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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Vermögensanlagen mit den Beispielen der Finanzinstrumente gemäß Vermögensanlagengesetz - von Dr. jur. Horst Werner

Vermögensanlagen als Finanzinstrumente werden in § 1 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) numerisch und abschließend aufgezählt, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ).
 Zu den Vermögensanlagen, die nicht wertpapierverbrieft sind, zählen vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, typisch stille Gesellschaftsanteile, atypisch stille Gesellschaftsanteile  vinkulierte Namensschuldverschreibungen, Nachrangrangdarlehen, partiarische Darlehen, Direktinvestments und Kommanditanteile. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundschuldbesicherte Darlehen zählen gem. § 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) nicht zu den Finanzinstrumenten und sind BaFin-prospektfrei sowie vollkommen ohne Volumenbegrenzung platzierbar. Genussrechtskapital ist hybrid. Es gibt unverbriefte Genussrechte als  Vermlögensanlagen und wertpapierverbriefte Genussscheine.

Die N
achrangdarlehen und partiarische Darlehen gehören seit 2015 gemäß § 1  Abs. 2 Nr. 3 und 4 Vermögensanlagengesetz zu den Vermögensanlagen als Finanzinstrumente, für die die Prospekt-Ausnahmen  gelten, wonach u.a. eine Prospektpflicht nicht besteht, sofern nicht mehr als 20 Nachrang-Darlehensanteile platziert werden. Diese „Geringfügigkeitsgrenze“ für Vermögensanlagen wurde auch entsprechend einer klarstellenden Mitteilung der BaFin für Nachrangdarlehen bestätigt, so dass Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen außerhalb von Crowdfunding-Portalen in gewissem Umfang frei platziert werden dürfen, soweit eben nicht mehr als 20 Nachrangdarlehens-Anteile "verkauft" werden. Die Höhe der dabei platzierten Nachrangdarlehensanteile ist ohne Bedeutung, so dass bei den 20 Anteilen keine Betrags- bzw. Volumen-Beschränkungen bestehen. Soweit es mehr als 20 Nachrangdarlehens-Anteile sind, ist der Verkauf bis zu Euro 2,5 Mio. nur über Crowdfunding-Portale gem. § 2 a VermAnlG prospektfrei möglich, wobei der einzelne Anleger nicht mehr als Euro 10.000,- zeichnen darf. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 c) VermAnlG bleiben Nachrangdarlehen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 200.000,- sogar wieder in Gänze prospektfrei bzw. BaFin-frei.

Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen folgende Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung. Dies gilt ohne Geringfügigkeitsgrenze vollkommen ohne Einschränkung für die grundschuldbesicherte Darlehen.

Beteiligungskapital-Beschaffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 - 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( Bereichsausnahmen ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind:

1. Genossenschaftsanteile
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument
oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-
Gesamtbetrag bis Euro 100.000,-- innerhalb von
12 Monaten oder aber (c) jeder Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung
von über Euro 200.000,-- und (d) bei Wertpapieren bei einer
Mindestzeichnungssumme von über Euro 100.000,-- siehe WpPG § 3 Abs. 2 Ziff. 3
WpPG gezeichnet werden.
4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B.
Wertpapierhändler) und/oder bei Wertpapieren an unter 150 nicht
qualifizierte Anleger ( = Privatanleger ) - siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-
Prospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreis
wie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich der verbundenen
Unternehmen
7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften

 

Bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren, deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weniger als 8 Millionen Euro beträgt, ist ab Mitte Juli 2018 kein Wertpapierprospekt mehr notwendig. Stattdessen genügt es, ein – wesentlich kürzeres – Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu erstellen, bei der BaFin zu hinterlegen und nach BaFin-Billigung zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber hat damit im Wertpapierprospektgesetz weitere Bereichsausnahmen für prospektfreie und BaFin-freie Wertpapieremissionen ( siehe bisher § 3 Abs. 2 WpPG ) geschaffen.


Beschaffung von Kapital und Finanzierung über die Finanz- und Kapitalmärkte
( kapitalmarktorientierte Finanzierung )

 

Die Beschaffung von Kapital und bankenunabhängiger Finanzierung über die privaten Finanz- und Kapitalmärkte ist für jedes Unternehmen in allen Größenordnungen möglich und umsetzbar. Bis zu zwanzig Kapitalgebern bedarf es also keiner bankaufsichtsrechtlichen Genehmigung zur Kapitalbeschaffung. Erst bei größerem Kapital, wofür mehr als 20 private Geldgeber pro Finanzinstrument erforderlich sind, muß eine von der Wertpapieraufsicht ( BaFin in Frankfurt / Main ) genehmigte Kapitalmarktemission mit einem gestatteten bzw. gebilligten Kapitalmarktprospekt über ein Private Placement durchgeführt werden.


Finanzierungsangebot für Unternehmen und insbesondere KMU
 

Eine Kapitalbeschaffung und Eigenkapitalbesorgung ist auch für kleine mittelständische Unternehmen und ebenso bei einem lediglich geringeren Kapitalbedarf bis ca. 10.000.000,- (max. 20 Investoren pro Finanzinstrument) möglich. Bis zu dieser Größenordnung besteht mit mehreren Finanzinstrumenten bei jeweils 20 Privatinvestoren eine Realisierungs-Wahrscheinlichkeit. Höhere Beträge sind kapitalmarktrechtlich zulässig, jedoch ohne institutionelle Investoren eher irreal.

