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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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BaFin-Untersagungsverfügungen mit Rückabwicklungs-Auflage und Verbraucherwarnungen der BaFin zum Schutz von Kapitalmarktteilnehmern bzw. Anlegern - von Dr. Horst Werner (Göttingen)

Die Kapitalmarktaufsicht BaFin erläßt ständig Untersagungsverfügungen mit Auflagen zur Rückabwicklung rechtswidriger Kapitalmarktgeschäfte, so Dr. Horst Werner, Göttingen und gibt kontinuierlich Verbraucher-Warnungen heraus. Die BaFin als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beobachtet, kontrolliert, untersagt und veröffentlicht ständig mit über 60 Mitarbeitern den Kapitalmarkt in Deutschland durch Recherchen im Online- und Offline-Bereich und führt jedes Jahr über 2.500 Verfahren wegen Verstößen gegen die Bank- und Kapitalmarktregeln durch. Liegt ein Rechtsverstoß vor, so hat dies sowohl zivilrechtliche, als auch verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Folgen für die Betroffenen, was regelmäßig zur Insolvenz der Unternehmen und Vorbestrafung der handelnden Personen führt. Untersagungsverfügungen der BaFin als Rückabwicklungsverfügungen werden gesetzlich mit sofortiger Vollziehung angeordnet. Gleichzeitig werden die Untersagungsverfügungen der BaFin mit meist sehr empfindlichen Geldbußen im fünfstelligen Bereich zur Markttransparenz im Internet unter www.bafin.de veröffentlicht. Dieses geht dann oft als BaFin-Verbraucher-Warnungen durch die gesamte Tages- und Wirtschaftspresse. Deshalb ist für jedes Unternehmen geboten, vor einem Gang an den freien Kapitalmarkt fachmännische Beratung einzuholen. Die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreut mit viel praktischer Erfahrung mittelständische Unternehmen seit über drei Jahrzehnten beim Gang an den Kapitalmarkt zur Kapitalbeschaffung zwecks Unternehmensfinanzierung.

Nachstehend berichtet der Kapitalmarktfachmann Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) über aktuelle   Verbraucher-Warnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und über Untersagungsverfügungen der BaFin. Die Banken- und Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( = BaFin ) mit ihrem Sitz in Frankfurt/Main und Bonn kontrolliert den Geld- und Finanzmarkt. Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das "Einsammeln von Kapital" ( Geld-Einlagen ) unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung. Verstöße werden gem. § 54 Kreditwesengesetz mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Es ist außerhalb des Monopolgesetzes über die Banken ( siehe Gesetz über das Kreditwesen, KWG ) nur auf einer gesellschaftsrechtlichen oder wertpapierrechtlichen Ebene auf der Grundlage der Verkaufsprospektgesetze oder ohne feste rückzahlbare Gelder als Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel zulässig, am freien Geldmarkt privat "Kapital einzusammeln". Damit sind bei der bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung für Unternehmen die Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken ( siehe § 1 KWG ) und die Kapitalmarktregeln über die Genehmigungspflichtigkeit der Kapitalakquisition einzuhalten.

Die Ausgabe kapitalmarktorientierter Finanzinstrumente oder die Vermittlung derselben am Kapitalmarkt erfordern besondere Sachkunde. Wer mit Wertpapieren gewerblich handeln oder Finanzinstrumente vermitteln oder für andere verwalten möchte, benötigt deshalb dazu eine besondere gewerbliche Erlaubnis von der zuständigen Kapitalmarktaufsicht gem. § 32 KWG oder nach der Gewerbeaufsicht gem. § 34 f Gewerbeordnung. Die Erlaubnis- und Zulassungsregeln sind in den kapitalmarktrechtlichen Gesetzesvorschriften festgeschrieben. Sowohl Kapitalmarktunternehmen, als auch Finanzdienstleistungs-Vermittler müssen u.a. die Regeln des Kreditwesengesetzes ( KWG ), des Wertpapierhandelsgesetzes ( WpHG ) und der Gewerbeordnung einhalten.

So hat die BaFin in aktuellen Fällen z.B. Ende 2013 den Herren Adam Jerome Harrison, Nürnberg, und Dionysios Skourlis, Nürnberg, die unverzügliche Rückabwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Beide Personen boten – teilweise unter ihrem eigenen Namen, teilweise gemeinsam unter der Geschäftsbezeichnung „Black Beat Imperial Fund“ – Anlegern den Abschluss vorformulierter „Verträge über ein partiarisches Darlehen“ an. Darin versprachen sie, das von ihnen angenommene verzinsliche Darlehenskapital vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Es fehlte an einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel in den Darlehensverträgen. Mit der Annahme des Darlehenskapitals – auch soweit dies unter der Geschäftsbezeichnung „Black Beat Imperial Fund“ erfolgt ist – betreiben Harrison und Skourlis das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie sind verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die BaFin hat ferner der Cashmaxx KG, Bayreuth, aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die Cashmaxx KG erwarb von Anlegern Lebensversicherungs- oder Bausparverträge, um diese zu kündigen und deren Rückkaufswerte zu erhalten. Den Verkäufern versprach die Cashmaxx KG, das erhaltene Rückkaufskapital nebst die in Aussicht gestellten Renditen nach Ablauf eines längeren Zeitraums auszuzahlen. Diesen Zeitraum sah die BaFin als unerlaubte Darlehensgewährung an die Cashmaxx KG an. Mit dieser Geschäftstätigkeit betreibt die Cashmaxx KG das Einlagengeschäft gemäß § 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin und muss sämtliche eingegangene Verpflichtungen bzw. Verträge rückabwickeln.

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