Overblog Alle Blogs Top-Blogs Wirtschaft, Finanzen & Recht
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
MENU

Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

Werbung

Entflechtung systemrelevanter Banken durch Änderung unserer Wirtschaftsverfassung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - von Dr. Horst Siegfried Werner

Die Entflechtung von systemrelevanten Großbanken muss nach Rechtsauffassung von Dr. Horst Siegfried Werner durch eine Änderung unserer Wirtschaftsverfassung, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist, umgehend in die Wege geleitet werden. "Too big to fail" muß aus Staatsschutz-Gründen und aus Gründen des Eigentumsschutzes der Steuerbürger und Rentner auf gesetzlichem Wege beseitigt werden. Die Bürger haben einen Anspruch auf Vorsorgeschutz des Staates, dass keine Eigentumspositionen für Menschen verloren gehen. Auch Eigentums-Anwartschaften wie Rentenansprüche stehen unter dem Schutz des Art 14 des Grundgesetzes. Der Staat ist also zum Handeln aufgerufen und verpflichtet.

Banken müssen auf eine Größe herunterstutzt werden, dass sie wie jedes andere Unternehmen aus allen übrigen Branchen durch Insolvenz aus dem aktiven Wettbewerb ausscheiden können. Der Traum von "Banken als Global Player" muß untersagt werden, da sie wie z.B. die amerikanische AIG und Lehmann die gesamte Weltkonjunktur zum Absturz bringen können. Die USA können sich eine zweite Finanzindustriemonster-Rettung nicht leisten. Großbanken mit einer "staatlichen Rettungsgarantie" sind eher an den Kapitalmärkten als risikobereiter "Zocker" tätig, da sie dies für ihr Institut nahezu folgenlos tun könnten. Eine Spekulationsmentalität würde weiter befördert, ohne die Banken auf ihren angestammten Platz der Kapitalversorgung der Realwirtschaft ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) zurück zu führen.

Die absolute Vermeidung von potentiellen Rettungsrisiken des Staates mit hunderten Milliarden Euro ist erforderlich, da dies nicht einmal die jetzige  u n d  die folgende Generation als zusätzliche Schuldenlast - ohne zu verarmen - tragen können. Griechenland ist mit 25 % Rentenkürzung ein warnendes Beispiel. Allein eine europäische Bankenaufsicht mit einer einheitlichen Kontrolle der europäischen Kreditinstitute durch die EZB reicht nicht aus. Gemeinsame Aufsichts-Kontrolle und gemeinsame Bankenunion-Haftung durch den ESM sind in der Bankenbranche für den Steuerzahler allein als Absicherungsinstrument vor weiteren Großbanken-Pleiten viel zu riskant. Im Rahmen der Kontrolle durch die EZB können „menschliche Fehler" unterlaufen oder kriminelle Vertuschungen bzw. Bilanzfälschungen - wie in spanischen Banken - stattfinden, die dann den Staat und seine Bürger ( auch nachfolgende Generationen ) teuer zu stehen kommen. Nur auf eine menschliche Kontrolle zu vertrauen, ist zu risikobehaftet.

Deshalb muss mit der vereinbarten Bankenunion, die eine Schulden-Haftungsunion ist, ein Entflechtungsgesetz gegen die systemrelevanten Banken zur Risikobegrenzung einhergehen. Eine Pleite wie die HRE können und wollen sich die bundesdeutschen Steuerbürger nicht noch einmal leisten müssen. Die bonitätstarken Länder können auch nicht die Gefahr tragen, daß alle zehn Jahre irgendeine systemrelevante Bank in Europa wieder einmal mit Euro 100 Mrd. oder mehr gerettet werden muss. Die Amerikaner sind bereits für die USA in der praktischen Vorbereitung für derartige gesetzliche Vorschriften über Entflechtungs- und Zerschlagsmaßnahmen. Die 20 größten US-Banken mußten bereits der Bankenaufsichtsbehörde Abwicklungsvorschläge für ihre eigene Entflechtung einreichen.

