Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Ein steuerorientiertes Eigenkapital-Förderungsgesetz zur verstärkten Eigenkapitalbildung, meint Dr. Horst Siegfried Werner, in Mittelstands-Unternehmen in Vorbeugung angesichts der Investitionsschwäche in Europa und in Anbetracht der Kreditklemme der Banken, die sicher die nächste Dekade anhalten wird, bedarf der ernsthaften Überlegung. Steuervorteile zur Eigenkapitalbildung in Mittelstandsbetrieben sind zur Vesserung der Finanzierungsfähigkeit und als Gegengewicht gegen die stockende Kreditvergabe der Banken mit ihren unbestreitbaren Kreditklemmen erforderlich. Die Kreditwirtschaft kann bereits seit 2 Jahren ihre Aufgabe der volkswirtschaftlichen Kapitalversorgung nicht erfüllen und kämpft um ihr eigenes Überleben. Zudem belasten die Kreditinstitute die Unternehmen mit derart hohen KK-Zinsen, dass sich diese am Rande der sittenwidrigen Überhöhung ( vgl. § 138 BGB ) bewegen und die Unternehmen überfordern. Wer kann schon 10% - bis 14 % Zinsbelastung draußen auf den Märkten verdienen ? Die Staaten stöhnen bereits bei 7 % Zinsbelastung für 10-jährige Anleihe-Titel. Kapital ist deshalb durch spezifische Steuererleichterungen Für Eigenkapitalgelder in die Unternehmen umzulenken mit positiven Wirkungen auf Investionen und Beschäftigung.
Bei dieser Refinanzierungssituation der deutschen (Export-)Wirtschaft muss die Politik Grundsatzüberlegungen darüber anstellen, wie in einer globalen Wirtschaft mit freiem Kapitaltransfer wichtige Finanzierungsressourcen im eigenen Lande gehalten werden können. Ein Weg zur freiwilligen Bindung von Kapital in den Heimatunternehmen wäre ein Steuergesetz mit Steuervorteilen zur Förderung der Eigenkapitalbildung in Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Dies würde zur Verbesserung der Kapitalversorgung der real wirtschaftenden Unternehmen führen. Der Staat sollte auch aus Erwägungen des Allgemeinwohls ein überragendes Interesse an einer guten Eigenkapitalausstattung der Unternehmen der Realwirtschaft haben, da dies über eine verbesserte Finanzierungsfäigkeit zu mehr Investitionen, zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze und damit als Ergebnis zu höheren Sozial-, Rentenversicherungs- und Steuerabgaben führen würde. Gleichzeitig würde Insolvenzrisiken in der Wirtschaft abgebaut und rezessiven Konjunkturentwicklungen gegengesteuert.
Den hohen Liquiditätsbeständen in Deutschland auf den Bank- und Festgeldkonten ( ca. Euro 5.000 Mrd. ) muß der Anreiz der Abwanderung in die Investmentspekulation und ( pars pro toto ) in die "Londoner Börsen-Spielcasinos" genommen und die steuerliche Umlenkung in die Realwirtschaft, sprich in die Produktions- und Dienstleistungsunternehmen veranlaßt werden. Die Finanzmarkttransaktionssteuer "steuert" die Wanderungsbewegungen des Kapitals nicht in die gewünschten Richtungen, sondern ist nur eine einfache Abschöpfungssteuer mit dem Risiko, dass Liquidität über Finanzmarkttransaktionen mit dem Großkapital in die Steueroasen abwandert. Oder es wird mehr Kapital zur Steuerhinterziehung in die Schweiz oder Singapur verbracht, als dass es steuerbelohnt in Deutschland verbleibt. Nach aktuellen Nachrichten lagern bereits Euro 32.000 Mrd. (!) Gelder auf steuergeschützten Auslandskonten. Ein Eigenkapital-Steuerförderungsgesetz hätte eine steuerlich positive Lenkungsfunktion mit einem Stopp der Abwanderung des Kapitals aus der Realwirtschaft und würde in der staatlichen Steuereinahmenbilanz ( Steuereinnahmen im Verhältnis zu Steuerausfällen ) positive Wirkungen zeitigen. Um Kapital im Lande zu halten, ist nicht Steuerbestrafung, sondern Steuerbelohnung das bessere Mittel.