Leider gibt es von Privatinvestoren und am Beteiligungsmarkt kein Geld ohne Arbeit ! Die Beschaffung des Kapitals muß vielmehr durch gute Firmen-Exposés, Business-Pläne, überzeugende Beteiligungs-Gespräche und Unternehmenspräsentationen erarbeitet werden. Dann ist die Kapitalbeschaffung für KMU´s und kleine und mittlere Unternehmen bei guter Präsentation mit einer dynamischen Equity Story schnell  innerhalb weniger Tage und Wochen umsetzbar. Bei richtiger Einsetzung der verschiedenen Finanzinstrumente bedarf es bis zu einem Betrag von ca. € 10.000.000,- k e i n e s  von der Kapitalmarktaufsicht (BaFin) genehmigten und zugelassenen Kapitalmarktprospektes bzw. Verkaufsprospektes. Eine derartige Kapitalbeschaffung im bankenunabhängigen Bereich ist im Wege einer so genannten

 

„Small-Capital-Finanzierung“  =
Mini-Mezzaninefinanzierung

ohne bankaufsichtsrechtliche Genehmigung möglich  = Capital Finance und Mezzanine Finance für Unternehmen ( Small- and Mid-Caps companies). 

Der Kapitalbedarf bzw. Geldbedarf wird durch Investitionsvorhaben bestimmt

Der Kapital- und Finanzierungsbedarf ist zunächst aufgrund der Investions- und Wachstumsplanungen ( Kapitalbedarfsplan ) zu ermitteln. Sodann erhalten die Mittelständler Beteiligungskapital / Kapital von Privat / Privatkapital von privaten Geldgebern / Privatanlegern für Ihr Unternehmen.  Dies kann über stimmrechtsloses Mezzaninekapital ( Genussrechtskapital/Genussscheine/stilles Beteiligungskapital/Anleihekapital) geschehen. Zu den Geldgebern und Investoren einer “Small-Capital-Finanzierung” gehören bei der Kapitalbeschaffung:

    ·  Privatanleger, Business-Angel , sonstige Geldgeber, Privatinvestoren
    ·  Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, Verwandte, Freunde, Bekannte, etc. 
    ·  Brancheninteressierte, strategische Partner, sonstige Direktinvestoren etc.

Die Investoren für eine „Small-Capital-Finanzierung“ werden gewonnen durch

    a)  Beteiligungs-Werbung auf den zahlreichen, kostenlosen  Internetplattformen,
         die sich ausschließlich mit der Vermittlung von Beteiligungskapital befassen
          (z. B. www.ihk-unternehmensboerse.de) etc. 
    b)  Direktplatzierung über kostenlose Anzeigenportale im Internet
    c)  eine persönliche Ansprache mit einem Werbe-Schreiben (Brief, Fax, e-mail) 
    d)  durch eine Anzeigenkampagne zur Investorengewinnung in den
          Printmedien mit entsprechenden Kapitalbeschaffungs-, Geldgeber-,
          Privatinvestoren-Beteiligungsrubriken (siehe FAZ, Welt, Handelsblatt,
          Süddeutsche Zeitung, Finanzen, Cash, etc.)

Kapitalbeschaffung für Unternehmen, Jungunternehmen und Existenzgründer

Begleitet von der Kapitalsuche nach Beteiligungskapital über die Printmedien und die zahlreichen Online-Plattformen im Internet  ( zahlreiche Kapitalbeschaffungs-Portale zur Unternehmensfinanzierung sind kostenlos ! ) können Sie im Wege der Kapitalbeschaffung Investitionskapital ohne Stimmrechte und Einflussnahmen von außen als Eigenkapitalersatz erhalten.

Die Small-Capital-Finanzierung zur stufenweisen Finanzierung und Kapitalerhöhung

Die Small Capital Finanzierung eignet sich insbesondere zur stufenweisen Finanzierung und Aufkapitalisierung / Kapitalaufstockung im Gleichlauf mit dem Wachstum und den Investitionserfordernissen. Über diesen Weg der kleinen Kapitalbeschaffung erhalten Sie das notwendige Gewerbekapital zur Wachstumsfinanzierung.

Wir erläutern Interessenten detailliert den Zugang zu Ihren potenziellen Small-Money-Kapitalgebern, um so Kapital für Ihr Unternehmen zu erhalten. Auf diese Weise erreichen Sie eine gewerbliche Finanzierung ohne Bankkredit bzw. eine Betriebsfinanzierung ohne Bank: eine ideale Möglichkeit für die Finanzierung eines Unternehmensstarts. Dabei erarbeiten wir für Sie:

    1)  die ordnungsgemäßen Beteiligungsverträge (stille Beteiligung,
          Genussrechtsbedingungen), so dass Sie das Kapital nach dem Hauptgutachten des Instituts der
          Wirtschaftsprüfer IdW  im Eigenkapital bilanzieren können und die Abrenzungen zu den
          Einlagengeschäften der Banken einhalten;
    2)  den Beitrittsantrag mit der zwingend notwendigen Widerrufsbelehrung 
    3)  die ebenfalls zwingend erforderlichen Fernabsatzrechtlichen
          Verbraucherinformationen 
    4)  Steuerrechtliche Abwicklungsunterlagen zu der Small-Money-Beteiligung 
    5)  eine Zusammenstellung aller Online-Plattformen (insgesamt ca. 150) zum
          Beteiligungskapital/ zur Eigenkapitalbeschaffung
     6)  Unterstützung bei der Internetvermarktung
     7)  Auf Wunsch übernehmen wir für Sie das Platzierungsmanagement und
           die Ausarbeitung eines kurzen Unternehmens-Exposés

so dass Interessenten bei der „Small-Capital-Finanzierung“ nicht gegen die Vorgaben der BaFin verstoßen. So wird die Kapitalbeschaffung ohne Bank erfolgreich.

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