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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Urheberrechtsverletzungen und sklavische Nachahmungen werden von Dr. Horst Siegfried Werner bei Kapitalmarktprodukten verfolgt

Verletzungen des Urheberrechts wird von der Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) und dem Kapitalmarktprospekt-Konzeptionär Dr. Horst Siegfried Werner als Prospektautor wettbewerbsrechtlich verfolgt. Das "Guttenbergen" lassen die Finanzmarktspezialisten aus Göttingen nicht zu. Dr. Werner sorgt für den Schutz seiner von ihm formulierten Texte in Finanzbüchern und Verkaufs- bzw. Wertpapierprospekten. Der Kapitalmarktdienstleister geht - wenn erfordelich -  gerichtlich gegen Plagiatsverletzer und Abschreibungskünstler zivil- und strafrechtlich vor. Dr. Horst Siegfried Werner ist mit seiner "ersten Urheberschaft" von Prospekten bei den zuständigen Gerichten in Braunschweig gerichtsbekannt und kann aufgrund der Vielzahl von ihm verfaßter Prospekttexte und Beteiligungsunterlagen immer den Beweis der "früheren" Urheberschaft" der angegriffenen Texte führen. Durch hauseigene Datenbanken können genaue Nachweise mit Datum erbracht werden, aus welchen Materialien von wann "abgeschrieben" wurde. 

Gerade in der sogen. "Abschreibungsbranche" wird manchmal der Sinngehalt von Begriffen missverstanden. "Abschreibungsbranche" heißt nicht, daß man von anderen abschreiben kann. Urheberrechtsstörer werden dann von dem langjährigen Kapitalmarktspezialisten Dr. Horst Siegfried Werner urheberrechtlich abgemahnt, wenn Plagiateure ihm seine Texte wortwörtlich stehlen und sein "Geistiges Eigentum" verletzen. Das kommt leider in der "freien Kapitalmarktbranche" überdurchschnittlich häufig vor. Die "Abschreibungsbranche" nimmt ihre Bezeichnung manchmal zu wörtlich und schreibt dann unter Verletzung von Rechten dritter Autoren aus Kapitalmarktprospekten und Beteiligungsangeboten einfach wörtlich ab - manchmal eine solch hemmungslose sklavische Nachahmung, daß nur die Firmennamen ausgetauscht werden. Selbst Design und Layout werden nachgeahmt. Auch das ist urheberrechtlich verboten ! Die Design-Agentur der Dr. Werner Financial Service Group, die be-clever AG ( www.be-clever-ag.de ) nimmt ebenfalls ihre Rechte wahr. Die Urheberschaftsrechte gelten auch für die von der Dr. Werner Financial Service Group im Auftrag erstellten Internetauftritte für Mandatsunternehmen.  

Der Verfasser und Urheber zahlreicher Emissionsprospekte ( seit 1983 Prospektautor )  Dr. Horst Siegfried Werner geht gegen derartige wortwörtliche Verletzungen seiner Urheberschaft vor und duldet keine Urheberrechtsverstöße. Dr. Werner mahnt die Verletzer mit Ansprüchen auf Schadensersatz ( § 97 UrhG = Urhebergesetz ) und unter Hinweis auf strafrechtliche Unzulässigkeit ( § 106 UrhG ) ab. Dr. Horst Siegfried Werner duldet kein "guttenbergen" unter Verletzung seiner innovativen Prospekttexte. In einzelnen Fällen erhielt Dr. Horst Siegfried Werner bis zu Euro 42.000,- Schadensersatz von den bei den Landgerichten eingerichteten Sondersenaten ( Urheberrechtskammern ) zugesprochen. Der Verletzer hat die Urheberrechtsstörung ohne Aufbrauchfrist unverzüglich zu beseitigen.

Die "Abschreibungsbranche" kann sich gern auf das "steuerliche Abschreiben" von absetzungsfähigen Aufwendungen konzentrieren, aber nicht auf das "Abschreiben" von geistigen Eigentumstexten anderer Autoren. Die rechtswidrige, wörtliche Übernahme von fremden Texten kostet also nicht nur Geld, sondern ist auch eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht ist. Einen "Guttenberg-Bonus" gibt es vor der Urheberrechtskammer in Niedersachen ( Sonderzuständigkeit Braunschweig für ganz Niedersachsen ) nicht. Hier kommt keiner mit einer "Spende ans Rote Kreuz" davon.

Das Abschreiben von Kapitalanlage-Unterlagen wird nicht nur von den Initiatoren selbst vollzogen, sondern häufig auch ohne deren Wissen von den Beratern oder den Prospektierungsbeauftragten. Den pikantesten Fall erlebte Dr. Werner, als ein Rechtsanwalts-Kollege, der mit dem Erstellen eines Kapitalmarktprospektes beauftragt war und sich ohne Wissen des Unternehmens einfach fremder Texte von Dr. Werner bemächtigte. Er schrieb etwa 85 % seines Prospektes wortwörtlich ab. Der eifrige Abschreibungs-Anwalt wurde sowohl zivilrechtlich zum Schadensersatz verurteilt, als auch strafrechtlich belangt: der "Abschreibungsexperte" ist nun vorbestraft !

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