Der Finanzierungspraktiker Dr. Horst Siegfried Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kritisiert deshalb fehlende steuerliche Eigenkapital-Hilfen für Unternehmen, welches sich jetzt in der Banken- und Kapitalmarktkrise mit der Kreditklemme- und Liquiditätsknappheit der Banken sehr nachteilig auswirkt. Steuerlich wurden in der Vergangenheit immer nur Verluste ( z.B. Bauherrenmodelle, Schiffsfonds etc. ) bevorteilt, während die Eigenkapitalbildung seit Jahrzehnten steuerlich benachteiligt wurde. Eigenkapital kann jedoch immer nur aus bereits versteuertem Einkommen gebildet werden. Stattdessen sollte der Steuergesetzgeber auch die nominelle Eigenkapital-Zufuhr ( z. B. durch Kapitalerhöhung beim Stammkapital oder Gesellschaftskapital ) mit einer Absetzbarkeit in Höhe von festzulegenden Prozenten steuerlich bevorteilen: umgekehrt zu der früheren Regelung, nach der Unternehmer noch 1% Gesellschaftssteuer zahlen mußten, wenn sie bei der Kapitalgesellschaft das Eigenkapital erhöhten.
Wünschenswert wäre zur Förderung der Eigenkapital-Bildung ein Steuervorteils-Gesetz, wonach jede spezifisch definierte (Bar-)Kapitalerhöhung z.B. mit 10% des Eigenkapitalbetrages steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden kann. Hätte die Bundesrepublik ein solches Eigenkapital-Steuerförderungsgesetz, wäre die Eigenkapitalquote im Mittelstand nicht so schlecht, wie sie sich nun in der Krise als existenzbedrohend für viele KMU´s darstellt. Die negativen Wirkungen sind beispielhaft in Spanien, Italien und Griechenland zu erkennen, wo die Investitionstätigkeit der Unternehmen zur Überwindung der Rezession praktisch zusammengebrochen ist, da sich die Unternehmen dort auch nicht mehr über Kreditkapital von den maroden Banken mit Finanzierungsgeldern versorgen können. In diesen Ländern ist die Kapitalversorgung der Unternehmen durch Bankkredite praktisch zum Erliegen gekommen. Diese Kapitalunterversorgung verstärkt die rezessiven Elemente mit einer Spirale nach unten: Investitionsstopp, steigende Arbeitslosigkeit, Lohnkürzungen, Rentenkürzungen und Einbruch der Wettbewerbsfäigkeit auf den internationalen Märkten.
Ein steuerliches Eigenkapital-Förderungsgesetz ist besser, als unmittelbar Unternehmen mit Milliarden Steuergeldern, Bürgschaften und Garantien oder gar "Verstaatlichungen" zu retten, weil diese Unternehmen über Jahre nicht das notwendige Eigenkapital mit Steueranreizen "angespart" haben. Gleichzeitig sollten die Vorschriften über die gesetzlichen Kapitalrücklagen verschärft werden. Fünf Prozent gesetzliche Kapitalrücklage sind - wie sich jetzt in der Krise zeigt - zu wenig. Die Situation in den PIGS-Staaten könnte auch Lehrbeispiel dafür werden, was man besser machen kann und wie man zukunftssicherer Kapitalströme nicht in die Papiergeldwelt, sondern in die Sachwirtschaftswelt lanziert bzw. lenkt.
Die Politik braucht nicht immer neue einzelfallartige Notentscheidungen über Rettungsgelder aus abermals neu aufgenommenen Schulden für Staaten und Banken, sondern ein Konzept und eine Zukunftsstrategie mit Grundsatzregeln, die den globalen Wirtschaftswirkungen, Wettbewerbskämpfen und demographischen Entwicklungen auch in Krisenzeiten standhalten. Eine Vermögenssteuer und die Arhebung einer "Reichensteuer" - wie in Frankreich - sind mit der Vertreibung des Kapitals ins steuersichere Ausland oder in die Schattenwirtschaft der falsche Weg. Eine Vermögensteuer bei aktiven Unternehmern wäre kontraproduktiv. Die Vermögensteuer ist nach der Qualifizierung des Bundesverfassungsgerichts - soweit sie verfassungsgemäß ausgestaltet wäre - nichts anderes als eine nachträgliche, wiederholt erhobene Ertragsteuer und würde deshalb die Fähigkeit zur Eigenkapitalbildung weiter erschweren. Eine Vermögensteuer ist immer auch eine Substanzbesteuerung, da sie aus der Vermögensmasse erbracht werden muss. Steueranreize durch ein Eigenkapital-Förderungsgesetz zur Überwindung der Liquiditäts-Unterversorgung mit Risiko- und Chancenkapital als investitions-arbeitendes Eigenkapital sind der bessere Weg !