Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Die Zwangsanleihe wurde Im Rahmen der Schuldenkrise durch Ökonomen des DIW als quasi „Entschuldungsinstrument“ in die Diskussion gebracht. Was aber ist eine Zwangsanleihe oder gar eine Zwangshypothek ? Wann braucht ein Staat überhaupt zwangsweise Geld von seinen Bürgern und welche Effekte sollen damit erzielt werden ? Gibt es einen Finanzierungsanlass oder eine entsprechende Marktsituation für eine Zwangsanleihe ? Die Fragen zur Zwangsanleihe untersucht Dr. Horst Siegfried Werner in den nachfolgenden Erläuterungen.
Mit der Zwangsanleihe kann ein Staat seine Bürger ungefragt dazu verpflichten, ihm Geld in gesetzlich festgelegter Höhe "zwangsweise" zu "leihen". Der Bund könnte also - sofern überhaupt verfassungskonform - sich von seinen vermögenden Bürgern Kapital besorgen. Der Staat verschafft sich per Gesetz über die Begebung von Zwangsanleihen die Möglichkeit, sein Haushaltsdefizit zu amtlich festgesetzten Zinsen, die deutlich unterhalb der Marktzinsen liegen können, zu finanzieren. Die Differenz zwischen dem höheren Marktzins und dem Zwangsanleihezins stellt dann eine versteckte Steuer ( = Zwangsabgabe ) auf das zwangsweise aufgenommene Geld dar. Die Berechnungsgrundlage für Zwangsanleihen können laufende, hohe Einkünfte oder vorhandene Vermögenswerte sein. Aber auch die Zwangsanleihe bleibt zunächst eine Verbindlichkeit und führt deshalb vorübergehend sogar zu Erhöhungen der Staatsschulden.
Die Erhebung einer Zusatzsteuer ( quasi als Notopfer wie der Soli-Zuschlag ) oder als Vermögensteuer hat eine andere Wirkung als die gesetzliche Bestimmung zur Übernahme einer Zwangsanleihe. Steuereinkünfte und Abgaben führen zur Entschuldung des Staates. Zwangsanleihen und alle sonstigen Staatsanleihen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) führen jedoch zur Schuldenerhöhung. Die Zwangsanleihe bietet lediglich zusätzliche Liqudität für den Staat, ohne zunächst zur Entschuldung zu führen. Die Zwangsanleihen enthalten meist lediglich die spätere Option, die Anleihegelder durch Nichtrückzahlung vollends in eine Steuer umzuwandeln, wenn positive volkswirtschaftliche Verläufe nicht eingetreten sind. Die Ausgestaltung einer Zwangsanleihe hat deshalb meist einen ähnlichen Charakter wie eine Wandelanleihe.
Zwangsanleihen oder gesetzlich verordnete Zwangshypotheken für Grundstückseigentümer kommen einer
Enteignung gleich und haben in Deutschland sogar eine Historie. Zur Zeit der großen Inflation 1923 und bei der Währungsreform 1948 gab es staatliche Sonderlasten durch gesetzlich verordnete Zwangshypotheken. Bei einer staatlichen Zwangshypothek wird eine Grundschuld zugunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen. Grundstückseigentümer werden somit zwangsweise mit Schulden zugunsten des Staates belastet und müssen den Hypothekenkredit beim Staat tilgen. Die Zwangshypothek ist somit keine rückzahlbare Anleihe, sondern eine besicherte Zwangsabage als Zusatzsteuer.
Das Zwangsinstrument einer Staatsanleihe bedarf deshalb nur dann des Einsatzes, wenn ein Gemeinwesen aus Bonitätsgründen keine Investoren und somit kein Finanzierungskapital mehr findet oder das Finanzierungskapital nur zu überteuerten Marktzinsen bekommen kann. Dieses Problem hat Deutschland jedoch überhaupt nicht: im Gegenteil. Die Bundesrepublik hat gerade gestern 11. 07. 2012 eine zehnjährige Anleihe zu 1,3 % Niedrigzinsen platziert. Dem deutschen Staat wird als vermeintlich „sicherer Hafen“ zur Zeit über den Weg der Anleiheplatzierung Geld und Kapital geradezu hinter her geworfen. Und ein amtlich fest zu setzender niedriger Kapitalzins ist auch nicht erforderlich. Bei zweijährigen Anleihen zahlt Deutschland nach derzeitigen Marktverhältnissen praktisch überhaupt keine Zinsen. Eine Zwangsanleihe des deutschen Staates wäre das Gleiche, wie die Zwangsernährung eines Übergewichtigen, der gerade ein 5-Gänge-Menü gegessen hat.
Griechenland dagegen, das sich an den Kapitalmärkten nicht mehr refinanzieren kann und praktisch kein Geld mehr bekommt, könnte über eine Zwangsanleihe für griechische Staatsbürger nachdenken. Deutschland braucht keine Zwangsanleihe. Die PIGS-Staaten, die entweder am Kapitalmarkt kein Geld mehr bekommen oder zu hohe Zinsen dafür bezahlen müssen, könnten die Zwangsanleihe als Finanzierungsinstrument zur Kostensenkung einsetzen. „Gerade für die europäischen Krisenländer wären Abgaben und Zwangsanleihen eine sinnvolle Option und ein Signal an die Geberländer und Hilfsfonds, dass man zunächst einmal zu Hause alle Möglichkeiten für eine geordnete Staatsfinanzierung auszuschöpfen versucht“, so richtiger Weise das DIW.
Aber diese Staaten brauchen nicht nur Liquidität, sondern echte Entschuldung. Diese Entschuldung wird nur über zusätzliche Steuereinnahmen und Abgaben herbeigeführt ( oder im Falle Griechenlands über einen schmerzhaften Schuldenschnitt durch Heranziehung auch ausländischer Gläubiger ). Somit ist der Vorschlag des DIW einer Zwangsanleihe auch in Deutschland jedenfalls unausgegoren.