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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Finanzierungsalternativen zum Bankkredit und zur Bankenfinanzierung mit Privatkapital von Dr. Horst Siegfried Werner erläutert

Unternehmen im Mittelstand suchen nach Finanzierungsalternativen wegen der zögerlichen Kreditvergabe der Banken und wegen überteuerter Kontokorrent-Kredite mit zu höhen Besicherungs- und Verpfändungsanforderungen. Finanzierungsalternativen haben mittelständische Unternehmen nach Dr. Horst Siegfried Werner ausserhalb des Bankkredits und ohne KK-Kredit im Rahmen der beteiligungsorientierten Finanzierung ohne Sicherheiten durch Privatkapital von Investoren, Anlegern und Beteiligungsgesellschaften. Neben den stimmrechtslosen Beteiligungsfinanzierungen stehen als Finanzierungsalternativen offene Beteiligungskapital sowie private Nachrangdarlehen als wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Durch entsprechende beteiligungsbasierte Finanzierungsalternativen ausserhalb der Bankenfinanzierung als Verschuldensfinanzierung ist es für den deutschen Mittelstand unabdingbar, seine Eigenkapitalausstattung zu verbessern und neue Finanzierungsinstrumente neben dem Betriebsmittelkredit zu erschließen.

Die Finanzierungsalternativen mittelständischer Unternehmen gewinnen über Beteiligungskapital als Mezzaninekapital, Private-Equity und Venture-Capital erheblich an Bedeutung. Stimmrechtsloses Mezzanine-Kapital beschreibt verschiedene Finanzierungsalternativen, die einem Unternehmen wirtschaftliches und/oder bilanzielles Eigenkapital zuführen, ohne aber den Kapitalgebern Stimm- und oder Einflussnahmerechte wie den Vollgesellschaftern zu gewähren. Mezzanine-Kapital stärkt die Eigenkapitalquote, verbessert somit die Bonität und das Rating eines Unternehmens und erhöht die Möglichkeiten auf eine ergänzende Kreditfinanzierung zu bezahlbaren Darlehenskonditionen.

Zur Erhöhung des Eigenkapitals bietet sich je nach Gesellschaftsform eine Stärkung der Kapitalbasis durch eine direkte Beteiligung über Kommanditgesellschaftsanteile oder GmbH-Anteile bzw. Aktien oder aber eine Beteiligung über eigentümerloses Genussrechtskapital oder stilles Gesellschaftskapital an. Insbesondere mittelständische Betriebe entscheiden sich meist für Genussrechte oder stillen Beteiligungen. „Ein wesentlicher Vorteil dieser beiden Finanzierungsvarianten ist, dass bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen das Kapital bilanziell wie Eigenkapital erfasst wird, ohne dass es zu einer Verwässerung der Gesellschafterrechte kommt, d. h. der Unternehmer bleibt alleiniger Entscheidungsträger. Einflussrechte oder Mitwirkungsrechte gehen nicht auf Dritte über, führt Wirtschaftsrechtler Dr. Horst Siegfried Werner weiter aus. Mit einer verbesserten Eigenkapitalquote steigt zugleich die Bonität und damit die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.

Eine Beteiligungsfinanzierung als Finanzierungsalternative im Mittelstand kann als öffentliches Angebot mit BaFin-Genehmigung zugelassen sein oder auch im Rahmen einer Small-Capital-Finanzierung bafin-frei ohne Gestattung der Kapitalmarktaufsicht ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) umgesetzt werden. Die Beteiligungsfinanzierung ( Einlagenfinanzierung mit Stamm- oder Grundkapital ) ist die Zuführung von Eigenkapital durch den oder die Eigentümer bzw. Gesellschafter, wobei die Geldmittel im Rahmen einer sogen. Aussenfinanzierung dem Unternehmen von Dritten als zukünftige Gesellschafter zwecks Kapitalerhöhung zufließen. Die Beteiligungsfinanzierung ist also gleichzeitig eine Eigen- und Aussenfinanzierung. Sie findet stets bei der Gründung eines Unternehms statt. Sie kann später im Rahmen von Kapitalerhöhungen für weitere Investitionszwecke stattfinden.

