Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Dispokredite mit 13% und Überziehungszinsen von 18% sind nach Dr. Horst Siegfried Werner missbräuchlich und gem. § 138 BGB deshalb als sittenwidrig und nichtig zu betrachten. Auch bei minderen Bonitäten sind Zinsforderungen von 12 % und mehr gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase als missbräuchlich überhöht anzusehen. Hier sind die Politik und die Verbraucherschutzverbände zum Einschreiten gegen derartige Wucherzinsen aufgefordert. Jedem privaten Kreditnehmer oder Unternehmen bleibt unverständlich und wundersam, daß sich die Banken bei der EZB zu absoluten Niedrigzinsen von 1% refinanzieren und der Staat über Bundesanleihen sein Geld zwischen 0,0 % bis 2 % am Kapitalmarkt bekommt, während Bürger und der Mittelstand sich zu exorbitanten, historischen Höchstzinsen in der Spitze bis zu 18,5 % p.a. Geld beschaffen muss und dabei von den Banken regelrecht ausgeplündert wird.
Maßstab für den rechtswidrigen Bankenzins-Missbrauch kann die umfangreiche Rechtsprechung (auch) des Bundesgerichtshofes zur Sittenwidrigkeit des § 138 BGB sein, wonach der BGH und die Oberlandesgerichte in unzähligen Urteilen festgestellt haben, daß dreifach - oder das Mehrfache davon - überhöhte Preise die Sittenwidrigkeitsgrenze überschreiten und somit zur Nichtigkeit führen. In der derzeitigen Niedrigzinsphase können sich die Banken mit 1% Zinsen bei der EZB billigste Gelder beschaffen oder erhalten Spareinlagen bzw. Festgeldeinlagen von Bankkunden ( Stand Mai 2012 in Deutschland Euro 4.750 Mrd. Kundeneinlagen bei den Banken ), für die sie zur Zeit maximal 1% bis 3% p.a. bezahlen. Wenn diese Gelder dann an Kunden für Dispokredite mit 14% Jahreszinsen oder für 18% Überziehungszinsen ausgeliehen werden, dann liegt eine sittenwidrige Preisgestaltung und eine missbräuchliche Ausnutzung einer Notlage von Bankkunden vor, die die Zinsfestsetzung nichtig macht. Es darf nicht sein, daß die Banken in einer absoluten Niedrigzinsphase auf dem Geldbeschaffungsmarkt diese Gelder auf dem Kreditvergabemarkt zu absoluten Höchstzinsen verleihen dürfen. Die Zinsvorteile durch die EZB werden unverständlicher Weise nicht an die Kunden weitergegeben. Deshalb gilt es, eine gesetzlich-rechtliche Grenze von Haben- und Sollzins zu definieren. Gelder, die eine Bank für 1% erhält, sollte sie auch bei schlechten Bonitäten für nicht mehr als z.B. 9% ausleihen dürfen.
Oft werden die Bankkunden zunächst mit günstigen Dispo-Zinsen für Dispo-Kredite geworben. Ein anfänglich niedriger Dispozins wird dann aber häufig mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen angehoben. Der Dispokredit ist dann ausgegeben und der Bankkunde sitzt in der Kreditfalle, in der er faktisch keine Möglichkeit zur Gegenwehr mehr hat. Der Bankkunde wird mit maßlosen Zinsforderungen regelrecht stranguliert und versinkt im Sittenwidrigkeitssumpf der Zinsschrauben. Staat und Politik sind nach Dr. Horst Siegfried Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zum gesetzgeberischen Einschreiten aufgefordert. Hier gilt insbesondere, daß die Banken mit dem gesetzlich im Kreditwesengesetz ( KWG ) festgeschriebenen Monopol der Kreditvergabe ( § 1 KWG ) eine besondere Verantwortung für die Kreditkunden haben und ihr Monopol nicht missbräuchlich ausnutzen dürfen. Insoweit hat auch das Bundeskartellamt seine Zuständigkeit im Rahmen der Missbrauchskontrolle zu prüfen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Dispo-Zinsen und Kontokorrent-Zinsen im späteren Verlauf einer Kundenbeziehung regelmäßig kein Ergebnis einer vertraglichen Vereinbarung sind, sondern von den Banken als "Zins-Diktat" festgesetzt werden, gegen die sich der einzelne Kreditkunde nicht wehren kann. Der KK-Kunde ist den Banken hoffnungslos ausgeliefert und fühlt sich "erpresst" ( entweder Du zahlst oder wir kündigen den Kredit mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und allen Schufa-Folgen - man bekommt auch noch den Handy-Vertrag gekündigt ).
Der Missbrauch findet oft seinen Gipfel darin, dass bankseitig bewußt Kreditlinien gekündigt werden, um dann über den Weg der "geduldeten Überziehung" nochmals erhöhte Überziehungszinsen kassieren zu können. In anderen Negativ-Fällen wird die Umwandlung eines KK-Kredits in einen normalen Darlehensvertrag mit niedrigeren Zinsen verweigert. So kritisieren Verbraucherzentralen, dass in 70 Prozent der untersuchten Fälle die Banken die Umschuldungswünsche ihrer Kunden in einen günstigeren Ratenkredit nicht bearbeiten oder ablehnen. Als Begründung geben sie häufig ein zu niedriges Einkommen oder eine fehlende Kreditwürdigkeit an. Alles dieses geschieht unter missbräuchlicher Ausnutzung des Arguments der schlechten Bonität. Der Spread bei Überziehungszinsen von meistens zusätzlichen 4% ist ebenfalls nach Auffassung von Dr. Horst Siegfried Werner sittenwidrig überhöht.
Die Politik und die Presse sollten den Zins-Missbrauch der Banken thematisieren. Spiegel, Stern und BILD sowie die Stiftung Warentest hatten die "Abzocke" der Banken bei Dispokrediten schon angeprangert. "Dieser Zinswucher muss ein Ende haben", sagt Verbraucherschützer-Vorstand Gerd Billen. Banken müssten per Gesetz verpflichtet werden, eine Umschuldung anzubieten, wenn der Dispokredit länger als ein Jahr ausgeschöpft wird. Darüber hinaus fordert Billen eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Dispozinsen. Der Aufschrei der Öffentlichkeit sollte jedoch noch wesentlich größer werden.