Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Es gibt nur zwei Formen bzw. Wege der Finanzierung ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ): die kreditorientierte Finanzierung oder die beteiligungsorientierte Finanzierung ! Andere Möglichkeiten der Finanzierung ( außer der Innenfinanzierung aus dem eigenen Cash-flow ) gibt es nicht ! ! Entweder Kreditkapital oder Beteiligungskapital ! Auch die Stammkapitaleinlage in eine GmbH durch die Eigentümer-Gesellschafter ist Beteiligungskapital; nämlich das Beteiligungskapital der Gesellschafter aus "eigener Tasche" mit dem Anspruch auf Eigentümerstellung. Aus der Sicht des Unternehmens oder der Bilanz ist es gleich, ob das Kapital vom Eigentümer oder von Dritten kommt. Hat der Unternehmer kein Kapital mehr "aus eigener Tasche" oder eigener Finanzierungs- oder (Bürgschafts-)Verantwortung, so kann er sich neben einem Bankenkredit nur noch des Beteiligungskapitals von Dritten bedienen. Dabei wird das Beteiligungskapital definiert als Kapital zur Hingabe in eine Wirtschaftseinheit, sei es ein Unternehmen, eine Genossenschaft, ein Verein oder eine Stiftung gegen zu vereinbarende Kapitalüberlassungsrechte ( Zinsen, Gewinnausschüttungen, Dividenden, Eigentümerrechte, Stimmrechte, Mitgliedsschaftsrechte, Firmenwert-Zuwachsansprüche etc. ).
Unter Beteiligungskapital im bilanzrechtlichen Sinne versteht man - im Gegensatz zum Kreditkapital von Banken - ergänzendes (Unternehmens-)Kapital von Geldgebern bzw. Investoren auf der Basis von wirtschaftlichem oder bilanziellem Eigenkapital. Finanzierungen und Investitionen sind mit Beteiligungskapital somit auch vollkommen ohne Bank über die ausserbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die kapitalmarktrechtlichen Rechtsregeln für ein öffentliches Beteiligungsangebot ( Verkaufsprospektgesetze und Wertpapierprospektgesetze ) beachtet. Daneben muß man die Zugangswege zu privaten Kapitalgebern und Investoren kennen.
Finanzierungen von Privat an Privat müssen zudem bankaufsichtsrechtlich immer eine gesellschaftsrechtliche oder eine wertpapierrechtliche Grundlage haben. Kreditfinanzierungen sind ausschließlich dem gesetzlichen Monopol der Banken vorbehalten. Darlehen über ein öffentliches Einwerbeangebot sind unzulässig und stehen unter Strafandrohung mit bis zu drei Jahren Gefängnis ( siehe § 54 Kreditwesengesetz ). Die Bankenaufsicht BaFin führt jedes Jahr bis zu 2.500 Ordnung- und Strafverfahren bei Verstößen durch ! !
Das Beteiligungskapital kann von Privatinvestoren, Kleinanlegern, family & friends oder institutionellen Investoren oder von Beteiligungsgesellschaften geleistet werden. Der Kapitalgeber kann sich mit stimmrechtslosem Beteiligungskapital gegen Gewinnbeteiligung oder mit sogen. offenem Beteiligungskapital unter Erwerb von (Eigentums-)Anteilen an Unternehmen beteiligen und damit auch an der Firmen-Wertentwicklung und am Share-holder-value-Erfolg teilhaben. Letzteres wird gerade von eigentümergeführten Unternehmen und Familiengesellschaften nicht angestrebt. Vielmehr wird nach einem stimmrechtslosen Finanzierer "auf Zeit" ohne Einmischung in die Geschäftspolitik gesucht.
Im Gegensatz zum klassischen Fremdkapital, also Bankdarlehen oder Anleihen als Schuldverschreibungen oder Gesellschafterdarlehen, wird Beteiligungskapital in der Regel ohne feste Verzinsung und nur mit Endfälligkeit und ohne Besicherung gewährt ( Ausnahme z.B. einen Hypothekenanleihe oder ein Pfandbrief ). Der Kapitalgeber bzw. eine Beteiligungsgesellschaft erhält neben einer laufenden gewinnabhängigen Ausschüttung normaler Weise erst am Ende der vereinbarten Laufzeit sein Nominalkapital zurückgezahlt oder bekommt einen zusätzlichen Ertrag, wenn erworbene Geschäftsanteile eine höheren Wert darstellen ( Firmenwertzuwachs ) oder an einen Dritten zu einem höheren Preis veräußert werden können.
Neben dem privaten Anleger-Beteiligungskapital gibt es auch Gelder von gewinnorientierten Private Equity-Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften als institutionelle Beteiligungspartner. Zudem gibt es die sogen. MBG-Beteiligungsgesellschaften in allen Bundesländern in Zusammenarbeit mit den Länder-Bürgschaftsbanken in einem öffentlichen Auftrag, um aufstrebende und innovative Unternehmen in der Region mit bankenunabhängigem Kapital zu versorgen. Diese MBG´s stellen Beteiligungskapital auf stimmrechtsloser Basis als Stilles Kapital oder Genussrechtskapital bei entsprechenden Anträgen ( leider bürokratisch langwierig ) zur Verfügung. Interessenten erhalten von Dr. Horst Siegfried Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de weitere kostenfreie Informationen bei entsprechender Anfrage.