Gegenstände der Beteiligungsfinanzierung sind Bareinlagen, materielle Sacheinlagen ( z.B. Immobilien, Maschinen etc.) und/oder immaterielle Wirtschaftsgüter ( z.B. Patente, Lizenzen etc. ). Die letzten beiden Punkte setzen zur Einbringung in die Gesellschaft in der Regel Bewertungen durch einen Sachverständigen bzw. Wirtschaftsprüfer voraus. Hinsichtlich der Personen, die das Eigenkapital aufbringen, existieren zwei Möglichkeiten: (a) Die bisherigen Gesellschafter erhöhen ihre Einlage und/oder (b) neue Gesellschafter treten durch ihre Einlage dem Kreis der bisherigen Gesellschafter bei.

Daneben bleiben die Finanzierungsalternativen über  Schuldverschreibungen bzw. Anleihekapital, Schuldscheine oder private Nachrangdarlehen, um die Liquidität im Unternehmen zu verbessern. Das private Nachrangdarlehen von Privatinvestoren hat - weil es keine Unternehmensbeteiligung im eigentlichen Sinne darstellt und keine Ergebnisbeteiligung an einem Unternehmen enthält - kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es ohne einen Verkaufsprospekt nach VerkProspG und ohne Volumenbegrenzug als privates Kreditgeschäft öffentlich angeboten und platziert werden darf, wenn gleichzeitig kein Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz ( unerlaubte Bankgeschäfte wegen fester rückzahlbarer Gelder ) vorliegt. Dem kapitalsuchenden Unternehmen entstehen daher keine Aufwendungen für eine kostspielige Prospekterstellung und es bedarf keines Gestattungsverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ).
   
Das Nachrangdarlehen ist sowohl eine Finanzierungsalternative zum Bankkredit als auch gleichzeitig eine kapitalmarktrechtliche Alternative zur BaFin-Prospekt-Platzierung und kann in unbegrenzter Höhe platziert werden. Bei entsprechender Ausgestaltung des Nachrangdarlehens mit Rangrücktritts-Vereinbarung benötigt ein Finanzdienstleister für die Vermittlung von derartigen Darlehen auch keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz ( z.B. § 32 KWG), sondern allenfalls einen Gewerbeschein nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).

Finanzierungsalternativen stellen auch das Leasing und das Factoring dar. Leasing und Factoring als Finanzierungsinstrumente helfen nach Dr. Horst Siegfried Werner die Liquidität im Unternehmen und die Kapitalbindung zu schonen und leisten deshalb einen mittelbaren Beitrag für eine höhere Eigenkapitalquote ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Beim Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Wirtschaftsguts und erhält eine sogen. Leasinggebühr bzw. monatliche Leasingrate, so dass das Unternehmen eine höhere Kapitalaufbringung und Bindung von Kapital in einem mobilen Wirtschaftsgut vermeiden kann. Hierdurch werden die Verbindlichkeiten des Unternehmens gering gehalten, was sich gleichzeitig positiv auf die Eigenkapitalquote auswirkt. Beim Leasing unterscheidet man zwischen dem "echten Leasing" und dem "Mietkauf-Leasing".

Das Factoring beinhaltet den Forderungsverkauf und gleichzeitig die frühzeitige Realisierung der Forderung durch Bezahlung des Factorers. Factoring dient somit des Einzugs kurzfristiger Forderungen aus Umsatztätigkeit und vermindert das Forderungs-ausfallrisiko. Dadurch, dass die Forderung realisiert ( bezahlt ) wird, ergibt sich eine Bilanzverkürzung, so dass wiederum eine positive Wirkung auf die Eigenkapitalquote entsteht. Dies stärkt die Bonität und erhält die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.


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