Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Eine Bilanzstruktur läßt sich häufig bargeldlos mit einer Erhöhung der Eigenkapitalquote verbessern, um eine größere Finanzierungsfähigkeit bei Kreditinstituten und/oder privaten Kapitalgebern für mehr Liquidität zur Unternehmensfinanzierung zu erreichen. Banken- und finanzierungstaugliche Bilanzen sind nach dem Bilanzjuristen Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hilfreicher als lediglich finanzamtstaugliche, nur aufs Steuersparen angelegte Jahresabschlüsse. Finanzamtstaugliche Jahresabschlüsse allein zur Steuervermeidung oder zur Steuerreduzierung sind unzureichend; Bilanzen sollten (auch) der Zukunfts- und Investitionsfinanzierung dienen und müssen im Rahmen der notwendigen Finanzkommunikation finanzierungs- und bankentauglich sein ( bankentaugliche Bilanzen ). Bilanzen dienen deshalb nicht nur der Steuererklärung beim Finanzamt, sondern insbesondere muss der bilanzierte Jahresabschluß so aufgestellt und eventuell optimiert werden, damit er auch für eine Kapitalbeschaffung und erfolgreiche Finanzierung nützlich ist. Angesprochen ist damit das Spannungsverhältnis von steuersparender Bilanzaufstellung mit geringen steuerauslösenden Erträgen einerseits ( am besten eine "schwarze Null" ) und einer eigenkapitalstarken, positiven Bilanz andererseits zum Vorzeigen bei den Banken oder Investoren für die Durchsetzung der erforderlichen Kreditfinanzierungen oder Beteiligungsfinanzierungen. Oder noch kürzer ausgedrückt: Für das Finanzamt rechnet man sich meist arm; für die Kapitalgeber muss man sich dagegen "reich" und erfolgreich darstellen. Dieses Ziel läßt sich steuerneutral erreichen, wenn ein Unternehmen alle bilanzpolitischen Maßnahmen konsequent nutzt und bilanztechnische Fehler vermeidet.
Oft entsteht beim Steuerberater ( der sich leider zu häufig nur als Buchhalter betätigt ) nur ein steuervermeidender Jahresabschluß meist ohne Gewinnausweis ( aber kein finanzierungsoptimaler Jahresabschluß ). Die finanzierenden Kapitalgeber ( z.B. die finanzierenden Banken ) wollen jedoch genau etwas anderes sehen. So wird die Bilanz zwar finanzamtstauglich, aber finanzierungsschädlich. Diese Bilanzen taugen deshalb nur selten zur Vorlage bei den finanzierenden Banken oder bei kapitalgebenden Investoren.
In einer zweiten Phase einer Jahresabschluss-Erstellung müßte immer auch ein Bilanzoptimierer den vorläufigen Jahresabschluß zur ( weiteren ) bilanzpolitischen Bearbeitung mit der Ausrichtung auf verbessernde Bilanzstrategien und die Bilanzgestaltung durch Bilanzierungswahlrechte erhalten, um so zu einer Bilanzstruktur-Optimierung zu kommen. Dabei geht es z.B. um die Optimierung der Eigenkapitaldarstellung zur Verbesserung der Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote ist bekanntlich eine der bedeutendsten Bilanzkennzahlen, die bei einem Rating über die Bonität eines Unternehmens entscheidet. Je besser die Eigenkapitalquote, desto höher ist auch die Bonität des Unternehmens, d. h. die Finanzierungsfähigkeit, sich durch zusätzliche und ergänzende Liquidität (beispielsweise Bankdarlehen) zu refinanzieren. Was nützt das beste Steuersparergebnis, wenn am Ende das Unternehmen finanzierungsunfähig ist und nicht einmal mehr Kapital zur Auftragsvorfinanzierung erhält. Ergebnis: Steuern null; aber Umsatz ebenfalls null !
