Overblog Alle Blogs Top-Blogs Wirtschaft, Finanzen & Recht
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
MENU

Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

Werbung

Crowdfunding-Portale und das Kleinanlegerschutzgesetz als Crowfundinggesetz werden Rohrkrepierer

Crowdfunding-Portale und das Kleinanlegerschutzgesetz als Crowdfunding-Gesetz werden Rohkrepierer, prophezeit Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), da sie sich wirtschaftlich nicht tragen können. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Internet dazu: "Ich freue mich, dass mit dem Gesetz ein insgesamt ausgewogener Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits sowie der Wirtschaft und den betroffenen Unternehmen andererseits gefunden wurde. Hier ist der Wunsch der Vater des Gedankens. Fakt ist aber, dass der Verbraucherschutz weiter verwässert wurde: Je mehr Vorschriften, desto undurchsichtiger für alle Teilnehmer. Immer mehr Unternehmen suchen deshalb Abstand von solchen Crowdfundingportalen. Crowdfundiggesetze lenken auch nur von einem stärkeren Bankkundenschutzgesetz ( siehe http://pressemitteilung.ws/node/609368 ) ab.

"Im Hinblick auf junge, innovative Unternehmen ist für mich ( = Minister Gabriel ) besonders wichtig, dass die Regelungen für die Crowd-Finanzierungen im Gesetzgebungsverfahren praxisnah gefasst wurden", erklärte Gabriel. Das ist nichts weiter als politisches Schöngerede, was mit der Wirklichkeit aber auch gar nichts zu tun hat. Die gesetzlichen Belastungen und bürokratischen Vorschriften führen die Portale direkt in die Pleite ! !

Zwar gibt es für junge Unternehmen bei den Nachrangdarlehen Finanzierungen bis zu 2,5 Mio. Euro und angeblich Befreiungen von bürokratischen Anforderungen: Gabriel: "Beispielsweise können sie ihre Anlegerinnen und Anleger mit Hilfe von weniger aufwändigen Vermögensanlagen-Informationsblättern informieren". ( So ein Unfug ! ). Da Crowd-Finanzierungen vor allem im Internet stattfinden, sollen Investoren den Erhalt des Vermögensanlage-Informationsblattes auf elektronischem Wege bestätigen können. Diese Regelungen werden dazu beitragen, dass sich Crowd-Finanzierungen zu einem wichtigen Standbein in der Mittelbeschaffung von jungen innovativen Unternehmen entwickeln können." Falsch ! ! Finanzportale haben sich schon in der Vergangenheit nie getragen, haben nie einen messbaren Anteil an kapitalmarktorientierten Finanzierungen bekommen und sind nie profitabel gewesen. Alle Finanzportale seit 1995 sind vom Markt verschwunden - mit Ausnahme des Portals www.anleger-beteiligungen.de , weil dieses Portal stets subventioniert wurde. Von den in den letzten drei Jahren gegründeten Crowdfunding-Portalen sind bereits über drei Viertel wieder verschwunden. Und das neue Kleinanlegerschutzgesetz wird das Sterben der Crowdfundingportale wegen der erhöhten, gesetzlich auferlegten Kostenlast nochmals beschleunigen. Übrig bleiben dann die von den Banken selbst betriebenen und subventionierten Portale, die sich nur bei jungen Unternehmen dann "einschleichen" wollen.

Werbung
Zurück zu Home
Diesen Post teilen
Repost0
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post