Europa scheitert nicht am Euro ( so die irreführende Fehlbehauptung von Bundeskanzlerin Merkel ); Europa könnte aber wirtschaftlich an der Systemrelevanz seiner Banken scheitern. Die Gefährlichkeit ist in Spanien, Griechenland, Irland und Zypern zu erkennen. Dort hat jeder begriffen: Das Geld aus Europa bekommen die Banken und nicht die Menschen; genauso jetzt in Spanien. Anstatt die Banken und nicht die Menschen in die Insolvenz zu schicken ( was noch nicht geht), muss die Systemrelevanz von Bankinstituten durch gesetzgeberische Maßnahmen so zügig als möglich überwunden und beseitigt werden. Derzeit muß Europa gezwungener Maßen mit der Rettung seiner Bankhäuser leben, um Zeit zu für einen Wirtschaftsverfassungs-Wechsel zu gewinnen, aber zukünftig muss die Systemrelevanz von Banken beseitigt und Großbanken müssen entflochten bzw. zerschlagen werden, um sie auch praktisch "insolvenzfähig" zu machen ( heißt sie auch ohne Steuergelder-Schutz Pleite gehen lassen zu können ). Gesetzliche Größen-Beschränkungen sind derart zu implementieren, dass eine Systemrelevanz von Banken gar nicht mehr entstehen kann. Deshalb sind unverzügliche gesetzliche Vorbereitungen für einen Bankenstrukturwechsel zu treffen. Dazu reicht ein verordneter "Bankenstreßtest" mit anschließendem Beschluß zur Eigenkapitalerhöhung oder eine verschärfte Bankenaufsicht durch die EZB bei den Banken nicht aus. Die bisher mehrfach durchgeführten Streßtest bei den europäischen Banken haben ohnehin   n i c h t s  gebracht.

Wenn die Banken für das Geld- und Wirtschaftssystem aufgrund des heutigen Gesetzgebungsstandes in der Weise „systemrelevant“ sind, dass die Aufrechterhaltung dieses Systems nur zu Lasten der Beschäftigung und der Lebensqualität der Menschen ( Steuerbürger ) in ganz Europa mit Billionen von Euro bezahlbar ist, dann muss über eine Banken-Entflechtungsreform nachgedacht werden.

Wenn es zutrifft, dass die europäischen Bankenschulden und die sich daraus ergeben Risiken dreimal höher sind als die europäischen Staatsschulden, wie der Chef des IFO-Instituts Prof. Werner Sinn behauptet, dann können diese potentiellen Risiken nur durch ein Entflechtungsgesetz im Rahmen einer Novelle des Kartellrechts ( Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB ) beherrscht werden. Das würde bedeuten, daß Großbanken bei Überschreiten gewisser Größenordnungen zu zerschlagen und Geschäftsbereiche zu teilen und auszugliedern sind. Derartige Entflechtungsgesetze gibt es auch in den USA, wo entsprechende Überlegungen der Entflechtung von Banken und Versicherungen angestellt werden. Entsprechende Entflechtungen hat es in den USA früher bereits gegeben, z.B. wurde AT&T als Telekommunikationskonzern entflochten und Unternehmensteile mußten verkauft werden, da die Marktmacht zu groß geworden war. Anknüpfungspunkt für eine Entflechtung kann aber nicht nur die Marktmacht, sondern auch das (übrige) Schuldenrisiko für Staat und Bürger sein. Das Schuldenrisiko durch Großbanken bedroht den Eigentumsgehalt der Steuerbürger und Rentner gem. Art 14 Grundgesetz. Das Eigentum - dazu gehören auch Rentenanwartschadften - steht nach Art. 14 GG unter dem Schutz des Staates. Der Bürger hat einen Anspruch auf aktiven Handlungs- und Vorsorgeschutz des Staates. Die Legislative ist gefordert.

Werbung
Zurück zu Home
Diesen Post teilen
Repost0
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post