Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Der bisherige unregulierte Fondsmarkt mit geschlossenen Fonds und den Bürgerfonds, so Dr. Horst Werner, wird durch das neue AIF-Gesetz zur europäischen Rechtsangleichung mit Auflagen in einer Weise stranguliert, dass zukünftig Projektfinanzierungen z.B. des gewerblichen Mittelstandes über bankenunabhängiges Fondskapital aus praktischen Gründen fast nicht mehr möglich sind. Mit den neuen Regeln in dem Einheits-Fondsgesetz KAGB, mit dem alle Fonds-Geschäftsleitungen und die Fonds selbst unter das Dach - also Zulassung und Kontrolle - der Finanzmarktaufsicht der BaFin kommen, wurde ein weiteres Bürokratie-Monster zur Beamten-Beschäftigung geschaffen. Das im Bundestag verabschiedete Fondsgesetz kodifiziert erstmals in Deutschland ein sogen. "Kapitalanlagegesetzbuch“ (Begriffsverwirrung), obwohl es nur die Fondsanlagen - und nicht allgemein alle Kapitalanlagen, wie man denken könnte - betrifft. Ferner stimmte im Mai 2013 der Bundestagsfinanzausschuss für das CRD-IV-Umsetzungsgesetz, mit dem die neuen Baseler Eigenkapitalanforderungen - bekannt unter dem Kürzel Basel III - in deutsches Recht überführt werden. Dies geschah mit den Stimmen der SPD-Opposition, sodass die Basel III-Richtlinien im Bundestag eine große Mehrheit bekommen werden. Dieses Basel III-Gesetz verschärft bekannter Maßen künftig die Eigenkapitalanforderungen für die Banken selbst und auch für die Kreditnehmer der Banken, also die kreditnachsuchende mittelständische Wirtschaft. Fazit: Mittelstandsfinanzierungen werden zukünftig durch die aktuellen gesetzgeberischen Maßnahmen weiter erschwert und - besonders ungünstig - bürokratisch verlangsamt. Das ist "alles toll für die Stärkung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten": wir sind gewohnt deutsch-gründlich, aber die anderen sind schnell ! Dreimal darf man raten, warum z.B. Asien hohe Wachstumsraten hat und Europa in der Rezession steckt.
Fondsprojektfinanzierungen müssen also zukünftig erst einmal durch die Bürokratiemühle von Beamten. Das gilt z.B. auch für dörfliche BHKW-Fonds oder für Photovoltaikdachanlagen auf Schulen durch einen "Elternfonds", die gleichfalls ab dem 22. Juli 2013 einer Kapitalmarktzulassung bedürfen. Auch diese Klein-Fonds haben eine sehr hohe Kapitalausstattung vorzuweisen und dürfen nur zu 60% mit Fremdkapital arbeiten. Was an Projekten schon mit Banken nicht finanziert werden konnte, kann nun auch ohne Banken mit reinem Fondskapital in vielen Fällen ebenso nicht mehr finanziert und verwirklicht werden. Bürokratische Zulassungshürden und unangemessen hohes Gründungskapital von Euro 300.000,- mit kreditwirtschaftlichen Beschränkungen bei einer an sich kostengünstigen Mischfinanzierung werden viele geplante Projekte zum Nachteil einer eigeninitiativ handelnden Regionalwirtschaft sterben lassen.
Gerade die Finanzierung von mittelgroßen Projekten und Investitionsvorhaben, die die Finanzkraft eines einzelnen Unternehmens oder einer Dorf- oder Bürgergemeinschaft übersteigt, ließen sich mit privaten Fondskonstruktionen verwirklichen und stärkte die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes. Das scheint nun vorbei zu sein: Projektinitiativen und Wettbewerbsmaßnahmen werden in diesen Bereichen zukünftig stark beeinträchtigt sein.
Private geschlossene und offene Fonds als Finanzierungs-Pools ( im Gegensatz zu den institutionellen Investmentfonds mit Börsenlisting ) dienen zur klassischen Projektfinanzierung von speziellen Investitionsvorhaben, die ein einzelner Investor allein nicht bewerkstelligen kann. Handelt es sich nicht um einen geschlossenen Fonds zur Einzelprojektfinanzierung, sondern um einen Fonds zur Finanzierung mehrerer zukünftiger Projekte, die erst in der Zukunft ausgewählt werden, so spricht man von einem sogen. "offenen Fonds", der regelmäßig zeitlich unbefristet ist. Der private offene Fonds hat eingeschränkten "blind pool Charakter", da bei Gründung des Fonds zukünftige Projekte noch unbestimmt sind. Es werden in dem Fonds lediglich die Systematiken der Projektinvestition, die Investitionsgrundlagen und die Art der Einzelprojekte festgelegt, z.B. nur zukünftige Investitionen in Solar- und Windparks oder in Einzelhandelsimmobilien oder in Container-Schiffe.
Fonds und Fondskonzepte zu erstellen - Fondsgesellschaften zu gründen oder Vorrats-Fonds ( www.vorratsgesellschaft-kaufen.de ) zu verkaufen - sowie Fondspropekte bzw. Fondsexposés mit und ohne BaFin zu erabeiten bzw. innovative Fondskonzepte zu projektieren und bei größeren Vorhaben die BaFin-Billigung für private Fondsprospekte einzuholen, war in der Vergangenheit Teil der Finanzierungs-Dienstleistungen der Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Fondsspezialist Dr. jur. Horst S. Werner lädt auch zukünftig Interessenten gern zu einem kostenlosen Fondskonzeptions-Gespräch über neue Finanzierungswege ein. Die Finanzierung über andere, genehmigungs- und zulassungsfreie "Finanzierungs-Pools" wird auch künftig helfen, Einzelprojekte zu realisieren. Eine neu gegründete beteiligungs GmbH & Co KG finanziert regelmäßig das Besitzobjekt in einer gemischten Finanzierung aus Fremdkapital ( anteilige Bankenfinanzierung ) und Eigenkapital in Form anderer Finanzinstrumente als in der schönen alten, unregelierten "Fondsmarkt"-Zeit. Bürger und Initiatoren werden neue Formen von "Finanzierungs-Pools" finden müssen, an dem sie anteilig entsprechend ihrer Beteiligungshöhe mitberechtigt sind.