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Unternehmensfinanzierungen ohne Banken über den Kapitalmarkt mit Private Placements oder mit einem Börsengang. Beteiligungsorientierte Finanzierungen anstatt Kreditfinanzierungen, die in die Verschuldung führen.

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Selbstverantwortung und Eigenverschulden von Investoren bei der Zeichnung von Anlageprodukten am Kapitalmarkt

Der Kapitalmarktbeobachter Dr. Horst Werner berichtet über die Eigenverantwortung von Anlegern, über unseriöse Renditeversprechen und anspruchsschädliches Selbstverschulden von Investoren bei der Zeichnung von Kapitalanlagen am Kapitalmarkt. Als Kapitalmarktbegleiter von Unternehmen machen die Kollegen von der Dr. Werner financial Service AG auf rechtliche Obliegenheiten als Rechtsprinzip der Eigenverantwortung ( Mitverschulden ) von Anlegern an der Börse und am freien Kapitalmarkt aufmerksam. So gibt es einen Rechtsgrundsatz des Zivilrechts mit dem Prinzip der rechtlichen Obliegenheit als Verpflichtung der Selbstveranwortung auch von Anlegern am Kapitalmarkt und bei Wertpapierkäufen über die Börse. Wer z.B. Junk-Bonds als "Ramschanleihen" bzw. Hochzinsanleihen oder Aktien von bekannter Maßen insolvenzbedrohten Unternehmen erwirbt ( z.B. im Herbst 2013 Solar-World AG ), tut dies auf eigene Risikobereitschaft und Verantwortung mit hochspekulativen Anlageprodukten. Er darf sich nicht beschweren, wenn die Spekulation scheitert und er als Anleger sein Geld verliert. Ein neutraler Beobachter würde sagen: Selbst Schuld ! Das Prinzip der Obliegenheit besagt also, dass Rechte - auch Schadensersatzansprüche verloren gehen - untergehen, wenn man eine schadensmindernde Selbstverantwortung im Eigeninteresse nicht eigenverantwortlich ausübt. Entsprechend einer Einzelfallprüfung übernimmt der Anleger dann ein Mitverschulden bzw. eventuell die Gesamtschuld am Kapitalverlust.

Sowohl an den regulierten Kapitalmärkten der Börse als auch an den sogenannten freien Kapitalmärkten herrscht immer wieder einmal eine unverständliche Gier mit vollkommener wirtschaftlicher Unvernunft und eine Verlogenheit auf beiden Seiten der Kapitalmarktteilnehmer ( sowohl bei den Emittenten als auch bei den Anlegern ). Nicht nur manche Unternehmer betrügen mitunter die Anleger, sondern auch die Investoren stellen sich bei realisiertem Ausfallrisiko vollkommen ahnungslos und unwissend. Sie schlüpfen in die Rolle des nichtwissenden, betrogenen Geschädigten und beschweren sich über die abzockenden Unternehmer. Dann behaupten die Anleger, sie hätten nichts von den Risiken gewußt, obwohl eine ausführliche Risikobelehrung im Kapitalmarktprospekt vorhanden war. Diese auch zu lesen, gehört zu den Rechtsobliegenheiten der Anleger.

Jedermann weiß, je höher das Gewinnversprechen, desto höher das Risiko und desto unwahrscheinlicher der Anlageerfolg bzw. desto wahrscheinlicher der Totalausfall. Wer angeblich betrogen wird, aber von vornherein den Betrug erkennen kann oder hätte erkennen müssen, sollte sich nicht unehrlich als Geschädigter aufführen. Später kommen die Anleger zu Hauf mit Anlegerschutzprozessen und stellen sich oft bewußt vollkommen nichtsahnend und unwissend, obwohl sie seitenweise die Risikohinweise in den Beteiligungsprospekten hätten lesen können. Wer das nicht tut, handelt gegen seine eigenen Anlegerinteressen.

Als Kapitmarkt-Beobachter erlebte Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) folgenden Vorgang, der die Handlungsweise von Kapitalmarktteilnehmern auf beiden Vertragsseiten ( Emittent und Anleger ) beschreibt. Ein Immobilieninitiator brachte einen kleinen Immobilienfonds mit vernünftigen Renditeaussagen an den freien Kapitalmarkt, aber niemand wollte diesen Fonds zeichnen. Da entschloß sich der Unternehmer, einen ( noch nicht einmal kapitalmarktrechtlich zulässigen ) Tradingfonds mit 2% Zinsen pro Monat mit monatlicher Zinsauszahlung – also insgesamt mit unrealistischen 24% Zinsen per anno (!) anzubieten. Und siehe da: Innerhalb von 6 Monaten hatte der Unternehmer mehr als Euro 10 Mio. am freien Kapitalmarkt platziert. Manchmal scheint es, dass Anleger betrogen werden wollen und ihr Traum vom Reichtum alle Sinne blockiert.

Auch bei Anlegern gilt oft: Gier frisst Hirn ! Und später spielen diese Anleger nicht selten die “armen Geschädigten”. Fazit: Selbst Schuld ! Ob dies bei Infinius oder Prokon auch der Fall ist, bedarf einer Einzelfallprüfung. Aufgefallen ist jedoch, dass Prokon stets für Undurchsichtigkeit seiner unzureichenden Informationen gesorgt hat. Die BaFin-Prospekte oder die letzten Jahresabschlüsse suchte der normale Anleger jedenfalls vergeblich. Stattdessen fand der unbedarfte Anleger nur überzogene Werbebroschüren, Sprüche-Flyer und Werbepost im Briefkasten. Eigentlich konnte ein verantwortlich handelnder Anleger die fehlende Transparenz und die "Verheimlichungstaktiken" beim Verkauf der Kapitalanlage erkennen.


Oder Anleger träumen von "Tausend-und-einer-Nacht" in Dubai. Hier lassen sie sich von unseriösen Geschäftsmodellen blenden, bei denen sich z.B. die Initiatoren die eigenen Taschen vollstopfen und ungebremst Werbemillionen für die Anwerbung von Anlegern verballern ( wie z.B. bei den ACI Dubai Fonds, die mit über Euro 600 Mio. in die Pleite gerasselt sind; Michael Schuhmacher, Boris Becker, Niki Lauda & Co hatten die Werbemillionen kassiert ). 

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