Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Die profihafte Beteiligungsangebots-Präsentation bei einem Kapitalmarktauftritt entscheidet nach Dr. Horst S. Werner unter inhaltlichen (Fakten, Daten, Kennzahlen etc.), unter public-relation-, financial-relation- und finanzmarketing-technischen Darstellungen über den Erfolg des Going-Public. Platzierungs-Erfolge am ungeregelten Kapitalmarkt oder am staatlich beaufsichtigten Börsenmarkt zwecks Kapitalbeschaffung bedürfen deshalb der Beratung durch Kapitalmarkt-Profis und begleitender professioneller Praxiserfahrung mit Platzierungskenntnissen und mit Kapitalmarkt- und Bankrechts-Insiderwissen. Für die erfolgreiche Umsetzung einer Kapitalmarktemission zur Kapitalaufnahme z.B. über den gesetzlich weitgehend unregulierten, freien Kapitalmarkt ausserhalb der Börse sind Finanzmarketing- und Vertriebserfahrung sowie die Zugangskenntnisse zu den Investoren erforderlich, erläutert der seit über drei Jahrzehnten am Beteiligungsmarkt tätige Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG (Göttingen). Insbesondere ist der Wettbewerb der kapitalsuchenden Unternehmen bei Anlegern und Kapitalgebern zu berücksichtigen. So konkurrieren eine große Anzahl von Emissionsunternehmen um die Gunst und die Aufmerksamkeit von geldanlegenden Fonds, Beteiligungsgesellschaften, institutionellen Investoren und Analysten. Dementsprechend ist ein professioneller Kapitalmarktauftritt auch unter werbe- und marketingtechnischen Gesichtspunkten dringend zu empfehlen. Beteiligungsprospekte sollten von modern designten Verkaufsfoldern und Finanz-Werbeflyern als Platzierungsmaterial für die Vertriebspartner ergänzt sein.
Das Beteiligungsangebot eines Kapitalmarktproduktes ist grundsätzlich wie jedes andere Produkt am entsprechenden Markt bekannt zu machen und zu bewerben. Der Finanzmarkt und die Investoren wollen mit interessanten Ertrags- und Renditeinformationen sowie News aus den kapitalsuchenden Unternehmen über dessen Aktien oder Anleihen umworben werden. Dafür gibt es das sogen. Pre-Marketing sowie den Aufbau von Public-Relations über eine Finanzfachkommunikation. Eine derartige Finanzmarktkommunikation besteht umfassend aus Presseinformationen, Pressekonferenzen, Bilanzpräsentationen, Anzeigenwerbung, Analysten-Treffen, Road-Show-Veranstaltungen und Unternehmens-Fachinformationen mit der Zielgruppenorientierung auf Wirtschafts- und Beteiligungsinteressierte.
Zur erfolgreichen Kapitalmarktpräsentation gehört weiter die Erkenntnis, dass der ausserbörsliche Kapitalmarkt nicht so regulierungsfrei und gesetzesfrei ist, wie viele Unternehmer und selbst Rechtsanwälte bzw. Steuerberater mitunter denken. Sogar Allgemeinjuristen und Hausnotare machen bei der Hilfestellung für ihre Mandanten mit Beteiligungsverträgen immer wieder gravierende Fehler, die zu Unterlassungsverfügungen der Bundesbankbehörden oder der Bankenaufsicht aus Frankfurt/Main oder aus Bonn führen und nicht selten gem. § 54 KWG Strafrechtsverfolgungsmaßnahmen auslösen. "Aber das hat doch mein Anwalt gemacht", ist dann die Entschuldigung, die jedoch nicht von Strafe befreit ( der Hausarzt macht ja auch keine Herzoperation ).
Unternehmer bedürfen für eine Kapitalmarktemission zunächst des passenden Rechtsträgers für eine erfolgreiche Platzierung; also könnte eine anpassende Rechtsformgestaltung unter Berücksichtigung von Prospekthaftungsfragen erforderlich sein. Vor einem Gang an den Kapitalmarkt sollte zudem eine Bilanzkontrolle mit eventuellen Bilanzoptimierungs-Maßnahmen durchgeführt werden. Die von den Steuerberatern ausschließlich für das Finanzamt erstellten Jahresabschlüsse sind nicht immer hilfreich ( meist sogar ungünstig ) bei der Kapitalaufnahme am Investorenmarkt. Sodann ist die Equity Story zu erarbeiten, in der die wesentlichen High-lights des Geschäftsmodells mit den Zukunftsperspektiven und die unternehmerische Visionen und Ziele dargestellt werden. Dazu gehören auch die wesentlichen, positiven Bilanzkennzahlen sowie wichtige "hard facts" für ein kurz gefaßtes Investorenmemorandum zur ersten Kontaktaufnahme und Kurzvorstellung.
