Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Grundstücksfinanzierungen und Finanzierungen für Immobilien - erläutert der Finanzierungsexperte Dr. Horst Siegfried Werner - sind zeitaufwendig und haben hohe Erwerbsnebenkosten, da sie nach konservativen Finanzierungsmethoden Kreditgespräche mit der Bank, Bewertungskosten, Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchkosten, Maklergebühren etc. voraussetzen und danach entsprechende Kreditprüfungen folgen. Die Kreditprüfungs-Ergebnisse sind immer abhängig vom Ertragswert der Immobilie, vom Eigenkapital und von Bonität und Rating sowie der Lage der Immobilie. Der Kapital- und Finanzierungsbedarf ist zunächst aufgrund des Immobilienkaufpreises oder der Baukosten aufgrund der Investions- und Bedarfsplanungen ( Kapitalbedarfsplan ) zu ermitteln. Sodann erhalten die Mittelständler Beteiligungskapital / Kapital von Privat / Privatkapital von privaten Geldgebern / Privatanlegern für ihre Immobilienfinanzierung bzw. ihr Unternehmen. Dies kann über stimmrechtsloses Mezzaninekapital mit einer Hypothekenanleihe ( oder über Genussrechtskapital / Genussscheine / stilles Beteiligungskapital / Anleihekapital) geschehen.
Die optimal finanzierte Immobilie für Unternehmen eignet sich als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen ebenso wie zur Kapitalanlage und wegen des Sachwert-Charakters von Immobilien als Inflationsschutz und zur Ertragsvorsorge im Rentenalter ( Altersvorsorge ). Die Immobilie ist auch in Zukunft eine gute, wertbeständige Kapitalanlageform. Die Immobilie - ob als Wohnimmobilie oder als Gewerbeimmobilie - ist also bei professioneller Handhabung eine renditestarke, sichere und attraktive Kapitalanlage ( im Anlagevermögen ) und stärkt die Substanz einer Bilanz.
Die Immobilie muß nur richtig mit entsprechendem Eigenkapital-Einsatz finanziert sein. Wer z.B. 25% für eine Immobilien-Kapitalanlage als Eigenkapital und die Erwerbsnebenkosten ( ca. 10 % des Kaufpreises ) aufbringt und diese bei der Immobilien-Finanzierung zur Kapitalanlage verwendet, ist für die Bank bei der ergänzenden 75%igen Immobilienfinanzierung mit einem Immobilienkredit ein willkommener Kreditkunde. Bei der Finanzierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch Unternehmen läßt sich zudem auf die beteiligungsorientierte Finanzierung ohne Banken zurückgreifen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ).
"Über den Finanzierungspartner Dr. Horst Siegfried Werner von der Dr. Werner Financial Service AG erhielten wir eine gewerbliche Baufinanzierung unserer neuen Produktionshalle vollkommen ohne Banken über eine platzierte Hypothekenanleihe" vermeldete Hendrik Wolters in einer Immobilienfinanzierungs-Referenz. Die Baufinanzierung und/oder die Immobilienfinanzierung ist nicht nur über eine Hypothekenfinanzierung der Hausbank möglich. "Was unsere Bank nicht finanzieren wollte, erhielten wir so von privaten Kapitalgebern und Kunden über unsere mit Grundschulden besicherte Anleihe", freute sich auch der Geschäftsführer Albert Thorma von der B & V ImmoRent GmbH. Jetzt sind wir bankenunabhängig bei der Finanzierung unserer Unternehmens-Investitionen. Hypothekenanleihen sind als Finanzinstrumente eine durch Grundschulden besicherte Sonderform der Schuldverschreibung zur Finanzierung von Immobilien und Unternehmen. Baufinanzierungs"darlehen" lassen sich also auch bei privaten Kapitalgebern oder Anlegern mit einer grundschuldbesicherten Anleihe ( = Hypothekenanleihe )realisieren und absichern. Eine Hypothek kann als Buch- oder Briefhypothek oder auch als verbriefte Eigentümergrundschuld beim Amtsgericht eingetragen werden. Bei einer Eigentümergrundschuld steht kein Fremder im Grundbuch, sondern der Eigentümer selbst. Der Eigentümer tritt dann nur den Eigentümergrundschuld-Brief an den oder die finanzierenden Dritten zur Sicherheit ab oder hinterlegt den Brief zur Sicherheit bei einem treuhänderisch tätigen Notar.
Die Hypothek bzw. Grundschuld wird zur Sicherung der Kapitalgeber in der III. Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Es handelt sich hierbei um ein Pfandrecht an einem Grundstück bei der Realisierung einer Baufinanzierung oder einer Grundstücksfinanzierung. Als akzessorische Sicherheit ist die Hypothek vom Bestehen einer Forderung ( z.B. eines Immobiliendarlehens ) abhängig. Hypotheken oder Grundschulden können also nicht nur zugunsten von finanzierenden Banken ins Grundbuch eingetragen werden, sondern auch zugunsten privater Kapitalgeber im Rahmen einer Baufinanzierung oder einer Immobilienfinanzierung.
Bei der Briefhypothek oder Briefgrundschuld erhält der Kapitalgeber bzw. Gläubiger eine zusätzliche Urkunde, den so genannten Hypothekenbrief bzw. Grundschuldbrief. Dieser "Brief" hat Wertpapiercharakter. Er erleichtert die Übertragung einer Grundschuld bzw. einer Hypothek, da sie durch Zession ( = Abtretung ) und bloße Übergabe des Briefes unabhängig von Grundbuch übertragen werden kann. Als Berechtigter einer Hypothek kann der Anleihegläubiger eine Zwangsversteigerung einleiten, wenn der Anleiheschuldner seine Pflicht zur Zahlung der Anleihezinsen nicht erfüllt. Der Kapitalgeber oder Investor ist also gesichert.
Immobilienfinanzierungs-Details und spezielle Hinweise zur Baufinanzierung bzw. zur Begebung, Durchführung und Platzierung einer Hypothekenanleihe am Kapitalmarkt erhalten Interessenten unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.