- und Terminhandel. Allein in Deutschland existieren acht nationale Börsen, an denen Börsengänge mit dem Zugang zur Kapitalaufnahme über die Ausgabe von Wertpapieren und nachfolgend der Wertpapierhandel in einem Sekundärmarkt stattfinden können. Die Börsen sind also in erster Linie ein Geld- und Warenbeschaffungsmarkt, ohne die eine moderne Volkswirtschaft nicht existieren könnte. Diese Funktion der Börsen wird im Bewußtsein des Publikums häufig durch riesige Spekulationsgeschäfte und Finanzskandale in Milliarden-Größenordnungen in den Hintergrund gedrängt. 

Den Eintritt und die Zulassung von Unternehmen an einer Börse nennt man einen Börsengang. Der Börsengang mit der Zugangseröffnung zum Börsenmarkt als (Eigen-)Kapitalmarkt und der ausserbörsliche Beteiligungsmarkt werden von Dr. Horst S. Werner mit der Platzierung von Finanzinstrumenten zur Unternehmensfinanzierung nachfolgend kurz im Überblick dargestellt. 

Börsengänge sind heute bereits für kleine Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital ab Euro 250.000,- im sogen. Entry Standard der Börsen in einem vereinfachten Börsenzulassungsverfahren möglich. Ein Listing im Entry Standard ist auch ohne Börsenzulassungsprospekt möglich. Eine Wertpapierhandelsbank kann den vereinfachten Zulassungsantrag beim Börsenvorstand stellen. Daneben ist eine Vereinbarung mit der Clearstream Banking AG in Frankfurt/Main zur Girosammelverwahrung geboten. Die Bewertung der Aktien und der Börseneinführungskurs sind mit Bedacht zu wählen, damit Privataktionäre und Kleinanleger nicht gleich wie bei Facebook nach wenigen Wochen hohe Verluste einstecken müssen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung sind entsprechend den einzelnen Börsensegmenten abgestuft und damit unterschiedlich geregelt. Die geringsten Erfordernisse sind beim Entry Standard für junge Unternehmen gegeben. Es wird zudem zwischen dem amtlichen Handel, dem geregelten Markt und dem Freiverkehr ( Open Market oder OTC-Markt  ) differenziert. Die gesetzlichen Pflichten zu Ad-hoc-Mitteilungen sind im Entry-Standard reduziert. Ebenso besteht keine Verpflichtung für eine vierteljährliche Zwischenbilanz. Die Zulassung erfolgt durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börse. Dort ist ein entsprechender Zulassungsausschuß eingerichtet, an den der Zulassungsantrag zu richten ist. Der Zulassungsantrag kann für des Emissionsunternehmen nur durch ein Kreditinstitut oder durch eine Wertpapierhandelsbank, welche(s) selbst an der jeweiligen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen sein muß, gestellt werden. Das Emissionsunternehmen kann also den Börsenzulassungantrag nicht selbst stellen. Die Notierungsaufnahme in allen börslichen und ausserbörslichen Segmenten erfolgt durch die Einbeziehung der Aktien in den Handel. Dies kann im Rahmen eines öffentlichen Angebots ( mit einem Aktien-Verkaufsprospekt ) oder durch eine einfache Notierung der Aktien  ( sogen. Listing ) erfolgen.

Die Staatsschuldenkrise bzw. die Liquiditätskrisen der Banken haben gelehrt - so der Pre-IPO-Spezialist Dr. Horst S. Werner -, daß die Kapitalmärkte, die Eigenkapital-Finanzierungswege und die Wagniskapitalmärkte funktionieren müssen, damit Staaten, Unternehmen und die Real-Wirtschaft insgesamt nicht in eine Rezession abgleiten. Unternehmen wie Banken müssen sich über den (Börsen-)Kapitalmarkt und den Risikokapitalmarkt in und ausserhalb der Börse refinanzieren können. Das Going Public und das Private Placement müssen bei angemessenem Risiko grundsätzlich erfolgreich verlaufen, damit die Wirtschaft nicht in einem Investitionsstau landet und Arbeitsplätze als Existenzgrundlagen nicht vernichtet werden. Aber nicht nur die Aktienmärkte mit der Eigenkapitalbeschaffung für Großunternehmen, sondern auch die freien Anleihemärkte und Risikokapitalmärkte für kleine und mittlere Unternehmen müssen (reguliert) funktionieren, da mittelständische Unternehmen weltweit die meiste Beschäftigung für Einkommen und Existenzen schaffen. Der Mittelstand mit den KMU-Unternehmen bildet das Rückgrat jeder Volkswirtschaft und bestimmt den Wohlstand bei gut funktionierendem Kapitalzugang oder die Volksarmut bei Kapitalflucht und Unternehmensverlagerungen ins kapital-werttbewerbsstärkere Ausland.

Genau wie bei einem Börsengang ( als IPO  bezeichnet ) handelt es sich bei der Form des Private Placements um ein öffentliches Angebot eines Unternehmens an breit gestreute Anlegerkreise und eine breite Investorenbasis ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Es ist damit gewissermaßen ein „Public Placement“ in und außerhalb der Börsen am freien Kapitalmarkt, der seit dem 1. Juli 2012 gesetzlich verschärft über die Verkaufsprospekt- und Wertpapierprospektgesetze reguliert und durch die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen transparent ist. Ebenso wie bei einem Börsengang sind bei einer Privatplatzierung am ausserbörslichen Beteiligungsmarkt als Pre-IPO ( http://www.emissionsmarktplatz.de ) bestimmte gesetzliche Kapitalmarktregeln einzuhalten. Diese Regeln ergeben sich aus den Kapitalmarktgesetzen, den Verkaufsprospekt- und Wertpapierprospektgesetzen sowie dem Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG )und dem Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ).

Eine Privatplatzierung setzt Vertrauen der angesprochenen Kapitalgeber voraus. Dies muss mit einer Unternehmenspräsentation gewonnen werden ( http://www.be-clever-ag.de ). Bei dem Gang an den Risikokapitalmarkt und in der praktischen Umsetzung muß das Privatplatzierungs-Unternehmen wissen, daß ein Private Placement nur mit einer großen Überzeugungsarbeit bzw.Fleißarbeit zum Erfolg gebracht werden kann. Denn ein Private Placement stellt eine sogen."Eigenemission" dar, die beim Platzierungsmanagement "eigene" Arbeit im Finanzmarketing und in der Ansprache von Investoren und Anlegern sowie von Finanzdienstleistern als Multiplikatoren bedeutet. Dazu kann sich das Unternehmen professioneller Dienstleister wie der Dr. Werner Financial Service AG aus Göttingen bedienen.

Am Aktien- und Anleihemarkt der Börsen sowie am vorbörslichen Risikokapitalmarkt sind Finanzierungsstrategien von Wachstumsunternehmen mit einer interessanten Equity Story, einer dynamischen Wachstums-Perspektive und einer unternehmerischen Vision erforderlich, um erfolgreich zu sein. Innovationen und Zukunftsmärkte sind der Treibsatz für umsetzbare kapitalmarktorientierte Finanzierungen.

Die Finanzierungsstrategie legt fest, ob zusätzliches Kapital über die Ausgabe von stimmberechtigten Gesellschaftsanteilen ( z.B. Aktien, KG-Anteile etc. ) oder über stimmrechts- und inhaberschaftsloses Beteiligungskapital oder über Unternehmensanleihen als wertpapierverbriefte Darlehen ( = Inhaberschuldverschreibungen ) eingeworben werden soll. Der Börsenmarkt-Dienstleister Dr. Horst S. Werner gibt auf Anfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de weitere Auskünfte.


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