Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.
Es ist die Frage zu beantworten, ob unter Geltung des Ausnahmetatbestands des § 2 Abs. 1 Nr. 3a) VermAnlG ein Nachrangdarlehen ohne Prospekt ( siehe http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) öffentlich angeboten werden darf, welches lediglich 20-mal bzw. mit 20 Anlegern abgeschlossen wird.
Antwort der BaFin: Die Ausnahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG gelten für alle Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG, also auch für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen. Dies hat der Gesetzgeber durch die durchgängig verwendete Formulierung „im Sinne von § 1 Abs. 2“ in der Neufassung des VermAnlG deutlich gemacht. Für den § 2 Abs. 1 Nr. 3a) VermAnlG kommt es allein auf die Anzahl der öffentlich angebotenen Anteile an. Es besteht also für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen bei bis zu 20 angebotenen Verträgen keine Prospektpflicht.
Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen außerhalb von Crowdfunding-Portalen dürfen also in gewissem Umfang frei platziert werden, soweit eben nicht mehr als 20 Nachrangdarlehens-Anteile "verkauft" werden. Die Zeichnungssummen der dabei platzierten Nachrangdarlehensanteile sind ohne Bedeutung, so dass bei den 20 Anteilen keine Betrags- bzw. Volumen-Beschränkungen bestehen.
Soweit es mehr als 20 Nachrangdarlehens-Anteile sind, ist der Verkauf bis zu Euro 2,5 Mio. nur über Crowdfunding-Portale prospektfrei möglich, wobei der einzelne Anleger nicht mehr als Euro 10.000,- zeichnen darf. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 c) VermAnlG bleiben Nachrangdarlehen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 200.000,- sogar wieder in Gänze prospektfrei bzw. BaFin-frei.
Das hingegebene Nachrangdarlehenskapital bedeutet eine unternehmerische Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion für die Verbindlichkeiten des Unternehmens ( das Nachrangdarlehenskapital hat eine insolvenzverhindernde Haftungsfunktion ). Der Nachrang-Darlehensgeber nimmt also mit seinem eingezahlten Kapital an dem unternehmerischen Geschäftsrisiko bis hin zum möglichen Totalverlust seines Kapitals teil und nimmt mit der Kapitalüberlassung Finanzierungsverantwortung für das Unternehmen wahr.