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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Anleihen und Hypothekenanleihen als Schuldverschreibungen zur alternativen Finanzierung für mittelständische Unternehmen

Anleihen sind ein alternativer, bankenunabhängiger Finanzierungsweg für Unternehmen ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dies gilt ebenso für Staaten und öffentliche Körperschaften außerhalb der klassischen Bankenfinanzierung. Die Unternehmensanleihe als Inhaberschuldverschreibung ( engl. Bonds ) ist rechtsformunabhängig und kann von jedem Unternehmen gleich welcher Rechtsform unter Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Regeln und des Wertpapierprospektgesetzes ausgegeben werden. Früher war die Anleiheemission nur börsennotierten Unternehmen vorbehalten. Dies hatte der Gesetzgeber Anfang der 90-ziger Jahre geändert. Heute können sogar Gesellschaften bürgerlichen Rechts Anleihen begeben. Eine Unternehmensanleihe ( rechtlich Schuldverschreibung genannt)  enthält ein Forderungsrecht, dass dem Inhaber der Forderung für die zeitlich befristete Überlassung des Kapitals eine Verzinsung, einen Rückzahlungsanspruch bei Fristablauf und eine Vorrangigkeit des Kapitals gegenüber den Gesellschaftern im Insolvenzfall gewährt. Die Unternehmensanleihe kann sowohl ausserbörslich als auch über eine Börse ausgegeben und platziert werden. Im Gegensatz zu einer offenen Beteiligung wie z.B. der Aktie hat der Kapitalgeber der Unternehmensanleihe nur eine Art „wertpapierverbrieftes Darlehen“ und somit keine Mitverwaltungsrechte in der Gesellschaft und auch keine Stimmrechte.

Für Gewerbebetriebe und staatliche Körperschaften ist die Ausgabe einer Unternehmensanleihe bzw. Staatsanleihe eine Finanzierungsalternative zur Bankkreditfinanzierung. Der Vorzug besteht darin, dass Kapital für Investitionszwecke von privaten Kapitalgebern und institutionellen Investoren beschafft werden kann, ohne dass zusätzliche Sicherungsmittel verpfändet werden müssen. Unternehmensanleihen werden vornehmlich von mittleren und größeren Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Stiftungen ausgegeben. Aber auch kleine Unternehmen sind anleihefähig und können die Unternehmensanleihe im Rahmen einer "family-and-friends-Platzierung" nutzen.

Unternehmensanleihen können als Inhaberpapiere begeben werden ( Inhaberschuldverschreibungen ) oder auf den Namen des Anleihegläubigers ausgestellt werden ( Namensschuldverschreibungen ). Je nach Emittent bzw. Schuldner unterscheidet man zwischen Staatsanleihen, Kommunalobligationen, Bankanleihen, Industrieanleihen oder sonstigen Unternehmensanleihen. Die öffentlichen Anleihe-Schuldner genießen wegen der größeren Sicherheit für Anleger und aufgrund höherer Bonität einen Ausgabezins-Vorteil gegenüber den privaten Anleihe-Schuldnern, die teilweise eine bis zu 3% - 5% höhere Verzinsung bieten müssen, um am Unternehmensanleihemarkt wettbewerbsfähig zu sein.

Sonderformen von Anleihen sind forderungsbesicherte Anleihen (asset backed securities  ABS) von Refinanzierungs-Zweckgesellschaften, die durch Vermögenswerte unterlegt und abgesichert sind. Der Forderungsbestand von Unternehmen wird auf diese Weise aus der eigenen Bilanz ausgelagert und gegen liquide Mittel aus einer Anleihenemission veräußert.

Hypothekenanleihen sind als Finanzinstrumente eine durch Grundschulden besicherte Sonderform der Schuldverschreibung zur Finanzierung von Unternehmen. Schuldverschreibungen ( = Anleihen, Bonds oder auch Rentenpapiere genannt ), Schuldscheindarlehen und partiarische Darlehen sind schuldrechtliche Verträge gem. §§ 488 ff, 793 ff BGB mit einem Gläubiger-Forderungsrecht ( "Geld gegen Zins" ).

