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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Darlehen und Finanzierungen von privaten Kapitalgebern über die Dr. Werner Financial Service AG

Kredite als private Nachrangdarlehen und Finanzierungen für Unternehmen ohne Stress mit der Hausbank mit Dr. jur. Horst Werner vom privaten Kapitalmarkt durch eine professionelle Privatplatzierung. Kapital und Finanzierungen für Unternehmen aller Branchen – auch Existenzgründer – bietet die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ab Euro 50.000,- bis Euro 200 Mio. über Investoren und private Kapitalgeber als festverzinsliche Nachrangdarlehen und/oder als stimmrechtslose Mezzanine-Finanzierungen ohne Einflußnahme der Finanzierungspartner. Die Dr. Werner Financial Service Group bietet zudem Vorratsgesellschaften und Auffanggesellschaften zum sofortigen Neustart.

Das private Nachrangdarlehen von Privatinvestoren hat – weil es keine Unternehmensbeteiligung im eigentlichen Sinne darstellt und keine Ergebnisbeteiligung an einem Unternehmen enthält – kapitalmarktrechtlich den Vorzug, dass es ohne einen Verkaufsprospekt nach VerkProspG und ohne Volumenbegrenzug als privates Kreditgeschäft öffentlich angeboten und platziert werden darf, wenn gleichzeitig kein Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz ( unerlaubte Bankgeschäfte wegen fester rückzahlbarer Gelder ) vorliegt. Die Aufnahme von Kapital ohne Banken ist also prospektfrei mit dem Angebot von Nachrangdarlehen gegenüber privaten Kapitalgebern, Anlegern und Investoren möglich. Weitere Informationen und eine kostenlose Beratung bietet der Kapitalmarktspezialist Dr. Horst Werner aus Göttingen bei entsprechender Mailanfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

Die Beschaffung von Kapital und bankenunabhängiger Finanzierung über die privaten Finanz- und Kapitalmärkte ist für jedes Unternehmen in allen Größenordnungen möglich und umsetzbar. Bis zu zwanzig Kapitalgebern bedarf es auch bei den Gewinn-Beteiligungsformen keiner bankaufsichtsrechtlichen Genehmigung zur Kapitalbeschaffung. Erst bei größerem Kapital, wofür mehr als 20 private Geldgeber pro Finanzinstrument erforderlich sind, muss eine von der Wertpapieraufsicht ( BaFin in Frankfurt / Main ) genehmigte Kapitalmarktemission mit einem gestatteten bzw. gebilligten Kapitalmarktprospekt über ein Private Placement durchgeführt werden.

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