Overblog Alle Blogs Top-Blogs Wirtschaft, Finanzen & Recht
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog
MENU

Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

Werbung

Das Finanzportal Anleger-Beteiligungen.de ist das marktführende Beteiligungs-Portal zur Durchführung einer Privatplatzierung - von Dr. jur. Horst Werner


Die Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium sowie als Werbeträger nimmt stetig zu. Gerade der schnelllebige Finanz- und Kapitalmarkt macht sich das Finanzmarketing im World Wide Web durch Online-Werbung zunutze. Falls Sie über eine Kapitalmarktemission, Beteiligungsfinanzierung bzw. Mezzaninefinanzierung Ihre unternehmerische Finanzkraft verbessern wollen, bietet es sich an, Direktanleger bzw. Privatinvestoren und Finanzdienstleister  online über das Internet durch Registrierung in den einschlägigen Finanzportalen anzusprechen. Das Unternehmens-Listingportal der Dr. Werner Financial Service AG  www.anleger-beteiligungen.de als älteste Beteiligungsplattform existiert seit 1999 im Internet und berichtet mehrfach monatlich über das Finanzmarketing, den Finanzvertrieb und die Internet-Direktplatzierung von Beteiligungsangeboten zur Kapitalanlage und zur Unternehmensfinanzierung.

Das Listingportal Anleger-Beteiligungen.de ist zusammen mit dem Marketingportal www.Investoren-brief.de - redaktionell von Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) verantwortet - das marktführende Beteiligungs-Portal für die bankenfreie, ausserbörsliche Kapitalbeschaffung. Der Beteiligungsmarktplatz www.anleger-beteiligungen.de kann seit 1999 auf eine über 20-jährige Erfahrung im Bereich des vor- und ausserbörslichen Finanz-Marketings zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen mit mehr als 10.000 gelisteten Kapitalmarktteilnehmern verweisen. Etwa 20.000 Kapitalgeber, Finanzdienstleister, Privatinvestoren und sonstige Kapitalmarktinteressierte besuchen monatlich die Webseiten des Unternehmensfinanzierungs-Marktplatzes. Das im Kapitalmarkt bekannte Finanzportal ( www.anleger-beteiligungen.de - vormals emissionsmarktplatz.de ) hat ein Google-Ranking von 3.

Angefangen von der Programmierung von individuellen Homepages bis hin zur Erstellung von Werbebannern nach Corporate-Identity-Vorgaben sind alle Facetten von werbewirksamen Internetmaßnahmen möglich. Die Unternehmens-Beteiligungs-Exposés und auch die Kapitalmarktprospekte mit BaFin-Genehmigung werden zum Download bereitgestellt. Ferner erhalten die Vertragspartner ein Investor-Relation-Portal mit dem gesamten Beteiligungsüberblick für potenteille Kapitalgeber.

Die Finanzlage und Liquidität  sowie der Eigenkapitalausweis der kapitalsuchenden Unternehmen werden sich schnell und erheblich verbessern, wenn es stetig ein ansprechendes Finanzmarketing und Emissionsmarketing für die Kapitalbeschaffung durch Unternehmensbeteiligung in den einschlägigen Medien und in den sozialen Netzwerken durchführt.

Sehr effektiv ist die Nutzung des besagten Investor Relation Portal (IR-Portal) zur Kapitalgewinnung auf dem Marktplatz "Anleger-Beteiligungen.de". Dieses Portal bietet dem interessierten Anleger alle Informationen zu einer Beteiligung und dem emittierenden Unternehmen. Die Beteiligungsunterlagen mit dem Zeichnungsschein werden dort zum Herunterladen bereitgestellt , so daß jeder Besucher sofort alle Informationen erhalten kann. Außerdem besteht für das Emissionsunternehmen die Möglichkeit, dieses vom Emissionsmarktplatz programmierte IR-Portal auf der eigenen Homepage durch eine sogen. doppelte Verlinkung zu integrieren. Dies spart Zeit und Kosten!

Platzierungs- und Vertriebs-Erlaubnis gem. § 32 Kreditwesengesetz

Der Vertrieb von Dritten als Vermittler bedarf der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), wenn es sich um wertpapierverbriefte Finanzierungsinstrumente handelt. Dazu gehören immer Aktien und Anleihen. Zu diesen gehören auch die als Wertpapier ausgestatteten Genussscheine. Wertpapiere dürfen somit nur die als Finanzdienstleistungsinstitute zugelassenen Wertpapierhändler platzieren.

Diese Regelung gilt nicht für das Emissionsunternehmen selbst und seine abhängig Beschäftigten. Diese genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen zur Platzierung keiner gesonderten Vertriebsgenehmigung. Die Billigung des Wertpapierprospektes umfaßt gleichzeitig die Genehmigung für die Eigen-Platzierung.


Platzierungs- und Vertriebs-Erlaubnis gem. § 34 GewO

Für den Vertrieb von anderen Finanzierungsinstrumenten, die keine „Wertpapiere“ im Sinne des KWG sind, wie beispielsweise die stille Beteiligung, das unverbriefte, vinkulierte Namens-Genussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen und Kommanditbeteiligungen ( z.B. bei KG-Fonds ), ist dagegen eine Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ) erforderlich und ausreichend. Wertpapierfreie Kapitalanlagen dürfen also von allen Finanzdienstleistern ohne KWG-Erlaubnis platziert werden. Nachrangdarlehen sind gemäß den Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes BaFin-frei und ohne jede Prospektpflicht. Für den Vertrieb durch Vermittler bedürfen diese aber auch einer Erlaubnis nach § 34 f GewO, so Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).

 

Werbung
Zurück zu Home
Diesen Post teilen
Repost0
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post