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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Die Manager-Haftpflichtversicherung in Beteiligungsgesellschaften und Unternehmen mit Kapitalmarkt-Verantwortung

Dr. Horst Werner, Göttingen
Dr. Horst Werner, Göttingen

Die Versicherung von Organmitgliedern als D & O Versicherung zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen und zur Vermögenssicherung wird von Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) unter Haftungsvermeidungsstrategien erläutert und kritisch betrachtet. Die sogen. "Director und Officers"-Versicherung ist eine Manager-Haftpflichtversicherung, die Entscheidungsträgern und Organmitgliedern von Unternehmen, Stiftungen und Vereinen eine gewisse Haftungsrisiko-Sicherheit geben soll, wichtige Entscheidungen unter Ausschluss persönlicher Haftungsgefahren für das Privatvermögen oder das Unternehmensvermögen zu treffen. Der Kapitalmarktpraktiker Dr. Horst S. Werner hält eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung ( D & O Versicherung ) für Finanzmanager, Finanzdienstleister, CEO´s und leitende Angestellte einerseits für unverzichtbar, andererseits oft für überteuert und nicht selten von Zahlungsunwilligkeiten des Versicherungsgebers im Schadensfall begleitet. Im zunehmend von Ad-hoc-Entscheidungen geprägten Wirtschaftsleben von heute können gerade in kapitalmarktorientierten Unternehmen schnell Missgeschicke unterlaufen: Man trifft als verantwortlicher Vorstand / Geschäftsführer oder Führungskräfte eine Entscheidung, die sich später als nachteilig für das Unternehmen oder einen ihrer Kunden erweist. Oder man macht Fehler in der Kapitalanlageberatung ( siehe Lehmann-Pleite ). Oft ist den Führungskräften nicht bewusst, wie weit sie in einem solchen Fall persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen schadenersatzpflichtig sein können. Bleibt die Haftung auf das Vermögen der Kapitalgesellschaft beschränkt oder gibt es einen Haftungsdurchgriff auf das Vermögen der handelnden Personen ? Bei gesamtschuldnerischer Schadens-Haftung muss man sich noch nicht einmal selbst eine Pflichtverletzung geleistet haben.

Und egal ob der Anspruch von außen (etwa von Kunden, Verwaltungsbehörden, Wettbewerbern, Sozialversicherungsträgern) oder innen (Gesellschafter des eigenen Unternehmens, Kontrollgremien, Vereinsmitglieder) erhoben wird: Schon der juristische Abwehrkampf kann große Geldbeträge erfordern. Erkennt das angerufene Zivilgericht eine Schadenersatzpflicht an, so erreichen die Forderungen nicht selten sechs- bis siebenstellige Beträge. Wer keinen umfassenden Versicherungsschutz oder kein stattliches Vermögen hat, steht damit vor dem finanziellen Ruin. Im Zuge ihres Risikomanagements setzen mehr und mehr Unternehmen wie auch andere große Organisationen bei Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Führungskräften mittlerweile eine D&O-Versicherung voraus. Verantwortungsbewusste Entscheidungsträger lassen sich jedoch gar nicht erst zu einem Versicherungsabschluss drängen, sondern erkennen selbst, dass eine ganzheitliche D&O-Versicherung als tragende Säule des persönlichen Risikomanagements unverzichtbar ist. Mit einer D&O-Police lassen sich Führungskräfte (natürliche Personen) gegen die persönliche Haftung versichern, die aus einem Vermögensschaden aufgrund einer Pflichtverletzung hervorgehen kann. Die Versicherung springt einerseits bei der Abwehr unbegründeter Forderungen ein (Rechtsschutz) und erstattet andererseits berechtigte, leicht fahrlässig veranlasste Schadenersatzansprüche. stets in der Hoffnung, dass die eigene Versicherung den Schaden auch tatsächlich anstandslos übernimmt. Das ist und bleibt leider die große Unbekannte.

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