Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Die Finanzmarktaufsicht trägt mittelbar Verantwortung für den Anlegerschutz - meint Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), so dass sich Fragen bei gröblichen Aufsichtsverletzungen zur Staatshaftung bei nicht rechtzeitig erkannten Finanzmarktkrisen ergeben. Die Kapitalmarktaufsicht und die Bankenaufsicht haben die Finanzmarkt- und Bankenkrise nicht verhindert. Sowohl das Aufsichtshandeln der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin als auch die Kontrollen der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank EZB in Frankfurt/Main haben die Subprime-Krise weder frühzeitig erkannt noch abwenden können. Viele private Anleger und auch institutionelle Investoren haben durch verantwortungsloses Investmentbanking ihr Kapital verloren und stellen Überlegungen zur Staatshaftung der Banken-Aufsichtsbehörden an. Aber alle juristischen Überlegungen und Haftungskonstruktionen bleiben ohne Erfolg.
So macht es für den Gesetzgeber vor dem Hintergrund eines effektiven Anleger-Verbraucherschutzes Sinn, die Qualität der Finanzaufsicht in Deutschland vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit anderen Bankaufsichtsbehörden nicht nur zu untersuchen, sondern durch verschärfte Kontrollmöglichkeiten zu verbessern. Es gilt nicht nur die Anlegerschutzhaftung der Kapitalmarktteilnehmer zu verschärfen, sondern auch die Anleger bei fehlerhaftem oder gröblich unterlassenem Verwaltungshandeln durch gesetzliche Haftungsverantwortlichkeiten besser zu schützen. Seit 2008 haben die europäischen Regierungen mit Steuergeldern Euro 1,6 Billionen für die Rettung des Bankensektors aufgebracht. Das entspricht 13 % ihrer gesamten Wirtschaftsleistung. Dreiviertel davon bestanden in Garantien und Euro 400 Mrd. wurden für direkte staatliche Rekapitalisierungsmassnahmen bereitgestellt. Die Schädiger und die Verantwortlichen wurden gerettet; die geschädigten Anleger und Verbraucher gingen leer aus. Das muss als eine verkehrte Welt der "Staatshaftung" empfunden werden.
Gesetzlicher Auftrag der Kapitalmarkt-, Wertpapier- und Bankenaufsicht ist es, die Funktionsfähigkeit der Geldmärkte und des Banken- bzw. Versicherungssektors einer Volkswirtschaft zu gewährleisten. Die Bankenaufsicht durch Bafin und Bundesbank umfassen sowohl die Beaufsichtigung von Bankgeschäften, als auch sonstiger Wertpapier- und Finanzgeschäfte. In Deutschland wird die Banken- und Versicherungsaufsicht von der BaFin in Frankfurt/Main und Bonn und der Bundesbank ausgeübt. Die rechtliche Grundlage dazu sind das Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ) und das Versicherungsaufsichtsgesetz ( VAG ). Das allein ist im Zuge der Europäisierung und Globalisierung von Finanzgeschäften unzureichend. Nur im Rahmen von konzertierten Aktionen der Finanzaufsichtsbehörden und mit weiteren Vernetzungen ( Stichwort: Europäische Bankenunion ) kann offenbar sichergestellt werden, dass die Staatsaufsicht beim Verbraucherschutz der Praxis wie den gesetzlichen Vorgaben weltweit und in der EU gerecht wird. Aufgrund des Sonderweges, den Deutschland bei der Ausklammerung des Verbraucherschutzes aus dem so genannten „öffentlichen Interesse“ der Finanzmarktaufsicht beschritten hat, hinkt Deutschland bereits heute dem Standard verbindlicher Anforderungen der EU hinterher.