Die Hypothek wird zur Sicherung der Kapitalgeber in der III. Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Es handelt sich hierbei um ein Pfandrecht an einem Grundstück. Als akzessorische Sicherheit ist die Hypothek vom Bestehen einer Forderung abhängig. Eine Hypothek kann als Buch- oder Briefhypothek oder auch als verbriefte Eigentümergrundschuld beim Amtsgericht eingetragen werden.

Die Buchhypothek wird ohne Zusatzurkunde im Grundbuch eingetragen. Bei der Briefhypothek erhält der Gläubiger eine zusätzliche Urkunde, den so genannten Hypothekenbrief. Dieser "Brief" hat Wertpapiercharakter. Er erleichtert die Übertragung einer Grundschuld bzw. einer Hypothek, da sie durch Zession ( = Abtretung ) und bloße Übergabe des Briefes unabhängig von Grundbuch übertragen werden kann. Als Berechtigter einer Hypothek kann der Anleihegläubiger eine Zwangsversteigerung einleiten, wenn der Anleiheschuldner seine Pflicht zur Zahlung der Anleihezinsen  nicht erfüllt.

Die Hypothek ist dementsprechend ein Sicherungsmittel. Der Begriff Hypothek kommt aus dem griechischen und heißt soviel wie Unterpfand. Das Grundbuch für die Eintragung befindet sich beim zuständigen Amtsgericht des verpfändeten Objekts. Ein Anleihegläubiger, der ein berechtigtes Interesse nachweist, kann eine Grundbucheinsicht beim Amtsgericht vornehmen. Das Grundbuch gibt zudem Auskunft, wer Eigentümer des Grundstückes ist und welche Lasten oder vorrangige Eintragungen sich auf dem Grundstück befinden. Da in der III. Abteilung des Grundbuchregisters alle Grundpfandrechte eingetragen werden, kann aus der laufenden Nummer der Eintragung der Vor- oder Nachrang des Sicherungsrechts erkannt werden.

Für die Hypothekenanleihe gelten keine besonderen gesetzlichen Vorschriften. Bei Kreditinstituten sind nach § 20 a Abs. 6 Kreditwesengesetz Gewerbeimmobilien von einem unabhängigen Sachverständigen einer jährlichen Bewertungs- und Werthaltigkeitskontrolle zu unterstellen. Wohnimmobilien müssen in dreijährigen Abstand durch Bewertung überwacht werden.

Unternehmensanleihen sind unjurisitisch formuliert nichts anderes als wertpapierbeschaffene Darlehen mit einem Zinsversprechen, einer eventuellen Besicherung und einer Laufzeitabrede. Sie stellen bilanzrechtlich Verbindlichkeiten dar und werden mit einer Festverzinsung oder auch einer Mindestverzinsung plus Gewinnbeteiligung ( Gewinnschuldverschreibungen ) zur Unternehmensfinanzierung auf Zeit begeben. Die genannten Finanzinstrumente können mit einer Nachrangklausel bzw. einem Rücktritt hinter andere Gläubigeransprüche ( = Rangrücktritt ) versehen werden, so dass sie dann als sogen. "wirtschaftliches Eigenkapital" eingeordnet werden können.

Die sogen. Junk-Bonds ( "Mülleimer-Anleihen" ) mit geringen Bonitäten im CCC-Ratingbereich  (suprime-bonds under investment-grade ) haben nur bei doppelter Verzinsung über dem Marktniveau eine Platzierungschance, da hohe Ausfallrisiken bestehen. Oft sind Junk-Bonds  zu sehr günstigen Kursen mit Renditen von bis zu 15% zu erwerben. Bei Junk-Bonds bestehen erheblich höhere Risiken, aber auch im Erfolgsfalle sehr hohe Gewinnchancen. Interessenten erhalten weitere kostenlose Informationen über die Ausgabe von Unternehmensanleihen und die Erstellung von Unternehmensanleiheprospekten von dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.

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