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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Übernahme einer Vorratsgesellschaft mit Aufkapitalisierung zur sofortigen Teilnahme am Geschäftsleben

Eine Vorratsgesellschaft mit ergänzender Aufkapitalisierung eignet sich nach Dr. Horst Siegfried Werner zum sofortigen Beginn der Geschäftstätigkeit und Teilnahme am Geschäftsleben. Vorratsgesellschaften können von der Dr. Werner Financial Service Group ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) bei einer Existenzgründung oder bei einer Ausgründung oder zur Bildung einer Holding-Struktur oder zur Nutzung als Auffanggesellschaft mit anschließender Kapitalbeschaffung am Beteiligungsmarkt erworben werden. Dr. jur. Horst Siegfried Werner als Fachmann im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bietet Vorratsgesellschaften für Jungunternehmer mit weiterer Finanzierung und stellt Ihnen den passenden Rechtsträger für Ihre unternehmerischen Aktivitäten - auf Wunsch mit künftiger Kapitalaufstockung und Kapitalerhöhung durch Eigenkapitalbeschaffung bzw. Beteiligungsfinanzierung bzw. Mezzanine-Finanzierung zur Verfügung. Durch die Übernahme einer Vorratsgesellschaft über unseren Netzwerkpartner http://www.companies-for-sale.de erhalten Interessenten innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie Vorrats-GmbH, Vorrats-AG oder Vorrats-Kommanditgesellschaft (KG) zu günstigen Preisen. Vorratsgesellschaften sind insbesondere für Existenzgründer geeignet, da sofort mit dem operativen Geschäft begonnen werden kann.

Eine Vorratsgesellschaft ist eine inaktive, „ungebrauchte“ Gesellschaft ohne irgendwelche Altlasten. Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist und noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Der Begriff der Vorratsgesellschaft ist von der BGH-Rechtsprechung in der Weise definiert, dass sie eine vorgegründete, inaktive Gesellschaft sein muss. Im Gegensatz dazu stehen die bereits unternehmerisch tätig gewesenen ( „gebrauchten“ ) Mantelgesellschaften. Die Begriffe werden verständlich beim Vergleich von „Neuwagen“ und „Gebrauchtwagen“.

Eine unbelastete Vorratsgesellschaft steht zur Unternehmensgründung bzw. für Firmengründer zur Verfügung. Die Vorratsgesellschaft hat, weil sie noch nicht am Geschäftsverkehr teilgenommen hat, keine Verbindlichkeiten. Erwerber bekommen einen neuen Rechtsträger mit neuer Identität, Bonität und mit neuem nicht vorbelastetem Rating. Die Vorratsgesellschaft ist ohne belastende Verlustvorträge, die bei einer Kapitalmarktfinanzierung oder bei einer Kreditfinanzierung über Banken hinderlich wären. Käufer einer Vorratsgesellschaft stellen Ihre Bonität auf neue "Füße" und erwerben ein „zweites Standbein“.Bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft gewinnen Erwerber einen Zeitvorteil und vermeiden lange Handelsregister-Eintragungsfristen, sie umgehen die persönliche Haftung als Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“. Vorratsgesellschaften als Kapitalgesellschaften erhält man mit bzw. inklusive neuem Bankkonto: Die Dr. Werner Financial Service Group überträgt die Vorratsgesellschaft mit einem Bankkonto, so dass Start-Up-Gründer sofort mit der Vorratsgesellschaft am Geschäftsleben / am Geschäftsverkehr teilnehmen können. Die Vorratsgesellschaft gewährt somit eine neue Identität und ein unbelastetes Kredit-Scoring: Mit einer Vorratsgesellschaft begründen Erwerber eine n e u e Bonität, die von der natürlichen Person als Neugesellschafter unabhängig ist. Über den Kauf einer Vorratsgesellschaft können Erwerber über einen den Rechtsträger wieder kreditwürdig werden. An einer Vorratsgesellschaft können Interessierte zudem eine anonyme Beteiligung ( ohne Handelsregister-Eintragung ) übernehmen, wenn der Erwerber im Hintergrund bleiben möchte.

Die Vorratsgesellschaft kann auch vorsorglich als Auffanggesellschaft bzw. als „zweites Standbein“ mit neuem Rating, neuer Bonität und neuer Identität genutzt werden. Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug die Übernahme einer Vorratsgesellschaft dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden.
Interessenten wenden sich an dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de zur kostenfreien Auskunft bei weritergehenden Fragestellungen.

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