Bei der Erarbeitung eines Geschäftsplans für die Kapitalbeschaffung stehen die Kapitalmarktexperten der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) mit ihrer professionellen Erfahrung aus weit über tausend Kapitalbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung. als Ein Geschäftsplan ist eine schriftliche Darstellung eines unternehmerischen Vorhabens, der der Realisierung von unternehmerischen Zielen und der Finanzierung von Investitionsvorhaben dient. Basierend auf dem Geschäftsmodell wird im Geschäftsplan die Umsetzungsstrategie und das Investitionsziel dargestellt. Von Bedeutung sind alle relevanten Daten, die mit der Produktion, dem Vertrieb und der Finanzierung des Investitionsvorhabens, des Produktes oder der Dienstleistung verbunden sind. Zudem sollten für das Vorhaben alle betriebswirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen verständlich erläutert werden. Der Geschäftsplan muss somit, um zum Erfolg beizutragen, bei der Erstellung einer Unternehmensziel- und Liquiditätsplanung die wichtigsten Antworten für Investoren und Kapitalgeber enthalten.
Beantwortet werden muss die Frage, was die entscheidungsrelevanten Merkmale für einen erfolgreichen Businessplan speziell aus Sicht der Kapitalgeber sind. Der Geschäftsplan beschreibt das Geschäftsmodell, analysiert den dafür vorhandenen Produkten-Markt, plant das Vorgehen in einzelnen Steps zur Realisierung, schätzt den Kapitalbedarf bzw. das Platzierungsvolumen ab und gibt eine Voraussage auf zu erwartende Erträge und Gewinne zur Bedienung der prognostizierten Renditen für die Anleger und Investoren. Diese Merkmale gelten für einen privaten Investor in gleicher Weise wie für eine Kreditfinanzierung über eine Bank. Ebenso sind Planbilanzen und Liquditätspläne erforderlich, wie für eine Beteiligungsgesellschaften oder wie für die Anträge auf öffentliche Subventionen ( = verlorene Zuschüsse ). Ein professioneller Geschäftsplan ist deshalb für die Finanzierung und Kapitalbeschaffung unerlässlich. Der Businessplan bzw. der Geschäftsplan dient also nicht nur bei einer erfolgreichen Unternehmensgründung oder bei einer Beteiligungsfinanzierung durch fremde Investoren, sondern spielt auch bei Sanierungsfinanzierungen mit positiver Fortführungsprognose zur Unternehmensfortführung eine bedeutende Rolle.
Schließlich sind die Beteiligungs-Rechtsformen für die Kapitalgeber festzulegen. Soll es sich z.B. um offene Beteiligungen der Investoren handeln oder werden stimmrechtslose mezzanine Finanzierungsformen als kapitalmarktrechtliche Finanzinstrumente bevorzugt oder wird Nachrangkapital in der Form von Privatdarlehen mit qualifizierter Nachrangabrede angestrebt. Jede Wahl hat wesentliche bankaufsichtrechtliche Bedeutung nach dem Kreditwesengesetz und ebenso nach den gesetzlichen Regeln des Vermögensanlagengesetzes und des Wertpapierprospektgesetzes. Ferner ist vorausschauend die Platzierung und der Vertrieb zu berücksichtigen, wenn dritte Finanzdienstleister als Vermittler eingeschaltet werden sollen. Je nach Beteiligungsrechtsform benötigen die Platzierungspartner eine Erlaubnis gem. § 32 KWG z.B. als Wertpapierhändler oder nach § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ) oder eine Genehmigung gem.§ 34 c GewO. Hat man hier das falsche Finanzinstrument gewählt, bleibt eventuell die Platzierung erfolglos, da man keinen geeigneten Vertrieb dafür findet. Lediglich bei der eigenen Direktplatzierung gilt das sogen. Emittenprivileg.
Wer die Praxis und die hausinternen Verwaltungsrichtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) in Frankfurt/Main ( Wertpapieraufsicht ) und der BaFin in Bonn ( Bankrechtsaufsicht ) nicht kennt, wird sich hoffnungslos im Gestrüpp der Kapitalmarktvorschriften verfangen und riskiert, sich gem. § 54 KWG strafbar zu machen. Fehler am Kapitalmarkt führen unerbitterlich in die Strafbarkeit ( so wie bei Chirurgen, wenn sie bei Operationen einen fehlerhaften Schnitt setzen: dann ist das mindestens fahrlässige Körperverletzung ). Bei der Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Vorschriften stehen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren Gefängnis im Raum. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.