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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Unternehmensfinanzierungen in beschränktem Umfang ohne Prospektpflicht frei von der Kapitalmarktaufsicht BaFin


Unternehmensfinanzierungen sind ohne Bankkredit und in einem gesetzlich definierten (kleinerem) Umfang auch ohne förmlichen Kapitalmarktprospekt und somit genehmigungsfrei von der Kapitalmarktaufsicht BaFin ( Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) über die privaten Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die qualitativen Rechtsregeln sowie die quantitativen Beschränkungen beachtet und die Zugangswege kennt. Die Dr. Werner Financial Service AG hat diese Kapitalbeschaffungsmassnahmen unterhalb der Geringfügigkeitsschwelle der Prospektgesetze "Small-Capital-Finanzierung" genannt und zwischenzeitlich zu einer am Beteiligungsmarkt bekannten "Marke" ausgebaut. Die Unternehmen mit geringerem Kapitalbedarf bis ca. Euro 3 Mio. ersparen sich einen hohen Kostenaufwand für Kapitalmarktprospekte und können auch bei nur geringem Finanzierungsbedarf ab Euro 50.000,- den Anlegermarkt durch ein Beteiligungsangebot nutzen.

Finanzierungen von Privat an Privat müssen immer eine gesellschaftsrechtliche oder eine wertpapierrechtliche Grundlage haben ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Darlehensverträge mit rein schuldrechtlicher Basis sind nach dem § 1 Kreditwesengesetz als sogen. Einlagengeschäfte der Banken den Privatunternehmen im öffentlichen Angebotsverfahren verboten und mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe bedroht.  Dies ist deshalb ernst zu nehmen, da die Bankenaufsichtsbehörde jährlich etwa 3.000 Mißbrauchsverfahren mit empfindlichen Bußgeldern und Strafverfahren durchführt.

Kapital von Anlegern an Unternehmen kann ausserhalb der Banken nur als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) gegeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundsätzlich ist für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Bankenaufsichtsgenehmigung der BaFin in Frankfurt/Main  - Abteilung Wertpapieraufsicht - erforderlich. Dies ist jedoch in "geringfügigen" Fällen dann nicht der Fall, wenn das kapitalsuchende Unternehmen nicht mehr als 20 Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren pro Finanzinstrument an dem Betrieb beteiligt ( siehe Verkaufsprospektgesetz § 8 f Abs. 2 Ziff. 3 ). Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es dabei nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen folgende Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Bankaufsichtsgenehmigung

         -    Kapitalbeschaffung für  kleine und mittlere Unternehmen ( KMU )
         -    Beteiligungskapital für Unternehmen mit einem Kapitalmarktprospekt
         -    Firmengründung mit Kapitalbeschaffung
         -    Beteiligungskapital für Existenzgründer als Small-Capital-Finanzierung

Beteiligungskapital-Beschaffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt III a des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) - mit der Überschrift „Prospektpflicht für Angebote anderer Vermögensanlagen“ - wird der Geltungsbereich des Verkaufsprospektgesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt (§ 8 f Abs. 1). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte oder KG-Fondsanteile. Davon gibt es acht Ausnahmetatbestände, soweit die gesetzliche Eingreifkriterien unterschritten werden. BaFin-frei sind:

1. Genossenschaftsanteile
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 Beteiligte pro Finanzinstrument
    oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-
    Gesamtbetrag bis Euro 100.000,-- innerhalb von
    12 Monaten oder aber (c) jeder Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung 
    von über  Euro 200.000,--  und (d) bei Wertpapieren bei einer 
    Mindestzeichnungssumme von über Euro 50.000,-- siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 3 WpPG
4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B. 
    Wertpapierhändler) und/oder an unter 100 nicht
    qualifizierte Anleger ( = Privatanleger ) - siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-
    Prospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreis
    wie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich der verbundenen
    Unternehmen
7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften

Auch Wertpapierprospekte sind nach dem Wertpapierprospektgesetz BaFin-genehmigungsfrei, wenn die Mindestzeichnungssumme und der Nennwert des zu platzierenden Wertpapiers mindestens Euro 50.000,- ( oder höher ) beträgt. 

Die Beschaffung von Kapital und bankenunabhängiger Finanzierung über die privaten Finanz- und Kapitalmärkte ist für jedes Unternehmen in allen Größenordnungen möglich und umsetzbar. Bis zu zwanzig Kapitalgebern bedarf es also keiner kapitalmarktaufsichtsrechtlichen Genehmigung zur Kapitalbeschaffung. Erst bei größerem Kapital, wofür mehr als 20 private Geldgeber pro Finanzinstrument erforderlich sind, muß eine von der Wertpapieraufsicht ( BaFin in Frankfurt / Main ) genehmigte Kapitalmarktemission mit einem gestatteten bzw. gebilligten Kapitalmarktprospekt über ein Private Placement durchgeführt werden. Die Dr. Werner Financial Service AG hat seit Jahren positive Erfahrungen mit prospektfreien Finanzierungsmassnahmen, die sich stets durch BaFin-Auskünfte als BaFin-konform erwiesen haben.

Weitere Informationen zu derartigen "Small-Capital-Finanzierungen erteilt Dr. Horst Siegfried Werner kostenfrei unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei konkreter Anfrage.

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