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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Neues Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung ab dem 13. Juni 2014 mit Dr. Horst Werner praktisch umsetzbar

Das neue Widerrufsrecht bzw. die ab dem 13. Juni 2014 gültige Widerrufsbelehrung ist mit Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) praktisch umsetzbar. Ab dem 13. Juni 2014 gilt ein neues Widerrufsrecht nicht nur für Online-Shops, sondern bringt nach Dr. Horst Werner auch kleinere Änderungen für die Finanzdienstleistungsbranche. Die neue Widerrufsbelehrung muss ohne Übergangsfrist sofort angewandt werden. Die neue Widerrufsbelehrung ist eine Umsetzung der EU-Verbraucherrechtsrichtlinie in deutsches Recht zur Harmonisierung des Verbraucherschutzes in Europa. Die neue Widerrufsbelehrung enthält für den Finanzdienstleistungs- und Kapitalanlagebereich keine Verschärfungen für Anlageunternehmen, sondern lediglich neue Obliegenheiten für den Käufer/Anleger. Z.B. bedarf sein Widerruf nunmehr einer „eindeutigen Erklärung“, dass der abgeschlossene Vertrag widerrufen werden soll. Anders als beim Online-Einkauf hat diese „eindeutige Erklärung“ im Kapitalanlagebereich kaum Probleme bereitet.

Aus Sicherheitsgründen sollte der neue gesetzliche Widerrufstext, der individuell an das jeweilige Unternehmen anzupassen ist, übernommen werden. Dies insbesondere deshalb, da der Bundesgerichtshof in einer ganz aktuellen Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt hatte, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht z.B. in Bezug auf ihre Unternehmensbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern der Anbieter nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet ein Anbieter dieses Muster nicht, kann sich die Anbietergesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele.

Wichtig ist nach ständiger Rechtsprechung bei einer in einen Zeichnungsschein integrierten Widerrufsbelehrung ferner, dass diese mit Einrahmung und einer Unterlegung mit einer Signalfarbe deutlich hervorgehoben sein muss. Der Zeichnungsschein darf sodann keine anderweitigen farbigen Flächen enthalten.

Interessenten des Hauses der Dr. Werner Financial Service Group ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) können die neue Widerrufsbelehrung bei dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de abrufen.

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