Der Steuerberater ist von berufswegen für die Erstellung aller Unterlagen unter steuerlichen Gesichtspunkten zuständig; er ist kein "Finanzierungs"berater und achtet deshalb meist nicht auf Maßnahmen der Bilanzoptimierung unter Rating-technischen Gesichtspunkten zur Stärkung der Bonität. Deshalb haben viele Unternehmen zwar einen steuersparenden Jahresabschluss, der aber in der Finanzkommunikation mit der Bank als Kreditunterlage zur Erlangung einer Darlehensfinanzierung untauglich ist. Die Dr. Werner Financial Service AG hat jahrelange Erfahrungen in der Bilanzoptimierung und stellt die Jahresabschlüsse steuerneutral auf eine erfolgreiche Kapitalbeschaffung bei Banken und Investoren um. Nachfolgend sind nur zwei bilanzoptimierende Massnahmen erläutert:
Bilanzstrukturverbesserung durch bargeldlose Sachkapitalerhöhung:
Nicht nur börsennotierte Großkonzerne, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen sind in Form von kleinen und mittleren Unternehmensgruppen mit Tochtergesellschaften oder Schwestergesellschaften organisiert (Konzern). Hier ist es möglich, einzelne Gesellschaften durch Verschmelzung in eine andere Gesellschaft einzubringen. Bei bisher nicht gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen bietet sich an, die Gesellschaftsanteile einer Gesellschaft in eine andere Gesellschaft zu überführen. Dabei kann das einzubringende Unternehmen unter Aufdeckung der stillen Reserven und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Unternehmenswertes (bei dem auch die zukünftigen Ertragsperspektiven des Unternehmens Berücksichtigung finden) in die übernehmende Gesellschaft bei gleichzeitiger bargeldloser Sachkapitalerhöhung und Aufstockung des Eigenkapitals eingebracht werden.
Die Kapitalerhöhung per Sacheinlage/Verschmelzung läßt sich auch über eine weitere, neue Gesellschaft (z.B. eine Vorratsgesellschaft) konstruieren und vollziehen; siehe www.vorratsgesellschaft-kaufen.de . Auf diese Weise können stille Reserven in einer Gesellschaft gehoben und bilanzrechtlich wirksam gemacht werden. Dies kann in besonderen Fällen steuerrechtlich neutral vollzogen werden, soweit Firmenwert und/oder Good-will durch Übertragung eingebracht werden. Die Wertschöpfung bzw. die Erhöhung des nominellen Eigenkapitals in der Bilanz resultiert aus der Differenz des niedrigeren Buchwerts des Einbringungsgegenstandes zu dem höheren Verkehrswert der Sacheinlage. Für die Einbringung der Sacheinlage erhält der Leistende weitere neue Gesellschaftsanteile (z.B. weitere Aktien, GmbH-Geschäftsanteile, KG-Anteile etc.) Neben der Stärkung des Eigenkapitals hat eine Einbringung oftmals den Effekt, dass undurchsichtige Unternehmensstrukturen entzerrt und transparent werden, was gleichsam positive Auswirkungen auf die Bonität und das Rating des Unternehmens hat. Bei richtiger Konstruktion lässt sich also bargeldlos und steuerfrei das Eigenkapital eines Unternehmens erhöhen. Die richtigen steuerlichen Voraussetzungen können meist im Vorfeld einer Sachkapital-Einbringung durch Rechtsgestaltung geschaffen werden.
Bilanzstrukturverbesserung durch Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital:
Angesichts der restriktiven Kreditvergabe der Banken aufgrund der internationalen Bankenkrise erhöhen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen zwecks Finanzierungsverbesserung ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit stimmrechtslosen Finanzierungsformen ( z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen ). Auf diese Weise können u.a. Insolvenzgefahren abgewendet werden. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten
„Debt-Equity-Swap“
möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :
Interessenten können von Dr. jur. Horst Werner bei entsprechender Mailanfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de kostenfreie Auskünfte zur Bilanzoptimierung und weiteren bilanzpolitischen Massnahmen zur Bilanzstrukturverbesserung erhalten. Es wird nicht nur über den Debt-Equity-Swap, über bargeldlose Sacheinlagen oder die steuerneutrale Hebung von stillen Reserven zur Bilanzverbesserung informiert. Das Unternehmen erhält so seine Finanzierungsfähigkeit zur Zukunftssicherung zurück.